Verstoßt das nicht gegen Brandschutz Bestimmung? Wenn einer unachtsam Zigarettenkippe darein wirft ...
Wie und wo dürfen Brennhölze korrekt gelagert werden?
Edgar
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Die Lagerung von Brennholz im Freien kann tatsächlich gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen, insbesondere wenn es leicht zugänglich ist und eine Brandgefahr darstellt.
Sichere Lagerung von Brennholz:
Wenn Sie nicht leicht brennbares "Kleinzeug", z.B. Papier, trockenes Laub, klein gespaltene Splitter verwenden, wird es schwierig.
Es gibt aber (je nach Bundesland) Vorschriften, dass es z.B. nicht an einer brennbaren Fassade aufgeschichtet werden darf. Im Gebäude sind (je nach Menge) ggf. Lagerräume erforderlich.
Wenn mir jemand seine Kippe über den Zaun schnippt, den könnte ich dann wegen versuchter Brandstiftung anzeigen und von dieser Anzeige bleibt mindestens eine Owi übrig, denn in Berlin ist sowohl das "unachtsame" als auch das "achtsame" Wegwerfen von Zigarettenkippen verboten (wenn man dabei keinen Aschenbecher trifft) und wird mindestens als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt.
Nicht der scheitholzlagernde Kaminofenbesitzer, sondern der Raucher ist der Gefährder in dieser Konstellation.
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