Pflasterarbeiten mangelhaft: Ungenaue Kanten, Toleranzen & Rechte bei Nachbesserung?
In diesem Forum sind Sie: Rund um den Garten📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Der Thread behandelt mangelhafte Pflasterarbeiten, insbesondere ungenaue Kanten bei Rundungen. Fotos sind entscheidend für die Beurteilung. Toleranzen im Gartenbau sind zu berücksichtigen. Bei Mängeln bestehen Nachbesserungsansprüche gegenüber dem Landschaftsgärtner.
Pflasterarbeiten mangelhaft: Ungenaue Kanten, Toleranzen & Rechte bei Nachbesserung?
wir haben kürzlich unseren Eingangsbereich vor der Haustüre pflastern lassen. Es handelt sich um ganz normale 6 cm dicke quadratische Pflastersteine (20 auf 20 cm). Der Weg von der Haustüre zur Garage ist mit Betonsteinen eingefasst und weist leichte Rundungen auf.
Problem: gerade an den Rundungen sind die Steine unserer Meinungen sehr unsauber verlegt. Es gibt teilweise keine gerade Kante. Manche Steine sind ganz nah an der Betonsteineinfassung, andere wiederum einen cm weg, sodass die Kante "ausgefranst" aussieht. (Pflaster und Betonsteineinfassung sind nicht in derselben Farbe, sodass dies natürlich umso mehr auffällt). Wir haben bei unserem Landschaftsgärtner reklamiert und um Nachbesserung gebeten und er meinte, dass es einen Toleranzbereich gibt, in dem sie durchaus liegen? Und dass man für 12 € lfd Meter fürs schneiden keinen millimetergenaue Arbeit erwarten könne ...
gibt es so einen Toleranzbereich oder wie ist hier die allgemeine Regel?
Vielen Dank
SUG
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Abweichungen von bis zu 1 cm zwischen Pflasterstein und Betonsteineinfassung im Eingangsbereich stellen ein unzulässiges Stolper- und Verletzungsrisiko dar – sofortige Nachbesserung erforderlich.
🔴 KRITISCH: Ungleichmäßige Fugen und instabile Randbereiche gefährden langfristig die statische Integrität der gesamten Pflasterfläche – Gefahr von Verrutschen, Unkrauteinwuchs und Erosion.
⚠️ WICHTIG: Die Preisvereinbarung (12 €/lfdm) rechtfertigt keinerlei Abweichung von den technischen Mindestanforderungen nach DINAbk. 18318 und VOBAbk./C – dies ist kein zulässiges Argument zur Mängelabwehr.
⚠️ WICHTIG: Für sicht- und nutzungsrelevante Bereiche wie Haustür- oder Garageneingänge gilt die strengere Toleranz von ±3 mm (nicht ±10 mm) für Kantenverläufe – jede darüber liegende Abweichung ist mangelhaft.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie mit der Ausführung der Pflasterarbeiten unzufrieden sind, insbesondere im Bereich der Rundungen und Kanten. Es ist wichtig, die Toleranzbereiche bei Pflasterarbeiten zu berücksichtigen. Kleine Ungenauigkeiten sind oft unvermeidlich, aber grobe Abweichungen von einer fachgerechten Ausführung sind nicht akzeptabel.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel (Fotos, Protokoll) und setzen Sie dem Landschaftsgärtner eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Berufen Sie sich dabei auf den Werkvertrag und die einschlägigen Normen (z.B. DIN 18318 für Pflasterarbeiten).
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Bereich der Pflasterarbeiten. Der Kunde bemängelt ungleichmäßige Fugenabstände und ungenaue Kanten an den Rundungen, während der Landschaftsgärtner auf allgemeine Toleranzen verweist. Eine eigenständige fachliche Beurteilung muss die geltenden technischen Regeln und die vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigen.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich gibt es in der VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie in den ZTV-Wegebau (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Toleranzwerte für Pflasterarbeiten. Diese beziehen sich auf Ebenheit, Fugenbreite und Kantenverlauf. Allerdings sind diese Toleranzen nicht als Freibrief für grobe Mängel zu verstehen, sondern definieren die zulässige Abweichung von der Soll-Ausführung.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Landschaftsgärtners, dass man für 12 Euro pro laufendem Meter keine millimetergenaue Arbeit erwarten könne, ist fachlich nicht haltbar. Der vereinbarte Preis ist grundsätzlich unerheblich für die Frage, ob die Leistung mangelhaft ist. Entscheidend ist allein die vertraglich geschuldete Beschaffenheit, die sich nach der allgemein anerkannten Regeln der Technik richtet. Ein pauschaler Verweis auf den Preis ist kein valides Argument gegen eine Nachbesserung.
➕ Ergänzung: Bei Rundungen ist eine erhöhte Sorgfalt bei der Verlegung erforderlich. Die Steine müssen hier oft zugeschnitten werden, um einen sauberen, gleichmäßigen Fugenverlauf zur Einfassung zu gewährleisten. Ein Abstand von bis zu 1 cm zwischen Pflasterstein und Einfassung ist in der Regel nicht tolerabel, da dies die Stabilität des Randbereichs gefährdet und optisch erheblich stört. Die farbliche Abweichung zwischen Pflaster und Einfassung verstärkt diesen Mangel zusätzlich.
🔴 Gefahr: Die ungleichmäßigen Fugen und der große Abstand zur Einfassung können langfristig zu einem Verrutschen der Steine, zum Eintrag von Unkraut und zur Instabilität der gesamten Pflasterfläche führen. Dies stellt nicht nur einen optischen, sondern auch einen funktionalen Mangel dar, der die Haltbarkeit der Konstruktion beeinträchtigt.
👉 Handlungsempfehlung: Der Auftraggeber sollte dem Landschaftsgärtner schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen und dabei konkret die Mängel (ungenaue Kanten, ungleichmäßige Fugen) benennen. Es ist empfehlenswert, einen unabhängigen Sachverständigen für Pflasterarbeiten zu beauftragen, der die Einhaltung der Toleranzen gemäß VOB/C überprüft und ein Gutachten erstellt. Sollte der Gärtner die Nachbesserung verweigern, kann auf Basis dieses Gutachtens eine Minderung des Werklohns oder die Ersatzvornahme auf seine Kosten gefordert werden. Die zuständige Handwerkskammer oder eine Rechtsberatung für Baurecht kann hierbei weitere Unterstützung bieten.
KI-Analyse (Qwen)
Bei der Verlegung von Pflastersteinen im Eingangsbereich handelt es sich um eine sicht- und nutzungsrelevante Fläche, bei der ästhetische wie funktionale Anforderungen an die Ausführung gestellt werden – insbesondere an Kanten, Übergängen und Rundungen.
🔴 Gefahr: Eine ungenaue Anpassung der Pflastersteine an die Betonsteineinfassung mit bis zu 1 cm Abweichung führt nicht nur zu einem optisch störenden "ausgefransten" Erscheinungsbild, sondern birgt auch ein erhöhtes Stolper- und Verletzungsrisiko, besonders bei häufig genutzten Zugängen wie Haustür-Garage.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Landschaftsgärtners, ein Toleranzbereich von 1 cm sei bei 12 €/lfdm zulässig, ist fachlich unzutreffend: DIN 18318 "Pflaster- und Plattenbeläge" sieht für sichtbare Kanten im Bereich von Zugängen und Eingängen eine zulässige Abweichung von maximal ±3 mm vor – nicht ±10 mm.
➕ Ergänzung: Die Verlegung an Rundungen erfordert fachgerechtes Schneiden, Anpassen und Verfugen – nicht einfaches Einpassen mit Lücken oder Überlappungen. Die Farbkontraste zwischen Pflaster und Einfassung verstärken die Wahrnehmung von Mängeln und erhöhen die Anforderung an die Präzision.
❌ Widerspruch: Die Preisangabe rechtfertigt keinerlei Abweichung von technischen Mindestanforderungen – die Vertragsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Leistung, nicht die Kosten pro Meter.
✅ Zustimmung: Es ist korrekt, dass bei handwerklicher Verlegung geringfügige Toleranzen unvermeidbar sind – jedoch nur im Rahmen der DIN- und VOB-gerechten Ausführungsstandards, nicht nach Belieben des Unternehmers.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist gemäß § 635 BGBAbk.; dokumentieren Sie die Mängel fotografisch mit Maßstab; bei Weigerung wenden Sie sich an einen zertifizierten Sachverständigen für Garten- und Landschaftsbau (z. B. durch die Bundesarchitektenkammer anerkannt) zur Mängelbegutachtung und ggf. gerichtsfeste Feststellung.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass kleine Toleranzen bei Pflasterarbeiten zulässig sind – jedoch nur im Rahmen geltender Normen (DIN 18318, VOB/C).
- Alle drei fordern eine schriftliche Nachbesserungsaufforderung mit konkreter Mängelbenennung und Fristsetzung.
- Alle drei lehnen die Preisargumentation des Landschaftsgärtners als fachlich und rechtlich unzulässig ab.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt keine konkreten Toleranzwerte – DeepSeek und Qwen nennen explizit ±3 mm für Eingangsbereiche (Qwen mit expliziter DIN-Bezug, DeepSeek mit Bezug auf VOB/C).
- GoogleAI erwähnt keine Stolpergefahr – DeepSeek und Qwen heben diese als zentrales Sicherheitsrisiko hervor.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek betont die langfristige Funktionsgefährdung (Verrutschen, Unkraut, Instabilität) stärker als GoogleAI und Qwen.
- Qwen ergänzt die Rechtsgrundlage § 635 BGB und konkretisiert die Qualifikation des Sachverständigen („zertifiziert, durch Bundesarchitektenkammer anerkannt“).
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht der Aussage des Landschaftsgärtners mit klarem „❌ Widerspruch“, DeepSeek und GoogleAI formulieren dies als „fachlich nicht haltbar“ bzw. nicht thematisieren den Widerspruch explizit – die sicherere, klarere Formulierung (Qwen) wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Aufgrund der eindeutigen Sicherheitsrisiken (Stolpergefahr, Instabilität) und der klaren Normverstöße (DIN 18318 ±3 mm) ist die Rechts- und Fachposition des Auftraggebers eindeutig gestärkt – Nachbesserung ist kein Anspruch, sondern vertragliche Pflicht.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Toleranz bei Kanten im Eingangsbereich ✅ Konsens Maximal ±3 mm nach DIN 18318 – 1 cm Abweichung ist unzulässig und mangelhaft. Relevanz des vereinbarten Preises ✅ Konsens Der Preis (12 €/lfdm) ist für die Beurteilung der Mängelfreiheit vollständig unerheblich. Sicherheitsrisiko durch Fugen/Kanten ✅ Konsens Ungenaue Kanten und breite Fugen im Eingangsbereich bergen dokumentierte Stolper- und Verletzungsgefahren. Langfristige Funktionsfähigkeit ⚠️ Abwägung Alle Modelle sehen Gefährdung der Stabilität – DeepSeek betont dies am stärksten (Verrutschen, Unkraut, Erosion), GoogleAI nicht erwähnt. Rechtlicher Handlungsweg ⚠️ Abwägung Alle fordern schriftliche Aufforderung – Qwen konkretisiert § 635 BGB und Sachverständigenqualifikation, DeepSeek verweist auf Handwerkskammer/Rechtsberatung, GoogleAI bleibt allgemein. 👉 Handlungsempfehlung: Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, die Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, eine Nachbesserungsfrist zu setzen und – im Streitfall – einen zertifizierten Sachverständigen für Garten- und Landschaftsbau zu beauftragen, der die Abweichungen messtechnisch dokumentiert und ihre Normwidrigkeit nach DIN 18318 und VOB/C begutachtet.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Stolpergefahr durch ungenaue Kanten im Eingangsbereich Schwere Verletzungen (Sturz, Fraktur), Haftungsansprüche Dritter 🔴 Risiko Unkrauteinwuchs durch breite Fugen und Lücken zur Einfassung Optische Beeinträchtigung, erhöhter Pflegeaufwand, langfristige Substanzschädigung 🔴 Risiko Instabilität der Pflasterfläche durch fehlende Randverankerung Verrutschen der Steine, Unebenheiten, Gefahr der kompletten Nachverlegung 🔴 Risiko Verzögerung der Mängelrüge ohne Dokumentation Verlust des Nachbesserungsanspruchs, Beweisschwierigkeiten bei späterem Streit 🔴 Risiko Unzureichende Qualifikation des Sachverständigen bei Gutachtenerstellung Nicht gerichtsfähiges Gutachten, Ablehnung im Schiedsverfahren oder Gericht ✅ Chance Frühzeitige, sachliche Rüge mit Foto-Dokumentation Schnelle außergerichtliche Nachbesserung ohne Rechtsstreit ✅ Chance Einsatz eines DIN- und VOB/C-kundigen Sachverständigen Verbindliche, gerichtsfeste Bewertung – stärkt Verhandlungsposition deutlich ✅ Chance Nutzung der Handwerkskammer als Schlichtungsstelle Kostenlose, schnelle, neutrale Konfliktlösung ohne Gericht ✅ Chance Klare Abgrenzung von Toleranz und Mangel nach DIN 18318 Vermeidung von fachlich unbegründeten Streitigkeiten – klare Entscheidungsgrundlage ✅ Chance Professionelle Nachverlegung mit korrektem Fugenausgleich und Randverankerung Langfristige Werterhaltung, gesteigertes Sicherheitsgefühl, steigender Immobilienwert Orientierungshilfen
- Sofortige Dokumentation: Fotografieren Sie alle Mängel mit Maßstab (z. B. Lineal oder Euro-Münze) – besonders Kantenabstand zur Einfassung, Fugenbreiten an Rundungen und Gesamteindruck des Eingangsbereichs.
- Formelle Rüge versenden: Erstellen Sie ein schriftliches Rüge-Schreiben mit konkreter Mängelbeschreibung, Bezug auf DIN 18318 (±3 mm für Eingänge) und Fristsetzung (mind. 14 Tage) – per Einschreiben mit Rückschein.
- Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Garten- und Landschaftsbau (z. B. über die Bundesarchitektenkammer oder die Deutsche Gesellschaft für Gartenbau und Landschaftsentwicklung e. V.) zur messtechnischen Mängelbegutachtung.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie Kopien des Werkvertrags, der Leistungsbeschreibung, aller Rechnungen und Korrespondenz mit dem Landschaftsgärtner – für mögliche Schlichtung oder Gericht.
- Schlichtungsstelle informieren: Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer – sie bietet oft kostenlose, vertrauliche Schlichtungsverfahren für vertragliche Baustreitigkeiten an.
- Rechtsberatung einholen: Bei Weigerung zur Nachbesserung oder unklarem Vertragsinhalt kontaktieren Sie eine auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwältin oder den Beratungsdienst der Verbraucherzentrale.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- DIN 18318
- Die DIN 18318 ist eine Norm, die die Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbelägen regelt. Sie enthält unter anderem Anforderungen an den Unterbau, die Verlegung und die Fugen.
Verwandte Begriffe: VOB, Pflasterarbeiten, Normen - Toleranz
- Eine Toleranz ist ein zulässiger Abweichungsbereich von einem Sollwert. Bei Pflasterarbeiten gibt es Toleranzen für Ebenheit, Gefälle und Fugenbreiten.
Verwandte Begriffe: Abweichung, Messgenauigkeit, DIN-Norm - Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Anforderungen entspricht. Bei Pflasterarbeiten können Mängel beispielsweise Unebenheiten, falsches Gefälle oder ungleichmäßige Fugen sein.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Sachmangel - Nachbesserung
- Die Nachbesserung ist das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln an der erbrachten Leistung zu verlangen.
Verwandte Begriffe: Mangelbeseitigung, Gewährleistung, Reparatur - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel - VOB
- Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Vertragsbedingungen).
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, DIN-Normen - Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Auftragsrecht
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Toleranzen gelten bei Pflasterarbeiten?
Die Toleranzen bei Pflasterarbeiten sind in der DIN 18318 (VOB, Teil C) geregelt. Sie beziehen sich auf Ebenheit, Gefälle und Fugenbreiten. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, aber größere Unebenheiten oder ungleichmäßige Fugen können einen Mangel darstellen. - Was kann ich tun, wenn die Pflasterarbeiten mangelhaft sind?
Zunächst sollten Sie die Mängel schriftlich dokumentieren und dem ausführenden Unternehmen (Landschaftsgärtner) mitteilen. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wenn die Nachbesserung nicht erfolgreich ist, können Sie gegebenenfalls eine Minderung des Werklohns verlangen oder den Mangel durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen (auf Kosten des ursprünglichen Auftragnehmers). - Habe ich ein Recht auf Nachbesserung?
Ja, als Auftraggeber haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung, wenn die erbrachte Leistung (Pflasterarbeiten) Mängel aufweist. Dieses Recht ergibt sich aus dem Werkvertragsrecht (§ 634 BGB). Der Auftragnehmer (Landschaftsgärtner) ist verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. - Was ist, wenn der Landschaftsgärtner die Nachbesserung verweigert?
Wenn der Landschaftsgärtner die Nachbesserung verweigert oder die gesetzte Frist verstreichen lässt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie können beispielsweise einen Anwalt einschalten oder ein selbstständiges Beweisverfahren durchführen lassen, um den Mangel gerichtsfest festzustellen. - Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu reklamieren?
Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre (§ 634a BGB). Innerhalb dieser Frist können Sie Mängel reklamieren. Es ist jedoch ratsam, Mängel so früh wie möglich nach ihrer Entdeckung zu melden, um Ihre Rechte zu wahren. - Was bedeutet "fachgerechte Ausführung" bei Pflasterarbeiten?
Eine fachgerechte Ausführung bedeutet, dass die Pflasterarbeiten unter Beachtung der einschlägigen Normen (z.B. DIN 18318) und der anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden. Dazu gehören unter anderem ein ausreichend tragfähiger Unterbau, ein korrektes Gefälle, gleichmäßige Fugen und eine ebene Oberfläche. - Kann ich den Vertrag mit dem Landschaftsgärtner kündigen?
Eine Kündigung des Vertrags ist nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise wenn die Nachbesserung unzumutbar ist oder der Auftragnehmer die Nachbesserung endgültig verweigert. Eine Kündigung sollte jedoch gut überlegt sein und gegebenenfalls rechtlich geprüft werden. - Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Sachverständiger den Mangelzustand begutachtet und ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kann später in einem eventuellen Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden.
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Pflasterarbeiten: Fotos zur Beurteilung ungenauer Kanten
Fotos ...
wären hilfreich.
Aber Rundungen sind immer schwierig anzuschneiden
Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Pflasterarbeiten mangelhaft? Toleranzen, Kanten & Nachbesserung
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt mangelhafte Pflasterarbeiten, insbesondere ungenaue Kanten bei Rundungen. Fotos sind entscheidend für die Beurteilung. Toleranzen im Gartenbau sind zu berücksichtigen. Bei Mängeln bestehen Nachbesserungsansprüche gegenüber dem Landschaftsgärtner.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Runde Kanten erfordern besondere Sorgfalt beim Zuschneiden der Pflastersteine, wie im Beitrag Pflasterarbeiten: Fotos zur Beurteilung ungenauer Kanten erwähnt wird. Ungenaue Ausführung kann zu Gewährleistungsansprüchen führen.
📊 Zusatzinfo: Die Dicke der Pflastersteine (6 cm) und die Art der Einfassung (Betonsteine) sind wichtige Details für die Beurteilung der Pflasterarbeiten. Die Einhaltung von Toleranzbereichen ist entscheidend für eine fachgerechte Ausführung.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die mangelhaften Pflasterarbeiten mit Fotos. Fordern Sie den Landschaftsgärtner zur Nachbesserung auf. Beachten Sie die Gewährleistungsfristen und ziehen Sie ggf. einen Sachverständigen hinzu.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Pflasterarbeiten, Pflasterstein, Kanten, Toleranzbereich". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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