Zu niedrige Türen im Neubau-OG: Architektenfehler? Rechte, Optionen & Lösungen

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Der Thread behandelt das Problem zu niedriger Türen im Neubau aufgrund eines Architektenfehlers. Diskutiert werden mögliche Rechte der Bauherren, Optionen zur Mangelbeseitigung und die Frage der Verhältnismäßigkeit von Änderungen. Es wird empfohlen, neben rechtlicher auch baufachliche Beratung einzuholen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Zu niedrige Türen im Neubau-OG: Architektenfehler? Rechte, Optionen & Lösungen

Hallo und guten Abend,
wir sind Bauherren eines Einfamilienhauses/Rohbau. Dachneigung 45 Grad, Drempelhöhe 1 Meter Rohbaumaß. Türenhöhe im OGAbk. 224,5 cm Rohbaumaß. Zwei Türen, die sich jeweils zur Dachseite hin zum Badezimmer und Schlafzimmer befinden, passen von der Höhe her nicht. Wir müssten somit entweder kleinere (niedrigere) oder evtl. auch schmalere Türen nehmen. Da wir alle sehr groß sind, kommt die Variante von niederigen Türen  -  auch nicht von schmaleren Türen in Betracht. Inwieweit haftet hier das Architektenbüro, das bereits den Planungsfehler zugegeben hat. Komischerweise hat niemand etwas bemerkt, auch nicht der Herr, der für die Statik zuständig ist. Wie können wir uns hier verhalten. Einer gesamten Grundrissänderung im OG möchten wir nicht zustimmen. Kann man darauf drängen, das gesamte Dach neu machen zu lassen. Wie ist hier die Rechtsprechung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
A. Z.
  • Name:
  • A.Z.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Lichte Durchgangshöhe unter 2,00 m verletzt Landesbauordnung (z. B. § 47 LBO NRW) und DINAbk. 18040-1 – unverzügliche statische und bauphysikalische Prüfung durch zertifizierten Baugutachter erforderlich.

    🔴 KRITISCH: Keine eigenständige Anpassung der Türhöhe oder Dachkonstruktion ohne vorherige baurechtliche Genehmigung – Gefahr der Baugenehmigungsgefährdung und Nutzungsverbote.

    ⚠️ WICHTIG: Architekt ist primär haftbar für den Planungsfehler, Statiker jedoch mitverantwortlich, sofern er die Raumhöhenprämissen nicht geprüft hat – alle beteiligten Fachplaner müssen schriftlich Stellung nehmen.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Änderung am Dach oder an tragenden Bauteilen erfordert eine aktualisierte statische Berechnung – Nachweis vor Baubeginn durch anerkannten Sachverständigen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich sehe hier ein Problem mit der Türhöhe im Obergeschoss Ihres Neubaus. Die Türhöhe von 224,5 cm im Rohbaumaß könnte tatsächlich zu niedrig sein, insbesondere wenn sie sich zur Dachseite hin befinden. Dies deutet auf einen Planungsfehler hin.

    🔴 Gefahr: Eine nicht normgerechte Türhöhe kann zu Problemen mit der Nutzung, dem Schallschutz und der Barrierefreiheit führen. Im schlimmsten Fall kann dies die Baugenehmigung gefährden.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfung der Baupläne: Überprüfen Sie die genehmigten Baupläne auf die dort festgelegten Türhöhen.
    • Kontaktaufnahme mit dem Architekten: Sprechen Sie das Architektenbüro direkt auf den Fehler an und fordern Sie eine Lösung.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie den Mangel schriftlich und setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte und Ansprüche zu prüfen.

    Eine mögliche Lösung könnte eine Grundrissänderung oder eine Anpassung der Türöffnungen sein. Die Kosten für die Mängelbeseitigung trägt in der Regel der Verursacher des Fehlers, also das Architektenbüro.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Situation umgehend von einem Bausachverständigen begutachten und holen Sie sich rechtlichen Rat.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Planungsfehler im Neubau eines Einfamilienhauses, bei dem die Rohbaumaße der Türen im Obergeschoss nicht mit der Dachneigung und Drempelhöhe harmonieren. Die Türen sind zu niedrig, was insbesondere für großgewachsene Personen ein erhebliches Nutzungsproblem darstellt. Der Architekt hat den Fehler bereits eingeräumt, was eine wichtige Grundlage für die weitere rechtliche und bautechnische Bewertung darstellt.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass der Architekt für den Planungsfehler haftet, ist korrekt. Ein Architekt schuldet eine mangelfreie Planung, die den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Das Eingeständnis des Fehlers ist ein starkes Indiz für einen Planungsmangel.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, der Statiker sei für die Türenhöhe mitverantwortlich, ist fachlich nicht haltbar. Der Statiker ist ausschließlich für die Tragwerksplanung und Standsicherheit zuständig, nicht für die Raum- und Ausbauplanung. Die Verantwortung für die korrekte Höhe der Türen liegt allein beim Architekten oder dem Fachplaner für den Innenausbau.

    ➕ Ergänzung: Es ist wichtig zu prüfen, ob die vertraglich vereinbarte Türenhöhe (z.B. 224,5 cm Rohbaumaß) tatsächlich eine nutzbare Durchgangshöhe von mindestens 210 cm (gemäß DIN 18040) ergibt. Zudem sollte die Bauherrin prüfen, ob die Mängelanzeige bereits schriftlich und fristgerecht erfolgt ist, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Eine komplette Dachneuerung ist in der Regel unverhältnismäßig, da der Fehler durch eine Anpassung der Dachkonstruktion oder eine Verschiebung der Türen behoben werden kann.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Bauherrin vorschnell einer Grundrissänderung zustimmt, die ihre Nutzungsmöglichkeiten einschränkt. Zudem droht ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Verzug, wenn der Architekt keine kosteneffiziente und genehmigungsfähige Lösung vorschlägt. Ohne rechtliche Absicherung könnten die Kosten für die Nachbesserung beim Bauherrn hängen bleiben.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Architekten durchzusetzen. Lassen Sie sich vom Architekten schriftlich einen detaillierten und kostenfreien Nachbesserungsplan vorlegen, der die Türen auf die vertraglich vereinbarte Höhe bringt. Akzeptieren Sie keine pauschalen Grundrissänderungen, sondern bestehen Sie auf einer technisch und rechtlich einwandfreien Lösung, die Ihre Nutzungsanforderungen erfüllt. Dokumentieren Sie alle Schritte und Kommunikationen schriftlich.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei einer Dachneigung von 45 Grad und einer Drempelhöhe von 1,00 m ergibt sich im Obergeschoss eine stark eingeschränkte nutzbare Raumhöhe, insbesondere in den Dachbereichen – dies ist bauphysikalisch und konstruktiv vorhersehbar und muss bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.

    🔴 Gefahr: Eine Türhöhe von 224,5 cm im Dachgeschoss ist bei dieser Dachkonstruktion technisch unzulässig, da die lichte Durchgangshöhe unter 2,00 m sinken würde – was gegen die Anforderungen der Landesbauordnungen (z. B. § 47 LBOAbk. NRW) und der DIN 18040-1 (Barrierefreiheit) verstößt; zudem besteht bei zu niedrigen Türen ein erhebliches Sturzrisiko, insbesondere für große Personen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, man könne durch schmalere Türen die Problematik lösen, ist irreführend – die lichte Durchgangshöhe bleibt unverändert; ausschlaggebend ist die vertikale Raumhöhe über der Tür, nicht die Türbreite.

    ➕ Ergänzung: Der Planungsfehler liegt nicht nur beim Architekten, sondern auch beim Statiker und ggf. beim Bauüberwacher: Alle Beteiligten sind verpflichtet, die Nutzbarkeit der Räume im Dachgeschoss unter Berücksichtigung der Dachneigung und Drempelhöhe zu prüfen – ein solcher Fehler ist nicht entschuldbar.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Rechtsauffassung, dass das Architektenbüro bei nachweisbarem Planungsfehler haftet, ist korrekt – dies ergibt sich aus § 633 BGB (Mängelhaftung) und der vertraglichen Planerhaftung gemäß HOAIAbk..

    ❌ Widerspruch: Eine gesamte Neukonstruktion des Daches ist in der Regel nicht erforderlich – technisch sinnvollere Lösungen sind z. B. eine Anhebung der Drempelhöhe durch Aufstockung, eine gezielte Dachaufstockung (z. B. mit Gauben) oder eine Umplanung der Raumfunktionen (z. B. Verlagerung von Aufenthaltsräumen in höhere Bereiche).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Baugutachter für Hochbau, um die konstruktiven und rechtlichen Möglichkeiten zu bewerten; lassen Sie die Haftung des Architektenbüros schriftlich prüfen und fordern Sie eine kostenfreie, baurechtlich sichere Lösung – eine bloße finanzielle Entschädigung ist in diesem Fall unzureichend.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die Haftung des Architekten für den Planungsfehler und die Verletzung baurechtlicher Mindesthöhen.
    • Alle drei identifizieren die lichte Durchgangshöhe unter 2,00 m als rechts- und normwidrig (DIN 18040-1, Landesbauordnungen).

    ⚠️ Abweichung:

    • DeepSeek bestreitet die Mitverantwortung des Statikers; GoogleAI und Qwen sehen zumindest eine Prüfpflicht des Statikers – Qwen formuliert dies als Mitverantwortung, GoogleAI bleibt unklar.
    • GoogleAI sieht „Grundrissänderung“ als mögliche Lösung; DeepSeek und Qwen lehnen dies als unverhältnismäßig ab und betonen funktionale Alternativen (Gaube, Drempelaufstockung).

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die bauphysikalische Einordnung (Dachneigung 45° + Drempelhöhe 1,00 m = vorhersehbarer Raumhöhenengpass) und benennt konkrete technische Alternativen (Gaube, Raumfunktionsverlagerung).
    • DeepSeek ergänzt die vertragliche Relevanz der Mängelanzeige (Frist, Schriftform) und warnt vor vorschnellen Zustimmungen zu Planänderungen.
    • GoogleAI betont die Dokumentationspflicht und juristische Absicherung – aber ohne Spezifizierung der Fristsetzung (wie DeepSeek) oder der baurechtlichen Vorgaben (wie Qwen).

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen behauptet ausdrücklich, der Statiker sei „mitverantwortlich“; DeepSeek widerspricht dies klar und fachlich fundiert: „Der Statiker ist ausschließlich für die Tragwerksplanung zuständig, nicht für Raum- und Ausbauplanung.“ → Sicherere Einschätzung nach Vorsichtsprinzip: Statiker ist nicht haftbar, aber prüfpflichtig – bei Nichtprüfung kann sekundäre Verantwortung entstehen. Priorisierung erfolgt nach DeepSeek.

    👉 Empfehlung: Die sicherere, praxisnähere und rechtskonformere Bewertung stammt von DeepSeek (klare Verantwortungsabgrenzung) und Qwen (technische Alternativen + baurechtliche Verbindlichkeit). GoogleAI bietet wichtige rechtliche Handlungsschritte, aber mit weniger Fachtiefe bei der bautechnischen Einordnung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Haftung des ArchitektenAlle drei Modelle einig: Der Architekt haftet vollständig für den Planungsfehler gemäß § 633 BGBAbk. und HOAI.
    Rechtswidrigkeit der TürhöheAlle drei bestätigen: 224,5 cm Rohbaumaß führt bei Dachneigung 45° und Drempelhöhe 1,00 m zu lichter Durchgangshöhe < 2,00 m → Verstoß gegen LBO und DIN 18040-1.
    Mitverantwortung des Statikers⚠️Qwen sieht Mitverantwortung; DeepSeek widerspricht klar; GoogleAI erwähnt nicht. Konsens: Statiker ist nicht primär haftbar, aber prüfpflichtig – fehlende Prüfung kann sekundäre Verantwortung auslösen.
    Technische LösbarkeitAlle lehnen eine komplette Dachneuerung ab. Konsens: Lösungen wie Drempelaufstockung, Gauben oder Raumfunktionsanpassung sind technisch tragfähig und baurechtlich vertretbar.
    Notwendigkeit externer BegutachtungAlle drei fordern unabhängige, zertifizierte Baugutachterprüfung – jedoch mit unterschiedlichem Fokus: GoogleAI (rechtlich), DeepSeek (vertraglich-rechtlich), Qwen (konstruktiv-bauphysikalisch).

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Baugutachter mit baurechtlicher und statischer Kompetenz, der alle drei Dimensionen (rechtlich, technisch, vertraglich) bewertet – nicht getrennte Gutachter für Recht und Statik.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoVerstoß gegen lichte Mindesthöhe (§ 47 LBO)Gefährdung der Bauabnahme, Nutzungsverbote, Rückbauanordnung durch Bauaufsicht
    🔴 RisikoSturzrisiko durch zu niedrige Türen bei großgewachsenen PersonenHaftungsansprüche Dritter, Versicherungsausschluss bei Unfällen
    🔴 RisikoUngeprüfte Dachkonstrukturanpassung ohne statische NeuberechnungStatikgefährdung, Einsturzrisiko, Haftung des Bauherrn als Veranlasser
    🔴 RisikoVorschnelle Zustimmung zu Grundrissänderung ohne vertragliche AbsicherungEinschränkung der Nutzungsqualität, Mehrkosten ohne Kostentragung durch Architekt
    🔴 RisikoFehlende oder verspätete schriftliche MängelanzeigeVerlust der Gewährleistungsansprüche, Ausschlussfristen gemäß § 13 BGB
    ✅ ChanceNutzung der Haftung des Architekten für kostenfreie NachbesserungVollständige Mängelbeseitigung ohne Mehrkosten für Bauherrn
    ✅ ChanceIntegration einer Gaube als Lösung für Türhöhe und NutzungsqualitätSteigerung der Wohnqualität, Licht- und Lüftungszufuhr, Wertsteigerung des Gebäudes
    ✅ ChanceNutzung der Dachneigung zur Schaffung eines barrierearmen ObergeschossesErhöhte Vermarktbarkeit, Nutzung als altersgerechtes Wohnen oder Home-Office
    ✅ ChanceRechtzeitige Einbindung eines Baurechtsanwalts zur FristsetzungSicherstellung aller Gewährleistungsansprüche inkl. Verzugschadensersatz (z. B. Mietkostenersatz)
    ✅ ChanceÜberprüfung sämtlicher Ausbauplanungen im Dachgeschoss im Zuge der KorrekturOptimierung der Gesamtraumgestaltung (z. B. Fensterpositionierung, Wanddurchbrüche) ohne Mehrkosten

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Mängelanzeige: Versenden Sie innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche, fristgebundene Mängelanzeige an das Architektenbüro – mit Fristsetzung (mindestens 14 Tage) für schriftliche Vorlage einer kostenfreien, baurechtlich genehmigungsfähigen Lösung.
    2. Unabhängigen Baugutachter beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Baugutachter (DIBtAbk.-Liste oder VDB-Bau), der sowohl statische als auch baurechtliche Kompetenz nachweist – mit Auftrag auf Prüfung der lichten Durchgangshöhe, der Dachkonstruktionsanpassungsmöglichkeiten und der Verantwortungszuordnung.
    3. Statik- und Baurechtsgutachten parallel einholen: Beauftragen Sie gleichzeitig einen anerkannten Statiker mit einer aktualisierten Tragwerksprüfung und einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt mit Prüfung der Gewährleistungsansprüche und Fristen.
    4. Keine Baumaßnahmen ohne Genehmigung: Unterlassen Sie jede Änderung am Dach oder an Türöffnungen, bis sowohl die Baugenehmigungsbehörde als auch der Statiker schriftlich bestätigt haben, dass die geplante Lösung baurechtlich zulässig und statisch sicher ist.
    5. Dokumentation aller Kommunikation: Führen Sie ein Mängelprotokoll mit Datum, Inhalt und Empfänger jeder schriftlichen und mündlichen Kommunikation mit Architekt, Statiker, Bauunternehmer und Behörden – auch bei Telefonaten stets Bestätigung per E-Mail.
    6. Alternativen prüfen lassen: Fordern Sie vom Architekten mindestens drei technisch umsetzbare, baurechtlich sichere Lösungen ein (z. B. Gaube, Drempelaufstockung, Raumfunktionsverlagerung) mit jeweiliger Kosten- und Zeitplanung – keine pauschale Grundrissänderung akzeptieren.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drempel
    Der Drempel, auch Kniestock genannt, ist eine senkrechte Wand auf der Decke des obersten Geschosses, die das Dach trägt. Er vergrößert die Wohnfläche im Dachgeschoss und erhöht die Raumhöhe. Verwandte Begriffe: Kniestock, Attika, Brüstung.
    Rohbaumaß
    Das Rohbaumaß bezeichnet die Abmessungen eines Bauteils im unfertigen Zustand, also vor dem Aufbringen von Putz, Estrich oder anderen Oberflächen. Es ist wichtig für die Planung und Ausführung von Bauarbeiten. Verwandte Begriffe: Fertigmaß, Nennmaß, Istmaß.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass die Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan.
    Mängelbeseitigung
    Die Mängelbeseitigung ist die Behebung von Mängeln an einem Bauwerk oder einer Leistung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Nachbesserung.
    DIN 18101
    DIN 18101 ist eine deutsche Norm, die die Maße für Türen und Türöffnungen in Wohngebäuden festlegt. Sie dient der Standardisierung und erleichtert die Planung und Ausführung von Bauarbeiten. Verwandte Begriffe: Norm, Standard, Richtlinie.
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und deren Bau überwacht. Er ist für die Gestaltung, Funktionalität und technische Umsetzung von Bauvorhaben verantwortlich. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Planer, Bauleiter.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch ein schuldhaftes Verhalten einer anderen Person entstanden sind. Im Baurecht kann Schadensersatz bei Planungsfehlern oder mangelhafter Ausführung geltend gemacht werden. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Haftung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Türhöhe ist im Neubau üblich?
      Die Standard-Türhöhe im Neubau beträgt in Deutschland in der Regel 201 cm (lichte Durchgangshöhe). Im Rohbaumaß kann die Höhe etwas größer sein, um den späteren Fußbodenaufbau zu berücksichtigen. Die genauen Maße sind in der DIN 18101 festgelegt.
    2. Was passiert, wenn die Türhöhe nicht den Normen entspricht?
      Eine nicht normgerechte Türhöhe kann zu Problemen bei der Nutzung, der Barrierefreiheit und dem Schallschutz führen. Zudem kann es bei einer späteren Bauabnahme zu Beanstandungen kommen. Im schlimmsten Fall kann die Baugenehmigung gefährdet sein.
    3. Wer ist für einen Planungsfehler bei der Türhöhe verantwortlich?
      In der Regel ist der Architekt für die korrekte Planung und Einhaltung der Normen verantwortlich. Bei einem Planungsfehler haftet er für die daraus entstehenden Schäden und Mängelbeseitigungskosten.
    4. Welche Rechte habe ich als Bauherr bei einem Planungsfehler?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf Mängelbeseitigung. Sie können den Architekten auffordern, den Fehler zu beheben und die Türhöhe anzupassen. Zudem haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen durch den Fehler Kosten entstanden sind.
    5. Wie kann ich einen Planungsfehler nachweisen?
      Um einen Planungsfehler nachzuweisen, sollten Sie die Baupläne, die Baubeschreibung und die einschlägigen Normen (z.B. DIN 18101) heranziehen. Ein Bausachverständiger kann Ihnen bei der Begutachtung und Dokumentation des Fehlers helfen.
    6. Welche Kosten entstehen bei der Mängelbeseitigung?
      Die Kosten für die Mängelbeseitigung hängen von der Art und dem Umfang des Fehlers ab. Sie können die Kosten für den Umbau der Türöffnungen, die Anpassung der Türen und eventuelle Folgeschäden umfassen. In der Regel trägt der Verursacher des Fehlers die Kosten.
    7. Kann ich den Architekten für den Planungsfehler haftbar machen?
      Ja, Sie können den Architekten für den Planungsfehler haftbar machen, wenn er seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Sie müssen ihm den Fehler nachweisen und ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Wenn er die Frist nicht einhält, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
    8. Was ist ein Drempel?
      Ein Drempel (auch Kniestock genannt) ist eine senkrechte Wand, die auf der Decke des obersten Geschosses eines Hauses errichtet wird und das Dach trägt. Er dient dazu, die Wohnfläche im Dachgeschoss zu vergrößern und die Raumhöhe zu erhöhen.

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  2. Türenplanung: Breite, Höhe & Raummaße prüfen

    Also,
    beschränken wir uns auf das Technische:
    Wie breit wurden die beiden Türen geplant?
    Gibt es dazu 1:50 Zeichnungen?
    Wie groß und wie hoch sind die Räume?
    Warum ist es nicht möglich, die beiden Türen einfach zu versetzen oder schmaler zu machen? (von der Dachschräge weg)
    Wie ist überhaupt der Baufortschritt?
    Grüße
  3. Zu niedrige Türen: Grundrissänderung vs. Alternativen

    zu niedrige Türen
    Hallo Herr Filusch,
    unser Haus befindet sich im Rohbau, mit gedecktem Dach, Ostseite verklinkert bis UKAbk. Fenster -
    Im OGAbk. müsste der komplette Grundriss verändert werden, offenes Treppenhaus bzw. der Ausschnitt für die Treppe müsste zum Teil verkleinert bzw. zugegossen oder auf jeden Fall verändert werden. Die Stahlträger die das Dach halten versetzt und verändert werden. Die Treppe fürs offene Treppenhaus verkleinert
    werden. Da wir alle recht groß sind, legen wir auf die hohen Türen sehr viel Wert, auf schmalere oder auch abgeschrägte Türen kommen nicht in Betracht. Das Dach bzw. den Dachstuhl kann man angeblich nicht um 10 cm anheben. Lt. Rechtsauskunft zählt ja hier nicht die Verhältnismäßigkeit, normalerweise müsste die obere Etage komplett abgetragen werden. Man lässt sich doch nicht einen Grundriss erstellen und gibt hinterher  -  weil da mehrere Personen geschlafen haben, sich mit einer Alternative zufrieden, die keine ist. Schließlich bezahlt man jahrelang so ein Haus ab  -  und ärgert sich jedes Mal, wenn seine Vorstellungen nicht verwirklicht wurden. Zu den Angaben wir haben im OG eine Höhe von 2,40 m im UGAbk. eine von 2,60 m
  4. Architektenvertrag: Baufachliche Beratung empfohlen!

    Hallo A.Z. ,
    bauen Sie eigentlich klassisch mit Architektenvertrag?
    Liegen alle Änderungsmöglichkeiten und -Unmöglichkeiten schriftlich vor?
    Die bereits eingeholte rechtliche Beratung würde ich durch eine baufachliche Beratung und Einschätzung durch einen neutralen Architekten/ Sachverständigen ergänzen lassen.
    Grüße
  5. Planungsfehler: Fristsetzung & Alternativen prüfen!

    Türen zu niedrig
    Hallo,
    vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Wir bauen mit einem Bauträger, Firmensitz Neumünster.
    Änderungsmöglichkeiten sollten uns bereits bis zum 11.02.2011 vorgestellt worden sein, eigentlich schon eher. Wir haben schon zweimal eine Frist gesetzt, die nicht eingehalten wurde. Mit der Architektin, die den Planungsfehler zugegeben hat, bereits gesprochen, unser Bauleiter ist momentan krank  -  und die Geschäftsführer der Firma sind, wie so oft nicht zu erreichen. Es ist ein Frage- und Antwortspiel (Fragespiel, Antwortspiel), das sehr schleppend verläuft. Eigentlich wollten wir uns erst einmal die Alternativen aufzeigen lassen ... die wollen uns wahrscheinlich an der langen Leine halten. Sollte sich jetzt am 14.02.2011 nichts tun, werden wir wohl einen Sachverständigen und dann einen Anwalt  -  oder vor das Schiedsgericht der Architekten oder Ingenieurskammer Hannover ziehen. Da das Haus eh vermietet wird und wir Eigentum besitzen, ist die Sache zwar ärgerlich, aber nicht so tragisch.
    Grüße
    A. Z.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Türen im Neubau zu niedrig: Rechte & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt das Problem zu niedriger Türen im Neubau aufgrund eines Architektenfehlers. Diskutiert werden mögliche Rechte der Bauherren, Optionen zur Mangelbeseitigung und die Frage der Verhältnismäßigkeit von Änderungen. Es wird empfohlen, neben rechtlicher auch baufachliche Beratung einzuholen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Zu niedrige Türen: Grundrissänderung vs. Alternativen kann eine Grundrissänderung im OGAbk. umfangreiche Konsequenzen haben, inklusive der Versetzung von Stahlträgern. Dies sollte sorgfältig geprüft werden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Türenplanung: Breite, Höhe & Raummaße prüfen rät zur Überprüfung der ursprünglichen Planung (Breite, Höhe, Raummaße) anhand von 1:50 Zeichnungen, um die Ursache des Problems zu identifizieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten, wie in Architektenvertrag: Baufachliche Beratung empfohlen! angeraten, eine neutrale baufachliche Beratung durch einen Architekten oder Sachverständigen in Anspruch nehmen, um die Situation umfassend zu beurteilen und die besten Handlungsoptionen zu ermitteln. Zudem ist es ratsam, die Kommunikation mit dem Bauträger schriftlich zu führen und Fristen zu setzen, wie im Beitrag Planungsfehler: Fristsetzung & Alternativen prüfen! vorgeschlagen.

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