Die Fakten:
- wir, unverheiratet, (noch) kinderlos, bauen z.Z. ein Einfamilienhaus.
- das Grundstück gehörte früher meinen zukünftigen Schwiegereltern, wurde dann notariell geteilt und auf meine Freundin übertragen (sie ist also Alleineigentümerin)
- wir werden voraussichtlich in 2004 in das Haus einziehen
Meinem Verständnis nach müsste meine Freundin (Eigentümerin) nach dem Einzug Antrag auf Eigenheimzulage stellen (Einkommensgrenzen werden nicht überschritten).
Jetzt meine Fragen:
1) angenommener Einzugstermin 01.06.04; d.h. wir müssten im März 2005 die Eigenheimzulage für 2004 und 2005 bekommen, also gut 5.000 € - korrekt?
2) angenommen es stellt sich in 2006 Nachwuchs ein, dann würden wir ab diesem Jahr bis zum Ende der Eigenheimzulage-Förderung (also 6 Jahre lang) zusätzlich die Kinderzulage erhalten. Bei einem weiteren Kind z.B. 2009 noch für die verbleibenden 3 Jahre - korrekt?
3) ändert eine evtl. Hochzeit in 2005 was an den obigen Ausführungen?
4) Bisher geht es nur um die Eigenheimzulage meiner Freundin. Gibt es eine Möglichkeit, meinen Anspruch auf Eigenheimzulage noch irgendwie zu realisieren? Im Rahmen unseres Einfamilienhaus doch wohl nicht, da es
a) mir offiziell ja nicht gehört und
b) Aufgrund der Objektbeschränkung keine zusätzliche Förderung in Frage kommt.
Für Eure Ratschläge bedanke ich mich schon im Voraus.