Eigenheimzulage 2002: Alte oder neue Regelung? Gültigkeit, Fristen & Voraussetzungen
In diesem Forum sind Sie: Baufinanzierung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob beim Immobilienkauf im September 2002 die alte oder neue Regelung zur Eigenheimzulage greift. Ein wichtiger Punkt ist, dass die neue Eigenheimzulage zu diesem Zeitpunkt noch nicht final beschlossen war, sondern lediglich in einer Absichtserklärung der Koalitionsverhandlungen existierte. Die Frage wurde parallel im Forum gestellt und im nachfolgenden Thread beantwortet.
Eigenheimzulage 2002: Alte oder neue Regelung? Gültigkeit, Fristen & Voraussetzungen
wir haben eine Immobilie im Sep. 2002 erworben und werden auch dieses Jahr einziehen. Bekommen wir nach der alten oder nach der neuen Regelung die Eigenheimzulage? Ab wann gilt die Änderung?
Gruß Tanja
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Die Eigenheimzulage für den Erwerb im September 2002 unterliegt ausschließlich der alten Regelung – eine Antragstellung nach dem 31.12.2015 ist rechtlich ausgeschlossen und nicht mehr nachholbar.
🔴 KRITISCH: Ein späterer Einzug im Jahr 2024 hat keinerlei Einfluss auf die Zulagenberechtigung – maßgeblich ist allein der Erwerbszeitpunkt (September 2002) und die strikte Einhaltung der Antragsfristen bis 2015.
⚠️ WICHTIG: Die 2002 eingeführten Änderungen (z. B. Degression, Einkommensgrenzen) galten nur für Erwerbe ab 01.01.2002 – jedoch nicht als "neue Regelung", sondern als Modifikation der alten, bis 2006 bestehenden Eigenheimzulage.
⚠️ WICHTIG: Die Wohnungsbauprämie ab 2006 ist ein eigenständiges Instrument – sie ersetzt die Eigenheimzulage nicht und ist für 2002-Erwerbe nicht anwendbar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Frage zur Eigenheimzulage lässt sich wie folgt beantworten: Da Sie die Immobilie im September 2002 erworben haben und in diesem Jahr einziehen werden, fällt Ihr Fall wahrscheinlich unter die alte Regelung der Eigenheimzulage.
Die genauen Stichtage und Bedingungen für die alte und neue Regelung sind jedoch komplex. Die Eigenheimzulage wurde mehrfach reformiert und schließlich abgeschafft. Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags oder des Kaufvertrags.
👉 Handlungsempfehlung: Um sicherzugehen, empfehle ich Ihnen, sich direkt an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden. Diese können Ihren individuellen Fall prüfen und Ihnen eine verbindliche Auskunft geben.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die Eigenheimzulage, eine staatliche Förderung, die zum 31.12.2005 ausgelaufen ist. Die entscheidende Frage ist, ob für den Erwerb im September 2002 die alte oder die neue Regelung galt. Die maßgebliche Gesetzesänderung trat zum 01.01.2002 in Kraft, sodass für alle Objekte, die ab diesem Datum erworben wurden, die neue Regelung anzuwenden ist.
✅ Zustimmung: Die Frage nach der Gültigkeit der Regelung ist berechtigt, da die Änderung zum Jahreswechsel 2001/2002 erfolgte. Der Erwerb im September 2002 fällt eindeutig in den Anwendungsbereich der neuen Regelung.
➕ Ergänzung: Die neue Regelung ab 2002 brachte wesentliche Änderungen mit sich. So wurde die Förderung degressiv gestaltet, das heißt, der jährliche Förderhöchstbetrag sank über den Förderzeitraum von acht Jahren. Zudem wurde die Bemessungsgrundlage auf maximal 1.025 Euro pro Jahr gedeckelt, und die Einkommensgrenzen wurden verschärft.
👉 Handlungsempfehlung: Da die Eigenheimzulage bereits seit 2006 nicht mehr beantragt werden kann, ist eine rückwirkende Beantragung nicht mehr möglich. Sollten Sie die Förderung nicht rechtzeitig beantragt haben, ist der Anspruch endgültig verloren. Wir empfehlen, die Steuerbescheide der Jahre 2002 bis 2005 zu prüfen, ob die Zulage gewährt wurde. Bei Unklarheiten konsultieren Sie einen Steuerberater zur Prüfung Ihrer individuellen Situation.
KI-Analyse (Qwen)
Die Eigenheimzulage wurde durch das Eigenheimzulagengesetz (EZulG) geregelt, wobei die maßgebliche Rechtsgrundlage zum Erwerbszeitpunkt entscheidend ist — nicht der Zeitpunkt des Einzugs oder der Antragstellung.
⚠️ Korrektur: Die sogenannte "neue Regelung" trat nicht 2002 in Kraft; vielmehr wurde die Eigenheimzulage mit Wirkung zum 1. Januar 2006 vollständig abgeschafft. Für Erwerbe bis zum 31. Dezember 2005 galt die alte Regelung — also das EZulG in der Fassung vor der Abschaffung.
✅ Zustimmung: Da der Erwerb im September 2002 erfolgte, unterliegt der Anspruch eindeutig der alten Regelung, sofern alle weiteren Voraussetzungen (z. B. Eigenbedarf, Einkommensgrenzen, Erstbezug) erfüllt sind.
➕ Ergänzung: Der Anspruch bestand nur für die ersten zehn Jahre nach Erwerb oder Bau, maximal bis zum 31. Dezember 2015 — unabhängig vom Einzugstermin. Ein späterer Einzug im Jahr 2024 ist daher irrelevant für die Zulagenberechtigung.
🔴 Gefahr: Ein Antrag nach 2015 ist rechtlich ausgeschlossen — auch bei verspätetem Einzug oder unbekanntem Anspruch. Die Fristen sind zwingend und nicht nachträglich nachholbar.
❌ Widerspruch: Es gibt keine "neue Regelung" für 2002-Erwerbe — die 2006 eingeführte Wohnungsbauprämie ist ein eigenständiges, nicht vergleichbares Förderinstrument mit anderen Voraussetzungen und Leistungen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie unverzüglich, ob ein Antrag vor 2016 gestellt wurde; bei fehlendem Antrag oder Ablehnung ist heute keine Nachforderung mehr möglich — konsultieren Sie einen steuerlichen Fachberater oder die zuständige Landesbausparkasse für eine endgültige Klärung der historischen Anspruchslage.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass der Erwerb im September 2002 vor der Abschaffung der Eigenheimzulage (31.12.2005) liegt und daher grundsätzlich zulagenfähig war.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer individuellen Prüfung durch Finanzamt oder Steuerberater – vor allem wegen komplexer Voraussetzungen (Eigenbedarf, Einkommen, Antragsfristen).
⚠️ Abweichung:
- DeepSeek behauptet fälschlich, die "neue Regelung" sei ab 01.01.2002 in Kraft getreten – Qwen korrigiert dies zutreffend: Es gab keine "neue Regelung" ab 2002, sondern Modifikationen innerhalb der alten Rechtsgrundlage bis 2006.
- GoogleAI formuliert vage von "komplexen Stichtagen" ohne klare Einordnung; DeepSeek und Qwen benennen konkret die maßgeblichen Zeitpunkte (Erwerb 2002 vs. Abschaffung 2006).
➕ Ergänzung:
- Qwen liefert zentrale, fehlende Details: Die Zulage war bis zum 31.12.2015 beantragbar (nicht bis 2005), mit zehnjährigem Förderzeitraum ab Erwerb – ein entscheidender Hinweis, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
- DeepSeek ergänzt sachlich richtige technische Details zur Degression und Bemessungsgrundlage (1.025 €/Jahr), die von Qwen nicht explizit genannt werden.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek behauptet, die Eigenheimzulage sei "zum 31.12.2005 ausgelaufen" – Qwen widerlegt dies korrekt: Sie wurde mit Wirkung zum 01.01.2006 abgeschafft, jedoch konnten Anträge für Erwerbe bis 31.12.2005 noch bis 2015 gestellt werden. GoogleAI bleibt hier unklar.
- DeepSeek spricht von "rückwirkender Beantragung nicht mehr möglich", ohne den 2015er Stichtag zu benennen; Qwen macht diesen Zeitpunkt zwingend und rechtsverbindlich deutlich – die sicherere, präzisere und rechtlich zutreffende Einschätzung von Qwen wird priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Stützen Sie alle Entscheidungen auf Qwens rechtlich präzise Einordnung (Erwerb 2002 = alte Regelung; Frist bis 31.12.2015; Einzug irrelevant), ergänzt durch DeepSeeks sachliche Details zur Förderhöhe und Degression.
- GoogleAIs allgemeine Empfehlung zur Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt bleibt unverändert wichtig – aber nur im Rahmen des von Qwen definierten rechtlichen Rahmens.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Maßgebliche Regelung für Erwerb September 2002 ✅ Alte Regelung (Eigenheimzulagengesetz vor Abschaffung 2006); keine "neue Regelung" ab 2002. Letzter möglicher Antragstermin ✅ 31.12.2015 – unabhängig vom Einzugstermin 2024; danach rechtskräftiger Ausschluss. Bedeutung des Einzugs im Jahr 2024 ✅ Keine Auswirkung auf Zulagenanspruch; maßgeblich ist allein der Erwerbszeitpunkt (2002) und die ordnungsgemäße Antragstellung bis 2015. Gültigkeit der Wohnungsbauprämie für diesen Fall ✅ Keine Anwendbarkeit – sie ist ein eigenständiges Förderinstrument ab 2006 mit anderen Voraussetzungen. Technische Förderbedingungen (Degression, Höchstbetrag) ⚠️ Ab 2002 galt eine modifizierte Version der alten Regelung mit degressiver Auszahlung und Bemessungsgrenze von 1.025 €/Jahr – bestätigt von DeepSeek, nicht widersprochen von Qwen/GoogleAI. 👉 Handlungsempfehlung: Der Anspruch auf Eigenheimzulage für den Erwerb im September 2002 war nur bis 31.12.2015 geltend machbar. Ein Antrag nach diesem Stichtag ist rechtlich ausgeschlossen – auch bei verspätetem Einzug oder Unkenntnis. Eine aktuelle Nachforderung ist nicht möglich.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlinterpretation der "neuen Regelung" als eigenständiges Förderrecht ab 2002 Verzicht auf korrekte historische Einordnung und falsche Erwartung an Nachforderungsmöglichkeiten 🔴 Risiko Annahme, der Einzug 2024 aktiviere oder verlängere den Anspruch Rechtswidrige Antragsversuche, Ablehnung durch Finanzamt, unnötiger Verwaltungsaufwand 🔴 Risiko Verpassen der Antragsfrist bis 31.12.2015 ohne Dokumentation Endgültiger Verlust des Anspruchs – kein Rechtsmittel mehr möglich 🔴 Risiko Verwechslung mit der Wohnungsbauprämie ab 2006 Fehlgeleitete Antragsstellung, Ablehnung, falsche steuerliche Berücksichtigung 🔴 Risiko Unterlassen der Prüfung der Steuerbescheide 2002–2015 auf bereits gewährte Zulage Verpasste Chance zur Klärung, ob der Anspruch bereits erfüllt wurde – führt zu unsicherer Einschätzung ✅ Chance Historische Klärung über bereits gewährte Zulage in Steuerbescheiden Nachweis einer früheren Förderung schließt unnötige Recherchen und Fehlanträge aus ✅ Chance Nutzung der gesammelten Unterlagen (Kaufvertrag, Bescheide, Einkommensnachweise) für steuerliche Aufklärung Unterstützt präzise Beratung durch Steuerberater – beschleunigt klare Rechtsaufklärung ✅ Chance Verständnis der Fördermechanismen als Grundlage für aktuelle Förderungen (z. B. Baukindergeld-Nachfolger, KfW-Programme) Erhöhte Sensibilität für aktuelle, anwendbare Förderinstrumente bei künftigen Vorhaben ✅ Chance Gezielte Prüfung durch Landesbausparkasse oder Finanzamt als dokumentierte Rechtsaufklärung Verbindliche, schriftliche Bestätigung der historischen Rechtslage – Absicherung für alle Nachfragen ✅ Chance Einordnung als Fallbeispiel für andere Betroffene mit Erwerb 2000–2005 Beitrag zur kollektiven Aufklärung im Forum – Vermeidung gleicher Irrtümer bei Nutzern Orientierungshilfen
- Sofortige Fristprüfung: Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide der Jahre 2002 bis 2015 auf Hinweise zur Eigenheimzulage – insbesondere auf Bescheide mit Vermerken wie "EZul" oder "Zulage".
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie den notariellen Kaufvertrag vom September 2002, Einkommensnachweise aus den Jahren 2002–2005 sowie alle schriftlichen Kommunikationen mit dem Finanzamt zu diesem Objekt.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen steuerlichen Fachberater mit Fokus auf Förder- und Wohnungsbaurecht – nicht nur einen allgemeinen Steuerberater – und legen Sie ihm die gesammelten Unterlagen vor.
- Offizielle Rückmeldung einholen: Fordern Sie beim zuständigen Finanzamt schriftlich eine Stellungnahme zur historischen Anspruchslage an – mit Bezug auf § 10a EZulG (Fassung bis 31.12.2005) und die Antragsfrist bis 31.12.2015.
- Keine Verwechslung mit Nachfolgeprogrammen: Stellen Sie sicher, dass beim Berater explizit geklärt wird, warum die Wohnungsbauprämie, KfW-Förderungen oder Baukindergeld für diesen Fall nicht in Betracht kommen.
- Dokumentation für die Zukunft: Erstellen Sie eine kurze, chronologische Zusammenfassung (Erwerb 09/2002, Einzug 2024, Fristablauf 31.12.2015) – als Nachweis für alle zukünftigen Beratungsgespräche.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Eigenheimzulage
- Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung, die den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen sollte. Sie wurde in verschiedenen Formen bis 2005 gewährt und war an bestimmte Bedingungen und Fristen gebunden.
Verwandte Begriffe: Wohnungsbauprämie, KfW-Förderung, Bausparvertrag. - Kaufvertrag
- Ein Kaufvertrag ist ein rechtliches Dokument, das den Verkauf einer Immobilie regelt. Er enthält alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, wie Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und Übergabetermin.
Verwandte Begriffe: Notarvertrag, Auflassungsvormerkung, Grundbuch. - Finanzamt
- Das Finanzamt ist eine Behörde, die für die Verwaltung der Steuern zuständig ist. Es ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Steuern, Förderungen und Abgaben.
Verwandte Begriffe: Steuererklärung, Einkommensteuer, Steuerberater. - Förderrichtlinien
- Förderrichtlinien sind die Regeln und Bedingungen, die für die Gewährung von staatlichen Förderungen gelten. Sie legen fest, wer gefördert werden kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Förderung beantragt wird.
Verwandte Begriffe: Subventionen, Zuschüsse, Förderprogramme. - Steuerberater
- Ein Steuerberater ist ein Experte für Steuerfragen, der Privatpersonen und Unternehmen bei der Erstellung der Steuererklärung und der Optimierung ihrer Steuerlast unterstützt. Er berät auch in Fragen der Finanzplanung und Vermögensverwaltung.
Verwandte Begriffe: Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt. - Wohnungsbauprämie
- Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Bausparer, die zum Bau oder Kauf von Wohneigentum verwendet wird. Sie wird auf die eingezahlten Beiträge zum Bausparvertrag gewährt.
Verwandte Begriffe: Bausparvertrag, Eigenheimzulage, KfW-Förderung. - KfW-Förderung
- Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Bau, Kauf oder die Sanierung von Wohneigentum. Die Förderprogramme sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise Energieeffizienz.
Verwandte Begriffe: Förderkredit, Zuschuss, Energieeffizienz.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum. Sie wurde in verschiedenen Formen bis 2005 gewährt und sollte den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. - Welche Regelungen galten im Jahr 2002 für die Eigenheimzulage?
Im Jahr 2002 galten spezifische Bedingungen und Förderhöhen, die von der Art des Objekts (Neubau oder Kauf), der Familiensituation und dem Einkommen abhingen. Es gab unterschiedliche Förderzeiträume und -beträge. - Ab wann galt die neue Regelung der Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage wurde mehrfach reformiert. Die genauen Stichtage für Änderungen sind komplex und hängen von den jeweiligen Gesetzesänderungen ab. Es ist wichtig, den Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Bauantrags zu berücksichtigen. - Wo finde ich Informationen zu den genauen Bedingungen der Eigenheimzulage?
Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien zur Eigenheimzulage, die beim Bundesministerium der Finanzen oder bei Ihrem Finanzamt erhältlich sind. Auch Steuerberater können hier weiterhelfen. - Was passiert, wenn ich die Fristen für die Eigenheimzulage verpasst habe?
Wenn die Fristen für die Beantragung der Eigenheimzulage verpasst wurden, ist eine nachträgliche Gewährung in der Regel nicht möglich. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die geltenden Fristen zu informieren. - Gibt es Alternativen zur Eigenheimzulage?
Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage wurden andere Förderprogramme eingeführt, wie beispielsweise die Wohnungsbauprämie oder zinsgünstige Kredite der KfW-Bank. Es lohnt sich, diese Alternativen zu prüfen. - Wie wirkt sich die Eigenheimzulage auf meine Steuererklärung aus?
Die Eigenheimzulage wurde in der Steuererklärung als separate Position angegeben und minderte die zu zahlende Einkommensteuer. Die genaue Berechnung hing von den individuellen Verhältnissen ab. - Kann ich die Eigenheimzulage auch für eine vermietete Immobilie erhalten?
Die Eigenheimzulage war grundsätzlich für selbstgenutztes Wohneigentum gedacht. Unter bestimmten Umständen konnte sie auch für vermietete Objekte gewährt werden, wenn diese später selbst genutzt wurden.
Verwandte Themen
- Wohnungsbauprämie: Voraussetzungen und Antragstellung
Informationen zu den aktuellen Bedingungen und der Beantragung der Wohnungsbauprämie. - KfW-Förderprogramme für Bauherren
Überblick über die verschiedenen Förderangebote der KfW für den Neubau oder Kauf von Immobilien. - Steuerliche Vorteile beim Immobilienkauf
Welche Kosten und Aufwendungen können beim Kauf einer Immobilie steuerlich geltend gemacht werden? - Bausparen: Der Weg zum Eigenheim
Wie ein Bausparvertrag funktioniert und welche Vorteile er bietet. - Finanzierungsmodelle für Immobilien
Vergleich verschiedener Finanzierungsoptionen für den Kauf einer Immobilie.
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Eigenheimzulage 2002: Neue Regelung – Noch nicht beschlossen!
Ähm, ...
Ähm, die neue Eigenheimzulage ist doch noch gar nicht beschlossen. Sie steht doch nur in der "Absichtserklärung" zu den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und den Grünen. -
Eigenheimzulage: Frage bereits im nächsten Thread beantwortet
s. Thread danach ...
Wir haben gleichzeitig gepostet, Ihre Frage finden Sie daher im Thread danach angesprochen.
Viele Grüße,
Thomas Walter -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Eigenheimzulage 2002: Regelung, Fristen & Voraussetzungen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob beim Immobilienkauf im September 2002 die alte oder neue Regelung zur Eigenheimzulage greift. Ein wichtiger Punkt ist, dass die neue Eigenheimzulage zu diesem Zeitpunkt noch nicht final beschlossen war, sondern lediglich in einer Absichtserklärung der Koalitionsverhandlungen existierte. Die Frage wurde parallel im Forum gestellt und im nachfolgenden Thread beantwortet.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs (September 2002) die neue Regelung zur Eigenheimzulage noch nicht in Kraft war, wie im Beitrag Eigenheimzulage 2002: Neue Regelung – Noch nicht beschlossen! erläutert wird. Dies kann Auswirkungen auf die Förderhöhe und die Anspruchsvoraussetzungen haben.
👉 Handlungsempfehlung: Um Klarheit über die anwendbare Regelung und die individuellen Voraussetzungen für die Eigenheimzulage zu erhalten, empfiehlt es sich, den nachfolgenden Thread zu konsultieren, wie im Beitrag Eigenheimzulage: Frage bereits im nächsten Thread beantwortet angegeben. Dort finden Sie möglicherweise die Antwort auf Ihre Frage bezüglich der Gültigkeit, Fristen und Voraussetzungen der Eigenheimzulage im Jahr 2002.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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