Risikolebensversicherung & Bausparvertrag: Was Sie zum ABB § 8 wissen müssen?
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Risikolebensversicherung & Bausparvertrag: Was Sie zum ABB § 8 wissen müssen?

Hallo zusammen.
Habe einen "Combi-Darlehen" abgeschlossen, also einen Bausparvertrag mit "Flexi"-Darlehen.
Eigenkapital:
Grundstück 195.000
3 Lebensversicherung die aber nur als Sondertilgung mit einfließen sollen
Darlehen über 240.000
Wir, Frau (Pension, 34) Kind (1) und ich (40), haben 3.800 im Monat
Darlehen ist genehmigt und bestätigt. Nun kommen die Unterlagen für Notar, Kopie von der Brandschutzversicherung die sie benötigen ... etc. ... und unter anderem auf einmal ein Vertrag für eine RLV auf 50.000 (!) abgeschlossen und Unterlagen für eine Abtrittserklärung auf meine Lebensversicherung und zwar nur auf meinen Namen obwohl Frau ja auch das Darlehen mit unterschreibt.
Das kuriose ist, das man uns von einer Abtretung der LVAbk. oder wir können auch einem Abschluss einer RLV, dann bräuchten wir die LV nicht belasten, nie was erzählt oder gelesen haben.
(Darlehen online beantragt, der Vermittler der uns von 1.12.03 an betreut hat ist nicht mehr im Hause. Der "Ersatzmann" kennt meine Akte noch nicht so genau und konnte noch keine genauen Angaben machen).
Jetzt zu meinen Fragen
In den Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) steht unter:
§ 8 Risikolebensversicherung
"Zum Schutz der Angehörigen des Bausparers vermittelt die Bausparkasse auf Wunsch des Bausparers den Abschluss einer RLV bei einer Versicherungsgesllschaft. "
also AUF Wunsch
oder können die uns das vorschreiben?
und wenn ja, musste uns das vorher nicht mitgeteilt werden?
Könnte man aus dem Vertrag austeigen?
Wäre es sinnvoll bei anderen Versicherungen wegen einer RLV mal umzusehen und eventuell abzuschließen?
50.000 sind kein Thema für uns und kommen nicht in frage und würden bei Todesfall auch nicht helfen deswegen streuen wir uns 30 Jahre für was zu bezahlen was uns nicht weiterhilft, sondern nur der Bauspasskasse.
  • Name:
  • Rainer
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    🔴 Kritisch: Unklare Formulierungen in der Abtretungserklärung der Risikolebensversicherung können im Todesfall zu finanziellen Schwierigkeiten für Ihre Angehörigen führen.

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    Ich verstehe, dass Sie Fragen zu Ihrer Risikolebensversicherung und Ihrem Bausparvertrag im Zusammenhang mit Ihrem "Combi-Darlehen" haben. Der ABB § 8 (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge) regelt typischerweise die Abtretung von Ansprüchen aus dem Bausparvertrag, beispielsweise an die Bausparkasse zur Absicherung des Darlehens.

    🔴 Gefahr: Eine unklare Abtretungserklärung kann im Todesfall zu Problemen bei der Auszahlung der Risikolebensversicherung führen, insbesondere wenn die Bausparkasse Ansprüche geltend macht.

    Es ist wichtig, dass Sie die Abtretungserklärung Ihrer Risikolebensversicherung im Detail prüfen. Stellen Sie sicher, dass die Begünstigten im Todesfall klar definiert sind und dass die Bausparkasse nur im Rahmen der Darlehensabsicherung Ansprüche hat.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu klären:

    • Welche Summe der Risikolebensversicherung ist genau an die Bausparkasse abgetreten?
    • Was passiert mit dem Überschuss der Versicherungssumme im Todesfall?
    • Sind die Allgemeinen Bedingungen des Bausparvertrags (ABB) eindeutig formuliert?

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen (Bausparvertrag, Darlehensvertrag, Risikolebensversicherung) von einem unabhängigen Finanzberater oder einem Anwalt für Versicherungsrecht prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen im Todesfall ausreichend geschützt sind.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Risikolebensversicherung
    Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Sie dient dazu, die Angehörigen finanziell abzusichern. Verwandte Begriffe: Kapitallebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenrente.
    Bausparvertrag
    Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bausparer und einer Bausparkasse, der aus einer Ansparphase und einer Darlehensphase besteht. In der Ansparphase zahlt der Bausparer regelmäßig Beiträge ein, um ein bestimmtes Guthaben anzusparen. In der Darlehensphase kann er ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Wohnraum erhalten. Verwandte Begriffe: Bauspardarlehen, Bausparsumme, Ansparphase.
    ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge)
    Die ABB sind die Vertragsbedingungen, die zwischen der Bausparkasse und dem Bausparer gelten. Sie regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Bedingungen für die Auszahlung des Bauspardarlehens und die Kündigung des Vertrags. Verwandte Begriffe: AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Vertragsbedingungen, Kleingedrucktes.
    Abtretungserklärung
    Eine Abtretungserklärung ist eine Willenserklärung, mit der ein Gläubiger seine Forderung gegen einen Schuldner an einen anderen Gläubiger überträgt. Im Kontext eines Bausparvertrags kann dies bedeuten, dass der Bausparer seine Ansprüche aus dem Vertrag an die Bausparkasse abtritt. Verwandte Begriffe: Zession, Forderungsabtretung, Gläubigerwechsel.
    Combi-Darlehen
    Ein Combi-Darlehen ist eine Kombination aus einem Bausparvertrag und einem Darlehen. Der Bausparvertrag dient dazu, einen Teil des Darlehens abzulösen. Verwandte Begriffe: Bausparsofortfinanzierung, Vorfinanzierung, Zwischenfinanzierung.
    Todesfallschutz
    Der Todesfallschutz ist eine Leistung, die im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Er kann beispielsweise durch eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung gewährleistet werden. Verwandte Begriffe: Hinterbliebenenversorgung, Sterbegeld, Erbschaft.
    Begünstigter
    Der Begünstigte ist die Person, die im Todesfall des Versicherten die Leistungen aus der Risikolebensversicherung erhält. Die Begünstigten werden im Versicherungsvertrag festgelegt. Verwandte Begriffe: Erbe, Hinterbliebener, Anspruchsberechtigter.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet ABB § 8 im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag?
      ABB § 8 regelt in der Regel die Abtretung von Ansprüchen aus dem Bausparvertrag an Dritte, beispielsweise an die Bausparkasse zur Absicherung eines Darlehens. Dies bedeutet, dass die Bausparkasse im Falle von Zahlungsschwierigkeiten des Bausparers auf die Ansprüche aus dem Bausparvertrag zugreifen kann.
    2. Warum ist eine Risikolebensversicherung bei einem Bausparvertrag wichtig?
      Eine Risikolebensversicherung dient dazu, die Angehörigen des Bausparers im Todesfall finanziell abzusichern. Sie kann beispielsweise dazu verwendet werden, das Darlehen abzulösen oder den Hinterbliebenen eine finanzielle Basis zu bieten.
    3. Was ist eine Abtretungserklärung?
      Eine Abtretungserklärung ist eine Willenserklärung, mit der ein Gläubiger (Abtretender) seine Forderung gegen einen Schuldner (Drittschuldner) an einen anderen Gläubiger (Zessionar) überträgt. Im Kontext eines Bausparvertrags kann dies bedeuten, dass der Bausparer seine Ansprüche aus dem Vertrag an die Bausparkasse abtritt.
    4. Was passiert mit der Risikolebensversicherung, wenn das Darlehen abbezahlt ist?
      Wenn das Darlehen abbezahlt ist, sollte die Abtretungserklärung der Risikolebensversicherung aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass die Ansprüche aus der Versicherung nicht mehr an die Bausparkasse abgetreten sind und im Todesfall an die Begünstigten ausgezahlt werden.
    5. Wie finde ich einen unabhängigen Finanzberater?
      Sie können einen unabhängigen Finanzberater über Verbraucherzentralen, Honorarberater-Verzeichnisse oder durch Empfehlungen von Freunden und Bekannten finden. Achten Sie darauf, dass der Berater keine Provisionen von Produktanbietern erhält, sondern auf Honorarbasis arbeitet.
    6. Was sollte ich bei der Auswahl einer Risikolebensversicherung beachten?
      Achten Sie bei der Auswahl einer Risikolebensversicherung auf die Versicherungssumme, die Laufzeit, die Beiträge und die Bedingungen. Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um die finanziellen Bedürfnisse Ihrer Angehörigen im Todesfall zu decken. Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass sie mindestens die Dauer des Darlehens abdeckt.
    7. Kann ich die Risikolebensversicherung widerrufen?
      Ja, Sie haben in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Abschluss der Risikolebensversicherung. Informieren Sie sich über die genauen Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
    8. Was passiert, wenn ich die Beiträge zur Risikolebensversicherung nicht mehr bezahlen kann?
      Wenn Sie die Beiträge zur Risikolebensversicherung nicht mehr bezahlen können, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz mehr. Es ist daher wichtig, die Beiträge regelmäßig zu bezahlen.

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      Wie Sie einen unabhängigen Finanzberater finden und was Sie bei der Beratung beachten sollten.
  2. RLV: KfW-Förderung – Unverzichtbar trotz geringer Kosten?

    Nichts besonderes, KfW ist auch noch immer unbekannt ...
    Hallo Rainer
    50000 sind kein Thema?
    Träum schön weiter.
    Ne, ist nicht so richtig vorschreibbar. Aber wer sagt, "50 mile ist kein Thema" sollte die auf jeden Fall abschließen. Egal, ob
    30,- bis 60,- € (verbundene Leben)!
    Viel Spaß noch.
    KfW Wohneigentumsprogramm besprochenen?
    Na egal,
    Ich habe es ja!
  3. RLV-Pflicht: Geldgeber-Anforderungen bei Bausparvertrag-Abtretung

    Wer zahlt schafft an!
    Dies gilt besonders für "Geldgeber". Machen Sie das "Verlangte" nicht, gibt es eben keine Kohle, so einfach ist das.
    Sicher hat der Geldgeber erst durch die Einreichung Ihrer Unterlagen (Eigenkapitalnachweise etc.) von Ihren Lebensversicherungen erfahren. Die will er natürlich auch noch ramschen. Wahrscheinlich ist die Risikoabdeckung aber dennoch zu niedrig, so wird dann noch eine RLV verlangt. Von Ihrer Frau nicht, da sie vermutlich Aufgrund der Tatsache, das sie bereits Pensionärin ist ein erhöhtes "Risiko" darstellt und somit nicht versicherbar, bzw. nur zu höheren Beiträgen zu versichern ist.
    Wenn Sie eine Risikoversicherung trotzdem noch wollen, schauen Sie bei ASSTEL und bei der COSMOS. Allerdings sollten Sie auch dort keine "Krankenhistorie" haben.
    Die letzten Hürden schaffen Sie auch noch.
    An der Bank schadlos halten können Sie sich dann, wenn Sie es ihnen wieder heim- bzw. zurückzahlen (heimzahlen, zurückzahlen) und zwar so schnell wie möglich.
  4. RLV-Alternative: Günstigeres Angebot vom Vermittler gefunden!

    Danke Herr Siewert und Herr Witzgall Werde wohl ...
    Danke Herr Siewert und Herr Witzgall.
    Werde wohl nicht drumherum kommen und doch eine RLV abschließen.
    Habe heute ein Angebot (Asstel) vom meinen Vermittler bekommen, das bedeutend besser war, was wir vorher von der Bausparkasse bekamen und das wir uns für 10 Jahre Teilen werden 50/50 mit den Beiträgen.
    Gruß
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Risikolebensversicherung & Bausparvertrag: ABB § 8 im Fokus

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit einer Risikolebensversicherung (RLV) im Zusammenhang mit einem Combi-Darlehen (Bausparvertrag mit Flexi-Darlehen) und den Anforderungen der finanzierenden Bank. Dabei spielen die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB § 8) eine Rolle, insbesondere die Abtretung der Lebensversicherung als Sicherheit. Es wird erörtert, ob eine RLV trotz bestehender Lebensversicherungen und der finanziellen Situation der Familie erforderlich ist und welche Alternativen es gibt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag RLV-Pflicht: Geldgeber-Anforderungen bei Bausparvertrag-Abtretung wird betont, dass Geldgeber (Banken) oft eine RLV verlangen, um das Risiko abzusichern, insbesondere wenn die bestehenden Lebensversicherungen als Eigenkapitalnachweise dienen und die Risikoabdeckung als zu niedrig eingeschätzt wird. Die Krankenhistorie kann die Hürden bei der RLV-Abschließung erhöhen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag RLV: KfW-Förderung – Unverzichtbar trotz geringer Kosten? deutet an, dass bei Inanspruchnahme des KfW Wohneigentumsprogramms eine RLV empfehlenswert sein kann, auch wenn die Kosten gering erscheinen. Dies dient der zusätzlichen Absicherung des Darlehensnehmers und der Familie.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine verbundene Risikolebensversicherung liegen im Bereich von 30,- bis 60,- €.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, verschiedene Angebote für eine RLV einzuholen und die Konditionen genau zu prüfen. Der Beitrag RLV-Alternative: Günstigeres Angebot vom Vermittler gefunden! zeigt, dass es sich lohnen kann, Angebote von unabhängigen Vermittlern einzuholen, da diese oft bessere Konditionen bieten als die Bausparkasse selbst. Klären Sie die Notwendigkeit einer RLV im Zusammenhang mit Ihrem Combi-Darlehen und den ABB § 8 mit Ihrem Finanzberater.

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