Grunderwerbsteuer: Falschaussage Bauträger? Risiken & Vorgehen bei Doppelhaus-Kauf
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Grunderwerbsteuer: Falschaussage Bauträger? Risiken & Vorgehen bei Doppelhaus-Kauf

Hallo,
bei uns gibt es folgendes Problem: wir bauen derzeit unsere Doppelhaushälfte und haben Grundstück und Haus aus einer Hand. Der Bauträger sagte damals, dass wir die Grunderwerbssteuer nur aufs Grundstück zu zahlen hätten, weil wir 2 separate Verträge abgeschlossen haben: einmal über das Grundstück und einmal über das Haus. Der Bauträger beteuerte, dass das überhaupt kein Problem ist und wir somit die Grunderwerbssteuer fürs Haus auf jeden Fall umgehen. Jetzt kam ein Fragebogen vom FA der mich schon etwas stutzig gemacht hat. Daraufhin habe ich unseren Steuerberater angerufen und ihm die Sachlage erklärt und er meinte, dass es keinenfalls einfach ist, die Grunderwerbssteuer zu umgehen und in unserem Fall diese auf Haus und Grundstück zu zahlen wäre! Das heißt, dass die in dem Finanzierungskonzept unseres Bauunternehmers auftauchende Grunderwerbssteuer in Höhe von 2.500 € falsch ist und wir somit mit Grunderwerbssteuer in Höhe von knapp 10.000 € zurechnen hätten.
Wie kann ich da gegen unseren Bauträger vorgehen? Aufgrund seiner Falschaussage, die wir Aufgrund seiner Bauerfahrungen und Kompetenz, mit der er wirbt, geglaubt haben, fehlen uns diese 7.500 € in unserer Finanzierung!
Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
Danke und Grüße,
Fr. Co.
  • Name:
  • Fr. Co.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    🔴 Kritisch: Ungeklärte Steuerschulden können zu erheblichen finanziellen Belastungen und sogar zur Zwangsversteigerung der Immobilie führen.

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    Ich verstehe, dass Sie eine Falschaussage des Bauträgers bezüglich der Grunderwerbsteuer befürchten. Dies kann leider vorkommen, und es ist wichtig, die Sachlage genau zu prüfen.

    🔴 Gefahr: Eine unvollständige oder falsche Berechnung der Grunderwerbsteuer kann zu Nachforderungen vom Finanzamt führen, gegebenenfalls sogar mit Zinsen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfung der Verträge: Lassen Sie die Verträge (Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag) von einem Anwalt für Immobilienrecht oder einem Steuerberater prüfen.
    • Stellungnahme des Bauträgers einholen: Fordern Sie vom Bauträger eine schriftliche Stellungnahme zu seiner Aussage bezüglich der Grunderwerbsteuer an.
    • Eigene Berechnung: Berechnen Sie selbst die Grunderwerbsteuer auf Basis des Gesamtkaufpreises (Grundstück + Haus), um die Aussage des Bauträgers zu überprüfen.
    • Gespräch mit dem Finanzamt: Suchen Sie das Gespräch mit dem Finanzamt, um die Sachlage zu klären und mögliche Konsequenzen zu besprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Steuerberater oder Anwalt für Immobilienrecht, um die Situation professionell einschätzen und sich beraten zu lassen. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grunderwerbsteuer
    Eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird von den Bundesländern erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises. Verwandte Begriffe: Immobilienkauf, Grundstückserwerb, Steuerbescheid.
    Bauträger
    Ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend verkauft. Bauträger übernehmen oft die gesamte Projektentwicklung, von der Planung bis zur Fertigstellung. Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Projektentwickler, Immobilienentwickler.
    Finanzamt
    Eine Behörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Das Finanzamt prüft Steuererklärungen, setzt Steuern fest und überwacht die Einhaltung der Steuergesetze. Verwandte Begriffe: Steuerbehörde, Steuererklärung, Steuerbescheid.
    Kaufvertrag
    Ein Vertrag, der den Kauf einer Sache, beispielsweise eines Grundstücks oder einer Immobilie, regelt. Der Kaufvertrag enthält alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, wie Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und Übergabetermin. Verwandte Begriffe: Grundstückskaufvertrag, Immobilienkaufvertrag, Vertragsrecht.
    Doppelhaushälfte
    Ein Haus, das mit einem anderen Haus direkt an einer gemeinsamen Wand verbunden ist. Beide Häuser bilden zusammen ein Doppelhaus. Verwandte Begriffe: Reihenhaus, Einfamilienhaus, Wohnhaus.
    Steuerberater
    Ein Experte für Steuerfragen, der Privatpersonen und Unternehmen bei der Erstellung von Steuererklärungen und der Optimierung ihrer Steuerlast berät. Steuerberater sind auch befugt, Mandanten vor dem Finanzamt zu vertreten. Verwandte Begriffe: Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellter, Steuerrecht.
    Grundstück
    Ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eingetragen ist. Grundstücke können bebaut oder unbebaut sein. Verwandte Begriffe: Flurstück, Bauland, Liegenschaft.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Grunderwerbsteuer?
      Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises.
    2. Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
      Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie berechnet. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland. Bei einem Hausbau auf einem gekauften Grundstück wird die Steuer auf den gesamten Kaufpreis (Grundstück und Haus) fällig, wenn beide Leistungen wirtschaftlich verbunden sind.
    3. Was bedeutet "wirtschaftliche Verbindung" bei Grundstücks- und Bauvertrag?
      Eine wirtschaftliche Verbindung liegt vor, wenn die Verträge (Grundstückskauf und Bauvertrag) so aufeinander abgestimmt sind, dass sie im Wesentlichen eine Einheit bilden. Dies ist oft der Fall, wenn der Bauträger den Grundstückskauf vermittelt und gleichzeitig den Bau des Hauses übernimmt.
    4. Was passiert, wenn der Bauträger eine falsche Auskunft zur Grunderwerbsteuer gibt?
      Wenn der Bauträger eine falsche Auskunft gibt, haftet er in der Regel nicht für die dadurch entstehenden Steuerschulden. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, die korrekte Grunderwerbsteuer zu entrichten. Allerdings kann der Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger geltend machen, wenn ihm durch die Falschaussage ein Schaden entstanden ist.
    5. Kann ich die Grunderwerbsteuer in Raten zahlen?
      In der Regel ist die Grunderwerbsteuer sofort nach Erhalt des Steuerbescheids fällig. Eine Ratenzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Finanzamt möglich.
    6. Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht zahle?
      Wenn die Grunderwerbsteuer nicht fristgerecht gezahlt wird, kann das Finanzamt Mahngebühren und Zinsen erheben. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben.
    7. Wie kann ich mich vor Falschaussagen von Bauträgern schützen?
      Holen Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie oder dem Abschluss eines Bauvertrags unabhängigen Rat von einem Anwalt oder Steuerberater ein. Prüfen Sie alle Verträge sorgfältig und lassen Sie sich die Berechnung der Grunderwerbsteuer erläutern.
    8. Welche Unterlagen benötige ich für die Grunderwerbsteuererklärung?
      Für die Grunderwerbsteuererklärung benötigen Sie in der Regel den Kaufvertrag, den Grundbuchauszug und gegebenenfalls weitere Unterlagen, die das Finanzamt anfordert.

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  2. 🔴 Grunderwerbsteuer-Falle: Bauträger-Finanzierung vorab prüfen!

    was man tun kann?
    ... beim nächsten Hausbau klüger sein und Finanzierungskonzepte und Verträge von einem EXTERNEM Fachmann VORHER prüfen lassen. Sie sind über den Tisch gezogen worden. Punkt! Das Umgehen der Grunderwerbssteuer ist bei Bauträger nicht möglich. Das muss der Mann gewusst haben, wollte ihnen aber Ihre Finanzierung schönreden. Achtung: Wer so anfängt hat noch andere Leichen im Keller. Hoffe nur, dass das Haus noch nicht steht. Sie sollten den Bau von einem unabhängigen Sachverständigen (keinen vom Bauträger empfohlenen, keiner den der Bauträger bezahlt!) überwachen lassen. Ihre Verträge sollte auch mal ein Rechtsanwalt zu Gesicht bekommen. Vermutlich ist das erst der Anfang vom Übel, das langsam aufgedeckt wird ... Sorry, wenn ich ihnen das jetzt so um die Ohren haue, aber besser ein schnelles Erwachen als ein verhängnisvoller Schlummer ... also Aufwachen, aktiv werden. Die 7500 sind vermutlich ihr geringstes Problem ... Grundstückskauf und Hausbau sind zwei verbundene Geschäfte. Die Steuer fällt auf beides an. Da gibt's keine Diskussion. Da können sie nichts zurückfordern, das sind Sowieso-Kosten. Sie könnten dem Bauträger höchstens klar machen, dass das, was er getan hat Anstiftung zur Steuerhinterziehung ist ...
  3. Falschberatung Bauträger? – Finanzierung detailliert prüfen lassen!

    Wer hat die Finanzierung aufgestellt?
    Guten Tag Fr. Co. ,
    wurde Ihnen die Finanzierung ebenfalls vom Bauträger vermittelt?
    Ein guter Finanzierer lässt sich eine detaillierte Kostenaufstellung geben. Es gibt Punkte, die dann auffallen würden. Sogar recht früh in einem Gespräch zwischen Käufer/Bauherren und Finanzierer.
    Vielleicht kann anwaltschaftlicher Rat, den ich Ihnen empfehle, auch was zum Thema "Falsch-Beratung" sagen. Ich würde mich auf jeden Fall, auch für spätere Leser hier im Forum, freuen, wenn Sie uns darüber berichten würden.
    Gruß
  4. Achtung! Versteckte Risiken bei Bauträger-Verträgen

    Ähnliche Märchen habe ich auch gehört Schließe mich ...
    Ähnliche Märchen habe ich auch gehört ...
    Schließe mich auch mit Hinweis von Christian Sigge an: "Achtung: Wer so anfängt hat noch andere Leichen im Keller. " Die Leichen sind leider oft sehr gut versteckt.
    Gruß
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  5. 🔴 Bauträger-Verträge: Unterschätzen der Risiken vermeiden!

    Die Leichen sind oft gut versteckt ...
    Wie wahr! Am Anfang machen sie liebe und nette Gesichter. Die Verträge mit solchen Firmen möchte ich nicht sehen. Wenn ich zurückdenke wie wenig Ahnung ich vor dem Hausbau (Architekt und Einzelgewerkausschreibung) hatte möchte ich mir heute nicht vorstellen wie leichtgläubig ich einen Bauträger-Vertrag unterzeichnet hätte.
    Aber wie sprach doch unser Architekt immer von Vertrauen und immer genau dann ging es richtig in die Hose. Vertrauen gibt es nicht am Bau. Am besten gleich mit mindestens einem hoffentlich erfahrenen Rechtsanwalt starten. Traurig aber wahr.
    Zur Grunderwerbsteuer: Ist da nicht ganz weit oben ein Verfahren anhängig wonach diese Grunderwerbsteuer auf das Objekt nicht rechtens ist wegen der Ungleichbehandlung oder so? Weiß da jemand was zu?
    • Name:
    • Herr Tho-591-Sch
  6. ✅ Kulanz des Bauträgers: Grunderwerbsteuer-Differenz übernommen

    Wir haben wohl wirklich Glück gehabt ...
    Wir haben wohl wirklich Glück gehabt nach einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von unserem Bauträger bzgl. der Grunderwerbsteuer hat dieser sich sehr kulant gezeigt: ohne Großes Wenn und Aber hat er sich bereit erklärt, die Differenz von 7.500 € zu übernehmen, sofern sie denn anfällt. Denn er wusste, dass das FA diese getrennten Verträge nicht immer anerkennt (er hatte wohl schon Fälle, wo es durchaus geklappt hat) und kann nicht verstehen, dass sein Architekt uns darauf nicht aufmerksam gemacht hat und uns erzählt hat, dass das alles problemlos abläuft.
    Dies ist nun schon der dritte Fehler (immer Falschaussage wegen irgendwas) durch den Architekten, den der Geschäftsführer ausbaden muss, aber auch ohne groß zu zögern sofort erledigt.
    Scheinbar gibt es doch noch loyale Bauträger unter den ganzen schwarzrn Schafen!
  7. Korrektur: Vorheriger Beitrag zur Grunderwerbsteuer

    Der letzte Beitrag war natürlich von mir Gruß ...
    Der letzte Beitrag war natürlich von mir! Gruß, Fr. Co.
    • Name:
    • Fr. Co.
  8. ⚠️ Vorsicht bei Kulanz: Bauträger deckt mögliche Probleme auf

    sorry ...
    sorry aber findet das außer mir noch jemand merkwürdig. Ich will es für die Fragestellerin nicht hoffen, aber wer so schnell 7500 € rausrückt versucht von anderen Dingen abzulenken. Außerdem wenn man mal eben 7500 € mit dem Preis runtergehen kann (nix anderes ist das, denn es sind normalerweise IHRE Sowieso-Kosten), dann verdient sich der Mensch doof und dusselig an Ihnen ... Wie gesagt, ich hoffe, ihr Bauträger ist ein Lieber, befürchte aber er ist ein Schlimmer ... und Sie werden gerade von dem AWG-Hormon geblendet (Gruß an JDB). Evtl. erinnern Sie sich ja in einem Jahr mal an dieses Posting ...
  9. Architekten-Haftung: Konsequenzen bei Fehlplanung

    Beim dritten Bolzen..
    des Architekt's bekommt der entweder für die nächsten 10 Baustellen sein Honorar nicht oder Christian hat recht.
    Gutes Mängelmanagement in Ehren, aber da wird's schon spannend.
  10. Bauträger-Taktik: Architekt als 'Watschenmann' inszeniert

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Watschenmann
    Natürlich bekommt der Architekt sein Geld, wahrscheinlich sogar Extrageld. Er ist als Watschenmann beim Bauträger eingestellt. Alter Trick, einer gibt den Schuldigen, der Chef glänzt. Bestimmt ist er schon 5x in Gegenwart von Kunden "entlassen" worden, inszeniert. Seriöse Chefs stellen ihre Mitarbeiter allerdings nicht vor dem Kunden bloß.
  11. Sorry, Fr. Co., aber bist Du zufällich ...

    blond?
  12. Loyalität vs. Misstrauen: Bauträger-Verhalten richtig einschätzen

    Also entschludigt mal bitte ...
    Also entschludigt mal bitte und vor allem Sie Hr. JDB, geht's noch?
    Euer Misstrauen in aller Ehren, aber übertreibt Ihr damit nicht auch ein bisschen? Nur weil einer von Ihnen evtl. schlechte Erfahrungen gemacht hat, heißt das noch lange nicht, dass die ganze Welt schlecht ist! Für mich war das heutige Gespräch ein absolut faires Entgegenkommen seitens unseres Bauträgers und nichts anderes! Klar ist die Grunderwerbsteuer zu 100 % unsere Kosten, welche uns aber Aufgrund der Falschaussage des Architekten und dessen fehlerhafter Kostenaufstellung in der Finanzierung fehlen.
    Für mich zeugt das von Loyalität, wenn unser Bauträger hier die Schuld auf sich nimmt, den Fehler eingesteht und dafür gerade steht!
    Ich habe eigentlich gedacht, dass es in diesem Forum nicht wie im Kindergarten zugeht (insbesondere an Sie, Hr. JDB, gerichtet  -  Sie sollten sich vielleicht nochmal mit der Forum-Netiquette auseinandersetzen oder einfach lesen lernen, denn die Zielsetzung dieses Forums ist es, anderen Menschen mit QUALIFIZIERTEN Aussagen weiterzuhelfen!), aber da habe ich mich wohl getäuscht.
    Wenn jemand Hilfe, Rat oder Unterstützung in Sachen Hausbau & Co. sucht, ist er hier auf jeden Fall falsch!
    Gruß, Fr. Co.
    • Name:
    • Fr. Co.
  13. Grunderwerbsteuer: Bauträger-Zahlung rechtlich nicht erforderlich

    Foto von

    es hat anscheinend gewirkt
    Nicht mal ein Steuerberater hätte die 7500 ersetzen müssen, wenn er falsch beraten hätte. Auch ein Architekt haftet nicht für Differenzbeträge einer Kostenschätzung. In beiden Fällen geht es maximal um zusätzliche Finanzierungskosten, die als Schadenersatz gerechtfertigt sind. Die 7500 hier sind ganz einfach Sowieso-Kosten, die ihren Hintergrund im Steuerrecht haben. Ich muss mich deshalb sehr wundern.
    Mein Steuerberater sagt übrigens immer: diejenigen, die sich vom Architekten steuerlich beraten lassen, sind die selben, die sich ihre Villa vom Steuerberater planen lassen.
  14. Diskussion: Gleichmut erzeugt Frust beim Hauskauf

    völlich falsch, liebe Fr. Co..
    Du & gleichgesinnte gleichmütige erzeugen den Frust, den Du hier liest.
    Und du? Wie oft haste denn schon ein Stück Haus gekauft?
    Aber was rede ich, mach ma hin ...
  15. 🔴 Bauträger-Taktik: 'Guter Cop, böser Cop' beim Hausbau?

    guter Cop böser Cop
    Ein Spielchen das mal in einer Simpsons Folge gezeigt wurde "guter Cop böser Cop" zwei Cops verhören einen Verdächtigen der eine droht der andere schlägt sich zum Schein auf die Seite des Verhörten ...
    Also bei aller Liebe und allem glauben wollen an das Gute im Menschen, die Schmierenkomödie zu glauben ist schon ein wenig hart.
    7.500 sind kein Pappenstil und die werden mit Sicherheit wieder eingespart, oder anders reingeholt. Da Wett ich einen Aufpreis für ein Keller drauf
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  16. Erfahrung: Positives Ergebnis trotz anfänglicher Bedenken

    Nein, es ist mein erstes Haus, Hr. JDB,
    aber deswegen muss das noch lange nicht heißen, dass man automatisch über den Tisch gezogen wird!
    Und, Herr Stubenrauch, natürlich hätte der Bauträger den "Schaden" nicht ersetzen müssen, dass sehe ich genauso und das hatte ich mir von dem heutigen Gespräch auch nicht erhofft. Das es dann aber tatsächlich positiv für uns ausgegangen ist, ist für mich ein Grund zur Freude und ganz bestimmt nicht zum Zweifeln!
    Was soll denn an dem Verhalten des Bauträgers nun komisch sein?
    Und was meinen Sie mit "es anscheinend gewirkt"?
    Grüße,
    • Name:
    • Fr. Co.
  17. Du bist auf Kuschel-Kurs und die AWGH haben Hochbetrieb!

    Das soll das heißen.
  18. Und wofür ...

    steht AGWH?
    • Name:
    • Fr. Co.
  19. Ich meine natürlich AWGH

    Ich meine natürlich AWGH
    • Name:
    • Fr. Co.
  20. AWGH: Alles-Wird-Gut-Hormone – Definition und Bedeutung

    AWGHs sind
    AllesWirdGutHormone!
    oder aus einem Link, den Bruno mal dazu brachte: "Verdrängung ist, was uns über Wasser hält. "
  21. 🔴 Verdacht: Bauträger liest mit – Grunderwerbsteuer-Zahlung prüfen!

    Erster Verdacht
    der Bauträger liest hier mit und hat sich und die Bauherrin erkannt.
    An die Bauherrin Fr. Co. : JDB und Bruno sind einfach Profis, die kommen aus dem Baufach und haben jeden Tag damit zu tun und wissen genau, das in jeder seriösen Kalkulation nicht mal eben 7.500 € zu verschenken sind.
    Daher finden sie es höchst merkwürdig, ... Stopp mal, jetzt beim Schreiben fällt es mir ein ...
    Hast Du das Geld schon? Wenn Nein, schlage dem Bauträger vor, es auf ein Treuhandkonto zu zahlen z.B. bei einem Notar und dieser darf das Geld nur zur Zahlung der Grunderberssteuer an das Finanzamt auskehren, bzw. zahlt es nach Verjährung der Grunderwerbssteuer an den Bauträger.
    Nicht das der Bauträger über Nacht zahlungsunfähig wird. Es wäre nicht der erste Bauträger dem dies passiert. Dann musst Du die Steuer selber bezahlen, die Gewährleistung ist pfutsch und hoffentlich das Haus schon fertig.
    Bei uns in der Gemeinde hat ein Bauträger 2 Häuser errichtet und die Straßenausbaubeiträge im Kaufpreis drin gehabt. Jetzt, als die Straße gebaut werden sollte, hatte er die Firma rechtzeitig liquidiert. Vorher hat er über 40 Häuser gebaut, alles kein Problem, aber für die letzten zwei war dann kein Geld mehr da und diese mussten nun nochmal Beiträge laut Satzung entrichten.
    Daher der Argwohn der Profis oder wie viele Leute kennst Du die 7.500 € so leicht abgeben, er hätte es ja wenigstens auf nen Schadensersatzprozess ankommen lassen können. Da wird in Deutschland um weit aus gerinere Summen in Bausachen bei Gericht gestritten.
  22. Zusatzinfo: Link zum Thema Finanzierung im Bau-Forum

    Hier noch ein Beitrag für Fr. Co. ,
    ich verlinke mal dahin, damit der Zusammenhang bleibt!
  23. Architekten-Fehler: Bauträger übernimmt Grunderwerbsteuer-Differenz

    Nein, ich denke nicht ...
    das ein Bauträger mal soeben 7.500 € zu verschenken hat, und ich glaube auch nicht, dass er das gerne macht., aber er steht nun mal für den Fehler des Architekten grade. Vielleicht habe ich mich in meinen vorherigen Posts auch nicht ganz klar ausgedrückt: es war ja der Architekt, der die Falschaussage gemacht hat und nicht der Geschäftsführer, mit dem wir gestern gesprochen haben. Dieser hat gestern ganz klar gesagt, dass wir zwar versuchen können, die Grunderwerbssteuer aufs Haus durch 2 verschiedene Verträge zu umgehen. dass das aber durchaus nicht klappen muss. Dem Geschäftsführer war diese Problematik also durchaus bekannt, allerdings dem Architekten nicht, denn dieser hat uns ja "das blaue vom Himmel" versprochen. Der Geschäftsführer hat uns diesen "Deal" angeboten, da er nicht die Absicht hat, wegen dieser Geschichte vors Gericht zu gehen und einen Schadensersatzprozess zu führen. Das wäre nicht in seinem Sinne, er möchte zufriedene Bauherren (OT Bauträger).
    Jedem seine Meinung und wenn hier Leute der Meinung sind, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht: Bitte schön! Ich glaube das nicht! Und damit ist DIESES Thema für mich beendet!
    • Name:
    • Fr. Co.
  24. 🔴 Grunderwerbsteuer-Risiko: Schweigegeld wegen Steuerhinterziehung?

    Schweigegeld
    Hallo Fr. Co. ,
    vielleicht war's ja einfach Schweigegeld: die Masche mit den zwei Verträgen könnte ein missgünstiges Finanzamt durchaus als Beihilfe zur Steuerhinterziehung bewerten und entsprechend verfolgen.
    Viel Glück, auf das sich alle Probleme so leicht lösen ...
  25. Zitat: Glaube heißt nicht wissen wollen, was wahr ist

    Glaube
    Glaube heißt nicht wissen wollen, was wahr ist.
    aus: "Der Antichrist"
    Friedrich Nietzsche, 1844-1900)
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  26. Kritische Sichtweise: Bauträger-Handeln hinterfragen!

    Hallo Fr. Co. :
    Ich verstehe nicht warum Sie sich hier mit Händen und Füssen gegen eine etwas kritischere Sichtweise der Situation wehren. Natürlich wäre es schön und für Sie erfreulich wenn der Bauträger aus Freundlichkeit handelt. Sie sollten die Situation aber trotzdem einer kritischen Würdigung unterziehen. 7500 € sind ein Betrag den ein Bauträger nicht mal so eben wegstecken kann. Sie haben bisher lediglich mündliche Zusagen die im Zweifelsfall nichts Wert sein werden. Die hier versammelten Experten und Bauherren stellen das geballte Wissen dutzender Bauvorhaben dar. Machen Sie sich diesen Wissensschatz nutzbar und betrachten Sie Ihre Situation kritisch: Was passiert wenn der Bauträger Zahlungsschwierigkeiten bekommt? Kann die Vereinbarung nachgewiesen werden? Verzichtet der Bauträger wirklich nur aus den von Ihnen genannten Gründen auf sage und schreibe 7500 € Gewinn?
    Ansonsten wünsche ich Ihnen das der Bau gut vorangeht und der Bauträger wirklich einer der verbliebenen ehrlichen Kaufmänner ist.
  27. Erfolgreicher Bau: Ehrlicher Bericht über Grunderwerbsteuer erwünscht

    Endlich jemand der positv denkt!
    Mit Ihrem Bau wünsche ich viel Erfolg und drücke Ihnen die Daumen, dass Sie bei den 7.500 € ebenso wenig enttäuscht werden wie beim weiteren Bau mit dem Bauträger. Sollte es doch Schwierigkeiten geben, wir helfen gerne wieder, auch wenn es manche gleich mit dem Holzhammer tun.
    Eine Bitte habe ich und da geht es um Ehrlichkeit zu sich selbst. Sind sie so lieb und berichten, wie das mit den 7.500 € ausgegangen ist (egal ob positiv oder negativ) und hin und wieder, eventuell im Zusammenhang mit anderen Fragen, auch vom allgemeinen Fortschritt auf dem Bau? Danke,
  28. Kritik vs. Unterstellung: Bauträger fair beurteilen

    @ Herrn Alde
    Ich wehre mich nicht mit Händen und Füssen gegen eine etwas kritische Sichtweise, denn eine solche findet ja teilweise gar nicht statt! Hier wird größtenteils einfach unterstellt, dass der Bauträger "ein ganz ein Böser" ist! Natürlich könnte es so sein, dass er ein schwarzes Schaf ist, aber er muss es nicht.
    Und unter kritischer Sichtweise verstehe ich auf jeden Fall auch nicht, dass man mich als Person kritisiert und das ist hier leider vorgekommen. Und genau dagegen wehre ich mich!
    Ich bin durchaus im Stande, Kritik zu vertragen, wenn sie denn dann konstruktiv ist!
    Ich weiß es durchaus zu schätzen, dass unter diesen "Autoren" auch Menschen sind, die mir mit ihrem Beitrag helfen wollen und diesen möchte ich für ihren Beitrag auch danken (also auch Ihnen Danke Hr. Alde!). All denen: weiter so!
    Gruß,
    • Name:
    • Fr. Co.
  29. Dank für Beitrag: Ironie oder ernstgemeinte Hilfe im Forum?

    @ Herrn Jähn
    Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag!
    Ich hoffe doch sehr, dass dieser jetzt nicht ironisch gemeint ist (entschuldigen Sie bitte mein Misstrauen, aber nachdem was ich bis jetzt hier erlebt habe, ist dieser doch durchaus berechtigt, oder?) ... naja, ich gehe mal davon aus, dass er doch ernst gemeint ist!
    Zitat: "Wir helfen gerne wieder" ... viel Hilfe habe ich bis jetzt ja nun wirklich nicht bekommen (bis auf ein paar Ausnahmen), deswegen weiß ich noch nicht, ob ich mich mit weiteren Fragen an dieses Forum wenden werde.
    Vielleicht lasse ich es auf einen weiteren Versuch ankommen ... wie sagt man so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt und vielleicht klappt es ja dann wirklich mit QUALIFIZIERTEN Antworten! Sie gehen ja mit guten Beispiel voran, danke!
    Viele Grüße,
    • quali
    • Name:
    • Fr. Co.
  30. Hinweis: Forumsregeln beachten – Persönliche Situation klären

    Foto von Lieselotte Tussing

    @Fr. Co.
    sorry, Ihre Antwort an Patrick habe ich gelöscht, weil sie als neuer Beitrag eingestellt und mir  -  außer für Ihre Sache  -  nicht sachdienlich erschien. Bitte nicht falsch verstehen  -  Ihre Antwort hilft anderen Ratsuchenden nicht, sondern versucht nur, Ihre persönliche Situation zu klären.
    Wenn Sie Patrick Antworten wollen, tun Sie dies bitte in Ihrem Beitrag, ich gehe davon aus, dass er mitliest.

    Patricks Beitrag schlingert haarscharf an unseren Forumsregeln vorbei, hat aber in meinen Augen soviel Wahrheit drin, dass er wirklich wertvoll ist und stehen bleiben sollte.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    • Name:
  31. Frage unbeantwortet: Finanzierung durch Bauträger vermittelt?

    Fr. Co.
    Von Seite 1 ist meine Frage an Sie noch immer nicht beantwortet worden, die da lautet: "wurde Ihnen die Finanzierung ebenfalls vom Bauträger vermittelt? " [oder habe ich das in meinem Groll über Ihre Antworten verpasst? ]
    Bevor Sie hier über andere rummotzen, sollten Sie auch Fragen, die an Sie gestellt wurden, beantworten. Also sich erst mal an die eigene Nase langen.
    Hätten Sie übrigens das Niveau von "JDB", wäre Ihnen das nicht passiert. Nur so nebenbei. Die Antworten und Bemerkungen, die Sie hier bisher bekommen hatten, werden Sie noch hoch einschätzen, schließlich hat Ihr Ärger beim "Stück Haus kaufen" erst angefangen. Und ich habe schon mehr als 5.000 Häuser finanziert. Glauben Sie es einfach. Oder lassen es bleiben.
    Ich schreibe hier nur für Sie, weil ich schon ganz vorne mit dabei war.
    Für alle "Lösch-Radierer": "emol no ned hudle".
  32. 🔴 Warnung: Finanzielle Risiken beim Hausbau mit Bauträger

    Liebe Fr. Co.!
    Als einfache Bauherrin habe ich vielleicht mal kurz Ihr Ohr, bevor Sie in voller Fahrt aus dem Forum rausstürmen. Entweder sind Sie ein zu beglückwünschendes Ausnahmewesen, demgegenüber ein ehrlicher, Bodenständiger Geschäftsmann echt anständig ist (wobei ich mich dann fragen würde, wie lange er noch solvent seinkann) oder Sie sind gerade dabei, ein großes finanzielles wie soziales Abenteuer grotesk zu unterschätzen und sich einwickeln zu lassen. Ich wünsche Ihnen Misstrauen an der richtigen Stelle (bei JDB, so flapsig er klingt, schwingt doch auch noch guter Wille mit ...), und erhalten Sie sich Ihre phänomenale Kampfkraft für die nächsten Monate ... ich habe das Gefühl, Sie werden's noch brauchen. So, und nun munter weiter!
    Grüße von Indira Simon
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  33. Misstrauen entwickeln: Wichtiger Schritt beim Hausbau

    na bitte
    Zitat_____
    " (entschuldigen Sie bitte mein Misstrauen, aber nachdem was ich bis jetzt hier erlebt habe, ist dieser doch durchaus berechtigt, oder?) ... "
    Zitat_____
    Na also, da sagen Sie nochmal es wurde Ihnen nicht geholfen 😉
    Sie entwickeln so etwas wie Misstrauen, das ist doch ein erster Schritt ... nehmen Sie das auch mit zu Ihrem Bauträger, dort können Sie es gut gebrauchen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  34. Experten-Rat: Schmerzensschreie beim Hausbau ernst nehmen!

    Werte Fr. Co.
    Wenn hier Profis, Profilaien und Laien (fast) unisono Schmerzensschreie ausstoßen, gibt Ihnen das nicht zu denken?
    Ich hoffe für Sie  -  wie alle anderen hier auch (nehme ich an 😉, dass Sie Recht haben, aber: Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, sprach einst der Dichter.
    Daher im positiven Sinne nicht bis bald
  35. Thread geschlossen: Wunsch der Fragestellerin Fr. Co.

    Foto von

    auf
    Fr. Co. s Wunsch wird der Beitrag geschlossen. Der richtige Namen wurde von GP auf "Fr. Co. " geändert.
    • Name:
  36. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Grunderwerbsteuer beim Hausbau: Risiken durch Bauträger-Aussagen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Falschaussage eines Bauträgers bezüglich der Grunderwerbsteuer bei einem Doppelhaushälfte-Kauf. Es wird diskutiert, welche Risiken durch getrennte Verträge für Grundstück und Haus entstehen können und wie man sich vor möglichen finanziellen Nachteilen schützen kann. Die Community gibt Ratschläge zur Überprüfung von Finanzierungskonzepten und Verträgen durch externe Fachleute und warnt vor versteckten Risiken bei unseriösen Bauträgern. Ein wichtiger Punkt ist die kritische Hinterfragung von Kulanzangeboten und die Bedeutung von Transparenz und Ehrlichkeit im Bauprozess.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag ⚠️ Vorsicht bei Kulanz: Bauträger deckt mögliche Probleme auf wird darauf hingewiesen, dass eine schnelle Zusage zur Kostenübernahme durch den Bauträger ein Warnsignal sein könnte und möglicherweise von anderen Problemen ablenken soll. Es wird empfohlen, die Situation kritisch zu hinterfragen und nicht blind auf die Kulanz des Bauträgers zu vertrauen.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Nutzer weisen darauf hin, dass die Übernahme der Grunderwerbsteuer durch den Bauträger rechtlich nicht zwingend erforderlich ist und es sich um Sowieso-Kosten handelt, die im Steuerrecht begründet liegen. Dies wird im Beitrag Grunderwerbsteuer: Bauträger-Zahlung rechtlich nicht erforderlich detailliert erläutert. Es wird empfohlen, sich unabhängig zu informieren und die Situation nicht zu beschönigen.

    🔴 Risiko: Der Beitrag 🔴 Verdacht: Bauträger liest mit – Grunderwerbsteuer-Zahlung prüfen! äußert den Verdacht, dass der Bauträger möglicherweise im Forum mitliest und sich der Bauherrin erkannt hat. Es wird geraten, die Zahlung der Grunderwerbsteuer genau zu prüfen und sicherzustellen, dass das Geld auf ein Treuhandkonto oder direkt an das Finanzamt geht, um spätere Probleme zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, alle Verträge und Finanzierungskonzepte vor dem Hausbau von einem externen Fachmann (Steuerberater, Rechtsanwalt) prüfen zu lassen, um sich vor möglichen Falschaussagen und finanziellen Risiken zu schützen. Der Beitrag 🔴 Grunderwerbsteuer-Falle: Bauträger-Finanzierung vorab prüfen! unterstreicht die Notwendigkeit einer unabhängigen Prüfung. Zudem sollte man die Kommunikation mit dem Bauträger kritisch hinterfragen und sich nicht von vermeintlicher Kulanz blenden lassen.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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Suche nach: Grunderwerbsteuer: Falsche Info vom Bauträger?
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Suche nach: Grunderwerbsteuer, Bauträger, Falschaussage, Doppelhaushälfte, Grundstückskauf, Hausbau, Steuerberater, Finanzamt
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