Ich habe bei Focus Steuertipps folgenden Beitrag gefunden:
Immobilien und Verluste
Nur die Gewinnerzielungsabsicht zählt ... hier der Link dazu:
Nun da wird gesagt, dass wenn man eine Immobilie verkauft oder selbst bezieht, direkt im Anschluss nach einem befristeten Mietvertrag, dann kommt das Finanzamt daher und unterstellt einem
ein Mutwilliges Verlustgeschäft (Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht ...)
Damit Gerät man in die Situation, dass Herr Eichels Schergen
(die mit der Lizenz Steuern einzutreiben) sehr viel Geld aus
Abschreibungen und Verlusten, zurückhaben wollen, aber die
fallen ja zwangsläufig in den ersten 10 bis 15 Jahren an.
Wenn man nun aber verkauft und vom Erlös woanders eine Neue Immobilie anschafft (mit einer Einliegerwohnung) so hat man
ja wieder, wenn evtl. auch mit einer gewissen Pause dazwischen
eine erneute Vermietung geplant und somit ja auch wieder eine
Gewinnerzielungsabsicht, was meiner Meinung nach eine etwas
ungeschickte Formulierung darstellt, denn wer eine Einliegerwohnung im eigenen Haus vermietet, der tut das eben
nur um seine Finanzierungskosten zu drücken)
Wie soll man sich denn nun dem Finanzamt gegenüber verhalten,
wenn man 10 Jahre lang eine Wohnung im selbstbewohnten 2-FH vermietet hat (manchmal unbefristet, teilweise auch befristet)
und möchte das Haus nun Verkaufen um anschließend ein anderes zu
erwerben ...
Vielleicht weiß der eine oder andere von Euch was zu diesem Thema ...
Gruß Marlene