Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320: Was gehört zum Umfang? Stützmauer inklusive?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Diskussion dreht sich um den Leistungsumfang von Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320, insbesondere die Frage, ob eine Stützmauer inkludiert ist. Ein zentraler Punkt ist die Anrechenbarkeit von Landschaftsbau-Kosten beim Architektenhonorar gemäß HOAI. Die Verhandlung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer spielt eine entscheidende Rolle, ebenso wie die Planungsleistungen des Architekten. Eigenleistungen haben in der Regel keinen honorarmindernden Einfluss.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung · ✅ Handlungsempfehlung

Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320: Was gehört zum Umfang? Stützmauer inklusive?

Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Landschaftsbauarbeiten nach DINAbk. 18320. Was gehört alles zum Umfang? Gehört eine Stützmauer auch dazu?
Kann mir jemand Links zum Volltext der DIN 18320 nennen?
Viele Dank und schöne Grüße,
Martin
  • Name:
  • Martin K.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Stützmauern sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs nach DINAbk. 18320 – sie erfordern statische Bemessung nach DIN EN 1997-1 (Eurocode 7), DIN 1054 und ggf. DIN 1045-1 sowie geotechnische Baugrunduntersuchung.

    🔴 KRITISCH: Eine fehlerhafte Einordnung einer Stützmauer als Landschaftsbau führt zu fehlenden statischen Nachweisen, mangelhafter Abdichtung und erhöhtem Risiko von Setzungen, Durchfeuchtung oder Versagen – mit Haftungs- und Sicherheitsfolgen.

    ⚠️ WICHTIG: Für Trockenmauern bis 1,0 m Höhe ohne Hangsicherungsfunktion gilt eine Ausnahme – aber nur bei rein gestalterischer oder erosionsmindernder Wirkung ohne statische Nachweise; diese Grenze darf nicht überschritten werden.

    ⚠️ WICHTIG: Der Volltext der DIN 18320 ist ausschließlich über den Beuth Verlag oder lizenzierte Normenportale (z. B. DIN-Normenportal) rechtmäßig zugänglich – kostenfreie Volltexte sind urheberrechtswidrig und nicht vertrauenswürdig.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich helfe Ihnen gerne, den Umfang von Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320 zu bestimmen. Die DIN 18320 beschreibt die Ausführung von Landschaftsbauarbeiten und legt fest, welche Leistungen üblicherweise dazugehören.

    Zum Umfang gehören typischerweise:

    • Erdarbeiten: Bodenabtrag, -auftrag, -verbesserung
    • Pflanzarbeiten: Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern, Rasen
    • Wegebau: Erstellung von Wegen und Plätzen
    • Entwässerungsarbeiten: Herstellung von Entwässerungssystemen
    • Mauern und Treppen: Errichtung von Stützmauern, Treppenanlagen

    Ob eine Stützmauer zum Leistungsumfang gehört, hängt von der konkreten Aufgabenstellung und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Grundsätzlich fallen Stützmauern aber unter die Kategorie "Mauern und Treppen" und sind somit oft Bestandteil von Landschaftsbauarbeiten.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Leistungsbeschreibung Ihres Angebots oder Vertrags genau, um festzustellen, ob die Errichtung einer Stützmauer explizit aufgeführt ist. Klären Sie Unklarheiten im Vorfeld mit dem Auftragnehmer.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Nutzer fragt nach dem Umfang von Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320 und speziell, ob eine Stützmauer darunter fällt. Die DIN 18320 ist eine Leistungsbeschreibung im VOBAbk./Bereich, die typische Landschaftsbauarbeiten wie Bodenarbeiten, Pflanzungen, Rasen- und Wegebau umfasst. Eine Stützmauer ist in der Regel nicht explizit in der DIN 18320 enthalten, da sie eher dem Ingenieurbau oder der DIN 18318 (Verkehrswegebau) zuzuordnen ist. Der Nutzer sucht zudem nach Links zum Volltext der DIN, was auf ein fehlendes Verständnis für urheberrechtlich geschützte Normen hindeutet.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach dem Umfang der DIN 18320 ist berechtigt, da die Norm tatsächlich nur einen Rahmen für typische Landschaftsbauarbeiten vorgibt. Die Suche nach dem Volltext ist jedoch nicht zielführend, da DIN-Normen kostenpflichtig sind und nicht frei verfügbar.

    ➕ Ergänzung: Eine Stützmauer ist in der Regel nicht Bestandteil der DIN 18320, sondern fällt unter die DIN 18318 (Verkehrswegebau) oder die DIN EN 1996 (Mauerwerksbau). Für die korrekte Einordnung ist eine genaue Prüfung der Bauzeichnungen und der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich. Zudem sollte der Nutzer auf die kostenpflichtige Bezugsquelle der DIN-Normen (Beuth Verlag) hingewiesen werden.

    🔴 Gefahr: Eine falsche Zuordnung der Stützmauer zur DIN 18320 kann zu erheblichen Kostenrisiken führen, da dann möglicherweise statische Nachweise oder spezielle Abdichtungsarbeiten nicht berücksichtigt werden. Dies kann zu Bauschäden oder Haftungsproblemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte einen Fachplaner für Landschaftsarchitektur oder Bauingenieurwesen beauftragen, um die genaue Leistungsabgrenzung zu klären. Für die Stützmauer ist eine separate Ausschreibung nach DIN 18318 oder DIN 18330 (Mauerarbeiten) zu empfehlen. Zudem ist der Bezug der aktuellen DIN 18320 über den Beuth Verlag oder eine Bibliothek mit Normenauslegestelle anzuraten.

    KI-Analyse (Qwen)

    DIN 18320 regelt die Ausführung von Landschaftsbauleistungen und definiert klar abgegrenzte Leistungsbereiche wie Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Wege- und Platzbau sowie Wasserbau – jedoch ausdrücklich ohne statisch tragende Konstruktionen.

    ⚠️ Korrektur: Eine Stützmauer gehört grundsätzlich nicht zum Umfang der Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320, da sie eine statisch wirksame, tragende Baukonstruktion darstellt und unter die Regelwerke DIN 1054, DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) sowie ggf. DIN 1045-1 fällt.

    ➕ Ergänzung: Der Landschaftsbau umfasst lediglich nichttragende, oberflächennahe Maßnahmen – z. B. Trockenmauern bis max. 1,0 m Höhe ohne statische Nachweise, sofern sie ausschließlich gestalterisch oder erosionsmindernd wirken und keine Hangsicherungsfunktion übernehmen.

    🔴 Gefahr: Die Einordnung einer Stützmauer als Landschaftsbau kann zu gravierenden Sicherheitsrisiken führen – insbesondere bei unzureichender statischer Bemessung, fehlender Baugrunduntersuchung oder mangelhafter Abdichtung, was zu Setzungen, Durchfeuchtung oder gar Versagen der Konstruktion führen kann.

    ➕ Ergänzung: Der Volltext der DIN 18320 ist nicht frei zugänglich; er ist beim Beuth-Verlag oder über die Plattform DIN-Normenportal lizenzpflichtig erhältlich – öffentliche Links zu kostenfreien Volltexten existieren nicht und wären rechtswidrig.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach dem Leistungsumfang ist fachlich sinnvoll und entspricht der üblichen Abgrenzungsproblematik zwischen Landschaftsarchitektur und Hochbau – eine klare Vertrags- und Leistungsbeschreibung ist daher zwingend erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Bauingenieur für Geotechnik und Tragwerksplanung zur statischen Prüfung und Ausführung der Stützmauer – und klären Sie vor Vertragsabschluss mit allen Beteiligten (Architekt, Landschaftsarchitekt, Bauherr), welche Leistungen nach DIN 18320 und welche nach DIN 1054 bzw. Eurocode 7 abgerechnet werden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass der Leistungsumfang nach DIN 18320 klar definiert ist (Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Wege- und Platzbau, Entwässerung).
    • Alle bestätigen, dass eine vertragliche Klärung und genaue Leistungsbeschreibung zwingend erforderlich ist.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI verortet Stützmauern „häufig“ unter „Mauern und Treppen“ in DIN 18320 – als möglichen, vertragsabhängigen Bestandteil.
    • DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar: Stützmauern gehören nicht in den Umfang von DIN 18320, sondern in den Ingenieurbau (DIN 18318, DIN EN 1997-1, DIN 1054).

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek und Qwen ergänzen unabhängig voneinander die Notwendigkeit des Beuth-Verlags als einziger rechtmäßiger Bezugsquelle für den DIN-Volltext – GoogleAI erwähnt dies nicht.
    • Qwen präzisiert die Ausnahme für Trockenmauern bis 1,0 m – DeepSeek erwähnt diese Begrenzung nicht, GoogleAI gar nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI: „Stützmauern sind oft Bestandteil“ → risikoaffine, vertragsorientierte Sicht.
    • DeepSeek & Qwen: „Stützmauern gehören grundsätzlich nicht dazu“ → sicherheitsorientiert, normkonform, technisch korrekt.
    • Entscheidung nach Vorsichtsprinzip: Die sicherere Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert – Stützmauern sind nicht im Umfang von DIN 18320 enthalten.

    👉 Empfehlung:

    • Zur finalen Einordnung ist stets eine fachliche Prüfung durch einen Bauingenieur für Geotechnik und Tragwerksplanung erforderlich – nicht durch den Landschaftsbauer allein.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Umfang DIN 18320 (allgemein)Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Wege- und Platzbau, Entwässerung sowie nichttragende, oberflächennahe Maßnahmen sind eindeutig Bestandteil.
    Stützmauer im Umfang DIN 18320Nein – sie ist eine statisch tragende Konstruktion und fällt unter DIN EN 1997-1, DIN 1054 oder DIN 18318; alle drei KIs einigen sich auf diese Abgrenzung – GoogleAI ist hier die einzige Ausnahme und wird überstimmt.
    Trockenmauer bis 1,0 m⚠️Ausnahme möglich, wenn ausschließlich gestalterisch/erosionsmindernd und ohne Hangsicherungsfunktion – Qwen nennt die Grenze präzise, DeepSeek und GoogleAI fehlen diese Differenzierung.
    Zugang zum DIN-VolltextNur rechtmäßig über Beuth Verlag oder lizenzierte Normenportale; kostenfreie Volltexte sind nicht verfügbar und urheberrechtswidrig.
    Fachliche Klärung erforderlichJa – vor Vertragsabschluss muss die Leistungsabgrenzung schriftlich festgelegt und von allen Fachplanern (Landschaftsarchitekt, Bauingenieur) abgestimmt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Stützmauern unterliegen grundsätzlich nicht DIN 18320. Ihre Planung, statische Bemessung und Ausführung muss durch einen zertifizierten Bauingenieur erfolgen – getrennt von der Landschaftsbauausschreibung. Verträge müssen diese klare Trennung explizit abbilden.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFalsche Zuordnung der Stützmauer zu DIN 18320Keine statischen Nachweise → Gefahr von Versagen, Haftung, Nachbesserungskosten
    🔴 RisikoFehlende BaugrunduntersuchungUnzureichende Fundamentierung → Setzungen, Rissbildung, langfristige Standsicherheitsgefährdung
    🔴 RisikoMangelhafte Abdichtung oder EntwässerungDurchfeuchtung, Frostsprengung, Auswaschung der Stützkonstruktion
    🔴 RisikoVertragsrechtliche Unklarheit bei LeistungsabgrenzungStreitigkeiten, Nachträge, Verzögerungen, Mehrkosten durch Doppelplanung oder Ausschluss von Leistungen
    🔴 RisikoNutzung nicht lizenzierter DIN-VolltexteRechtliche Risiken, falsche technische Auslegung, fehlerhafte Ausschreibung
    ✅ ChanceKlare fachliche Trennung nach NormenPräzise Ausschreibung, höhere Planungssicherheit, reduzierte Nachtragsquote
    ✅ ChanceEinbindung eines Geotechnikers frühzeitigOptimierte Konstruktion, Kostenersparnis durch passgenaue Bemessung, langfristige Werterhaltung
    ✅ ChanceNutzung von Trockenmauern bis 1,0 m als landschaftsbauliche GestaltungKeine statischen Nachweise nötig, schnell umsetzbar, ökologisch wertvoll, geringe Kosten
    ✅ ChanceStandardisierte Vertragsvorlagen mit Normenbezug (z. B. VOB/B)Rechtssichere Abwicklung, klare Verantwortlichkeiten, schnelle Schlichtung bei Streitigkeiten
    ✅ ChanceAbschluss einer Bauleistungsversicherung mit Geotechnik-DeckungSchutz vor finanziellen Folgen bei unvorhergesehenem Baugrundverhalten oder Ausführungsfehlern

    Orientierungshilfen

    1. Statische Prüfung beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bauingenieur für Geotechnik und Tragwerksplanung zur Bemessung und Prüfung der Stützmauer – nicht den Landschaftsbauer.
    2. Vertragsgrundlagen klären: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung auf klare Abgrenzung: Welche Leistungen fallen unter DIN 18320, welche unter DIN EN 1997-1 oder DIN 18318 – und wo ist die Schnittstelle vertraglich geregelt?
    3. DIN-Normen rechtmäßig beschaffen: Beziehen Sie die aktuelle DIN 18320 (sowie DIN EN 1997-1, DIN 1054) über den Beuth Verlag oder eine öffentliche Normen-Auslegestelle (z. B. in einer technischen Hochschulbibliothek).
    4. Trockenmauern prüfen: Falls geplant, prüfen Sie, ob eine Trockenmauer bis 1,0 m Höhe ausreicht – bei Hangneigung >10 % oder Erosionsrisiko ist die statische Einordnung dennoch erforderlich.
    5. Geotechnisches Gutachten anfordern: Beauftragen Sie vor Baubeginn eine Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 – sie ist Voraussetzung für die statische Bemessung und Teil der Bauantragsunterlagen.
    6. Ausschreibung trennen: Stellen Sie zwei getrennte Leistungsverzeichnisse aus: eines für Landschaftsbau nach DIN 18320, ein zweites für die Stützmauer nach DIN EN 1997-1 – mit getrennten Ausschreibungsunterlagen und Zeitplänen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18320
    Die DIN 18320 ist eine deutsche Norm, die die Ausführung von Landschaftsbauarbeiten regelt. Sie definiert die technischen Anforderungen und Qualitätsstandards für verschiedene Arbeiten im Landschaftsbau.
    Verwandte Begriffe: VOB, ATV, Leistungsbeschreibung
    Leistungsbeschreibung
    Eine Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines Bauprojekts. Sie legt den Umfang, die Qualität und die Ausführungsbedingungen der Arbeiten fest.
    Verwandte Begriffe: Vertrag, Angebot, Baubeschreibung
    Stützmauer
    Eine Stützmauer ist eine Konstruktion, die dazu dient, Erdreich oder andere Materialien abzustützen und ein Abrutschen oder Abfließen zu verhindern. Sie wird häufig in Hanglagen oder zur Abgrenzung von Geländesprüngen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Winkelstützmauer, Schwergewichtsmauer, Hangsicherung
    Erdarbeiten
    Erdarbeiten umfassen alle Arbeiten, die mit der Bewegung und Bearbeitung von Erdreich verbunden sind, wie z.B. das Ausheben von Baugruben, das Verfüllen von Gräben, das Planieren von Flächen und die Bodenverbesserung.
    Verwandte Begriffe: Aushub, Verfüllung, Planum
    Pflanzarbeiten
    Pflanzarbeiten umfassen das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Stauden und anderen Pflanzen. Dazu gehören auch die Vorbereitung des Bodens, die Auswahl der Pflanzen und die Pflege nach der Pflanzung.
    Verwandte Begriffe: Anwachsgarantie, Gehölze, Bodendecker
    Wegebau
    Der Wegebau umfasst die Herstellung von Wegen, Plätzen und anderen befestigten Flächen im Außenbereich. Dazu gehören die Vorbereitung des Untergrunds, das Aufbringen von Tragschichten und die Verlegung von Belägen.
    Verwandte Begriffe: Pflaster, Asphalt, Plattenbelag
    Entwässerung
    Die Entwässerung dient dazu, Oberflächenwasser und Grundwasser abzuleiten, um Schäden an Gebäuden, Wegen und Pflanzen zu vermeiden. Dazu gehören der Bau von Drainagen, Sickerschächten und die Anlage von Entwässerungsgräben.
    Verwandte Begriffe: Drainage, Sickerschacht, Oberflächenentwässerung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die DIN 18320?
      Die DIN 18320 ist eine Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und beschreibt die Ausführung von Landschaftsbauarbeiten. Sie legt die technischen Regeln für die verschiedenen Arbeiten im Landschaftsbau fest, wie z.B. Erdarbeiten, Pflanzarbeiten und Wegebau.
    2. Welche Erdarbeiten gehören zum Landschaftsbau?
      Zu den Erdarbeiten im Landschaftsbau gehören beispielsweise das Abtragen von Boden, das Auftragen von Boden zur Modellierung des Geländes, die Bodenverbesserung durch Einmischen von Substraten und die Herstellung von Baugruben für Fundamente.
    3. Sind Pflasterarbeiten auch Landschaftsbauarbeiten?
      Ja, Pflasterarbeiten gehören in der Regel auch zu den Landschaftsbauarbeiten, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit der Gestaltung von Wegen, Plätzen oder Terrassen stehen. Die DIN 18318 behandelt Pflasterdecken und Plattenbeläge.
    4. Was ist bei der Entwässerung im Landschaftsbau zu beachten?
      Bei der Entwässerung im Landschaftsbau ist darauf zu achten, dass Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird, um Staunässe und Schäden an Bausubstanz und Pflanzen zu vermeiden. Dies kann durch den Bau von Drainagen, Sickerschächten oder die Anlage von Mulden geschehen.
    5. Gehören Teichbauarbeiten auch zum Landschaftsbau?
      Ja, der Bau von Teichen und anderen Wasserelementen gehört üblicherweise auch zum Leistungsumfang von Landschaftsbauarbeiten, insbesondere wenn sie gestalterische Elemente des Gartens oder der Außenanlage darstellen.
    6. Was sind typische Pflanzen, die im Landschaftsbau verwendet werden?
      Typische Pflanzen im Landschaftsbau sind Bäume, Sträucher, Heckenpflanzen, Stauden, Gräser und Bodendecker. Die Auswahl der Pflanzen richtet sich nach den Standortbedingungen, den gestalterischen Vorstellungen und den funktionalen Anforderungen.
    7. Wer darf Landschaftsbauarbeiten ausführen?
      Landschaftsbauarbeiten dürfen von qualifizierten Fachbetrieben des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt werden. Diese verfügen über das notwendige Fachwissen, die Erfahrung und die technischen Geräte, um die Arbeiten fachgerecht und normgerecht auszuführen.
    8. Wo finde ich den Volltext der DIN 18320?
      Den Volltext der DIN 18320 können Sie beim Beuth Verlag erwerben, dem offiziellen Vertriebspartner des DIN. Die Norm ist kostenpflichtig.

    Verwandte Themen

    • DIN 18318 Pflasterarbeiten
      Regelungen für Pflasterdecken und Plattenbeläge im Außenbereich.
    • Gartenplanung und Gestaltung
      Aspekte der Planung und Gestaltung von Gärten und Außenanlagen.
    • Bodenverbesserung im Garten
      Methoden zur Verbesserung der Bodenqualität für Pflanzenwachstum.
    • Hangbefestigung mit Gabionen
      Alternativen zur Stützmauer mit Drahtschotterkörben.
    • Rasenpflege und -ansaat
      Tipps zur Anlage und Pflege von Rasenflächen.
  2. DIN 18320: Stützmauer – Verhandlungssache im Landschaftsbau

    Foto von Lieselotte Tussing

    kommt
    drauf an.
    Sie können m.E. aus der DINAbk. nicht ersehen, ob eine Stützmauer irgendwo hin gehört oder nicht. Das ist wohl Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Auftragnehmer.
    Schildern Sie mal Ihren Fall, dann gucken wir weiter.

    Die DIN 18320 gehört zum Teil C der VOBAbk. und ist m.W. nicht online einzusehen.

  3. Architektenhonorar: Landschaftsbau – Anrechenbare Kosten nach HOAI

    wegen Architektenhonorar
    es geht um das Architektenhonorar. Bisher hat mein Architekt die gesamten Landschaftsbauarbeiten gemäß Kostenschätzung zu den anrechenbaren Kosten gezählt. Das will ich aber so nicht hinnehmen (§ 15 HOAIAbk.). Ich will nur die Arbeiten zu den anrechenbaren Kosten zählen, die er auch tatsächlich überwacht und dazu gehört wohl kaum das Pflanzen von Sträuchern, Hecken etc.
    Er hat auch lediglich nur Naturwerksteinarbeiten DINAbk. 18332 und Landschaftsbauarbeiten in der Kostenschätzung erwähnt. Ich weiß jetzt nicht ob er mit Naturwerksteinarbeiten die Beläge für Stellplätze/Terrasse oder die Stützmauer meint. Klar, am besten den Architekten fragen, doch bevor ich ihn darauf anspreche möchte ich mich vorab informieren.
    Gruß
    Martin
    • Name:
    • Martin K.
  4. Landschaftsbau: Architekt plant Stützmauer – Honorar gerechtfertigt?

    Foto von

    @Martin
    das ist sehr schwer einzuschätzen, wenn man die Situation vor Ort und vor allem die bisherigen Verhandlungen und den Vertrag nicht kennt.
    Der Architekt überwacht ja nicht 'nur' die Arbeiten, er plant und rechnet sie ja auch. So z.B. die Dimensionen der Stützmauer, das Material, die Ausführung etc.
    Sie reden von der Kostenschätzung, Ihrem Text entnehme ich aber, dass die Arbeiten bereits  -  mindestens teilweise  -  ausgeführt sind. Wenn der Architekt jetzt eine Rechnung stellt, muss er die Einzelsummen belegen. D.h., Ihnen die Rechnungen, die dazu gehören, auch mit angeben.
    Zu den Pflanzarbeiten: wenn er das Aussuchen und Setzen der Pflanzen gemanagt und den Untergrund pflanzbereit hat vorbereiten lassen, gehört ihm in meinen Augen schon ein Honorar dafür.
    Ich verstehe Ihre Scheu, mit ihm drüber zu reden, ohne genaues Hintergrundwissen zu haben. Sie sollten es aber trotzdem tun. Machen Sie ihm klar, dass er dazu verpflichtet ist, seine Rechnung so aufzuschlüsseln, dass Sie sie nachvollziehen können. Das ist Ihr Recht!
  5. Architektenvertrag LP 1-4: Landschaftsbau-Kosten korrekt ermitteln

    ausgeführt ist noch nichts
    das Honorar ist für die LPAbk. 1-4. Der Architektenvertrag steht kurz vor der Unterzeichnung.
    Ich werde mit ihm sicherlich darüber reden. LP 5-9 basieren sowieso auf einer anderen Kostenermittlung (Kostenanschlag) und da können evtl. Eigenleistungen von den tatsächlichen Erstellungskosten ja abgezogen werden. Ist auch vertraglich so geregelt.
    Vielen Dank
    • Name:
    • Martin K.
  6. Landschaftsbau: Eigenleistungen – Kein Einfluss auf Architektenhonorar

    Foto von

    Eigenleistungen
    wirken sich normalerweise nicht honorarmindernd aus, weil der Architekt nicht weniger, sondern im allgemeinen mehr Arbeit damit hat. Einbindung der Leistungen in einen normalen Bauablauf, Herstellung in fachgerechter Ausführung uvm.
    Probieren Sie es; schmökern Sie aber bitte im eigenen Interesse noch ein bisschen im Architektur-Honorar-Forum.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Landschaftsbau nach DINAbk. 18320: Stützmauer im Leistungsumfang?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den Leistungsumfang von Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320, insbesondere die Frage, ob eine Stützmauer inkludiert ist. Ein zentraler Punkt ist die Anrechenbarkeit von Landschaftsbau-Kosten beim Architektenhonorar gemäß HOAIAbk.. Die Verhandlung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer spielt eine entscheidende Rolle, ebenso wie die Planungsleistungen des Architekten. Eigenleistungen haben in der Regel keinen honorarmindernden Einfluss.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut DIN 18320: Stützmauer – Verhandlungssache im Landschaftsbau ist die Einordnung einer Stützmauer als Teil der Landschaftsbauarbeiten Verhandlungssache und nicht direkt aus der DIN ableitbar.

    ✅ Zusatzinfo: Die anrechenbaren Kosten für das Architektenhonorar im Landschaftsbau sind im Beitrag Architektenhonorar: Landschaftsbau – Anrechenbare Kosten nach HOAI thematisiert. Hier geht es um die Frage, welche Arbeiten tatsächlich vom Architekten überwacht werden und somit in die Berechnung einfließen.

    📊 Fakten/Zahlen: Im Beitrag Architektenvertrag LP 1-4: Landschaftsbau-Kosten korrekt ermitteln wird erwähnt, dass die Honorarberechnung für die Leistungsphasen 1-4 auf einer Kostenschätzung basiert, während LPAbk. 5-9 auf einem Kostenanschlag beruhen, wodurch Eigenleistungen berücksichtigt werden können.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Leistungsumfang der Landschaftsbauarbeiten und die Einbeziehung einer Stützmauer im Vorfeld vertraglich. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Landschaftsbau: Architekt plant Stützmauer – Honorar gerechtfertigt? bezüglich der Planungsleistungen des Architekten und deren Einfluss auf das Honorar.

    ✅ Handlungsempfehlung: Schmökern Sie im Architektur-Honorar-Forum, wie im Beitrag Landschaftsbau: Eigenleistungen – Kein Einfluss auf Architektenhonorar empfohlen, um sich umfassend über die Thematik zu informieren und Ihre Position zu stärken.

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