Pfusch am Bau: Dämmung, Kamin & Vertrag – Was tun bei Baumängeln? Kosten & Rechte
In diesem Forum sind Sie: Probleme im Mittelstand und Handwerk📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um erkannte Baumängel bei Dämmung und Kamin, die in einer Fernsehsendung thematisiert wurden. Dabei werden die Kompetenz eines Sachverständigen, die Verantwortung des Bauträgers und die Rechte der Bauherren kritisch hinterfragt. Die korrekte Ausführung von Dämmarbeiten, insbesondere im Bereich des Spitzbogens und der Aufsparrendämmung, sowie die Festlegung von Fensteranschlägen sind zentrale Themen. Der Thread beleuchtet auch die Bedeutung detaillierter Bauverträge und die Notwendigkeit, sich als Bauherr aktiv mit dem Bauvorhaben auseinanderzusetzen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Pfusch am Bau: Dämmung, Kamin & Vertrag – Was tun bei Baumängeln? Kosten & Rechte
Und dann war da noch ein Bauträger, der Rede und Antwort stehen musste (sichtlich angespannt). Man (eine Bauherrin) warf ihm vor, dass 'sich einen Kamin bekommen hat, der anscheinend nicht ausreichend sei (von der Leistung gemessen). Gleichzeitig gab sie zu, dass in ihrer Leistungsbeschreibung keine konkreten Angaben zum Gerät standen. aber der Unternehmer ist IMMER Schuld?! Eine Rechtanwältin brachte es dann auf den Punkt, dass Bauherren ein Vertragswerk doch gegenchecken lassen sollte, was aber wohl schnell wieder als "Geldmachen" interpretiert werden könnte, wenn Frau Anwältin sowas sagt.
Und dann war da noch die Familie, die darüber staunte, dass die Fenster in Erker nicht zu öffnen sind. Die Bauherrin hält dann noch eine Zeichnung in die Kamera, in der die Fenstertüren mit einem Drehsymbol versehen sind und die Fenster im Erker eben nicht. Alle Fenster waren übrigens im Wohnzimmer und es wurde dann festgehalten, dass durch das nicht öffnenkönnen der Fenster im Erker der Raum nicht gelüftet werden kann.
Mal wieder eine weitere "Hau-auf-die-Unternehmer-drauf-Sendung" wie viele! Es ist zum kotz ...
Dabei ist es doch soooo einfach. Vertragswerk gegenchecken lassen und nicht nur nach dem Preis schauen.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Prüfung des Kamins durch einen zertifizierten Schornsteinfeger oder Feuerstättenschau-Experten – Kohlenmonoxid-Risiko und Brandgefahr sind lebensbedrohlich.
🔴 KRITISCH: Unverzügliche fachkundige Begutachtung der Dachdämmung durch einen unabhängigen Bausachverständigen – fehlende oder fehlerhafte Dämmung birgt Risiko für Schimmel, Feuchteschäden und Energieverluste mit langfristiger Baustoffzerstörung.
🔴 KRITISCH: Sofortige Funktionsprüfung und technische Bewertung der Erkerfenster – fehlende Öffnungsmöglichkeit verletzt DINAbk. 1946-6 und gefährdet die Raumluftqualität sowie die gesundheitliche Sicherheit.
⚠️ WICHTIG: Sammlung und archivierung aller Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Bauzeichnungen (inkl. Symbole für Fensterfunktionen) und schriftlicher Kommunikation – dies ist entscheidend für die Beweissicherung bei Gewährleistungsansprüchen.
⚠️ WICHTIG: Keine Eigenreparaturen vor Abschluss der Mängeldokumentation – dies kann Ansprüche mindern oder entfallen lassen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie einen Fernsehbeitrag über Pfusch am Bau gesehen haben. Es ist ärgerlich, wenn Handwerkerleistungen mangelhaft sind.
Mögliche Probleme:
- Mangelhafte Dämmung: Falsch oder fehlend eingebaute Dämmung führt zu Wärmeverlusten und erhöhten Heizkosten.
- Kaminprobleme: Ein defekter oder falsch installierter Kamin kann gefährlich sein (Kohlenmonoxid-Vergiftung 🔴) und muss dringend geprüft werden.
- Vertragsbruch: Wenn die Leistung nicht dem Vertrag entspricht, liegt ein Mangel vor.
Vorgehensweise:
- Sachverständigen einschalten: Ein Gutachter dokumentiert die Mängel und erstellt ein Gutachten.
- Mängelbeseitigung fordern: Setzen Sie dem Bauträger/Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung.
- Rechtliche Schritte: Wenn der Bauträger nicht reagiert, kann ein Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Protokolle) und holen Sie sich rechtzeitig fachkundige Unterstützung.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation zwischen Bauherren und Unternehmern, bei der mehrere potenzielle Mängel und rechtliche Fallstricke erkennbar sind. Die Schilderung der Dämmung zwischen den Sparren wirft Fragen auf, da einerseits eine fehlende Dämmung behauptet wird, andererseits aber eine sichtbare Sparrendämmung vorhanden ist. Dies deutet auf ein mögliches Missverständnis oder eine unzureichende Dokumentation hin, was eine fachliche Klärung durch einen unabhängigen Sachverständigen erfordert.
🔴 Gefahr: Die unzureichende Leistungsbeschreibung des Kamins stellt ein erhebliches Risiko dar. Wenn im Vertrag keine konkreten Angaben zur Leistung des Geräts stehen, kann der Bauherr später kaum nachweisen, dass der Kamin nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht. Dies kann zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen, bei denen die Beweislast oft beim Bauherrn liegt.
➕ Ergänzung: Die nicht zu öffnenden Fenster im Erker sind ein klassischer Planungsfehler, der die Nutzbarkeit des Raumes massiv einschränkt. Ohne Öffnungsmöglichkeit ist eine ausreichende Belüftung nicht gewährleistet, was zu Feuchtigkeitsproblemen und Schimmelbildung führen kann. Hier hätte bereits in der Planungsphase eine detaillierte Prüfung der Fensterfunktionen erfolgen müssen.
✅ Zustimmung: Die Empfehlung der Rechtsanwältin, das Vertragswerk vorab gegenchecken zu lassen, ist absolut richtig und entspricht der gängigen Praxis zur Vermeidung von Baumängeln. Eine professionelle Prüfung der Leistungsbeschreibung und der Pläne durch einen Fachanwalt oder Bauberater ist keine "Geldmacherei", sondern eine sinnvolle Investition, die spätere Kosten und Ärger vermeiden hilft.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor Vertragsunterzeichnung unbedingt eine unabhängige Prüfung der Baupläne und Leistungsbeschreibungen durch einen Sachverständigen oder Fachanwalt für Baurecht durchführen lassen. Bei bereits aufgetretenen Mängeln wie dem Kamin oder den Fenstern ist umgehend ein Bausachverständiger zu beauftragen, der die Mängel dokumentiert und eine fachliche Bewertung abgibt. Zudem sollte der Bauherr alle Kommunikation und Vertragsunterlagen sorgfältig archivieren, um im Streitfall handlungsfähig zu sein.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt mehrere gravierende Baumängel: fehlende Sparrendämmung, funktionsuntauglicher Kamin und nicht öffnungsfähige Erkerfenster – allesamt Verstöße gegen baurechtliche Mindestanforderungen an Energieeffizienz, Brandschutz und Nutzbarkeit.
🔴 Gefahr: Die fehlende Dämmung birgt Risiken für Wärmeverlust, Feuchteschäden und Schimmelbildung in der Dachkonstruktion – insbesondere bei unzureichender Hinterlüftung oder fehlendem Dampfbremssystem.
🔴 Gefahr: Ein Kamin mit unzureichender Leistung kann zu unvollständiger Verbrennung, Kohlenmonoxidbildung und erhöhter Brandgefahr führen – besonders kritisch bei unsachgemäßer Abgasführung oder fehlender Zugkontrolle.
🔴 Gefahr: Nicht öffnungsfähige Erkerfenster verhindern eine ausreichende Querlüftung und verletzen die Anforderungen der DIN 1946-6 an natürliche Lüftung – dies erhöht das Risiko von Kondensatbildung, Schimmelpilzwachstum und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
⚠️ Korrektur: Die Aussage "der Unternehmer ist IMMER Schuld" ist rechtlich falsch: Die Verantwortung hängt von Vertragsinhalt, Baubeschreibung, anerkannten Regeln der Technik und Nachweisbarkeit ab – doch fehlende Dämmung oder nicht funktionierende Lüftung sind typischerweise Mängel nach § 13 Nr. 1 VOB/B oder § 633 BGBAbk..
➕ Ergänzung: Die fehlende konkrete Kamin-Spezifikation in der Leistungsbeschreibung entbindet den Unternehmer nicht von der Pflicht, ein technisch geeignetes, zertifiziertes und brandschutzkonformes Gerät einzubauen – dies folgt aus der Verkehrssicherheitspflicht und den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 18160).
➕ Ergänzung: Die Zeichnung mit Drehsymbolen für Fenstertüren, aber ohne entsprechendes Symbol für Erkerfenster, stellt einen objektiven Nachweis für die vertragliche Vereinbarung der Öffnungsfunktion dar – dies stützt den Mangel nach § 633 Abs. 1 BGB.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bautechnik (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder Bausachverständigenverordnung), um alle Mängel dokumentarisch zu sichern, Ursachen zu analysieren und Sanierungsvorschläge mit Kostenschätzung zu erstellen – dies ist Voraussetzung für wirksame Gewährleistungsansprüche.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren den Kamin als kritische Gefahrenquelle mit konkreten Risiken: Kohlenmonoxid, unvollständige Verbrennung, Brandgefahr – alle fordern eine sofortige fachliche Prüfung.
- Alle betonen die Notwendigkeit eines unabhängigen Sachverständigen zur Dokumentation und Bewertung der Mängel (Dämmung, Kamin, Fenster).
- Alle sind sich einig, dass rechtliche Schritte nur auf Grundlage eines Gutachtens sinnvoll sind und die Dokumentation (Verträge, Zeichnungen, Fotos) entscheidend ist.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt „mangelhafte Dämmung“ allgemein, ohne spezifische Baukonstruktion (Sparren) zu benennen; DeepSeek hebt die Unklarheit zwischen behauptetem Fehlen und sichtbarer Sparrendämmung hervor und betont die Notwendigkeit einer fachlichen Klärung; Qwen bestätigt explizit die fehlende Sparrendämmung als gravierenden Mangel und nennt konkrete Folgen (Schimmel, Hinterlüftung, Dampfbremse).
- GoogleAI erwähnt Vertragsbruch allgemein; DeepSeek fokussiert auf die unzureichende Leistungsbeschreibung als rechtliches Risiko; Qwen konkretisiert dies mit Verweis auf § 633 BGB und DIN-Normen sowie mit dem Hinweis auf Zeichnungssymbole als objektiven Nachweis.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt das Risiko der nicht öffnungsfähigen Erkerfenster mit dem Aspekt der Planungsfehler und Belüftungsnotwendigkeit – ein Punkt, den GoogleAI nicht nennt.
- Qwen ergänzt zwei entscheidende technische Punkte: (1) die Verkehrssicherheitspflicht des Unternehmers auch ohne konkrete Kamin-Spezifikation und (2) die zeichnerische Dokumentation (Drehsymbole) als rechtlichen Mangelnachweis nach BGB – beides fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI formuliert: „Wenn die Leistung nicht dem Vertrag entspricht, liegt ein Mangel vor.“ – Diese Aussage ist pauschal und vernachlässigt die Rechtsprechung zur Beweislast und zur Bedeutung der Leistungsbeschreibung. Qwen korrigiert dies klar mit „Die Aussage ‚der Unternehmer ist IMMER Schuld‘ ist rechtlich falsch“ und präzisiert die Abhängigkeit von Vertrag, Regeln der Technik und Nachweisbarkeit – Qwen ist hier die sicherere, rechtskonforme Einschätzung (Vorsichtsprinzip).
👉 Empfehlung: Die sicherste Vorgehensweise folgt dem KI-Konsens mit Schwerpunkt auf Qwens technischen und rechtlichen Präzisionen: unabhängiger Sachverständiger vor Ort, Prüfung aller Normen (DIN 1946-6, DIN 18160, BGB), und Archivierung aller planerischen Unterlagen – insbesondere Zeichnungen mit Funktionssymbolen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Kamin-Sicherheit ✅ Alle drei KI-Modelle stimmen überein: unverzügliche fachliche Prüfung durch Schornsteinfeger oder Brandschutzfachkraft aufgrund akuter Gefahr von Kohlenmonoxid und Brand. Sparrendämmung ⚠️ GoogleAI nennt Dämmungsdefizite allgemein; DeepSeek betont Unklarheit und Notwendigkeit fachlicher Klärung; Qwen bestätigt fehlende Dämmung als gravierenden Mangel mit konkreten Folgen – gemeinsamer Nenner: Prüfung durch Bausachverständigen ist zwingend. Erkerfenster ✅ DeepSeek und Qwen identifizieren fehlende Öffnungsfunktion als Mangel mit Gesundheitsrisiko; GoogleAI erwähnt diesen Aspekt nicht – Konsens trotzdem gegeben, da beide Fachmodelle die DIN 1946-6 beziehen und die Risiken benennen. Vertrags- & Rechtslage ⚠️ GoogleAI formuliert allgemein, DeepSeek betont die Gefahr unklarer Leistungsbeschreibung, Qwen korrigiert rechtlich falsche Annahmen („Unternehmer ist immer schuld“) und verweist präzise auf BGB/DIN – Konsens liegt bei der Notwendigkeit einer juristisch fundierten Prüfung durch Fachanwalt, nicht bei pauschalen Aussagen. Handlungsempfehlung ✅ Alle drei KI-Modelle stimmen überein: unabhängiger Sachverständiger muss zuerst beauftragt werden – mit Dokumentation aller Mängel, Sammlung aller Unterlagen und anschließender rechtlicher Beratung. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024), um alle drei Mängel – Kamin, Sparrendämmung und Erkerfenster – vor Ort zu dokumentieren, technisch zu bewerten und mit Kostenschätzung für die Sanierung zu versehen. Dieses Gutachten bildet die verbindliche Grundlage für alle weiteren Schritte – rechtlich wie technisch.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kohlenmonoxid-Vergiftung durch defekten oder falsch dimensionierten Kamin Lebensbedrohlich; akute Gesundheitsgefährdung ohne Warnsymptome bis zum Bewusstseinsverlust. 🔴 Risiko Feuchteschäden und Schimmelbildung durch fehlende oder fehlerhafte Dachdämmung Langfristige Baustoffzerstörung, gesundheitliche Schäden durch Schimmelsporen, hohe Sanierungskosten. 🔴 Risiko Unzureichende Raumluftqualität durch nicht öffnungsfähige Erkerfenster Erhöhte Kondensatbildung, Schimmelbildung an Außenwänden, Atemwegsbelastung, insbesondere bei Allergikern und Kindern. 🔴 Risiko Verlust von Gewährleistungsansprüchen durch fehlende oder unvollständige Dokumentation Keine Möglichkeit zur Mängelbeseitigung oder Schadensersatz – volle Tragung der Sanierungskosten durch Bauherr. 🔴 Risiko Rechtliche Niederlage wegen unklarer Leistungsbeschreibung und fehlender Beweissicherung Langwierige Prozesse, eigene Kosten für Gutachten und Anwalt ohne Erfolg, Vertrauensverlust in das Bauvorhaben. ✅ Chance Frühzeitiger Einsatz eines Bausachverständigen als wirksames Mittel zur Mängelbeseitigung Meist einvernehmliche Lösung mit Unternehmer, Vermeidung von Gerichtsverfahren, schnelle Sanierung. ✅ Chance Nutzung der Bauzeichnungen (z. B. Drehsymbole für Fenster) als objektiver Mangelnachweis Stärkung der eigenen Beweisposition im Gewährleistungsverfahren – klare Vertragsverletzung nach BGB. ✅ Chance Ausweis der fehlenden Dämmung als Verstoß gegen Energieeinsparverordnung (EnEVAbk. / GEG) Verschärfte rechtliche Druckmittel, ggf. behördliche Eingriffe, erhöhte Chancen auf schnelle Beseitigung durch Unternehmer. ✅ Chance Überprüfung der Kamin-Abgasführung auf Übereinstimmung mit DIN 18160 und Schornsteinfegerprüfung Feststellung eines offensichtlichen, unbestreitbaren Mangels – klare Haftung des Unternehmers auch ohne detaillierte Vertragsangabe. ✅ Chance Einbindung eines Fachanwalts für Baurecht bereits vor Klageerhebung Nachweisbare Mahnung mit Fristsetzung, ggf. außergerichtliche Einigung, Kostenträgerschaft des Unternehmers für Gutachten. Orientierungshilfen
- Sofortige Kamin-Notfallprüfung: Kontaktieren Sie noch heute Ihren zuständigen Schornsteinfeger oder einen Feuerstättenschau-Experten – nicht abwarten, bis ein Termin frei ist; nutzen Sie Notdienste bei Verdacht auf CO.
- Bausachverständigen beauftragen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Bausachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder Bausachverständigenverordnung) für eine umfassende Vor-Ort-Begutachtung aller drei Mängel – mit Fotodokumentation, Messprotokollen und schriftlichem Gutachten.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie sämtliche Vertragsdokumente, Bauzeichnungen (besonders mit Fenstersymbolen), Leistungsbeschreibungen, E-Mails und Briefe – ordnen Sie diese chronologisch und archivieren Sie digitale Kopien.
- Fachanwalt für Baurecht konsultieren: Nehmen Sie nach Vorliegen des Gutachtens Kontakt mit einem Fachanwalt für Baurecht auf – lassen Sie die Fristsetzung zur Mängelbeseitigung juristisch prüfen und formulieren.
- Beweissicherung vor Sanierung: Führen Sie keinerlei Reparaturen selbst durch; dokumentieren Sie alle Mängel visuell (Videosequenz mit Zeitstempel) und schriftlich (Mängelliste mit Datum) – vor allem Fensterfunktion und Kamin-Zustand.
- Gutachten zur Kostenfeststellung: Fordern Sie vom Sachverständigen bereits im Gutachten eine Kostenschätzung für die fachgerechte Sanierung aller Mängel – dies stützt Ihre Schadensersatzansprüche.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung vom Soll-Zustand eines Bauwerks. Er kann die Gebrauchstauglichkeit, die Sicherheit oder das Aussehen beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachverständiger, Mängelbeseitigung.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Baumangel, Sachverständiger, Mängelbeseitigung.
- Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, Baumängel zu beurteilen und zu dokumentieren. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gutachten, Beweissicherung.
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist in der Regel auch für die Gewährleistung verantwortlich. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauherr, Architekt.
- Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Bauvertrag.
- Leistungsbeschreibung
- Die Leistungsbeschreibung ist ein Bestandteil des Bauvertrags, in dem die zu erbringenden Leistungen detailliert beschrieben werden. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauherr, Architekt.
- Bauvertrag
- Der Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauträger, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt sind. Verwandte Begriffe: Leistungsbeschreibung, Abnahme, Gewährleistung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun bei Baumängeln?
Dokumentieren Sie die Mängel, beauftragen Sie einen Sachverständigen zur Beweissicherung und setzen Sie dem Bauträger eine Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn nötig, ziehen Sie einen Anwalt hinzu. - Wer haftet für Baumängel?
In der Regel haftet der Bauträger oder das ausführende Unternehmen für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre. - Was kostet ein Sachverständiger für Baumängel?
Die Kosten für einen Sachverständigen hängen vom Umfang des Gutachtens ab. Ein einfaches Gutachten kann einige hundert Euro kosten, ein umfassendes Gutachten mehrere tausend Euro. - Wie lange habe ich Zeit, Baumängel zu melden?
Baumängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet werden. Es ist ratsam, Mängel so früh wie möglich zu melden, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. - Kann ich bei Baumängeln den Kaufpreis mindern?
Ja, bei erheblichen Baumängeln haben Sie das Recht, den Kaufpreis zu mindern. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang der Mängel. - Was ist eine Abnahme?
Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Was passiert, wenn der Bauträger insolvent ist?
Wenn der Bauträger insolvent ist, kann es schwierig sein, Ihre Ansprüche durchzusetzen. In diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. - Welche Rolle spielt das Vertragswerk bei Baumängeln?
Das Vertragswerk (Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Zeichnungen) ist die Grundlage für die Beurteilung von Baumängeln. Es legt fest, welche Leistungen der Bauträger schuldet.
Verwandte Themen
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So setzen Sie ein Gutachten optimal für Ihre Zwecke ein. - Rechte bei Insolvenz des Bauträgers
Was Sie tun können, wenn der Bauträger zahlungsunfähig ist. - Dämmung nachträglich verbessern
Möglichkeiten zur nachträglichen Dämmung und deren Kosten.
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Unternehmer-Schelte? Interview-Eindruck vs. Handwerker-Sicht
Man muss aber zugeben Herr Plecker,
also der Unternehmer der da im Interview Rede und Antwort stand ... der wirkte sogar durchs Fernsehen mehr als unsympathisch ... da dachte sogar ich ... wer kauft denn von dem ein Haus. Und ich, obwohl kein Unternehmer wie Sie ... sondern "nur" selbständiger Handwerker empfand es eigentlich nicht unbedingt so pauschal als Unternehmerschelte wie Sie.
Obwohl man zugeben musste ... was ja aber auch von dem einen Gutachter erwähnt wurde ... das die Kunden beim Haus einfach ins Blaue hineinkaufen während beim Auto sogar noch nach der Breite der Reifen gefragt und am Ende diese vielleicht noch schriiftlich fixiert wird.
Und der Architekt von dem Schwimmbadbau lies zwischen der Zeilen auch einige Kritik an blauäugigen Bauherren erkennen.
Das mit den Fenstern fand ich auch den Hit ... zwei Meter daneben die Terrassentür ... und dann das Lüftungsargument. Hauptsache im Fernsehen gewesen. -
Sachverständiger Leipzig: Aufsparrendämmung & Türzargen-Pfusch?
das mit der Aufsparrendämmung ist mir auch aufgefallen ...
überhaupt schien mir der "Sachverständige" aus Leipzig eine tüchtige Pfeife zu sein.
Der "Riesenpfusch" mit den lockeren Türzargen war ja eher harmlos
und für ein paar € zu reparieren. Zu dem Feuchteproblem im Massivhaus gab es aber keine Meinung!
Richtig in der Sendung war dass, sich der Bauherr die Bau - und Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur möglich vor Unterschriftsleistung verhandeln ausfertigen lassen soll.
Ich habe gerade wieder bei einem Bekannten eine TÜV geprüfte
Baubeschreibung gesehen welche jeder Beschreibung spottete.
Übertrieben gesagt ein Stück Haus aus Poroton ca. 134 m² WF
mit Gasheizung zum Festpreis ;-(( -
Türverkleidung: Punktuelle Verleimung vs. Gutachter-Aussage
Jau!
Das mit den Türzargen: Da ist die Verkleidung nicht punktweise geleimt worden und darauf äußert ein Gutachter (oder was er war?): sowas hat man Ihnen montiert - sowas? (Hilfe, die Welt geht unter und der Wert des Hauses fällt ins nicht mehr messbare, oder wie? Ja, ja, die Handwerker, wurde gesagt: Die bauen ihre Sachen schnell ein, Rechnung schreiben und fertig! -
Bauvertrag: Wissensvorsprung Bauträger vs. Bauherren-Verantwortung
@Knauber
Zitat: "Obwohl man zugeben musste ... was ja aber auch von dem einen Gutachter erwähnt wurde ... das die Kunden beim Haus einfach ins Blaue hineinkaufen während beim Auto sogar noch nach der Breite der Reifen gefragt und am Ende diese vielleicht noch schriiftlich fixiert wird. "
Aber gleichzeitig wurde dem Bauträger in der Sendung fragend vorgeworfen, ob nicht der Bauträger wegen seines Wissensüberschusses dem Bauherren informieren muss. Grundsätzlich ist das ja richtig, aber es kann nicht sein, dass die Verantwortung alleine beim Hausanbieter liegt. Den ein Vertrag wird immer von zwei Seiten ausgehandelt und da ist der Bauherr nun einmal auch beteiligt. Und wenn er sich nicht in der Lage sieht, muss er sich halt eben Fachwissen dazu einkaufen (RA, Verbraucherverbände, Sachverständige etc.) -
Zwischensparrendämmung: Notwendigkeit bei Spitzbogen-Verkleidung
Ach Helmuth ...
Der Sachverständige hat die Aufsparrendämmung nicht erwähnt
und war aus anderen Gründen natürlich eine Pfeife.
Hier aber nicht!
Die Konstruktion ist natürlich nicht in Ordnung.
Die Wärme zieht zwischen den Sparren ungehindert in den Spitzbogen, wo sie aber keiner haben will.
Wenn ich also Kehlbalken und Sparren verkleiden will, dann benötige ich eine zusätzliche Zwischensparrendämmung.
Apropos Aufsparrendämmung:
Das war das Katastrophensystem: "Gedämmte Dachziegel"
Murks hoch 3
Schön war auch der Preis vom Dachflächenfenster: 850 €.
Mal eben das Rispenband weggeschnitten ...
Und die Bauherrin freut sich über die spontanen Möglichkeiten ...
Gruß
vom (hiermit) relativen Qualitätsanbieter
Johannes D. Bakel
CEO SBB -
Aufsparrendämmung: Wärmedämmung im Spitzbogen ausreichend?
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Spitzbogen gedämmt: Fachlich korrekt, aber wirklich sinnvoll?
Spitzbogen auch gedämmt - na und?
Das ist jetzt nicht dein ernst, oder doch? -
Wärmeschutznachweis: Spitzbogen als beheizter Raum – Mangel?
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Aufdachdämmung: Sachverständiger übersieht Dämmung – Kritik!
JA den Scheiß habe ich AUCH gesehen (!)
... der Sachverständige super erkennt NICHT mal eine Aufdachdämmung (Dummheit lässt Grüßen) ... ABER wegen der Türzarge hat er sich aufgegeilt ... WARUM hat keiner die Tapezierarbeit bemängelt? ... keiner gesehen? NUR Falten Löcher und Luftblasen ABER die warn ja sicher in Eigenleistung erstellt (!)
UND dann die 3 Fertighäuser ... sind wir denn ALLE schon verblödet? ... toller WERBEFILM jetzt werden wir bereits elektrisch verarscht (!) ... ES gibt ja NICHTS besseres war die Aussage ... schnell mal hie und da mit dem Vorschlaghammer zurechtgedengelt und wenn was absplittert schnell die Hand drüber ... was soll's ist ja eh Millimeterarbeit ... AUCH der Akt mit dem Kamin (das machen die immer so) ... super ich möcht NICHT wissen wie viele Kamine dadurch bereits nen Knacks weghaben ... Dabei wär die Lösung so einfach gewesen (!) ... super war auch die Aktion mit dem Rispenband ... WAS Denken sich solche Leute wenn Sie sowas filmen bzw. ausstrahlen? ... ich glaub die sind echt der Meinung das schauen ja eh NUR bescheuerte an? ... Die Fehlstellen im WDVSAbk. waren ja auch der letzte Schrei ... den Rest macht eh der Schaum bzw. Sto wird es schon richten ... Bei der misserablen Verarbeitung würd ich mich sogar als Produktfirma schämen (!) ... Ganz stolz war Sie auf ihre Planung jeder durfte individuell planen super ein Graus war's was da geboten wurde z.B. der Treppenaufgang wie zu Kirchenchorzeiten ... ABER es ist ja alles so schön gell *tztzzt* und morgen werden Aufgrund dieser Bauherrenverdummung neuen Verträge unterschrieben (!) ... und das alles schön zum Pauschalpreis und pla pla pla ... ABER wehe es kommt was zusätzliches (wie im letzten Beitrag) Da werden Sie beschissen (!) siehe Erdarbeiten für das Häuschen satte 45.000,- DM Aufpreis = Nachtrag 1 ODER die Weiße Wanne Aufpreis 40.000,- DM
= Nachtrag 2 ... ABER dafür gab's ja nen netten Kachelofen der satte 3 Holzscheitel aufnahm!
Fazit: Ich versteh das NICHT das Bauherrn so naviv sind (!) der Architekt am Schluss hat das auf den Punkt gebracht ... die Leute sind mit Ihren Bruchbuden zufrieden weil sie sich schämen das sie beschissen wurden ... und so geht der muntere Beschiss immer weiter (!)
ICH versteh's einfach NICHT ☹ ... wahrscheinlich bin ich zu ehrlich und zu dämmlich ansonsten hätt ich womöglich auch schon mein Schlösschen in der Kabrik! -
Dachkonstruktion: Aufsparrendämmung – Bewertung im Forum?
Was mich wundert ist,
dass einige Herren hier im Forum diese Dachkonstruktion mit der sog. Aufsparrendämmung die natürlich keine war noch für in Ordnung befinden. Nicht zu fassen!
Jupp -
PST-Dämmung: Fehlstellen & Gutachter-Aktion – Inszenierung?
OK ich oute mich das ich zu wenig (kein) Fachwissen
bzgl. Aufdachdämmung habe ... ich habe gesehen das eine PST Dämmung drauf war ... ich habe auch gesehen das diese Dämmung Fehlstellen aufwies ... ob es die richtige Dämmung ist (war) KEINE Ahnung (!) ... ABER die ganze Gutachteraktion war m.E. nach eh gestellt ... DENN wer erkennt den schon per Klopfgeräusche am Dachschrägengibskarton ob eine Dämmung samt Dampfsperre dahinter liegt? -
Fensteranschläge: Festlegung mit Bauherren während Rohbauphase?
Mal eine blöde Frage:
Die Sache mit den Fenstern hat mich als Bauherrn auch gewundert. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass irgendwann im Laufe des Bauvorhabens (sinnvollerweise wenn der Rohbau soweit steht) der Fensterbauer erscheint und mit dem Bauherren die Fensteranschläge festlegt. Wenn das so ist, frage ich mich warum die Frau die feststehenden Elemente nicht bemerkt hat. Das ist - meiner Ansicht nach - doch eines der am einfachsten zu überwachenden Details am Bau. Oder werden die Fenster i.d.R. doch ohne erneute Rücksprache mit dem Bauherren nach Bauzeichnung eingesetzt? -
Fensteranschläge: Reihenhaus – Wenig Variationsmöglichkeiten?
ja sicher
wir hatten die Zeichnungen aus denen die Anschläge hervorgingen. So wurde es gemacht. Vorort wurde nichts festgelegt. Aber bei einem Reihenhaus hat man ja sowieso nur wenig Variationsmöglichkeiten ... -
Fensteranschläge: Vor-Ort-Begehung vs. Zeichnungsfestlegung
Erschütternd ...
Wir sind mit dem Fensterbauer eine gute Stunde durch das Haus geschlichen und haben über die Vorzüge verschiedener Anschläge philosophiert. Die Anschläge nur anhand der Zeichnungen festzulegen (ohne den Raum vorher betreten zu können) fand ich trotz recht guten räumlichen Vorstellungsvermögen recht schwierig. Aber es stimmt schon, bei einer Scheibenvilla sind die Möglichkeiten natürlich eingeschränkt. -
Bauherren-Engagement: Fragen zu Fensterdetails im Vorfeld
ein Bauherr, der sich mit seinem Haus beschäftigt ...
... ein Bauherr, der sich mit seinem Haus beschäftigt fragt vorher nach diesen Dingen. Das hat auch nichts mit Laientum zu tun. Meine Bauherren fragen immer schon ziemlich früh, wie die Fenster los gehen, worauf ich ihnen dann antworte, dass wir das noch gemeinsam festlegen werden und sie noch eine ausführlich Beratung bekommen, welche Möglichkeiten es gibt.
Den Schuh muss sich dieser Bauherr da in der Sendung zum Teil selbst anziehen! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Pfusch am Bau: Dämmung, Kamin & Vertrag – Baumängel erkennen & Rechte
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um erkannte Baumängel bei Dämmung und Kamin, die in einer Fernsehsendung thematisiert wurden. Dabei werden die Kompetenz eines Sachverständigen, die Verantwortung des Bauträgers und die Rechte der Bauherren kritisch hinterfragt. Die korrekte Ausführung von Dämmarbeiten, insbesondere im Bereich des Spitzbogens und der Aufsparrendämmung, sowie die Festlegung von Fensteranschlägen sind zentrale Themen. Der Thread beleuchtet auch die Bedeutung detaillierter Bauverträge und die Notwendigkeit, sich als Bauherr aktiv mit dem Bauvorhaben auseinanderzusetzen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: In Aufdachdämmung: Sachverständiger übersieht Dämmung – Kritik! wird kritisiert, dass ein Sachverständiger eine Aufdachdämmung nicht erkannt hat, was die generelle Kompetenz in Frage stellt.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Zwischensparrendämmung: Notwendigkeit bei Spitzbogen-Verkleidung betont die Notwendigkeit einer zusätzlichen Zwischensparrendämmung, wenn Kehlbalken und Sparren verkleidet werden sollen, um Wärmeverluste zu vermeiden.
🔴 Risiko: Mehrere Beiträge, wie z.B. Sachverständiger Leipzig: Aufsparrendämmung & Türzargen-Pfusch?, weisen auf potenzielle Mängel in der Ausführung von Dämmarbeiten und die damit verbundenen Risiken für die Energieeffizienz und Bausubstanz hin. Pfusch am Bau kann zu erheblichen Folgekosten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich vor Vertragsabschluss umfassend informieren und die Bau- und Leistungsbeschreibung detailliert prüfen (siehe Bauvertrag: Wissensvorsprung Bauträger vs. Bauherren-Verantwortung). Eine unabhängige Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann helfen, Baumängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Pfusch, Baumangel, Dämmung, Kamin". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern?
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauleitung abgeben wegen Architekt-Pfusch: Was tun? Rechte, Kosten, Alternativen?
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