Eigenheimzulage für vermietete Wohnung: Anspruch, Verkauf an Eltern & Steuerfolgen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Eigenheimzulage wird nur bei Selbstnutzung gewährt. Bei Vermietung ist eine steuerliche Abschreibung der Herstellungskosten möglich. Ein Verkauf an die Eltern zur Vermietung ändert nichts an der grundsätzlichen Regelung. Steuerliche Aspekte sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Eigenheimzulage für vermietete Wohnung: Anspruch, Verkauf an Eltern & Steuerfolgen?

Guten Tag,
wir haben gebaut und haben das DGAbk. vermietet. Nun meine Frage die Eigenheimzulage bekommen wird doch nur für unsere selbsgenutzte Wohnung? Was wäre wenn ich die obere Wohnung an meine Eltern für 52000 € verkaufen würde, und diese sie vermieten. Bekommen die dann auch Eigenheimzulage (8 Jahre je 5000,- DM) oder nur wenn Sie selbst reinziehen würden. Welche Kosten fallen bei einem Verkauf der Wohnung an (Steuern, Notar, ...). Wenn ich denn Erlös gleich zum tilgen unseres Darlehen verwenden würde muss ich dann auch Einkommenssteuern zahlen?
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Asprey
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    GoogleAI-Analyse: Eigenheimzulage bei Vermietung: Was gilt?

    Die Eigenheimzulage wurde für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt. Für vermietete Wohnungen besteht grundsätzlich kein Anspruch.

    Wenn Sie die vermietete Wohnung an Ihre Eltern verkaufen, entsteht für Sie ein Veräußerungsgewinn, der unter Umständen der Einkommensteuer unterliegt. Die Höhe der Steuer hängt von Ihrem individuellen Steuersatz und den entstandenen Kosten (z.B. Notar, Grunderwerbsteuer) ab.

    Ob Ihre Eltern nach dem Kauf der Wohnung und anschließender Vermietung eine Eigenheimzulage erhalten könnten, hängt von den damals geltenden Gesetzen und Förderbedingungen ab. Da die Eigenheimzulage jedoch bereits vor einigen Jahren abgeschafft wurde, ist es unwahrscheinlich, dass ein Anspruch besteht.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Steuerberater hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs und der möglichen Förderansprüche Ihrer Eltern beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Eigenheimzulage
    Eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum, die jedoch bereits vor einigen Jahren abgeschafft wurde. Sie wurde in Form von direkten Zuschüssen gewährt.
    Verwandte Begriffe: Wohnungsbauprämie, Baukindergeld, Förderung
    Veräußerungsgewinn
    Der Gewinn, der beim Verkauf einer Immobilie erzielt wird. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzAbk.üglich der Verkaufsnebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Spekulationssteuer, Einkommensteuer, Immobilienverkauf
    Grunderwerbsteuer
    Eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises.
    Verwandte Begriffe: Kaufnebenkosten, Immobilienkauf, Notarkosten
    Notarkosten
    Die Gebühren, die für die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags anfallen. Sie sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Wert des Kaufgegenstands.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Grundbuch
    Darlehen
    Ein Kredit, der von einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut gewährt wird. Er wird in der Regel in monatlichen Raten zurückgezahlt, zuzüglich Zinsen.
    Verwandte Begriffe: Hypothek, Zinsen, Finanzierung
    Einkommensteuer
    Eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie umfasst verschiedene Einkunftsarten, darunter auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Veräußerungsgewinne.
    Verwandte Begriffe: Steuererklärung, Finanzamt, Steuerberater
    Selbstgenutztes Wohneigentum
    Eine Immobilie, die vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Im Gegensatz dazu steht vermietetes Wohneigentum, das an Dritte vermietet wird.
    Verwandte Begriffe: Vermietung, Eigentümer, Wohnraum

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Besteht ein Anspruch auf Eigenheimzulage für eine vermietete Wohnung?
      Nein, die Eigenheimzulage wurde grundsätzlich nur für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt. Für vermietete Wohnungen besteht kein Anspruch.
    2. Welche steuerlichen Folgen hat der Verkauf einer vermieteten Wohnung?
      Durch den Verkauf entsteht ein Veräußerungsgewinn, der unter Umständen der Einkommensteuer unterliegt. Die Höhe der Steuer hängt von Ihrem individuellen Steuersatz und den entstandenen Kosten ab.
    3. Können meine Eltern Eigenheimzulage erhalten, wenn sie die Wohnung kaufen und vermieten?
      Es ist unwahrscheinlich, da die Eigenheimzulage bereits vor einigen Jahren abgeschafft wurde. Ein Anspruch hängt von den damals geltenden Gesetzen und Förderbedingungen ab.
    4. Welche Kosten entstehen beim Verkauf einer Wohnung?
      Beim Verkauf einer Wohnung entstehen Kosten für den Notar, die Grunderwerbsteuer (für den Käufer) und gegebenenfalls Maklerkosten.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie?
      Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Wohnungsbauprämie ist eine Förderung für Bausparverträge, die auch für den Bau oder Kauf von Wohneigentum verwendet werden können.
    6. Wie wird der Veräußerungsgewinn berechnet?
      Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie, abzüglich der Verkaufsnebenkosten (z.B. Notar, Makler).
    7. Was passiert mit einem bestehenden Darlehen beim Verkauf der Wohnung?
      Das bestehende Darlehen kann entweder vom Käufer übernommen werden (mit Zustimmung der Bank) oder muss vom Verkäufer durch den Verkaufserlös abgelöst werden.
    8. Welche Rolle spielt der Notar beim Verkauf einer Wohnung?
      Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, sorgt für die korrekte Abwicklung des Verkaufs und veranlasst die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

    🔗 Verwandte Themen

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      Informationen zu Spekulationssteuer, Freibeträgen und anderen steuerlichen Regelungen beim Verkauf einer Immobilie.
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      Überblick über verschiedene Darlehensarten, Fördermöglichkeiten und wichtige Aspekte bei der Finanzierung eines Immobilienkaufs.
    • Rechte und Pflichten von Vermietern
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      Methoden zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie, wichtige Faktoren und Unterschiede zwischen verschiedenen Wertermittlungsverfahren.
    • Energetische Sanierung von Wohngebäuden
      Informationen zu Fördermöglichkeiten, Maßnahmen zur Energieeinsparung und rechtlichen Anforderungen bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
  2. Steuerliche Fragen zur Eigenheimzulage: Expertenrat einholen!

    Foto von Joachim Kaehler

    die Fragen
    gehen nur noch in das steuerliche Thema, sorry, da darf ich gar nicht Antworten.
    bitte wenden sie sich an ihren Steuerberater.
  3. Eigenheimzulage: Selbstnutzung durch Eltern erforderlich!

    Gegenfrage
    Nutzen denn Ihre Eltern dann die Wohnung selbst? --- ☹ --- Sehen Sie, da haben Sie die Antwort selbst gefunden, denn Sie geben Sie schon selbst in der Frage.
    Wenn Sie doch verkaufen möchten Erwerbsnebenkosten: Grunderwebssteuer 3,5 %, Notar+Gericht 1,5 ... 2,5 % immer bezogen auf den Kaufpreis
  4. Eigenheimzulage: Abschaffung durch kreative Gestaltungsmodelle?

    Die Eigenheimzulage wird ganz abgeschafft
    dies wäre die Folge, wenn Ihr Modell Schule machte.
    1. Der Erfindungsreichtum steigt.
    2. Die Gestaltungsmodelle vermehren sich.
    3. Wir haben noch weniger Kohle zum verteilen.
    Ergebnis:
    Auch die jetzt kastrierte Eigenheimzulage muss gestrichen werden.
  5. Nein, geht nicht

    als Antwort auf Ihre Frage
  6. Vermietung: Keine Eigenheimzulage, sondern Abschreibung möglich!

    Abschreibung
    Wenn Sie die Wohnung vermieten erhalten Sie keine Eigenheimzulage dafür, sondern können die Herstellungskosten steuerlich abschreiben. Wenn ich auf dem aktuellen Stand bin, sind es derzeit noch in den ersten 8 Jahren jeweils 5 % von den Herstellungskosten, welche Sie bei der Einkommenssteuer geltend machen können. Natürlich müssen Sie aber für die Mieteinnahmen wiederum Einkommenssteuer berappen. Diese 5 % dürfte abhängig von Ihrem Steuersatz auch nicht viel höher/niedriger sein wie die Eigenheimzulage.
    • Name:
    • Herr Baumann
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Eigenheimzulage bei vermieteter Wohnung & Verkauf an Eltern: Steuerfolgen

    💡 Kernaussagen: Die Eigenheimzulage wird nur bei Selbstnutzung gewährt. Bei Vermietung ist eine steuerliche Abschreibung der Herstellungskosten möglich. Ein Verkauf an die Eltern zur Vermietung ändert nichts an der grundsätzlichen Regelung. Steuerliche Aspekte sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Eigenheimzulage: Selbstnutzung durch Eltern erforderlich! ist die Selbstnutzung durch die Eltern Voraussetzung für den Erhalt der Eigenheimzulage. Andernfalls entfällt der Anspruch.

    💰 Zusatzinfo: Beim Verkauf fallen Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten an. Die vermietete Wohnung ermöglicht keine Eigenheimzulage, stattdessen können Herstellungskosten abgeschrieben werden, wie im Beitrag Vermietung: Keine Eigenheimzulage, sondern Abschreibung möglich! erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die steuerlichen Auswirkungen eines Verkaufs und der Vermietung mit einem Steuerberater. Beachten Sie die Hinweise zur Selbstnutzung und Abschreibung. Die steuerlichen Aspekte sind komplex, wie im Beitrag Steuerliche Fragen zur Eigenheimzulage: Expertenrat einholen! betont wird.

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