Ich habe schon unter 2088 eine Anfrage gestellt hier noch eine weitere Frage dazu:
Was denkt Ihr, ist mit folgendem Vertrag ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Hausbau zu erkennen, auch wenn später mit dem Architekten ein Planungsvertrag abgeschlossen wird?
Grundlagenermittlungsvertrag:
Flurstück-Nummer: xxxx in 7xxxx, x-Stadt
Auftraggeber:
Frau x und Herr x
x-str. x
7xxxx x-Stadt
nachfolgend AGAbk. genannt
Auftragnehmer
x GmbH
xstraße x
7xxxx x-Stadt
nachfolgend AN genannt
Hiermit beauftragt der AG den AN die Grundlagenermittlung für die Einheit Doppelhaus-West, Flurstück-Nummer: x in 7xxxx x-Stadt
Dieser Vertrag umfasst die Grundlagenermittlung, die Aufgabenstellung wird geklärt sowie Entscheidungshilfen werden gegeben.
Dieser Auftrag steht nicht in Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb.
Der Grundstückskauf, die Baufinanzierung wird vom AG in Eigenverantwortung übernommen.
Der AG ist nicht verpflichtet weitere Planungsverträge sowie Werkverträge mit dem AN abzuschließen.
Zur Deckung der Kosten wird nach Abschluss der Grundlagenermittlung vom AG ein Betrag von 750,00 € für die Grundlagenermittlung an das Konto x, BLZ x der x GmbH überwiesen.
Ort, Datum Auftraggeber
Ort, Datum Auftragnehmer
Vielen Dank für eure Antworten