Holztreppe statt Betontreppe im Fertighaus: Mehrkosten, Vertrag & Rechte?
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Holztreppe statt Betontreppe im Fertighaus: Mehrkosten, Vertrag & Rechte?

Hallo!
Wir sind dabei ein Fertighaus in NRW zu bauen. Uns war von Anfang an der Austausch der Betonkellertreppe gegen eine Holztreppe sehr wichtig. Da bekamen wir von den selbstständigen Hausverkäufern einen Mehrpreis von ca. 1400 € mündlich mitgeteilt. Dazu bekamen wir am 15/11/2004 eine nicht unterschriebene Leistungsbeschreibung mit dem Inhalt: "Optional: Stabverleimte Holztreppe in den Keller minus Preis für Betontreppe = 1400 €"
Der Hausvertrag wurde von uns unterschrieben und es wurde die Leistungsbeschreibung vom 15/11/2004 zugrunde gelegt.
Jetzt heißt es, man hätte sich verrechnet, und wir müssten nicht 1400 € Mehrpreis, sondern 4200 € bezahlen!
Das kann doch nicht sein, oder? Wie verbindlich ist denn so eine nicht unterzeichnete Leistungsbeschreibung?
Wir haben unseren Glauben ja schon durch weitere Dinge verloren, aber wenn die damit auch noch durchkommen sollten, dann weiß ich auch nicht mehr!
Vielen Dank für Eure Einschätzung ...
Gunther!
  • Name:
  • Gunther
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie eine Holztreppe anstelle einer Betontreppe in Ihrem Fertighaus wünschen und nun mit höheren Mehrkosten konfrontiert sind.

    Prüfen Sie die Leistungsbeschreibung: Ist der Einbau einer Holztreppe als Option explizit aufgeführt? Welche Vereinbarungen wurden dort getroffen?

    Hausvertrag prüfen: Welche Vereinbarungen wurden bezüglich Änderungen oder Sonderwünschen getroffen? Gibt es Klauseln zu Mehrkosten?

    Mündliche Zusagen: Mündliche Zusagen sind schwer zu beweisen. Versuchen Sie, schriftliche Bestätigungen (E-Mails, Briefe) zu finden, die die ursprüngliche Preisangabe von 1400 € belegen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Hausvertrag und die Leistungsbeschreibung von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann Ihre Rechte beurteilen und Ihnen das weitere Vorgehen empfehlen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsbeschreibung
    Die Leistungsbeschreibung ist ein Dokument, das detailliert alle Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Bauunternehmers) beschreibt. Sie ist Bestandteil des Bauvertrags und legt fest, welche Arbeiten in welcher Qualität und zu welchem Preis ausgeführt werden müssen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Baubeschreibung
    Hausvertrag
    Der Hausvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der den Bau eines Hauses regelt. Er enthält alle wesentlichen Vereinbarungen, wie z.B. die Bauleistung, den Preis, die Zahlungsbedingungen und die Bauzeit.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Kaufvertrag
    Mehrkosten
    Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, die über den ursprünglich vereinbarten Preis hinausgehen. Sie können z.B. durch Änderungen der Planung, zusätzliche Leistungen oder unvorhergesehene Umstände entstehen.
    Verwandte Begriffe: Zusatzkosten, Nachtrag, Kostenerhöhung
    Nachtragsvereinbarung
    Eine Nachtragsvereinbarung ist eine schriftliche Ergänzung zu einem bestehenden Vertrag, die Änderungen oder zusätzliche Leistungen regelt. Sie wird verwendet, um den Vertrag an veränderte Umstände anzupassen und die damit verbundenen Kosten festzulegen.
    Verwandte Begriffe: Vertragsänderung, Zusatzvereinbarung, Ergänzung
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) und privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht).
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Werkvertragsrecht
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag
    Stabverleimte Holztreppe
    Eine stabverleimte Holztreppe ist eine Treppe, bei der die einzelnen Holzlamellen (Stäbe) miteinander verleimt werden, um eine stabile und tragfähige Konstruktion zu schaffen. Diese Bauweise ermöglicht eine hohe Festigkeit und Formstabilität der Treppe.
    Verwandte Begriffe: Massivholztreppe, Wangentreppe, Spindeltreppe

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Leistungsbeschreibung im Bauvertrag?
      Die Leistungsbeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle Leistungen des Bauunternehmers genau definiert. Sie enthält Angaben zu Materialien, Ausführungsstandards und optionalen Leistungen wie z.B. den Einbau einer Holztreppe anstelle einer Betontreppe.
    2. Sind mündliche Zusagen beim Hausbau bindend?
      Mündliche Zusagen sind grundsätzlich bindend, aber schwer zu beweisen. Im Streitfall ist es schwierig, die genauen Inhalte und Bedingungen der Zusage nachzuweisen. Daher ist es wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.
    3. Was kann ich tun, wenn die tatsächlichen Mehrkosten höher sind als vereinbart?
      Prüfen Sie zunächst den Hausvertrag und die Leistungsbeschreibung auf Klauseln zu Mehrkosten. Wenn die Mehrkosten unberechtigt sind, fordern Sie den Bauunternehmer schriftlich zur Korrektur auf. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
    4. Welche Rolle spielt der Hausvertrag bei Sonderwünschen?
      Der Hausvertrag regelt, wie mit Sonderwünschen umgegangen wird. Er sollte Klauseln enthalten, die festlegen, wie Änderungen oder zusätzliche Leistungen (wie eine andere Treppe) zu vereinbaren und zu vergüten sind.
    5. Was ist eine Nachtragsvereinbarung?
      Eine Nachtragsvereinbarung ist eine schriftliche Ergänzung zum ursprünglichen Bauvertrag. Sie wird verwendet, um Änderungen, zusätzliche Leistungen oder Abweichungen von der ursprünglichen Planung festzuhalten, einschließlich der damit verbundenen Kosten.
    6. Wie kann ich mich vor unberechtigten Mehrkosten schützen?
      Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich, prüfen Sie den Hausvertrag und die Leistungsbeschreibung sorgfältig, und holen Sie bei Unklarheiten rechtzeitig rechtlichen Rat ein. Achten Sie darauf, dass alle Änderungen und Sonderwünsche schriftlich in Nachtragsvereinbarungen festgehalten werden.
    7. Was tun, wenn der Bauunternehmer die vereinbarte Leistung nicht erbringt?
      Setzen Sie dem Bauunternehmer schriftlich eine Frist zur Erfüllung der Leistung. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, können Sie rechtliche Schritte einleiten oder einen anderen Bauunternehmer mit der Erbringung der Leistung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Bauunternehmer in Rechnung stellen.
    8. Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Mängeln?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn Mängel an der Bauleistung vorliegen. Die genauen Rechte und Fristen sind im BGBAbk. geregelt.

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  2. Fertighaus: Firma unbekannt – Vertragliche Details prüfen!

    hhm
    unschön! welche Firma?
    das geschriebene ist etwas undurchsichtig weil nicht erkennbar was nun wirklich bestellt und von der Firma bestätigt.
    Gruß
    jens
  3. Fertighaus: Unverbindliche Leistungsbeschreibung – Risiko?

    Tja ...
    Tja Danke für die schnelle Antwort 😉
    Tja, das ist wohl das Problem (oder auch nicht).. das wir die Leistungsbeschreibung nicht unterschreiben mussten und haben!
    Andererseits denke ich mir, das es ja auch kein Angebot, sondern eine Leistungsbeschreibung ist! Vielleicht ist da der große Unterschied.
    Eigentlich sind wir mit der Hausbaufirma sehr zufrieden, nur die Hausverkäufer haben uns da so einige Unwahrheiten und Falschinformationen angetan, was unser Hausbauprojekt jetzt um ca. 40000 € teurer machen wird!
    Wie gesagt, gegen die Mitarbeiter von xxx-Haus haben wir nichts gesagt, die sind mehr als kooperativ und verständnissvoll, halt nur die Vermittler zw uns und xxx-Haus haben uns, meiner Meinung nach, nicht richtig informiert!
    Wir werden heute noch einmal mit xxx-Haus sprechen um zu sehen, ob die Aussage das wir es bezahlen müssen nur ein Einschüchterungsversuch ist, um das verbockte nicht selber tragen zu müssen.
    • Name:
    • Gunther!
  4. Holztreppe im Fertighaus: 4200€ realistischer Gesamtpreis?

    Wenn Sie ...
    Werter Fragesteller
    keine sehr extravagante Treppe haben, sind die 4200 der Preis für die Holztreppe. Und 1400 als Mehrpreis könnten auch passen.
  5. Holztreppe: Falscher Mehrpreis – Hausvermittler vs. Leistungsbeschreibung

    das ist so ...
    das ist so das folgendes in der Leistungsbeschreibung steht "Optional: Stabverleimte Holztreppe in den Keller minus Preis für Betontreppe = 1400 €" Was ja dann doch wohl der Mehrpreis ist!
    Dieser Preis ist wohl einfach falsch von den Hausvermittlern ermittelt worden. Jedoch von Anfang an! Immer wieder wurde mündlich der Preis von 1400 € genannt, wir bekamen die Leistungsbeschreibung mit diesem Preis, die Bemusterungsstelle hat die gleiche Leistungsbeschreibung von den Hausvermittlern bekommen und ist auch nicht eingeschritten!
    Am Bemusterungstag wurde dann allerdings anders gerechnet: Stabverleimte Treppe= 6000 € minus Betontreppenpreis 1800 € = Mehrpreis von 4200 €!
    Die Hausvermittler geben zu, das Sie da wohl etwas falsch gerechnet haben (es gäbe ja soooo viele Preisverzeichnisse, da habe man sich wohl verguckt ...) jedoch würde die Geschäftsführungs nun den regulären Preis haben wollen. Können Sie ja auch, halt nur nicht von uns, sondern , meiner Meinung nach, von den Hausvermittlern!
    Oder sehe ich das falsch?
    • Name:
    • Gunther!
  6. Forum-Regeln: Keine Negativ-Werbung für Fertighaus-Firmen!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Herr Raabe, Sie machen mir Arbeit!
    Um welche Firma es sich handelt, ist völlig zweitrangig. Im Gegenteil, das Forum kriegt Ärger an den Hals bei negativer 'Werbung'.
    Also bitte nicht mehr fragen, ja?
    Und Bitte an Gunther: bitte keine Namen, ja?
    Dankeschön!
    • Name:
  7. Beitrag verschwunden: Wiederherstellung möglich?

    Äh TU ...
    kann es sein, das mein letzter Beitrag beim xxxen verdunstet ist.
    Titel Mit wem haben Sie..
    Lässt sich der wieder herstellen?
  8. Holztreppe: Gesamtpreis 4000€ – Preisliste prüfen!

    4000
    für eine solche Treppe (Gesamtpreis) sind OK (siehePosting von RD). Mehre habe ich auch nicht gezahlt, und meine ist keine einfache aus Polen 😉 Sagen sie xxx Ruhig, dass dieser Preis völlig überzogen ist, und xxx sich wohl in der Preisliste verguckt haben muss ... sollen nochmal neu gucken. Ansonsten kennt man hier im Forum das kleingedrucjte nicht, weiß nicht, was alles Vertragsbestandteil ist. => RA sollte prüfen, evtl. macht er sie auch noch auf andere interessante Punkte aufmerksam. Frage ist auch, wie die Vertragskonstellation aussieht. Kaufen sie beim Verkäufer, ist er nur vermittler und bekommt eine Provision von xxx oder ihnen? Wenn xxx so anfängt und solche Vermittler beschäftigt (und das toleriert!), dann ist da auch noch anderes im Argen. Haben sie eine VON IHNEN bezahlte, von xxx unabhängige Baubetreuung?
  9. Entschuldigung: Firmenname genannt – Bin neu hier!

    Oh ...
    Hallo TU!
    Sorry mit dem Firmenname (Ich bin neu hier 😉!
    Dafür habe ich ja auch extra meinen Unmut genau differenziert!
    Kein Problem ...
    • Name:
    • Gunther!
  10. Fertighaus: Vermittlerprovision – Baubetreuung gestrichen!

    Herr Sigge ...
    Hallo Herr Sigge!
    Wir kaufen bei Firma xxx-Haus und die Vermittler bekommen nur eine Provision (meines Erachtens diesmal eine etwas geringere)
    Eine Baubetreuung mussten wir genauso wie alle Sanitärobjekte, Estrich im Keller, Mal- und Tapezierarbeiten sowie Außenanlagen und einigem Mehr Aufgrund von immensen Mehrkosten leider rausnehmen ... Ja ja ja, ich weiß, die Baubetreuung hätte ich drin lassen MÜSSEN ... Aber derzeit harre ich einfach aus ...
    Der Sachverhalt soll nun laut der Geschäftsleitung vom Vermittler geklärt werden, sie (die Hausbauer) bezahlen es nicht. Und dem Vermittler habe ich gestern unmissverständlich klargemacht, dass wir dies nicht bezahlen, sowie auf die Holztreppe bestehen werden! (Nur leider nicht mitgeschnitten, meine Aussage am Telefon)
    Dennoch danke für all die Bemerkungen, ich werde den Ausgang hier dann kundtun!
    Gunther!
    • Name:
    • Gunther!
  11. Fertighaus-Kaufantrag: Bestätigung durch Hersteller erforderlich!

    sorry tu
    nicht gewusst  -  kommt nie wieder vor!
    gunther. normalerweise ist die Konstellation bei solchen Dingen die folgende! :
    du stellst beim Hausverkäufer (rechtlich selbständig) einen kaufantrag an den Hersteller! der überprüft die Richtigkeit des Preises und bestätigt dir die Annahme deines antrages in einer im kleingedruckten festgelegten Frist. erst jetzt ist ein wirklicher Kaufvertrag entstanden!
    > >>>
    wenn der Antrag von der Firma so bstätigt wurde  -  ist es auch deren Problem! soll heißen  -  sie sind an ihr Angebot gebunden! wie die das intern verrechnen  -  und ob der Verkäufer da was von seiner Provision abgeben muss (sehe ich auch nicht) ist deren Problem.
    so läuft das zumindest bei den Firmen die ich kenne!
    MfG
    jens
  12. Hausvertrag: Leistungsbeschreibung statt Angebot – Bindend?

    Hi Jens ... Es ist nur kein Angebot ...
    Hi Jens ...
    Es ist nur kein Angebot gekommen, was ich hätte abzeichnen können/müssen, sondern ich habe einen Hausvertrag unterschrieben, mit dem Hinweis auf eine Bauleistungsbeschreibung vom 15/11/2004. Und in dieser (die wir einfach zur Ansicht per Post bekamen) steht dann die Treppe mit 1400 €. Da gab es also nichts abzuzeichnen, da es ja kein Angebot war, sondern eine Leistungsbeschreibung. Schuldig gemacht haben sich doch da nur der Vermittler (der es falsch gerechnet und puplik gemacht hat, sowie die Hausbaufirma selber, die diese Leistungsbeschreibung gleichzeitig zur Ansicht bekam)
    Aber das ist nur meine Auffassung, eine Rechtliche Grundlage habe ich da wohl nicht, oder? Keine Ahnung ... Ich weiß es nicht ...
    • Name:
    • Gunther!
  13. Fertighaus-Vertrag: Fehlende Bestätigung – Beratungshaftung prüfen!

    hhm
    verstehe ich nicht. ist keine Bestätigung ihres "Vertrags" mit dem Verkäufer (durch die Firma) erfolgt?
    das wäre ungewöhnlich.
    was anderes  -  da gibt es die sogenannte Beratungshaftung. wenn der Verkäufer auf briefpapier der fima schreibt  -  mit stempeln mit firmenlogo  -  auf brriefpapier mit fimenlogo  -  dort in einem Musterhaus der Firma sitzt usw.  -  woher sollten sie wissen das er nicht zur Firma gehört und vertretungsberechtigt ist. also ich würde das nicht zahlen und wenn jetzt eine Unterschrift verlangt wird  -  nur unter Vorbehalt.
    MfG
    jens
  14. BLB-Ergänzung: Mehrpreis Vertragsbestandteil – Rechtliche Lage!

    also ...
    sie haben einen Vertrag unterschrieben, der als Bestandteil die BLB enthält. Diese ist handschriftlich (nicht von Ihnen) ergänzt um den Mehrpreis 1400 €. Für mich wäre das somit Vertragsbestandteil! Auch wenn jetzt hinterher behauptet wird, das sei eine falsche Zahl. Bestritten wird ja nicht, dass die Ergänzung der BLB vom Vermittler/der Firma xxx stammt. Also müssten sie im Recht sein.
    Ihre Aussage am Telefon, egal ob auf Band (darüber hätten sie den Mitarbeiter von xxx vorher informieren müssen) oder aus dem Gedächtnis ist rechtlich eh völlig egal.
    Zitat: "Aber derzeit harre ich einfach aus ... " ... jaja, die AWG Hormone werden es schon richten ... denke aber, dass eine Erstberatung beim RA hilft. Und selbst wenn es weh tut, der Baubetreuer MUSS wieder rein, denn wenn die jetzt doch sagen "OK Treppe kommt zu dem Preis" versuchen die es anderswo wieder einzusparen! So dass SIE es nicht sehen ...
    Was ist mit dem (Notfall) Vorschlag: Treppe ganz rauslassen und selber organisieren? Für 4000 bekommen sie eine gute Holztreppe. dazu die 1800 Gutschrift für Betontreppe und es sind für sie NUR noch 2200 ... Dazu dem Bauleiter von xxx abringen, dass er sich um die Koordination mit Ihrer Treppenfirma kümmert ... 6000 würde ich NIE zahlen ...
  15. Fertighaus-Baubetreuer: Nutzen bei Vorproduktion fraglich?

    ich kann es nimmer hören
    die bösen fertigbauer  -  alles schlimme burschen die die armen Häuslebauer abzocken. was  -  bitte  -  soll der Baubetreuer an dem einen Tag an dem das Haus gestellt wird den sehen?
    und beim Ausbau? was soll er da machen  -  mir stehen die Herren oft im Wege rum  -  schreiben Rechnungen  -  und bringen nichts! zumindest bei den Herstellern die auch wirklich fast alles vorproduzieren. es gibt auch fertighAusbauer die dürften sich eigentlich nicht so nennen  -  siehe das Beispiel mit dem vermurksten bau

    da wäre ein Baubetreuer sicher von Vorteil!
    und den Rechtsanwalt  -  gleich einschalten  -  auch immer ein toller Tipp. jo  -  wenn alles gütliche reden nichts hilft  -  OK. aber immer gleich hin zum Anwalt  -  da bekommen sie dann kaum noch entgegenkommen. da bekommen sie dann was abgerungen  -  mehr nicht. Fragesteller: 'lassen sie sich mit dem geschäftsführer verbinden oder einen Termin geben. tragen sie ihm ihren Standpunkt vor  -  es würde mich wirklich sehr sehr wundern  -  wenn das nicht hilft.
    MfG
    jens

  16. Baubetreuer: Sinnvolle Kontrolle bei Fertighaus-Anschlüssen!

    oftmals
    mögen sie recht haben, ABER
    • bei der Erstellung der Bodenplatte
    • beim Anschließen der Dampfsperre an den Anschlussstellen usw. kann ein Baubetreuer durchaus sinnvoll hinsehen!

    Der Gang zum RA wird hier nur vorgeschlagen weil die Firma xxx sich querstellt und scheinbar Zustöndigkeitenpingpong zwischen sich und dem Vermittler herstellt. Bei einem vernünftigen Hersteller würde ich auch ihre Vorgehensweise bevorzugen, aber sie selber wundern sich über deren fragwürdigen Umgang mit Verträgen?
    Ich hatte den Eindruck, der Versuch "vernünftiges Gespräch" sei bereits gescheitert. Nur in SOLCHEN Fällen, wo es zusätzlich aus der Ecke riecht, rate ich dirngend zum RA, sonst glaube auch ich erst immer an klärende Gespräche (lesen sie mal meine Postings, da sollte diese Tendenz erkennbar sein  -  erst neulich wollte ich immer an das Gute im Menschen glauben, wurde aber von allen eines Besseren belehrt 😉
    Warum es riecht?

    • Zuständigkeitspingpong
    • 6000 € für eine Kellertreppe aus Holz
    • Verträge mit handschriftlichen Ergänzungen
    • keine Vertragsbestätigung
    • andere plötzlich auftauchende immense Kosten (nach Angaben des Fragestellers) die zu zahlreichen Streichungen führten
    • Kein Entgegenkommen in der kleinsten Form bei dem Treppenverrechner
    • xxx scheint die Masche des Vermittlers zu tolerieren

    Da riech ich was und kann guten GEWISSENS zum RA raten ... Leider bauen nicht alle mit yyy Herr Raabe ... und ich bleibe beim "oftmals", auch wenn es Sie stört 😉 Habe selber genug Hausverkäufer und Makler erlebt, die jeden Heizdeckenverkäufer auf einer Kaffeefahrt in den Schatten gestellt hätten ... 😉

  17. Verkaufsprofis: Vertragsbestätigung – Leistungsbeschreibung bindend?

    di kenne ich auch Christian
    die gibt es scheinbar überall die "verkaufsprofis"  -  in der einen Firma länger  -  in der anderen kürzer. das mit der Vertragsbestätigung glaube ich noch nicht. eventuell wird der kaufAntrag auch stillschweigend (innerhalb einer im Antrag festgesetzten Frist) "bestätigt" wenn keine schriftliche abweichende Bestätigung erfolgt.
    auch für mich  -  ist eigentlich klar das die Leistungsbeschreibung mit der handschriftlichen Eintragung  -  dann (siehe oben) Vertragsbestandteil geworden ist und die Firma daran gebunden sein sollte. Ich weiß allerdings nicht mit welchem fuzzi in der Firma xxx der Fragesteller gesprochen hat. da hilft es nichts  -  da muss man an die höheren chargen rann.
    im Grunde gebe ich dir recht  -  man weiß ja vorher leider nie mit wehm man es zu tun hat. bauen ist vertrauenssache!
    bei einigen Firmen könnte man sich das Geld für externe Betreuung sparen  -  bei anderen sollte man drei betreuer gleichzeitig bestellen ) (nicht wörtlich nehmen bitte).
    blödes Ding.
    ansonsten schien der Fragesteller aber sehr zufrieden und die sonstigen Teuerungen traten schon vor dem kauf zutage. oder habe ich was überlesen?
    MfG
    jens
  18. Vertragsrechtliche Unerfahrenheit: Hausverkäufer nutzen das aus!

    Den Beiträgen
    des Fragestellers ist klar zu entnehmen, dass er in vertragsrechtlichen Dingen absolut unerfahren ist. Sein eigener Versuch "bei Kaffee u. Kuchen" diese Angelegenheit zu regeln wurde mit Zitat: "Der Sachverhalt soll nun laut der Geschäftsleitung vom Vermittler geklärt werden, sie (die Hausbauer) bezahlen es nicht. " abgeschmettert. XXX hat offenbar genau erkannt wie sie mit diesem Bauherren umspringen können.
    Und da ist professionelle Hilfe unbedingt angeraten. Bezeichnend:
    XXX sucht auf Homepage unter "Karriere bei XXX" nicht etwa Fachberater, sondern selbstständige HAUSVERKÄUFER.
    • Name:
    • M.P.
  19. OT

  20. Geheimer Frauenzugang: Interne Infos zur Hausbaufirma?

    Vielleicht
    unter dem "geheimen XXX Frauenzugang"? 🙂
    • Name:
    • M.P.
  21. Forum-Hinweis: Gelöschte Beiträge – Unwiederbringlich!

    Foto von

    @Ralf Dühlmeyer
    (verspätete Antwort, Baustellenjourfixe ...)
    sorry, ja, zwischen dem Ändern von Texten (xxx) eingestellte Beiträge verschwinden. Leider im Nirwana und damit unwiederbringlich.
    • Name:
  22. Holztreppe: Tatsächliche Mehrkosten vs. mündliche Zusage!

    rein menschlich gesehen
    Vertrag hin oder her. Die Sache sieht doch so aus, das die tatsächlichen Mehrkosten 4200,- betragen. Also, wenn das zu viel ist, behalten sie doch die Ausführung mit Betontreppe bei.
    Ansonsten sind das doch Sowieseokosten. Nur weil irgendein armes Schwein dummes Zeug erzählt hat, soll geblutet werden?
    Und nur weil der Erwerber 1400,- gehört hat soll's dabei bleiben? Aber wenn der Verkäufer durch Zufall 5000,- reingeschrieben hätte, und der Erwerber bekommt raus, das die Sache nur 4200,- gekostet hätte, o Gott welch Geschrei!
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  23. Alternative: Betontreppe gutschreiben – Eigenen Treppenbauer beauftragen!

    Andere Idee..
    Lassen Sie sich die Betontreppe gutschreiben und kümmern sich selbst um einen Treppenbauer. Mal sehen, wie kulant die dann werden.
  24. Baugrundstück: Vom Bauträger vermittelt?

    Bauen Sie eigentlich auf Ihrem Grundstück
    oder ist es vom Bauträger mit vermittelt wurden?
  25. Holztreppe: Unbedingt gewünscht – Rechtliche Lage prüfen!

    Hallo an alle Beteiligten!
    Hallo an alle Beteiligten!
    Vielen Dank für die vielen Kommentare ...
    Eine Betontreppe möchten wir auf garkeinen Fall haben, dafür haben wir uns damals auch schon beim 2. Gespräch diese Treppe mit in die Leistungsbeschreibung reinnehmen lassen!
    Ja richtig, wir sind rechtlich nicht allzu bewandert und dazu auch noch überaus gutgläubig ...
    Eigenständig die Treppe zu organisieren wird wohl teurer als 1400 €, was wir uns nicht mehr leisten können ...
    Unser Baugrundstück haben wir nicht vom Hausvermittler, sondern von einem Ihm Bekannten Makler vermittelt bekommen. Ich weiß, hört sich auch schon obskur an ...
    Dennoch hoffe ich, das der Vermittler die Kosten übernehmen wird.
    • Name:
    • Gunther!
  26. @Ralf Dühlmeyer: Idee bereits früher genannt!

    @ Ralf Dühlmeyer
    von wegen andere Idee ... da war ich knapp 10 Beiträge schneller 😉 Sieh mal ans Ende vom ersten Beitrag auf der Seite 😉
  27. VOB-Verträge: Art und Umfang der Leistung – Leistungsbeschreibung!

    warum obskur
    gefällt ihnen das Grundstück?  -  haben sie es gewollt?
    nu mal nicht gleich alles schwarz sehen!
    im übrigen: bei Verträgen nach VOBAbk. gilt:
    § 1 Art und Umfang der Leistung
    1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen.
    2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
    a) die Leistungsbeschreibung,
    b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
    c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
    d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
    e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen,
    f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
    > >>>>>>>>>>>>>>>> also zuerst die Leistungsbeschreibung und dann alles andere!
    ich kann das mit der Vertragsbestätigung so nicht glauben. das funzt ganz und gar nicht!
    wenn es wirklich so ist wie bei ihnen geschildert (nee ich glaub es nicht) gab es die Leistungsbeschreibung im Antrag (vertrag) noch mal irgendwo (eventuell auch kleingedruckt) extra?
    man sie haben rechte  -  und was für welche! sie würden sich wundern.
    versuchen sie es noch mal gütlich  -  wenn nicht  -  OK dann wirklich zu ra. (ich hoffe sie haben jetzt nicht nachträglich noch irgendwas unterschrieben.
    MfG
    jens
  28. Uups: Idee in Beiträgen untergegangen!

    Uups
    Ist wohl in den vielen Beiträgen untergegangen.
  29. Fertighaus: Entscheidung gegen Kunden – 4200€ Aufpreis!

    So, Entscheidung gefallen ...
    So, Entscheidung gefallen von der Hausbaufirma:
    Leider nicht zu unseren Gunsten. Sie stellen sich nun auf die Seite der Vermittler die uns an der Nase herumgeführt haben und wir sollen die 4200 € Aufpreis bezahlen. Nicht gerade sehr Kundenfreundlich!
    Dann haben wir uns mal erkundigt ob wir die komplette Treppenanlage herausnehmen lassen können (Keller + ins OGAbk.): Von den 6000 € für den Preis der OG-Treppe würden wir nur 4200 € erstattet bekommen, und siehe da: Die dann erforderliche Bautreppe kostet für beide Geschosse zusammen genau 4200 €!
    DAS ist doch wohl der Hohn, oder? Ne Bautreppe für 4200 €!
    Jetzt gucken wir uns bei einem Treppenbauer um, der bietet für 5700 € eine komplette Treppenanlage in Vollholz, incl einer BAUTREPPE für die ganze Bauzeit!
    Tja, jetzt schreiben wir noch nen Brief an die Geschäftsleitung um umser Leid mal kundzutun, aber dies wird wohl auch nichts mehr bewirken ...
    Über dies wurde uns soeben noch gesagt, das der Aufbau des Fertighauses ca. 12 Wochen dauern würde! Was uns für 2 Monate Unterkunftslos macht, da unsere ETW bereits verkauft ist ... (Von den Hausvermittlern wurde uns damals eine Bau- und aufstellzeit von 2 Monaten genannt)
    Alles zum kot ... aber so wird es wohl immer weiter gehen, bis wir dann irgendwann einmall in unseren Haus sind ...
    • Name:
    • Gunther!
  30. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Holztreppe statt Betontreppe im Fertighaus: Rechte bei Mehrkosten?

    💡 Kernaussagen: Der Thread dreht sich um die Mehrkosten für eine Holztreppe anstelle einer Betontreppe in einem Fertighaus. Ein mündlich genannter Mehrpreis von 1400€ steht im Gegensatz zu den tatsächlichen Kosten von 4200€. Diskutiert werden die Gültigkeit der Leistungsbeschreibung, die Rolle der Hausvermittler und die Rechte des Bauherrn. Es wird empfohlen, den Vertrag genau zu prüfen und rechtlichen Rat einzuholen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Fertighaus: Unverbindliche Leistungsbeschreibung – Risiko? kann eine unverbindliche Leistungsbeschreibung problematisch sein, wenn sie nicht Teil des unterschriebenen Vertrags ist.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Holztreppe: Gesamtpreis 4000€ – Preisliste prüfen! wird ein Gesamtpreis von 4000€ für eine Holztreppe als realistisch angesehen, was den genannten Aufpreis in Frage stellt.

    💰 Kosten: Mehrere Nutzer weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Mehrkosten für eine Holztreppe im Bereich von 4000€ liegen könnten. Es wird diskutiert, ob der ursprünglich genannte Preis von 1400€ bindend ist, siehe Holztreppe: Falscher Mehrpreis – Hausvermittler vs. Leistungsbeschreibung.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu klären. Alternativ könnte man, wie in Alternative: Betontreppe gutschreiben – Eigenen Treppenbauer beauftragen! vorgeschlagen, die Betontreppe gutschreiben lassen und einen eigenen Treppenbauer beauftragen.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Differenz zwischen dem mündlich genannten Mehrpreis von 1400€ und den tatsächlichen Kosten von 4200€ bildet den Kern der Auseinandersetzung. Die Frage ist, ob die Hausbaufirma an den ursprünglichen Preis gebunden ist.

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