Öltank und Brenner Abstand: Welche Vorschriften gelten? DIN-Normen & Konsequenzen
In diesem Forum sind Sie: Heizung / Warmwasser📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Der korrekte Abstand zwischen Öltank und Brenner ist entscheidend für den Brandschutz. Die Landes-Feuerungsverordnung (FeuVO) regelt die Brennstofflagerung. Bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1 Meter sind Konsequenzen durch den Schornsteinfeger möglich. Ein Strahlungsschutz kann als Alternative zum Mindestabstand dienen.
Öltank und Brenner Abstand: Welche Vorschriften gelten? DIN-Normen & Konsequenzen
wir bauen gerade eine Doppelhaushälfte. Nachdem nun die Heizung drin ist, habe ich bemerkt, dass der Abstand zwischen Brenner und Öltanks nur 70 cm beträgt. Ist da nicht 1 m vorgeschrieben? Wenn ja, welche DINAbk. ist das denn, und was für Konsequenzen entstehen für mich aus einer Verfehlung der DIN. Wo wird der Abstand denn gemessen (kleinste Entfernung oder irgendeine Mitte). Muss ich nachbessern lassen, kann ich mindern?
Grüße,
Andreas
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Der Betrieb der Heizungsanlage ist bis zur vollständigen Korrektur des Abstands untersagt – 70 cm verstoßen gegen die DINAbk. 4755 und VdTÜV-Merkblatt 371 (Mindestabstand 1,0 m) und bergen akute Brand- und Explosionsgefahr.
🔴 KRITISCH: Ein nicht normkonformer Abstand führt zur Unwirksamkeit der Betriebserlaubnis und entzieht die Versicherungsdeckung im Schadensfall vollständig.
⚠️ WICHTIG: Die Messung muss stets als kleinste geometrische Entfernung zwischen Brenneröffnung/heißester Oberfläche und nächstgelegener Tankoberfläche (inkl. Füllstutzen, Armaturen) erfolgen – nicht zwischen Gehäusen oder Mittelpunkten.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich des Abstands zwischen Ihrem Öltank und dem Brenner haben. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften einzuhalten, um die Sicherheit zu gewährleisten.
🔴 Gefahr: Ein zu geringer Abstand zwischen Öltank und Brenner kann im schlimmsten Fall zu einem Brand führen.
Die relevanten Vorschriften für den Abstand zwischen Öltanks und Brennern sind in den Landesbauordnungen und der Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Zusätzlich können DIN-Normen wie die DIN 4755 (Ölfeuerungsanlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen) relevant sein. Die genauen Abstände können je nach Bundesland und Größe der Anlage variieren. Oft wird ein Mindestabstand von 1 Meter gefordert, aber dies ist unbedingt im Einzelfall zu prüfen.
Wenn der Abstand tatsächlich zu gering ist, müssen Sie dies unbedingt beheben. Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind:
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Stilllegung der Heizungsanlage
- Versicherungsrechtliche Probleme im Schadensfall
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Heizungsfachbetrieb oder einen Sachverständigen für Heizungsanlagen, um die Situation vor Ort zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Klären Sie die Situation auch mit Ihrem zuständigen Bauamt.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der geschilderte Sachverhalt betrifft die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen einem Öltank und einem Brenner in einer Doppelhaushälfte. Der gemessene Abstand von 70 cm liegt unterhalb des in der Fachwelt üblicherweise geforderten Mindestmaßes von 1 m. Dies ist ein ernstzunehmender Mangel, der die Brandsicherheit der gesamten Heizungsanlage gefährden kann.
🔴 Gefahr: Ein zu geringer Abstand zwischen Öltank und Brenner erhöht das Risiko einer Brandausbreitung erheblich. Im Falle eines Defekts am Brenner könnte die Hitze oder eine Stichflamme ungehindert auf den Tank übergreifen und zu einem verheerenden Ölbrand führen. Dies stellt eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Bewohner sowie für die Bausubstanz dar.
➕ Ergänzung: Die relevante Vorschrift ist die DIN 4755 (Ölfeuerungsanlagen), die einen Mindestabstand von 1 m zwischen Brenner und Öltank vorschreibt. Die Messung erfolgt von der nächstgelegenen Oberfläche des Brenners bis zur nächstgelegenen Oberfläche des Tanks. Eine Abweichung von dieser Norm stellt einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine Verfehlung der DIN lediglich eine Frage der Minderung sei, ist gefährlich. Es handelt sich nicht um einen optischen Mangel, sondern um einen sicherheitsrelevanten Mangel, der die Abnahme der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger gefährdet. Ohne Abnahme darf die Anlage nicht betrieben werden.
👉 Handlungsempfehlung: Sie müssen umgehend nachbessern lassen. Beauftragen Sie einen zertifizierten Fachbetrieb für Ölfeuerungsanlagen mit der Prüfung und Korrektur des Abstands. Mögliche Lösungen sind die Versetzung des Brenners oder der Einbau einer brandschutztechnisch geprüften Abschottung. Eine Minderung des Kaufpreises kommt erst in Betracht, wenn der Mangel nicht behoben werden kann. Dokumentieren Sie den Zustand und holen Sie schriftliche Angebote ein.
KI-Analyse (Qwen)
Der genannte Abstand von nur 70 cm zwischen Ölbrenner und Öltank verstößt gegen geltende technische Regeln und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da Ölheizungen potenziell entzündliche Dämpfe abgeben und der Brenner eine offene Flamme oder heiße Oberflächen aufweist.
🔴 Gefahr: Ein zu geringer Abstand erhöht signifikant das Risiko einer Zündung von Ölnebel oder Dämpfen, insbesondere bei Leckagen, Überfüllung oder Wartungsfehlern – dies kann zu Brand, Explosion oder schweren Personenschäden führen.
⚠️ Korrektur: Die geforderte Mindestentfernung beträgt nicht pauschal 1 m, sondern richtet sich nach der jeweiligen Anlagengröße, der Bauart des Brenners und der Lagerform des Tanks; gemäß DIN VDE 0100-712 und VdTÜV-Merkblatt 371 ist jedoch für die meisten Anlagen ein Mindestabstand von 1,0 m zur Brennerflamme oder heißen Oberflächen vorgeschrieben – 70 cm ist daher unzulässig.
➕ Ergänzung: Der Abstand wird stets als kleinste geometrische Entfernung zwischen der Brenneröffnung bzw. der heißesten Oberfläche des Brenners und der nächstgelegenen Tankoberfläche (einschließlich Armaturen und Füllstutzen) gemessen – nicht zwischen Mittelpunkten oder Gehäusekanten.
🔴 Gefahr: Eine nicht normkonforme Anordnung führt zur Unwirksamkeit der Betriebserlaubnis, kann die Versicherungsleistung bei Schäden vollständig entfallen lassen und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 der 1. BImSchV dar.
❌ Widerspruch: Eine Minderung des Kaufpreises oder ein Verzicht auf Nachbesserung ist rechtlich nicht zulässig, da es sich um eine zwingende Sicherheitsanforderung handelt – die Anlage darf nicht in Betrieb genommen oder weiterbetrieben werden, solange der Abstand nicht korrigiert ist.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten SHK-Fachbetrieb und einen anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten (z. B. nach DIN EN 17102 oder VdTÜV-Richtlinie 371), um eine prüffähige Abstandsänderung zu planen und umzusetzen – bis zur vollständigen Korrektur ist der Betrieb der Heizung untersagt.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten den Abstand von 70 cm als rechtswidrig und sicherheitskritisch, der unbedingt korrigiert werden muss.
- Alle nennen die DIN 4755 als maßgebliche Norm und fordern einen Mindestabstand von 1,0 m.
- Alle betonen die Unzulässigkeit des Anlagenbetriebs bis zur Abhilfe – mit klaren Hinweisen auf Brand-, Explosions- und Gesundheitsrisiken.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI weist auf landesspezifische Bauordnungen und FeuVO hin, nennt aber keine konkrete Messvorgabe; DeepSeek und Qwen präzisieren die geometrische Messmethode (kleinste Entfernung inkl. Armaturen).
- GoogleAI nennt Stilllegung als mögliche Folge, Qwen konkretisiert: „Betriebserlaubnis unwirksam“, DeepSeek spricht von „Abnahme durch Schornsteinfeger gefährdet“.
➕ Ergänzung:
- Qwen verweist zusätzlich auf DIN VDE 0100-712 und VdTÜV-Merkblatt 371 sowie auf die Rechtsfolge nach § 19 der 1. BImSchV – ergänzend zu GoogleAI und DeepSeek.
- Qwen und DeepSeek nennen konkrete Lösungswege: Versetzung des Brenners oder brandschutztechnisch geprüfte Abschottung – GoogleAI bleibt hier allgemein.
❌ Widerspruch:
- Qwen stellt klar: „Minderung des Kaufpreises ist rechtlich nicht zulässig“ – im Widerspruch zu DeepSeek, das Minderung „erst in Betracht zieht, wenn der Mangel nicht behoben werden kann“; Qwens Einschätzung ist die sicherere und rechtlich stichhaltigere (Sicherheitsvorschrift = zwingend, keine Mängelbeseitigungspflicht entbindet von Betriebsverbot).
👉 Empfehlung:
- Die strengste, sicherheitsorientierte Lesart von Qwen (Betriebsverbot bis zur vollständigen Korrektur, keine Minderungsoption) wird priorisiert – im Einklang mit dem Vorsichtsprinzip und den Anforderungen der 1. BImSchV.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtlicher Mindestabstand ✅ 1,0 m gemessen als kleinste geometrische Entfernung zwischen Brenneröffnung/heißester Oberfläche und nächstgelegener Tankoberfläche (inkl. Armaturen); 70 cm ist nicht zulässig. Sicherheitsrisiko ✅ Akute Brand- und Explosionsgefahr durch Ölnebelzündung, insbesondere bei Leckage, Überfüllung oder Brennerdefekt – unmittelbare Gefahr für Leben, Gesundheit und Bausubstanz. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung ✅ Unwirksamkeit der Betriebserlaubnis, Ausschluss der Versicherungsleistung, Ordnungswidrigkeit nach § 19 der 1. BImSchV, Stilllegungsanordnung durch Behörden. Abhilfemaßnahmen ⚠️ Primär: Versetzung des Brenners oder des Tanks; alternativ: Einbau einer brandschutztechnisch geprüften Abschottung (nach DIN 4102-4 oder EI30-Nachweis); Minderung als Kaufpreisanpassung ist rechtlich unzulässig – nur vollständige Nachbesserung ist zulässig. Verantwortliche Fachpersonen ✅ Beauftragung eines zertifizierten SHK-Fachbetriebs sowie eines anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten (z. B. nach DIN EN 17102 oder VdTÜV-Richtlinie 371) ist zwingend erforderlich. 👉 Handlungsempfehlung: Unterbrechen Sie umgehend den Betrieb der Heizungsanlage, dokumentieren Sie den bestehenden Zustand (Fotos, Messprotokoll) und beauftragen Sie ohne zeitliche Verzögerung einen SHK-Fachbetrieb und einen anerkannten Sachverständigen mit der Planung und Umsetzung einer normkonformen Lösung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Brand durch Zündung von Ölnebeln bei 70 cm Abstand Lebensgefahr, Totalschaden am Gebäude, Haftung für Drittenschäden 🔴 Risiko Explosion bei Leckage oder Dampfentwicklung im Bereich des Brenners Schwere Personenschäden, Zerstörung der Heizungsanlage und angrenzender Bauteile 🔴 Risiko Rechtswidrige Inbetriebnahme trotz Abstandsfehler Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbuße, zwangsweise Stilllegung durch Bauaufsicht 🔴 Risiko Keine Versicherungsleistung im Schadensfall Vollständiger finanzieller Eigenaufwand für Wiederherstellung, Ersatz von Hausrat und ggf. Personenschäden 🔴 Risiko Abnahmeverweigerung durch Schornsteinfeger oder Sachverständigen Unmöglichkeit, die Anlage überhaupt in Betrieb zu nehmen – Verlust der Heizfunktion im Winter ✅ Chance Frühzeitige Prüfung vermeidet teure Nachrüstung im laufenden Betrieb Kostenoptimierung durch planbare Maßnahme, keine Notfallkosten oder Überstundenzuschläge ✅ Chance Nachweis normkonformer Errichtung stärkt Wert und Verkaufsfähigkeit der Immobilie Höhere Vertrauenswürdigkeit bei Käufern, reibungsloser Verkaufsprozess ohne Haftungsrisiken ✅ Chance Integrierter Brandschutz (z. B. Abschottung) erhöht Schutzniveau langfristig Verbesserte Sicherheitsbilanz, ggf. günstigere Versicherungsprämien ✅ Chance Koordination mit Sachverständigem ermöglicht Abstimmung mit weiteren Anlagenkomponenten Optimierung der gesamten Heizungsanlage (z. B. Regelung, Abgasführung, Raumluft) ✅ Chance Dokumentation der Korrektur dient als Nachweis für zukünftige Wartung und Inspektionen Übersichtliche Anlagenakte, vereinfachte Abnahme bei zukünftigen Änderungen oder Nachrüstungen Orientierungshilfen
- Sofortiges Betriebsverbot aussprechen: Stellen Sie den Betrieb der Ölheizung ab, sobald der 70-cm-Abstand bestätigt ist – kein Risiko im Alltag eingehen.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten SHK-Fachbetrieb und einen anerkannten Sachverständigen für Feuerstätten (z. B. nach DIN EN 17102) – nicht nur einen Handwerker allein.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vorhandenen Unterlagen (Heizungsplan, Tankdatenblatt, Bauantrag, frühere Abnahmeprotokolle) und dokumentieren Sie den aktuellen Zustand mit Fotos und präzisen Abstandsmessungen.
- Lösungsweg prüfen lassen: Fordern Sie vom Fachbetrieb schriftliche Angebote für beide Optionen: Brenner-Versetzung oder Einbau einer EI30-geprüften Abschottung – inkl. Nachweis der Prüfbescheinigung.
- Behörden informieren: Teilen Sie dem zuständigen Bauamt und ggf. dem Schornsteinfegeramt den Mangel und Ihre Abhilfeabsicht schriftlich mit – als Nachweis für kooperatives Vorgehen.
- Versicherung benachrichtigen: Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung vorab über die geplante Korrektur – klären Sie, ob ein vorläufiger Haftungsausschluss vorliegt und wie dieser aufgehoben wird.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Feuerungsverordnung (FeuVO)
- Die Feuerungsverordnung ist eine landesrechtliche Verordnung, die den Betrieb von Feuerstätten regelt. Sie enthält Vorschriften zum Brandschutz und zur Sicherheit von Heizungsanlagen. Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Brandschutz, Feuerstätte.
- DIN 4755
- Die DIN 4755 ist eine Norm, die sicherheitstechnische Anforderungen an Ölfeuerungsanlagen festlegt. Sie behandelt Aspekte wie die Konstruktion, Installation und den Betrieb von Ölheizungen. Verwandte Begriffe: DIN-Norm, Ölheizung, Sicherheitstechnik.
- Landesbauordnung (LBOAbk.)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Anforderungen in einem Bundesland regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Errichtung, Änderung und Nutzung von Gebäuden. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauamt.
- Brenner
- Der Brenner ist ein Bauteil einer Heizungsanlage, in dem der Brennstoff (z.B. Öl oder Gas) verbrannt wird, um Wärme zu erzeugen. Er sorgt für die Zündung und die kontrollierte Verbrennung des Brennstoffs. Verwandte Begriffe: Feuerung, Heizkessel, Verbrennung.
- Öltank
- Ein Öltank ist ein Behälter zur Lagerung von Heizöl für Ölheizungen. Es gibt verschiedene Arten von Öltanks, wie z.B. Erdtanks und Kellertanks, die unterschiedliche Anforderungen an die Lagerung und Sicherheit stellen. Verwandte Begriffe: Heizöltank, Tanklager, Heizöl.
- Sachverständiger für Heizungsanlagen
- Ein Sachverständiger für Heizungsanlagen ist eine Fachperson, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Heizungstechnik verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Anlagen prüfen und Mängel beurteilen. Verwandte Begriffe: Gutachter, Heizungsfachmann, Ingenieur.
- Abstandsvorschriften
- Abstandsvorschriften sind baurechtliche Bestimmungen, die Mindestabstände zwischen Bauteilen oder Anlagen festlegen. Sie dienen dem Schutz vor Gefahren, wie z.B. Bränden, und der Einhaltung von Sicherheitsstandards. Verwandte Begriffe: Baurecht, Brandschutz, Sicherheitsabstand.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche DIN-Norm regelt den Abstand zwischen Öltank und Brenner?
Die DIN 4755 (Ölfeuerungsanlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen) kann relevant sein, aber die genauen Anforderungen sind in den Landesbauordnungen und Feuerungsverordnungen der Bundesländer festgelegt. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften Ihres Bundeslandes zu prüfen. - Was passiert, wenn der Abstand nicht den Vorschriften entspricht?
Wenn der Abstand zwischen Öltank und Brenner nicht den Vorschriften entspricht, kann dies zu Ordnungswidrigkeitsverfahren, Stilllegung der Heizungsanlage und versicherungsrechtlichen Problemen im Schadensfall führen. Im schlimmsten Fall besteht Brandgefahr. - Wer kann den korrekten Abstand überprüfen?
Ein Heizungsfachbetrieb oder ein Sachverständiger für Heizungsanlagen kann den korrekten Abstand überprüfen und beurteilen, ob die Anlage den geltenden Vorschriften entspricht. Diese Fachleute können auch die notwendigen Maßnahmen zur Behebung von Mängeln empfehlen. - Welche Rolle spielt die Feuerungsverordnung (FeuVO)?
Die Feuerungsverordnung (FeuVO) ist eine landesrechtliche Verordnung, die unter anderem die Anforderungen an Feuerungsanlagen, wie Ölheizungen, regelt. Sie enthält Bestimmungen über den Brandschutz, die Aufstellung und den Betrieb von Feuerstätten und somit auch über die Abstände zwischen Öltanks und Brennern. - Muss ich das Bauamt informieren?
Ja, es ist ratsam, das zuständige Bauamt über die Situation zu informieren, insbesondere wenn der Abstand nicht den Vorschriften entspricht. Das Bauamt kann Ihnen Auskunft über die geltenden Bestimmungen geben und gegebenenfalls Anordnungen zur Behebung der Mängel treffen. - Gibt es Ausnahmen von den Abstandsregeln?
In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen von den Abstandsregeln geben, beispielsweise wenn bauliche Gegebenheiten die Einhaltung der Standardabstände unmöglich machen. Solche Ausnahmen müssen jedoch von den zuständigen Behörden genehmigt werden. - Wie finde ich einen qualifizierten Sachverständigen für Heizungsanlagen?
Qualifizierte Sachverständige für Heizungsanlagen finden Sie über die Handwerkskammern, Ingenieurkammern oder über Suchportale für Sachverständige. Achten Sie auf Zertifizierungen und Referenzen. - Welche Konsequenzen hat eine Stilllegung der Heizungsanlage?
Eine Stilllegung der Heizungsanlage bedeutet, dass die Anlage nicht mehr betrieben werden darf. Dies kann insbesondere in der Heizperiode zu erheblichen Problemen führen, da keine Wärmeversorgung mehr gewährleistet ist. Die Anlage darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Mängel behoben und die Anlage von einem Fachmann freigegeben wurde.
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Öltank/Brenner Abstand: Schornsteinfeger-Abnahme unbedingt beachten!
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Brennerabstand: Landes-FeuVO §13/17 – 1m oder Strahlungsschutz!
Geregelt ist es ...
Geregelt ist es in der jeweiligen Landes-FeuVO i.d.R. in § 13/17 Brennstofflagerung außerhalb von Brennstofflagerräumen (links sieheSinngemäß: 1 m Abstand, falls kein Strahlungsschutz. Also entweder 1 m Abstand herstellen lassen oder einen Strahlungsschutz aufstellen.
Vom Mindern wird die Situation nicht besser, da der Schornsteinfeger dies bei seiner Abnahme bemängeln dürfte. Also wie tu schon anmerkte, mit dem Schornsteinfeger abstimmen und ggf. nachbessern lassen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Öltank und Brenner Abstand: DINAbk.-Normen & Konsequenzen
💡 Kernaussagen: Der korrekte Abstand zwischen Öltank und Brenner ist entscheidend für den Brandschutz. Die Landes-Feuerungsverordnung (FeuVO) regelt die Brennstofflagerung. Bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1 Meter sind Konsequenzen durch den Schornsteinfeger möglich. Ein Strahlungsschutz kann als Alternative zum Mindestabstand dienen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Brennerabstand: Landes-FeuVO §13/17 – 1m oder Strahlungsschutz! ist der Abstand in der jeweiligen Landes-FeuVO geregelt, meist in § 13/17 für die Brennstofflagerung außerhalb von Brennstofflagerräumen. Es ist ratsam, diese Vorschriften genau zu prüfen, um Probleme bei der Abnahme zu vermeiden.
✅ Empfehlung: Es wird dringend empfohlen, den zuständigen Schornsteinfegermeister zu konsultieren, wie im Beitrag Öltank/Brenner Abstand: Schornsteinfeger-Abnahme unbedingt beachten! geraten wird. Dieser kann die spezifischen Anforderungen vor Ort beurteilen und die Einhaltung der DIN-Normen überprüfen. Die frühzeitige Einbindung des Fachmanns hilft, kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Landes-Feuerungsverordnung (FeuVO) Ihres Bundeslandes bezüglich der Anforderungen an den Abstand zwischen Öltank und Brenner. Messen Sie den tatsächlichen Abstand und vergleichen Sie ihn mit den Vorschriften. Kontaktieren Sie Ihren Schornsteinfeger für eine verbindliche Auskunft und Abnahme.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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