Forward-Darlehen & Bausparvertrag kündigen: Was tun bei Zinsbindung, Ablauf & Auszahlung?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Forward-Darlehen & Bausparvertrag kündigen: Was tun bei Zinsbindung, Ablauf & Auszahlung?
Ich habe eine Eigentumswohnung wie folgt finanziert.
Zahlung nur von Zinsen an das Kreditinstitut, statt Tilgung wird in einen Bausparvertrag bei einer BSK eingezahlt. Der Bausparvertrag wurde an das Kreditinstitut zur Sicherung abgetreten.
Da die Zinsen zurzeit dazu verlocken, würde ich gerne ein Forward-Darlehen abschließen, und das bei einem ganz anderen Kreditinstitut. Das Bauspardarlehen möchte ich nicht in Anspruch nehmen. Die Zinsbindung beim bisheringen Kreditinstitut endet 07/2007, die Mindestansparung für den Bausparvertrag wird bis dahin auch erreicht. Das angesparte Bausparguthaben würde ich dazu nutzen wollen (ohne Bauspardarlehn), um einen Teil des alten Darlehens abzulösen. Den Rest des Darlehens würde ich über das "neue" Forward-Darlehen ablösen.
Wie genau ist hier das Beste Vorgehen, da der Bausparvertrag ja an den Kreditgeber abgetreten ist?
MfG
Kerstin
-
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Ich verstehe, dass Sie ein Forward-Darlehen in Kombination mit einem Bausparvertrag zur Finanzierung Ihrer Eigentumswohnung haben und nach dem besten Vorgehen suchen. Da der Bausparvertrag zur Sicherung an das Kreditinstitut abgetreten wurde, ist eine Kündigung nicht ohne Zustimmung des Kreditgebers möglich.
Mögliche Vorgehensweisen:
- Gespräch mit dem Kreditinstitut: Klären Sie, unter welchen Bedingungen einer Kündigung des Bausparvertrags zugestimmt wird. Oft ist dies möglich, wenn das Bausparguthaben zur Tilgung des Darlehens verwendet wird.
- Prüfung der Zinsbindung: Analysieren Sie, wann die Zinsbindung Ihres Forward-Darlehens ausläuft. Dies ist ein wichtiger Zeitpunkt, um über eine Anschlussfinanzierung nachzudenken.
- Vergleich von Alternativen: Holen Sie Angebote für eine reguläre Anschlussfinanzierung ein, um zu prüfen, ob diese günstiger ist als die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens.
Wichtige Aspekte:
- Bauspardarlehen: Beachten Sie, dass für das Bauspardarlehen bestimmte Bedingungen gelten (z.B. Mindestansparung).
- Forward-Darlehen: Prüfen Sie die Konditionen des Forward-Darlehens genau, insbesondere im Hinblick auf Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Ablösung.
👉 Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Kreditinstitut, um die verschiedenen Optionen zu besprechen und die beste Strategie für Ihre Situation zu entwickeln. Ziehen Sie auch einen unabhängigen Finanzberater hinzu, um eine neutrale Zweitmeinung einzuholen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Forward-Darlehen
- Ein Darlehen, bei dem der Zinssatz für eine zukünftige Auszahlung bereits heute festgelegt wird. Dies dient der Zinssicherung. Verwandte Begriffe: Anschlussfinanzierung, Zinsbindung, Sollzins.
- Bausparvertrag
- Ein Vertrag, bei dem der Bausparer zunächst einen bestimmten Betrag anspart und anschließend ein zinsgünstiges Darlehen (Bauspardarlehen) erhält. Verwandte Begriffe: Bausparsumme, Mindestansparung, Zuteilung.
- Zinsbindung
- Der Zeitraum, in dem der Zinssatz für ein Darlehen festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsbindung muss eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden. Verwandte Begriffe: Sollzins, Nominalzins, Effektivzins.
- Bauspardarlehen
- Ein zinsgünstiges Darlehen, das Bausparer nach Erreichen der Mindestansparung und Zuteilung ihres Bausparvertrags erhalten. Verwandte Begriffe: Bausparvertrag, Bausparsumme, Zuteilung.
- Mindestansparung
- Der Betrag, den ein Bausparer in seinen Bausparvertrag einzahlen muss, bevor er Anspruch auf das Bauspardarlehen hat. Verwandte Begriffe: Bausparvertrag, Bausparsumme, Zuteilung.
- Abtretung
- Die Übertragung von Rechten (z.B. aus einem Bausparvertrag) an einen Dritten (z.B. ein Kreditinstitut) zur Sicherung einer Forderung. Verwandte Begriffe: Sicherheit, Pfandrecht, Sicherungsübereignung.
- Anschlussfinanzierung
- Die Finanzierung, die nach Ablauf der Zinsbindung eines Darlehens benötigt wird. Verwandte Begriffe: Forward-Darlehen, Umschuldung, Prolongation.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Forward-Darlehen?
Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, bei dem die Zinsen für eine zukünftige Auszahlung bereits heute festgelegt werden. Dies ermöglicht es, sich gegen steigende Zinsen abzusichern. Die Vorlaufzeit, also die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung, kann bis zu mehreren Jahren betragen. - Was bedeutet es, wenn ein Bausparvertrag an das Kreditinstitut abgetreten wurde?
Wenn ein Bausparvertrag an das Kreditinstitut abgetreten wurde, dient er als Sicherheit für das Darlehen. Das Kreditinstitut hat das Recht, über den Bausparvertrag zu verfügen, beispielsweise im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Eine Kündigung des Bausparvertrags ist in der Regel nur mit Zustimmung des Kreditinstituts möglich. - Was ist eine Mindestansparung beim Bausparvertrag?
Die Mindestansparung ist der Betrag, den ein Bausparer in seinen Bausparvertrag einzahlen muss, bevor er Anspruch auf das Bauspardarlehen hat. Die Höhe der Mindestansparung ist in den Bausparbedingungen festgelegt und beträgt meist zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme. - Was ist ein Bauspardarlehen?
Ein Bauspardarlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen, das Bausparer nach Erreichen der Mindestansparung und Zuteilung ihres Bausparvertrags erhalten. Die Zinsen für das Bauspardarlehen sind in der Regel niedriger als die für herkömmliche Bankdarlehen. - Was ist eine Zinsbindung?
Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz für ein Darlehen festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsbindung muss eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden. - Was ist bei der Kündigung eines Bausparvertrags zu beachten?
Bei der Kündigung eines Bausparvertrags sollte man die Kündigungsfristen und mögliche Gebühren beachten. Zudem sollte man prüfen, ob die Kündigung Auswirkungen auf andere Verträge hat, beispielsweise auf ein Forward-Darlehen. - Wie finde ich die beste Anschlussfinanzierung?
Um die beste Anschlussfinanzierung zu finden, sollten Sie verschiedene Angebote von Banken und Bausparkassen vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch auf die Konditionen und Gebühren. Eine unabhängige Beratung kann Ihnen bei der Auswahl helfen. - Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken erheben, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt wird. Sie dient dazu, den Zinsverlust der Bank auszugleichen.
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Bausparguthaben & Forward-Darlehen: Kreditablösung – Sicherheitenfreigabe
Sie zahlen Ihren Kredit zurück mit Bausparguthaben + Forward-Darlehen
damit ist der vorherige Kredit getilgt und der damalige Kreditgeber muss alle Sicherheiten zurückgeben. Ich nehme an, dass der erste Kredit noch weiter besichtert ist, nicht nur durch den abgetretenen Bausparvertrag. Wenn Sie alles zeitlich genau abgestimmt haben, gibt es auch keine Probleme. Da der Bausparvertrag insges. abgetreten ist, ist es ja auch das Guthaben. Das Bausparguthaben können Sie (in den Vertrag schauen) kündigen. Es kommt auch darauf an, mit welcher Sicherheit Ihr Forwardkreditgeber zufrieden ist, bzw. welche er verlangt. Da macht der schon einen Vorschlag, bzw. stellt seine Forderung. Am einfachsten ist es, die vorherige Sicherheit zu übernehmen bzw. an den neuen Kreditgeber abzutreten. -
Forward-Darlehen: Bausparsumme zur teilweisen Kreditablösung nutzen
Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag
Ja, der Kredit ist noch weiter besichert ... durch eine Grundschuld. Der neue Kreditgeber würde sich um eine Abtretung im Treuhandwege kümmern.
Aber dennoch habe ich da ein Verständigungsproblem. Sie schreiben, der alte Kreditgeber muss alle Sicherheiten zurückgeben, wenn der vorherige Kredit abgelöst ist. Aber diese Ablösung soll ja teilweise über die angesparte Bausparsumme erfolgen. Ich habe da ein ablauftechnisches Problem. Den Kredit komplett ablösen kann ich nur mit der angesparten Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird aber ggf. doch erst freigegeben, wenn der Kredit abgelöst ist. Da "beißt" sich der Ablauf etwas.
Des weiteren weiß ich nicht genau, ob die Bewertungszahl rechtzeitig erreicht wird. Macht es hier Sinn, bereits im Vorfeld die Bausparsumme herabzusetzen? Oder darf ich auch das nicht, wenn der Vertrag abgetreten ist? Ich habe den alten Kreditgeber bereits von meinem Vorhaben informiert, aber leider noch keine Antwort bekommen.
MfG
Kerstin Jansen -
Forward-Darlehen: Bausparsumme zur teilweisen Kreditablösung nutzen
Forward-Darlehen und Kündigung Bausparvertrag
Ja, der Kredit ist noch weiter besichert ... durch eine Grundschuld. Der neue Kreditgeber würde sich um eine Abtretung im Treuhandwege kümmern.
Aber dennoch habe ich da ein Verständigungsproblem. Sie schreiben, der alte Kreditgeber muss alle Sicherheiten zurückgeben, wenn der vorherige Kredit abgelöst ist. Aber diese Ablösung soll ja teilweise über die angesparte Bausparsumme erfolgen. Ich habe da ein ablauftechnisches Problem. Den Kredit komplett ablösen kann ich nur mit der angesparten Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird aber ggf. doch erst freigegeben, wenn der Kredit abgelöst ist. Da "beißt" sich der Ablauf etwas.
Des weiteren weiß ich nicht genau, ob die Bewertungszahl rechtzeitig erreicht wird. Macht es hier Sinn, bereits im Vorfeld die Bausparsumme herabzusetzen? Oder darf ich auch das nicht, wenn der Vertrag abgetreten ist? Ich habe den alten Kreditgeber bereits von meinem Vorhaben informiert, aber leider noch keine Antwort bekommen.
MfG
Kerstin Jansen -
Bausparvertrag: Keine Zuteilungsreife für Guthabenentnahme nötig!
Der Bausparvertrag muss nach meiner Ansicht nicht zuteilungsreif sein
dass muss er nur, wenn Sie auch den Kredit in Anspruch nehmen. Somit braucht er auch keine Bewertungszahl.
Da Sie nur das Guthaben entnehmen wollen, welches (zusammen mit Zinsen und Prämien) bis zum Ablösungszeitpunkt aufgelaufen ist, benötigen Sie die Zuteilungsreife nicht. Sie müssen Sich lediglich bestätigen lassen, dass auch das Guthaben "wohnwirtschaftlich" verwendet wurde. Das ist duch die Tilgung des vorherigen Kredites ja gegeben. Also am Besten gleich von der Bausparkasse die Überweisung an den vorherigen Kreditgeber veranlassen (ist durch die Abtretung des BSV sowieso nicht anders möglich) In Ihren Bausparbedingungen ist eine Kündigungsfrist enthalten (für das Guthaben) Diese müssen Sie beachten. Das hatte ich schon geschrieben. Fragen Sie bei der Bausparkasse auch mal nach, ob Ihnen nicht die (auch teilweise) Abschlussgebühr erlasssen wird, da Sie den Kredit nicht in Anspruch nehmen. Bei manchen Bausparverträgen ist dies bereits in den Vertragsbedingungen enthalten. Auch da mal reinschauen.
Dies ist meine Einschätzung aus der Ferne. Leider bin ich noch nicht in der Lage meine hellseherischen Fähigkeiten zu 100 % abzurufen, sonst könnt ich Ihnen noch exakter Antworten, Ich arbeite noch daran 😉 -
Kündigungsfrist Bausparvertrag: Optimale Planung bei Forward-Darlehen
Vielen Dank zunächst ...
Vielen Dank zunächst also die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Somit habe ich mit der Kündigung noch etwas Zeit, wenn das Darlehen im Juli 2007 getilgt werden soll. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Forward-Darlehen & Bausparvertrag: Optimale Strategien für die Anschlussfinanzierung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die optimale Nutzung eines Bausparvertrags in Kombination mit einem Forward-Darlehen zur Ablösung einer bestehenden Immobilienfinanzierung. Zentrale Punkte sind die Kündigung des Bausparvertrags, die Freigabe von Sicherheiten durch den alten Kreditgeber und die Notwendigkeit der Zuteilungsreife des Bausparvertrags. Es wird erörtert, wie die Bausparsumme zur teilweisen Ablösung des Kredits genutzt werden kann und welche Fristen dabei zu beachten sind.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei der Ablösung des alten Kredits durch ein Forward-Darlehen muss der alte Kreditgeber alle Sicherheiten freigeben, einschließlich der Grundschuld. Dies wird im Beitrag Bausparguthaben & Forward-Darlehen: Kreditablösung – Sicherheitenfreigabe erläutert.
✅ Zusatzinfo: Die Zuteilungsreife des Bausparvertrags ist nicht zwingend erforderlich, wenn lediglich das Guthaben (inklusive Zinsen und Prämien) zur Ablösung des Kredits verwendet wird, wie im Beitrag Bausparvertrag: Keine Zuteilungsreife für Guthabenentnahme nötig! dargelegt wird. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Verwendung des Guthabens als "wohnwirtschaftlich" gilt.
💰 Zusatzinfo: Die Kündigungsfrist des Bausparvertrags beträgt 6 Monate. Dies sollte bei der Planung der Ablösung des Darlehens berücksichtigt werden, wie im Beitrag Kündigungsfrist Bausparvertrag: Optimale Planung bei Forward-Darlehen erwähnt wird. Eine frühzeitige Kündigung kann notwendig sein, um den Ablösezeitpunkt optimal zu timen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich von der Bausparkasse bestätigen zu lassen, dass die Guthabenentnahme für wohnwirtschaftliche Zwecke anerkannt wird. Zudem sollte die zeitliche Abstimmung zwischen Kündigung des Bausparvertrags und dem Beginn des Forward-Darlehens genau geplant werden. Weitere Informationen zur teilweisen Kreditablösung finden Sie im Beitrag Forward-Darlehen: Bausparsumme zur teilweisen Kreditablösung nutzen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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