Ölheizung & Kaminofen an einem Schornstein? Was ist erlaubt? Querschnitt, Abgas & Sicherheit
In diesem Forum sind Sie: Heizung / Warmwasser📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Ölheizung und ein Kaminofen an denselben Schornstein angeschlossen werden dürfen. Dabei spielen der Schornsteinquerschnitt, die Abgasmenge, Brandschutzbestimmungen und die Sicherheit eine entscheidende Rolle. Es wird betont, dass die Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger unerlässlich ist.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Ölheizung & Kaminofen an einem Schornstein? Was ist erlaubt? Querschnitt, Abgas & Sicherheit
wir wollen neben einer neuen Ölheizung, auch einen Kaminofen im Wohnzimmer installieren (Gemütlichkeit, etc.). Leider hat unser Haus nur einen Schornstein. Ist es grundsätzlich erlaubt, an einen Schornstein 2 Abgasquellen anzuschließen? Nach meinem Verständnis dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn der Querschnitt groß genug und der Schornstein entsprechend ausgekleidet ist (Edelstahlrohr), um die gesamte Abgasmenge aufzunehmen. Wenn nicht, was sind die Gründe?
Danke im Voraus.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Gemeinsame Nutzung von Ölheizung und Kaminofen am selben Schornstein ist grundsätzlich nicht zulässig – eine Ausnahme erfordert eine ausdrückliche, produkt- und anlagenbezogene Zulassung (z. B. ETA oder DIBtAbk.), die in der Praxis nahezu nie vorliegt.
🔴 KRITISCH: Kohlenmonoxid-Rückstau durch unzureichende Abgasführung oder Zugbeeinträchtigung ist lebensbedrohlich – CO-Melder in allen Wohn- und Schlafzimmern sowie im Heizraum zwingend installieren.
⚠️ WICHTIG: Selbst bei getrennten Abgasrohren im selben Schornstein ist eine feuerwiderstandsfähige Trennschottung, getrennte Zugmessung und Nachweis der korrosiven sowie thermischen Belastbarkeit für beide Betriebszustände zwingend erforderlich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ob Sie eine Ölheizung und einen Kaminofen an einen gemeinsamen Schornstein anschließen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen Ihres Bundeslandes sowie die technischen Regeln für Feuerungsanlagen.
🔴 Gefahr: Eine unsachgemäße Mehrfachbelegung kann zu gefährlichen Situationen führen, wie z.B. einer unzureichenden Abgasabführung oder einer Kohlenmonoxidvergiftung.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:
- Querschnitt des Schornsteins: Ist der Querschnitt ausreichend für die kombinierte Abgasmenge beider Feuerstätten?
- Abgasverhalten: Vertragen sich die Abgase von Ölheizung und Kaminofen?
- Gleichzeitiger Betrieb: Ist sichergestellt, dass beide Feuerstätten nicht gleichzeitig betrieben werden oder dass bei gleichzeitigem Betrieb die Abgasabführung gewährleistet ist?
- Zulassung des Schornsteins: Ist der Schornstein für eine Mehrfachbelegung zugelassen?
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Schornsteinfeger, um die Situation vor Ort zu beurteilen und die notwendigen Berechnungen durchzuführen. Er kann Ihnen sagen, ob eine Mehrfachbelegung in Ihrem Fall zulässig ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die gemeinsame Nutzung eines Schornsteins für eine Ölheizung und einen Kaminofen. Dies ist ein komplexes Thema, das nicht nur den Querschnitt, sondern auch die Abgastemperatur, den Zug und die Betriebssicherheit betrifft. Die Annahme des Fragestellers, dass dies grundsätzlich bei ausreichendem Querschnitt erlaubt sei, ist zu pauschal und birgt erhebliche Risiken.
🔴 Gefahr: Die gleichzeitige Nutzung zweier Feuerstätten an einem Schornstein kann zu gefährlichen Rückstauungen und Abgasvergiftungen führen. Ölheizungen haben oft niedrigere Abgastemperaturen als Kaminöfen, was zu Kondensatbildung und Versottung des Schornsteins führen kann. Zudem kann der Kaminofen den Zug der Ölheizung beeinträchtigen oder umgekehrt, was zu unvollständiger Verbrennung und Kohlenmonoxidaustritt führt.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass ein ausreichender Querschnitt und eine Edelstahlauskleidung das Problem lösen, ist fachlich nicht haltbar. Entscheidend sind die Abgaswerte, die Temperaturklasse und die Druckverhältnisse. Ein gemeinsamer Anschluss ist nur unter strengen Auflagen der Feuerungsverordnung (FeuVO) und der DINAbk. 18160 möglich, die eine getrennte Abgasführung oder spezielle Systeme vorschreiben.
➕ Ergänzung: Es muss geprüft werden, ob der Schornstein für den gleichzeitigen Betrieb beider Anlagen ausgelegt ist. Dies erfordert eine hydraulische Berechnung durch einen Schornsteinfeger. Zudem sind die Abgasverluste und die Mindestabgastemperatur der Ölheizung zu beachten. In vielen Fällen ist ein separater Schornstein oder ein System mit getrennten Rohren (Mehrfachbelegung) erforderlich.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit einer Vor-Ort-Besichtigung und einer fachlichen Prüfung. Nur dieser kann verbindlich klären, ob und unter welchen Bedingungen ein gemeinsamer Anschluss zulässig ist. Planen Sie keinesfalls eigenmächtig, da dies lebensgefährliche Folgen haben kann und gegen geltendes Baurecht verstößt.
KI-Analyse (Qwen)
Die Frage nach der gemeinsamen Nutzung eines Schornsteins für Ölheizung und Kaminofen berührt zentrale Aspekte der Feuerstättensicherheit, Abgasführung und gesetzlicher Vorgaben nach der 1. BImSchV, DIN 18891 und DIN 18896.
🔴 Gefahr: Eine gemeinsame Abgasführung ist grundsätzlich nicht zulässig, da Ölheizungen saure, kondensatbildende Abgase mit niedriger Temperatur erzeugen, während Kaminöfen trockene, heiße, stark schwankende Abgase mit hoher Temperatur und potenziell explosiven Rückstau- oder Zugwechsel-Risiken abgeben – dies führt zu Korrosion, Verstopfung, Schornsteinbrandgefahr und unzureichender Abzugssicherheit.
⚠️ Korrektur: Das Verständnis, dass ein ausreichender Querschnitt und eine Edelstahlauskleidung die gemeinsame Nutzung ermöglichen, ist fachlich falsch: Die Normen verbieten die Kombination aus prinzipiellen sicherheitstechnischen Gründen – nicht nur aufgrund des Querschnitts.
➕ Ergänzung: Selbst bei getrennten Abgasleitungen im selben Schornstein (z. B. zwei Rohre) sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen: Trennung durch feuerwiderstandsfähige Schottung, getrennte Zugmessung, spezielle Zulassung nach ETA oder DIBt, sowie Nachweis der thermischen und korrosiven Belastbarkeit für beide Betriebszustände.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass eine technische Anpassung des Schornsteins die Kombination automatisch sicher macht, widerspricht den klaren Regelungen der 1. BImSchV § 3 Abs. 2 und der DIN 18891 Teil 1, die eine Mischbetriebsführung ausdrücklich ausschließen, sofern keine ausdrückliche, produkt- und anlagenbezogene Zulassung vorliegt – welche in der Praxis für diese Konstellation nahezu nicht existiert.
🔴 Gefahr: Unzulässige gemeinsame Nutzung kann zu tödlichen Kohlenmonoxid-Rückstauungen im Wohnraum führen, insbesondere bei Kaminofenbetrieb bei geschlossenem Fenster oder bei Störungen am Ölheizungsabgaszug – ein Risiko, das nicht durch Eigenbeurteilung abgesichert werden kann.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen nach DIN 18599 bzw. DIN 18891 zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen staatlich anerkannten Energieberater mit einer individuellen Feuerstätten- und Schornsteinbegutachtung – eine verbindliche Zulassungsprüfung und Abnahme durch die zuständige Bezirksschornsteinfegermeisterin oder den zuständigen Bezirksschornsteinfeger ist zwingend erforderlich, bevor eine Installation erfolgt.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren eine erhebliche Gefahr durch CO-Rückstau bei unsachgemäßer Mehrfachbelegung.
- Alle betonen die Zwingendkeit einer Vor-Ort-Prüfung durch einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger – Eigenentscheidungen sind ausdrücklich untersagt.
- Alle lehnen die pauschale Annahme ab, ein „ausreichender Querschnitt“ oder „Edelstahlauskleidung“ reiche für eine sichere gemeinsame Nutzung aus.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Zulässigkeit noch als „abhängig von bauordnungsrechtlichen Bestimmungen und technischen Regeln“ – lässt damit theoretisch Spielraum für Ausnahmen.
- DeepSeek und Qwen gehen deutlich strikter vor: Sie verweisen konkret auf Verbote in der 1. BImSchV § 3 Abs. 2 und DIN 18891, die eine Mischbetriebsführung grundsätzlich ausschließen – Qwen nennt explizit das Fehlen praktikabler Zulassungen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek hebt die TemperaturdifferenzKondensatbildung und Versottung besonders hervor – ein Aspekt, den GoogleAI nicht detailliert benennt.
- Qwen ergänzt die normative Fundierung mit konkreten Verweisen auf 1. BImSchV, DIN 18891/18896 und DIN 18599 sowie die Notwendigkeit einer feuerwiderstandsfähigen Trennschottung bei getrennten Rohren – dies fehlt bei GoogleAI und ist bei DeepSeek nur implizit enthalten.
❌ Widerspruch:
- Qwen stellt ausdrücklich fest: „Eine gemeinsame Abgasführung ist grundsätzlich nicht zulässig“ und verweist auf ein normatives Verbot – diese klare Aussage widerspricht der weniger bindenden Formulierung von GoogleAI („hängt ab…“), die suggeriert, eine Zulassung sei prinzipiell möglich.
- Im Sinne des Vorsichtsprinzips wird hier die sicherere, restriktivere Einschätzung von Qwen priorisiert, da sie stärker auf verbindliche Rechtsgrundlagen verweist und keine Ausnahmen ohne explizite Zulassung zulässt.
👉 Empfehlung:
- Die strengste, normkonforme Position (Qwen) bildet die verbindliche Grundlage – jede Planung muss von vornherein davon ausgehen, dass ein gemeinsamer Anschluss unzulässig ist, es sei denn, eine nachweisbare, anlagenbezogene Zulassung liegt vor.
- In Zweifelsfällen ist stets die schärfste Sicherheitsanforderung (z. B. getrennte Zugmessung + Schottung + DIBt-Zulassung) als Mindeststandard zu behandeln – keine Vereinfachung durch „technische Anpassung“.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Grundsätzliche Zulässigkeit ❌ Qwen und DeepSeek verweisen auf klare Verbote in 1. BImSchV und DIN 18891; GoogleAI bleibt vorsichtig offen – Konsens: Gemeinsame Abgasführung ist normativ nicht zulässig ohne ausdrückliche, praktisch nicht verfügbare Zulassung. CO-Risiko ✅ Alle drei Modelle benennen CO-Rückstau als lebensbedrohliche Gefahr – höchste Dringlichkeit bei Sicherheitsmaßnahmen. Technische Voraussetzungen (Querschnitt, Material) ⚠️ Alle lehnen „ausreichender Querschnitt“ als alleinige Lösung ab; Qwen und DeepSeek betonen zusätzliche Anforderungen (Trennschottung, Temperaturklasse, Zugverhältnisse), die GoogleAI nicht erwähnt. Fachliche Prüfungspflicht ✅ Uneingeschränkter Konsens: Nur ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf vor Ort prüfen und zustimmen – keine Eigenbeurteilung. Handlungsempfehlung ✅ Alle Modelle verlangen unverzügliche Beauftragung eines Schornsteinfegers – Qwen und DeepSeek ergänzen zertifizierte Spezialqualifikationen (DIN 18891, DIBt), GoogleAI bleibt allgemeiner. 👉 Handlungsempfehlung: Planen Sie keinen gemeinsamen Anschluss – stattdessen prüfen Sie alternativ einen separaten Schornstein oder ein zugelassenes Mehrfachsystem mit vollständiger Trennung und offizieller Abnahme. Jede andere Vorgehensweise widerspricht geltendem Recht und birgt schwerwiegende Lebensrisiken.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kohlenmonoxid-Rückstau im Wohnbereich Tödliche Vergiftung, besonders nachts oder bei geschlossenen Fenstern; keine Vorwarnung durch Geruch oder Farbe. 🔴 Risiko Kondensatbildung und Versottung durch Temperaturkonflikt (kalt bei Öl / heiß beim Kamin) Korrosion des Schornsteins, Verstopfung, erhöhte Brandgefahr und Versagen der Abgasführung. 🔴 Risiko Zugbeeinträchtigung (Kamin „saugt“ Zug der Ölheizung weg oder umgekehrt) Unvollständige Verbrennung, erhöhter Ruß- und CO-Ausstoß, Heizungsstörungen, erhöhter Wartungsaufwand. 🔴 Risiko Verstoß gegen 1. BImSchV und DIN 18891 Rechtliche Haftung bei Schäden, Rückbauzwang, Verweigerung der Abnahme durch den Schornsteinfeger, Versicherungsprobleme bei Schadensfällen. 🔴 Risiko Unzureichende Prüfung durch nicht-zertifiziertes Fachpersonal Fehlende Erkennung kritischer Grenzwerte (z. B. Mindestzug, Abgastemperatur), ungesicherte Betriebszustände, falsche Dokumentation. ✅ Chance Verwendung eines zugelassenen Mehrrohr-Systems mit feuerwiderstandsfähiger Trennung Erlaubt getrennte, sichere Abgasführung – rechtskonform, technisch nachweisbar, versicherungssicher. ✅ Chance Energieeffizienz-Optimierung durch getrennte, auf die jeweilige Anlage abgestimmte Abgaswege Verbesserte Verbrennung, niedrigere Abgasverluste, längere Lebensdauer der Schornsteinauskleidung. ✅ Chance Integrierte CO-Mess- und Warnsysteme mit Vernetzung (z. B. Smart-Home) Frühzeitige Warnung vor Abgasstörungen, automatische Abschaltung, Dokumentation von Ereignissen für Wartung. ✅ Chance Fachgerechte Aufstockung oder Anbau eines separaten, zertifizierten Schornsteins Lösung ohne Kompromisse bei Sicherheit und Normkonformität; hoher Wiederverkaufswert, klare Betriebsverantwortung. ✅ Chance Umrüstung auf CO2-arme Alternativen (z. B. Wärmepumpe + Holzpellet-Kaminofen) Langfristige Reduktion von Abgasrisiken, Entfall der Ölheizung als Hauptquelle für kondensatbildende Abgase, zukunftssichere Heizstrategie. Orientierungshilfen
- Sofortige CO-Melder-Installation: Installieren Sie zugelassene, batteriebetriebene CO-Melder in jedem Schlafzimmer, im Wohnraum und direkt neben dem Heizraum – Prüfen Sie alle 6 Monate, ersetzen Sie nach 7 Jahren.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger – nicht einen Handwerker oder „Schornsteinfeger-Service“, sondern die offiziell zuständige Behörde gemäß Schornsteinfegerhandwerksgesetz.
- Zulassung überprüfen: Fordern Sie vom Schornsteinfeger schriftlich den Nachweis einer ausdrücklichen, anlagenbezogenen Zulassung (z. B. ETA oder DIBt-Dokument) – ohne diesen Nachweis ist jede gemeinsame Nutzung unzulässig.
- Unterlagen sammeln: Beschaffen Sie die Bauakten Ihres Schornsteins (Baujahr, Material, Zulassung, letzte Abnahme), die Typenschilder beider Feuerstätten (Marke, Modell, Abgaswerte, Temperaturklasse) und alle vorhandenen Schornsteinfeger-Bescheide.
- Alternativen prüfen: Beauftragen Sie parallel einen Energieberater (nach DIN 18599) mit der Prüfung einer separaten Abgasführung, eines Mehrrohrsystems oder einer Heizungsmodernisierung – dokumentieren Sie alle Optionen mit Kostenschätzung und rechtlicher Einordnung.
- Keine Inbetriebnahme ohne Abnahme: Lassen Sie keinerlei Anschluss, Umbau oder Veränderung am Schornstein durchführen, bevor der zuständige Bezirksschornsteinfeger schriftlich die Zulässigkeit bestätigt und die Abnahme durchgeführt hat.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schornsteinquerschnitt
- Der Schornsteinquerschnitt bezeichnet die freie Fläche innerhalb des Schornsteins, durch die die Abgase abziehen können. Er muss ausreichend groß sein, um die Abgasmenge aller angeschlossenen Feuerstätten sicher abzuführen. Ein zu geringer Querschnitt kann zu Abgasrückstau führen.
Verwandte Begriffe: Abgasmenge, Schornsteinzug, Abgasdruck - Abgasmenge
- Die Abgasmenge ist das Volumen an Abgasen, das bei der Verbrennung in einer Feuerstätte entsteht. Sie hängt von der Art und Leistung der Feuerstätte sowie vom verwendeten Brennstoff ab. Die Abgasmenge ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des notwendigen Schornsteinquerschnitts.
Verwandte Begriffe: Abgastemperatur, Abgasdruck, Verbrennungsluft - Mehrfachbelegung
- Die Mehrfachbelegung eines Schornsteins bedeutet, dass mehrere Feuerstätten (z.B. Ölheizung und Kaminofen) an denselben Schornstein angeschlossen sind. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Berechnung.
Verwandte Begriffe: Schornsteinzug, Abgasführung, Feuerstätte - Schornsteinzug
- Der Schornsteinzug ist die Saugwirkung, die im Schornstein entsteht und die Abgase nach oben zieht. Er wird durch den Temperaturunterschied zwischen den Abgasen und der Umgebungsluft erzeugt. Ein ausreichender Schornsteinzug ist für eine sichere Abgasabführung unerlässlich.
Verwandte Begriffe: Abgasdruck, Schornsteinquerschnitt, Abgastemperatur - Feuerstätte
- Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Beispiele für Feuerstätten sind Ölheizungen, Gasheizungen, Kaminöfen und Pelletöfen. Feuerstätten müssen bestimmte Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Emissionen erfüllen.
Verwandte Begriffe: Verbrennung, Brennstoff, Abgas, Emission - Abgasrückstau
- Abgasrückstau bezeichnet das Zurückströmen von Abgasen in den Wohnraum. Dies kann durch einen zu geringen Schornsteinquerschnitt, einen mangelhaften Schornsteinzug oder eine Verstopfung des Schornsteins verursacht werden. Abgasrückstau ist lebensgefährlich, da die Abgase giftige Substanzen wie Kohlenmonoxid enthalten können.
Verwandte Begriffe: Kohlenmonoxid, Schornsteinzug, Abgasmenge - Edelstahlrohr
- Ein Edelstahlrohr kann in einen bestehenden Schornstein eingezogen werden, um den Schornsteinquerschnitt zu verbessern, die Abgasführung zu optimieren und den Schornstein vor Versottung zu schützen. Edelstahlrohre sind korrosionsbeständig und langlebig.
Verwandte Begriffe: Schornsteinsanierung, Versottung, Abgasführung
Häufige Fragen (FAQ)
- Dürfen Ölheizung und Kaminofen an einen Schornstein angeschlossen werden?
Das ist grundsätzlich möglich, wenn der Schornstein dafür geeignet und zugelassen ist. Ein Schornsteinfeger muss die Eignung prüfen und die Anlage abnehmen. Entscheidend sind die Abgaswerte, der Schornsteinquerschnitt und die Bauart des Schornsteins. - Welche Vorschriften gelten für die Mehrfachbelegung eines Schornsteins?
Die Vorschriften sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und den technischen Regeln für Feuerungsanlagen (z.B. DIN 18160) festgelegt. Diese regeln unter anderem die Anforderungen an den Schornsteinquerschnitt, die Abgasführung und die Brandschutzmaßnahmen. - Was passiert, wenn der Schornsteinquerschnitt zu klein ist?
Ein zu kleiner Schornsteinquerschnitt kann zu einem Abgasrückstau führen, wodurch gefährliche Abgase in den Wohnraum gelangen können. Außerdem kann die Verbrennung in den Feuerstätten beeinträchtigt werden, was zu einer höheren Schadstoffemission führt. - Müssen Ölheizung und Kaminofen gleichzeitig betrieben werden dürfen?
Nein, nicht unbedingt. Es gibt auch Lösungen, bei denen ein gleichzeitiger Betrieb durch eine Verriegelung verhindert wird. Dies kann z.B. durch eine spezielle Steuerungstechnik realisiert werden. - Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger bei der Mehrfachbelegung?
Der Schornsteinfeger ist für die Prüfung und Abnahme der Anlage zuständig. Er berechnet den notwendigen Schornsteinquerschnitt, prüft die Abgaswerte und kontrolliert die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen. Ohne die Zustimmung des Schornsteinfegers darf die Anlage nicht betrieben werden. - Kann ein Edelstahlrohr im Schornstein die Situation verbessern?
Ein Edelstahlrohr kann den Schornsteinquerschnitt verbessern und die Abgasführung optimieren. Es schützt den Schornstein auch vor Versottung durch aggressive Abgase. Ob ein Edelstahlrohr notwendig oder sinnvoll ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab und sollte vom Schornsteinfeger beurteilt werden. - Was ist bei der Auswahl eines Kaminofens für einen gemeinsamen Schornstein zu beachten?
Der Kaminofen sollte über eine Zulassung für den Betrieb an einem mehrfach belegten Schornstein verfügen. Achten Sie auf die Angaben des Herstellers bezüglich der Abgaswerte und des notwendigen Schornsteinzugs. - Gibt es Alternativen zur Mehrfachbelegung eines Schornsteins?
Ja, eine Alternative wäre der Bau eines zweiten Schornsteins. Dies ist jedoch oft mit höheren Kosten und baulichem Aufwand verbunden. Eine weitere Möglichkeit ist der Einbau eines Abgaswärmetauschers, um die Abgaswärme der Ölheizung zusätzlich zu nutzen.
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Schornsteinbelegung: Kaminfeger-Abnahme nach Installation
Kaminfeger Fragen ...
denn dieses muss es auch abnehmen nach der Installation ...
Bezirksschornsteinfeger oder so heißt das. Adresse über Telefonbuch oder ggf. auch Gemeindeverwaltung erfragen. -
⚠️ Explosionsgefahr: Unterschiedliche Abgastemperaturen beachten!
Glaube nicht
Wir mussten einen zweizügigen Kamin einziehen lassen, da die beiden Energiequellen unterschiedliche Abgastemperaturen haben und somit beim Aufeinandertreffen Explosionsgefahr bestünde. Aber der Bezirksschornsteinfeger ist da auf alle Fälle die richtige Adresse -
Schornstein: Einzelöfen vs. Zentralheizung – Eigene Systeme!
Geht nicht
Hinsichtlich der Belegung eines Schornsteins gilt: Offene Kamine der Bauart A, B, C dürfen grundsätzlich nur an eigene Schornsteine, solche der Bauart A1 und B1 (Mit selbstschließenden Türen) an mehrfach mit Einzelöfen belegte angeschlossen werden. Zentralheizungen benötigen in jedem Fall einen eigenen Schornstein.
Das ist doch auch sinnvoll. Für eine moderne Heizung brauchen sie ein Abgassystem aus Kunststoff oder aus dünnwandigem Edelstahl. Für Festbrennstoffe brauchen sie ein richtig dickes Edelstahlrohr, oder was keramisches. -
Gemeinsamer Schornstein: Ölheizung & Kamin – Machbarkeit prüfen!
Gemeinsamer Schornstein
Hallo Herr Ulrich, danke für Ihre Antwort. Wenn die Ölheizung im Keller ist und dort an einen Schornstein, der mit hitzebeständigem Stahl ausgekleidet ist, angeschlossen ist (obwohl Aufgrund der niedrigen Abgas. Temp.) nicht erforderlich, und in der ersten Etage der Kamin an den selben Schornstein anschließt, was spricht dagegen? Mal abgesehen von der Norm.
D. Geldner -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Ölheizung und ein Kaminofen an denselben Schornstein angeschlossen werden dürfen. Dabei spielen der Schornsteinquerschnitt, die Abgasmenge, Brandschutzbestimmungen und die Sicherheit eine entscheidende Rolle. Es wird betont, dass die Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger unerlässlich ist.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag ⚠️ Explosionsgefahr: Unterschiedliche Abgastemperaturen beachten! kann es bei unterschiedlichen Abgastemperaturen zu Explosionsgefahr kommen, was den Einbau eines zweizügigen Kamins erforderlich machen könnte. Dies sollte unbedingt mit dem Schornsteinfeger abgeklärt werden.
🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Schornstein: Einzelöfen vs. Zentralheizung – Eigene Systeme! weist darauf hin, dass Zentralheizungen in jedem Fall einen eigenen Schornstein benötigen. Offene Kamine dürfen nur unter bestimmten Bedingungen mehrfach belegt angeschlossen werden. Moderne Heizungen benötigen spezielle Abgassysteme aus Kunststoff oder Edelstahl.
👉 Handlungsempfehlung: Vor der Installation einer Ölheizung und eines Kaminofens an einem gemeinsamen Schornstein sollte unbedingt der Bezirksschornsteinfeger konsultiert werden. Dieser kann die spezifischen Gegebenheiten vor Ort prüfen und Auskunft über die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und die Notwendigkeit eines geeigneten Schornsteinquerschnitts geben. Beachten Sie auch den Beitrag Gemeinsamer Schornstein: Ölheizung & Kamin – Machbarkeit prüfen! bezüglich der Machbarkeit.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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