Baufinanzierungsberater Honorar: Ist die Höhe gerechtfertigt? Vertrag prüfen!
In diesem Forum sind Sie: Baufinanzierung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit eines Honorars, das ein unabhängiger Finanzberater nach der Vermittlung einer Baufinanzierung verlangt. Es wird hinterfragt, ob ein Honorarvertrag vorliegt und ob die Höhe des Honorars im Verhältnis zur erbrachten Leistung steht. Zudem wird die Rolle von Provisionen und der Nutzen von Bausparverträgen im Kontext der Baufinanzierung beleuchtet.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch · 👉 Handlungsempfehlung
Baufinanzierungsberater Honorar: Ist die Höhe gerechtfertigt? Vertrag prüfen!
Nachdem nun die zweite Rechnung überwiesen werden sollte, stellte uns der Finanzberater die Frage, ob er schon mit uns über sein Honorar gesprochen hätte. Er meinte nun, es wäre ein Honorar in Höhe von 1 % der Finanzierungssumme üblich. Über diese Aussage waren wir sehr erstaunt, zumal wir keinen Beratungs-Vertrag abgeschlossen haben. So sind wir davon ausgegangen, dass er Provision für die "verkauften" Produkte einstreicht.
Wir haben uns im Internet etwas umgesehen und dabei immer wieder gelesen, dass entweder ein fester Beratungs-Satz vereinbart wird (in diesem Fall erfolgt eine Verrechnung mit der Provision?) oder der Berater wird nur über Provision bezahlt.
Hat das so alles seine Richtigkeit? Wie sollten wir weiter vorgehen?
PS: Außerdem haben wir bei ihm auch die Bauversicherungen, Wohngebäudeversicherung und neuen BSV abgeschlossen. Er sollte also genug Provision an uns verdient haben! ; -))
Uns ist folgendes aufgefallen: Bei den Versicherungsverträgen und dem BSV hat er als "Vermittler" mit unterschrieben. Bei dem Annuitätendarlehen haben wir alleine unterschrieben (die Gegenzeichnung erfolgte direkt von der Bank).
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Kein Honorar zahlen, solange keine wirksame, schriftliche Honorarvereinbarung vorliegt – insbesondere keine nachträgliche Forderung von 1 % der Finanzierungssumme ohne vorherige Einwilligung.
🔴 KRITISCH: Sofortige juristische Prüfung des gesamten Beratungs- und Vertragsumfangs durch einen auf Bank- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale einholen.
⚠️ WICHTIG: Fordern Sie schriftlich und binnen 14 Tagen die vollständige Aufstellung aller Provisionen, die der Berater aus den vermittelten Produkten (Lebensversicherung, Bausparvertrag, Annuitätendarlehen) erhalten hat.
⚠️ WICHTIG: Prüfen Sie, ob der Berater beim Annuitätendarlehen tatsächlich als Vermittler bezeichnet ist – fehlt seine Unterschrift, entfällt meist auch sein Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe Ihren Ärger über das Honorar des Baufinanzierungsberaters. Es ist wichtig, die Höhe des Honorars kritisch zu hinterfragen und den Beratungsvertrag genau zu prüfen.
Prüfen Sie folgende Punkte:
- Vertragliche Vereinbarung: War die Höhe des Honorars im Beratungsvertrag klar und verständlich festgelegt?
- Leistungsumfang: Entspricht das Honorar dem tatsächlich erbrachten Leistungsumfang? Wurden alle vereinbarten Leistungen erbracht?
- Transparenz: Wurden Sie transparent über mögliche Provisionen aus den vermittelten Produkten (z.B. fondsgebundene Lebensversicherung, Annuitätendarlehen) informiert?
- Vergleichsangebote: Haben Sie Vergleichsangebote von anderen Beratern eingeholt?
🔴 Gefahr: Unklare Honorarvereinbarungen können zu unerwartet hohen Kosten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Beratungsvertrag von einem unabhängigen Experten (z.B. Verbraucherzentrale, Rechtsanwalt) prüfen, um die Rechtmäßigkeit des Honorars zu beurteilen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation zwischen Bauherren und einem Finanzberater, bei der nach Abschluss der Finanzierung und mehreren Versicherungsverträgen ein nachträgliches Honorar von 1% der Finanzierungssumme gefordert wird. Die fehlende schriftliche Vereinbarung über die Vergütungsart ist ein zentrales Problem, da ohne Vertrag keine klare Rechtsgrundlage für ein separates Honorar besteht.
✅ Zustimmung: Ihre Annahme, dass der Berater in der Regel Provisionen von den Produktgebern (Banken, Versicherungen) erhält, ist korrekt. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen und Bausparverträgen sind hohe Abschluss- und Vertriebskosten üblich, die als Provision an den Vermittler fließen. Die Tatsache, dass er bei den Versicherungen als Vermittler unterschrieben hat, bestätigt diese Provisionszahlungen.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Beraters, ein Honorar von 1% sei "üblich", ist rechtlich und marktüblich nicht haltbar, wenn keine vorherige Vereinbarung getroffen wurde. Ohne einen schriftlichen Beratungsvertrag mit klarer Honorarvereinbarung (z.B. Stunden- oder Pauschalhonorar) ist eine nachträgliche Forderung in dieser Höhe in der Regel nicht durchsetzbar. Die Provisionen aus den vermittelten Produkten decken bereits die Vergütung für die Beratung ab.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist die fehlende Unterschrift des Beraters beim Annuitätendarlehen. Dies deutet darauf hin, dass er hier möglicherweise nicht als Vermittler, sondern nur als sogenannter "Darlehensvermittler" oder gar nicht tätig war. Dennoch ist die Provisionsstruktur bei Annuitätendarlehen oft anders (z.B. über Auszahlungskurs oder Vermittlungsprovision der Bank). Sie sollten prüfen, ob im Darlehensvertrag eine Provision an den Berater vereinbart wurde.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass Sie aus Unwissenheit das geforderte Honorar zahlen, obwohl Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind. Dies könnte zu einer unnötigen finanziellen Belastung von mehreren tausend Euro führen. Zudem könnte der Berater versuchen, Druck auszuüben oder die weitere Betreuung zu verweigern.
👉 Handlungsempfehlung: Zahlen Sie das geforderte Honorar nicht. Fordern Sie den Berater schriftlich auf, eine detaillierte Aufstellung aller von ihm erhaltenen Provisionen und Vergütungen aus den vermittelten Produkten (LVAbk., BSV, Versicherungen, Darlehen) vorzulegen. Lassen Sie die Verträge und die Honorarforderung von einem auf Bank- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Vereinbarung über die Vergütungsart, bevor Sie weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine fehlende schriftliche Honorarvereinbarung mit einem sogenannten "unabhängigen" Baufinanzierungsberater, der nachträglich ein Honorar von 1 % der Gesamtfinanzierungssumme geltend macht – obwohl kein Beratungsvertrag vorliegt und die Kunden davon ausgehen, dass er allein über Provisionen vergütet wird.
🔴 Gefahr: Ohne schriftliche Vereinbarung besteht kein wirksamer Anspruch des Beraters auf ein Honorar – insbesondere nicht auf eine pauschale Prozentzahl, die weder im Vorfeld kommuniziert noch vertraglich fixiert wurde. Die Annahme, dass "üblich" gleichbedeutend mit "rechtlich durchsetzbar" ist, birgt erhebliche Rechtsrisiken für die Kunden.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass Provisionen bei Versicherungen und Bausparverträgen "genug" seien, ist irreführend: Provisionen sind nicht automatisch an den Kunden ausgezahlt oder verrechnet – sie fließen dem Berater zu, ohne dass dies eine Honorarfreiheit begründet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
➕ Ergänzung: Gemäß § 652 BGBAbk. entsteht ein Anspruch auf Vergütung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder bei nachweisbarer Geschäftsbesorgung mit Einverständnis – beides liegt hier nicht vor. Auch die fehlende Unterschrift des Beraters beim Darlehensvertrag unterstreicht, dass er dort nicht als Vermittler, sondern lediglich als Berater tätig war.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, 1 % sei "üblich" rechtfertigt keinerlei Anspruch – die Rechtsprechung verlangt stets Transparenz, Vorabinformation und Einwilligung (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2019 – XI ZR 103/18).
✅ Zustimmung: Die Kunden handeln vollkommen korrekt, indem sie die fehlende Vertragsgrundlage hinterfragen und sich auf die fehlende schriftliche Vereinbarung berufen – dies ist der zentrale rechtliche Hebel.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die Vorlage einer wirksamen Honorarvereinbarung an – bei deren Fehlen lehnen Sie die Zahlung ab. Sollte der Berater daraufhin rechtliche Schritte androhen, konsultieren Sie unverzüglich einen auf Bank- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Ohne schriftliche Honorarvereinbarung ist eine nachträgliche Forderung von 1 % nicht rechtlich durchsetzbar.
- Alle drei sehen die Provisionen aus vermittelten Produkten (LV, BSV, Darlehen) als primäre Vergütungsgrundlage – kein zusätzliches Honorar ohne vorherige Vereinbarung.
- Alle drei empfehlen unabhängige juristische Prüfung (Verbraucherzentrale / Rechtsanwalt).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont Transparenz und Vergleichsangebote – aber nicht die fehlende Vertragsgrundlage als zentrales Hindernis; DeepSeek und Qwen stellen dies klar in den Vordergrund.
- Qwen betont explizit § 652 BGB und BGH-Urteil XI ZR 103/18 – diese Rechtsgrundlagen fehlen bei GoogleAI und sind bei DeepSeek nur implizit enthalten.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Bedeutung der fehlenden Unterschrift beim Darlehensvertrag als Indiz für fehlende Vermittlertätigkeit – nicht in GoogleAI oder Qwen enthalten.
- Qwen ergänzt die klare Rechtslage nach § 652 BGB und BGH-Rechtsprechung – eine zentrale vertiefende Rechtsgrundlage, die bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Behauptung, 1 % sei „üblich“ – und erklärt dies als rechtlich irrelevant (BGH). GoogleAI erwähnt „Üblichkeit“ nicht, DeepSeek relativiert sie als „nicht haltbar“. → Qwens stärkere, zitierfähige Rechtsauffassung ist die sicherere und wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der strengen Rechtsauffassung von Qwen (BGH-Bezug, § 652 BGB) sowie der praktischen Fallanalyse von DeepSeek (Unterschrift beim Darlehen, Provisionen-Aufstellung), ergänzt durch Googles pragmatischen Prüfleitfaden (Vertrag, Leistungsumfang, Transparenz).
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Honoraranspruch ohne schriftlichen Vertrag ❌ Widerspruch Kein wirksamer Anspruch – alle drei KIs lehnen die Forderung ab; Qwen und DeepSeek mit klarem Rechtsbezug (§ 652 BGB, BGH), GoogleAI mit transparenzorientierter Prüfung. Provisionen als ausreichende Vergütung ✅ Konsens Ja – LV, BSV und Darlehen beinhalten in der Regel Provisionen, die den Berater vergüten; separates Honorar bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Bedeutung der fehlenden Unterschrift beim Darlehen ⚠️ Abwägung DeepSeek betont dies als entscheidendes Indiz für fehlende Vermittlertätigkeit; GoogleAI und Qwen erwähnen es nicht – aber DeepSeeks Analyse wird als praxisrelevant ergänzt. Rechtliche Einordnung „üblich“ vs. „rechtlich bindend“ ❌ Widerspruch Qwen und DeepSeek bestreiten „üblich“ als Rechtsgrundlage; GoogleAI thematisiert es nicht – Konsens: „üblich“ ist kein Rechtsbegriff und irrelevant. Empfohlene nächste Handlung ✅ Konsens Schriftliche Aufforderung zur Vorlage einer wirksamen Honorarvereinbarung + juristische Prüfung durch Verbraucherzentrale oder spezialisierten Rechtsanwalt. 👉 Handlungsempfehlung: Zahlen Sie keinerlei Honorar, bevor nicht ein wirksamer schriftlicher Beratungsvertrag mit klarer Honorarregelung vorgelegt wird – und lassen Sie alle Verträge umgehend durch einen Fachanwalt für Bank- und Versicherungsrecht prüfen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unberechtigte Zahlung des 1%-Honorars ohne Vertrag Finanzielle Einbuße in Höhe mehrerer Tausend Euro – unwiderruflich, falls nicht rechtzeitig widersprochen wird. 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Beratungsleistung Kein Nachweis für erbrachte Leistung – erschwert späteren Rechtsanspruch auf Beratungsfehler oder Schadensersatz. 🔴 Risiko Vermittlung von hochprovisionierten, aber für den Kunden ungeeigneten Produkten (z. B. fondsgebundene LV) Langfristige finanzielle Nachteile durch hohe Kosten, geringe Rendite oder eingeschränkte Flexibilität. 🔴 Risiko Druckausübung durch Berater bei Nichtzahlung (z. B. Verweigerung von Nachbetreuung) Rechtliche Verunsicherung, mögliche Verzögerung bei Finanzierungsabwicklung oder fehlende Unterstützung bei Problemen. 🔴 Risiko Fehlende Transparenz über Provisionen aus allen Produkten Unklare Gesamtkosten der Finanzierung – erschwert objektive Bewertung der Beraterentlohnung und mögliche Interessenkonflikte. ✅ Chance Rechtlich fundierter Widerspruch führt zur vollständigen Ablehnung der Honorarforderung Erhebliche Ersparnis – bis zu 5.000 € oder mehr – bei klarem, dokumentiertem Vorgehen. ✅ Chance Prüfung der Provisionen offenzlegt mögliche Interessenkonflikte Aufdeckung von Produktvorschlägen, die dem Berater mehr Provision einbringen als dem Kunden Nutzen – Grundlage für zukünftige, transparente Beratung. ✅ Chance Erstellung eines wirksamen Beratungsvertrags für zukünftige Leistungen Rechtssicherheit und klare Erwartungshaltung – z. B. Pauschalhonorar für Finanzierungsplanung oder Stundenhonorar mit Kostenvoranschlag. ✅ Chance Nutzung der Verbraucherzentrale als kostenfreie, unabhängige Schlichtungsstelle Schnelle, neutrale Bewertung ohne Anwaltskosten – oft erfolgreich bei Forderungsabwehr oder Schlichtung. ✅ Chance Transparenz über tatsächliche Gesamtkosten der Bau-Finanzierung Möglichkeit, Kostenstruktur zu optimieren – z. B. durch günstigere Darlehensmodelle oder provisionsfreie Alternativen. Orientierungshilfen
- Kein Honorar zahlen: Lehnen Sie die Zahlung des 1%-Honorars sofort und schriftlich ab – mit Hinweis auf fehlende schriftliche Vereinbarung und § 652 BGB.
- Rechtliche Prüfung einholen: Kontaktieren Sie noch heute die Verbraucherzentrale oder einen auf Bank- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt – geben Sie alle Verträge (LV, BSV, Darlehen, ggf. E-Mails) zur Prüfung ab.
- Provisionen einfordern: Fordern Sie per Einschreiben einen detaillierten Nachweis aller Provisionen, die der Berater aus den vermittelten Verträgen erhalten hat – mit genauer Aufschlüsselung nach Produkt und Betrag.
- Vertragslücke schließen: Sollten weitere Beratungsleistungen nötig sein, vereinbaren Sie vorab schriftlich Art (Pauschal- oder Stundenhonorar), Umfang und Kosten – mit schriftlicher Unterschrift beider Seiten.
- Dokumentation sichern: Sammeln Sie alle E-Mails, Gesprächsnotizen, Verträge und Antragsunterlagen – bewahren Sie sie 10 Jahre auf, da Beratungsfehler im Finanzbereich langfristig haftbar sind.
- Alternative Beratung prüfen: Holen Sie bei einem weiteren Finanzierungsschritt (z. B. Anschlussfinanzierung) mindestens drei unabhängige Angebote ein – mit klarem Honorarvergleich (Provision vs. Honorar).
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Annuitätendarlehen
- Ein Darlehen, bei dem die monatliche Rate (Annuität) über die gesamte Laufzeit konstant bleibt. Die Annuität setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Verwandte Begriffe: Tilgung, Zins, Darlehen.
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Eine Kombination aus Lebensversicherung und Investmentfonds. Ein Teil der Beiträge wird in Fonds investiert, die Rendite hängt von der Fondsentwicklung ab. Verwandte Begriffe: Lebensversicherung, Investmentfonds, Rendite.
- Honorarberatung
- Eine Beratungsform, bei der der Berater direkt vom Kunden bezahlt wird und keine Provisionen von Produktanbietern erhält. Dies soll eine objektivere Beratung gewährleisten. Verwandte Begriffe: Provision, unabhängige Beratung, Finanzberatung.
- Provision
- Eine Vergütung, die ein Vermittler für die erfolgreiche Vermittlung eines Produkts erhält. Die Provision wird in der Regel vom Produktanbieter gezahlt. Verwandte Begriffe: Honorar, Vermittlung, Vergütung.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Eine Versicherung, die Bauherren vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt, die durch den Bau entstehen. Verwandte Begriffe: Haftpflichtversicherung, Bauversicherung, Schadenersatz.
- Wohngebäudeversicherung
- Eine Versicherung, die das Wohngebäude vor Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und andere Gefahren schützt. Verwandte Begriffe: Gebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung, Hausratversicherung.
- Beratungsvertrag
- Ein Vertrag zwischen Berater und Kunde, der die Leistungen, das Honorar und die Rahmenbedingungen der Beratung festlegt. Verwandte Begriffe: Vertrag, Honorar, Leistungsumfang.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Annuitätendarlehen?
Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, bei dem die monatliche Rate (Annuität) über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Diese Rate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen, wobei sich das Verhältnis im Laufe der Zeit zugunsten der Tilgung verschiebt. - Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination aus einer Lebensversicherung und einer Geldanlage in Investmentfonds. Ein Teil der Beiträge wird für den Todesfallschutz verwendet, der andere Teil wird in Fonds investiert. Die Rendite hängt von der Entwicklung der gewählten Fonds ab. - Was ist der Unterschied zwischen einem unabhängigen und einem provisionsbasierten Finanzberater?
Ein unabhängiger Finanzberater erhält kein Honorar von Produktanbietern, sondern direkt vom Kunden. Ein provisionsbasierter Berater erhält Provisionen von den Produktanbietern, deren Produkte er vermittelt. Ein unabhängiger Berater sollte objektiver beraten, da er nicht an den Verkauf bestimmter Produkte gebunden ist. - Welche Bauversicherungen sind wichtig?
Wichtige Bauversicherungen sind die Bauherrenhaftpflichtversicherung (deckt Schäden ab, die Dritten durch den Bau entstehen), die Bauleistungsversicherung (deckt Schäden am Bau selbst ab, z.B. durch Vandalismus oder Naturgewalten) und die Wohngebäudeversicherung (schützt das fertige Haus vor Schäden wie Feuer, Wasser oder Sturm). - Wie kann ich die Seriosität eines Finanzberaters prüfen?
Prüfen Sie, ob der Berater eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat. Achten Sie auf transparente Honorarvereinbarungen und lassen Sie sich Referenzen geben. Misstrauen ist angebracht, wenn der Berater Druck ausübt oder unrealistische Renditeversprechen macht. - Was ist ein Beratungsvertrag?
Ein Beratungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Berater und einem Kunden, in dem die Leistungen des Beraters, das Honorar und die Rahmenbedingungen der Beratung festgelegt sind. Er dient der Rechtssicherheit für beide Parteien. - Was bedeutet Gegenzeichnung?
Die Gegenzeichnung ist die Bestätigung eines Vertrages durch eine zweite Person oder Institution, um die Gültigkeit des Vertrages zu gewährleisten. Im Finanzbereich kann dies beispielsweise die Bestätigung eines Kreditvertrages durch eine Bank sein. - Was ist eine Provision?
Eine Provision ist eine Vergütung, die ein Vermittler (z.B. ein Finanzberater) für die erfolgreiche Vermittlung eines Produkts (z.B. eine Versicherung oder ein Darlehen) erhält. Die Provision wird in der Regel vom Produktanbieter gezahlt.
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Finanzberater-Honorar: Unberechtigte Forderung abwehren!
Hauen Sie ihm auf die Backen ...
sympolisch meine ich natürlich 😉
Das ist genau die Sorte Typen, die sich jetzt in diesen Markt drängen.
Honorar und Provision ist noch fieser, als versteckte Provision.
Sagen Sie ihm klipp und klar, dass Sie mit ihm keinen Honorarvertrag geschlossen haben. Sie brauchen ja auch demnach nichts zu zahlen. Unabhängig davon informieren Sie bitte kurz die Verbraucherzentrale in ihrer Nähe über diese Vorgehensweise.
Außerdem fordern Sie den "Verkäufer" auf, Ihnen die gezahlten Provisionen offenzulegen. Für die FLV setzen Sie mal ruhig 5 % der Vertragssumme an. -
Honorarberatung: Rufschädigung durch unseriöse Berater!
symbolisch ... ach ja, die Aufregung
Mir ist schon der Kragen geplatzt. Da versucht man, über Jahre, in denen sich die "kostenlosen Kollegen" hinter ebenso "kostenlosen Provisionen" verstecken, einen ordentlichen Ruf aufzubauen. Dann tauchen solche A ... auf und machen alles kaputt.
Das er Versicherungen mit vermittelt, ist nach unserer kuriosen deutschen Gesetzgebung sogar gefordert, sonst dürfte er zu Versicherungen z.B. auch nicht beraten!
Aber das er Ihnen einen ganzen Packen Gerödel aufs Auge drückt und "hinterher" noch so frech Honorar verlangt, dass schlägt dem Fass den Boden aus. -
Finanzberater-Honorar: Betrugsverdacht bei Doppelprovision!
der spinnt der Berater
wenn bei meinen Kunden so ein "spinnerter vogel" auftaucht, dann reicht ein Anruf bei ihm und er zieht seine Forderung zurück.
wo ist die honorargrundlage? wenn, dann rechnet er doch wohl seine Provision mit der Bank ab, nicht mit ihnen, oder eben doppelt, ist natürlich lukrativer, aber in meinen Augen betrug.
hat der man eine vertriebsstelle dahinter? dann würde ich da mal nachfragen, ob dass das geschäftsgebahren des gesamten Hauses ist. -
Bausparvertrag: Schlechte Finanzierung trotz Honorarberater?
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baufinanzierungsberater Honorar: Gerechtigkeit prüfen!
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit eines Honorars, das ein unabhängiger Finanzberater nach der Vermittlung einer Baufinanzierung verlangt. Es wird hinterfragt, ob ein Honorarvertrag vorliegt und ob die Höhe des Honorars im Verhältnis zur erbrachten Leistung steht. Zudem wird die Rolle von Provisionen und der Nutzen von Bausparverträgen im Kontext der Baufinanzierung beleuchtet.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Finanzberater-Honorar: Unberechtigte Forderung abwehren! wird geraten, unberechtigte Forderungen des Finanzberaters abzuwehren und die Verbraucherzentrale zu informieren, falls kein Honorarvertrag besteht.
✅ Zusatzinfo: Es wird die Problematik hervorgehoben, dass unseriöse Honorarberater den Ruf der Branche schädigen, wie im Beitrag Honorarberatung: Rufschädigung durch unseriöse Berater! erläutert wird. Die Vermittlung von Versicherungen ist oft Teil der Beratung.
🔴 Kritisch: Die Gefahr von Doppelprovisionen (Honorar und Provision von der Bank) wird im Beitrag Finanzberater-Honorar: Betrugsverdacht bei Doppelprovision! angesprochen, was einen Betrugsversuch darstellen könnte. Es wird empfohlen, die Honorargrundlage zu prüfen und gegebenenfalls die Vertriebsstelle des Beraters zu kontaktieren.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Beratungsvertrag sorgfältig und lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten. Hinterfragen Sie die Notwendigkeit und Rentabilität von Bausparverträgen im Rahmen Ihrer Baufinanzierung, wie im Beitrag Bausparvertrag: Schlechte Finanzierung trotz Honorarberater? angedeutet wird. Klären Sie, ob der Finanzberater eine Provision von der Bank erhält und ob diese mit dem Honorar verrechnet wird.
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