Glasdicke Fenster: Reicht die Scheibendicke bei 1,5x3m Fenstergröße aus? Windlast prüfen!
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Glasdicke Fenster: Reicht die Scheibendicke bei 1,5x3m Fenstergröße aus? Windlast prüfen!

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns wurde vor kurzem eine relative große Glasfront eingebaut  -  1 Scheibe ist ca. 1,5 x 3 m (BxH) groß. Klopft man gegen die Scheiben, schwingen diese extrem nach. Sogar das nächste Fenster bewegt sich noch mit. Es handelt sich um eine Zweifachverglasung, die Scheibendicke beträgt jew. 4 mm. Reicht das aus oder sind die Gläser zu dünn? (Die Fenster sind auf der Wetterseite des Hauses und damit starkem Wind ausgesetzt). Anbei ein Bild zur Verdeutlichung.
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Anja
  • Name:
  • Anja
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Bei Anzeichen von Rissen oder Beschädigungen am Glas muss die Scheibe umgehend ausgetauscht werden.

    🔴 Kritisch: Eine falsche Montage kann die Stabilität des Fensters beeinträchtigen. Überprüfen Sie die fachgerechte Ausführung der Montage.

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    Die beschriebene starke Schwingung der Glasscheiben bei Berührung deutet darauf hin, dass die Glasdicke möglicherweise nicht ausreichend dimensioniert ist, insbesondere bei großen Fensterflächen von 1,5 x 3 Metern. Die Windlast, der die Fenster auf der Wetterseite des Hauses ausgesetzt sind, spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

    Ich empfehle, die Glasdicke von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Dabei sollte die statische Berechnung unter Berücksichtigung der Windlastzone, der Gebäudehöhe und der Fenstergröße erfolgen. Die Einhaltung der relevanten Normen (z.B. DINAbk. 18008) ist hierbei essenziell.

    🔴 Gefahr: Eine unzureichende Glasdicke kann im schlimmsten Fall zum Glasbruch führen, insbesondere bei starkem Wind oder Hagel. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für Personen und Sachen dar.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Glasdicke und die statische Berechnung umgehend von einem qualifizierten Fensterbauer oder Statiker überprüfen. Fordern Sie einen Nachweis über die Einhaltung der einschlägigen Normen an.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Glasdicke
    Die Glasdicke bezeichnet die Stärke einer Glasscheibe, gemessen in Millimetern. Sie ist ein wichtiger Faktor für die Stabilität und Belastbarkeit des Glases.
    Verwandte Begriffe: Scheibendicke, Glasstärke, Glasdimensionierung
    Windlast
    Die Windlast ist die Kraft, die durch den Wind auf eine Fläche (z.B. eine Fensterscheibe) ausgeübt wird. Sie hängt von der Windgeschwindigkeit, der Gebäudehöhe und der Form des Gebäudes ab.
    Verwandte Begriffe: Winddruck, Sog, Windzone
    Statische Berechnung
    Die statische Berechnung ist ein rechnerischer Nachweis, dass ein Bauteil (z.B. eine Fensterscheibe) den auftretenden Belastungen standhält. Sie berücksichtigt die Materialeigenschaften, die Geometrie des Bauteils und die einwirkenden Kräfte.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Festigkeitsberechnung, Lastannahmen
    Scheibendurchbiegung
    Die Scheibendurchbiegung ist die Verformung einer Glasscheibe unter Last. Sie wird in Millimetern gemessen und sollte innerhalb der zulässigen Grenzen liegen, um Glasbruch zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Verformung, Deformation, Durchhang
    DIN 18008
    Die DIN 18008 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen an Glas im Bauwesen regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen zur Glasdicke, zur Tragfähigkeit und zur Sicherheit von Verglasungen.
    Verwandte Begriffe: Glasnorm, Bauvorschriften, Sicherheitsglas
    Zweifachverglasung
    Zweifachverglasung besteht aus zwei Glasscheiben, die durch einen Zwischenraum getrennt sind. Dieser Zwischenraum ist in der Regel mit einem Edelgas gefüllt, um die Wärmedämmung zu verbessern.
    Verwandte Begriffe: Isolierglas, Wärmeschutzglas, Mehrfachverglasung
    Windlastzone
    Deutschland ist in verschiedene Windlastzonen eingeteilt, die die zu erwartenden Windgeschwindigkeiten berücksichtigen. Die Windlastzone ist ein wichtiger Faktor bei der Dimensionierung von Bauteilen, die dem Wind ausgesetzt sind.
    Verwandte Begriffe: Windgebiet, Windstärke, Winddruck

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielt die Windlast bei der Glasdicke?
      Die Windlast ist ein entscheidender Faktor bei der Dimensionierung der Glasdicke. Je höher die Windlast, desto dicker muss das Glas sein, um den auftretenden Kräften standzuhalten. Die Windlastzonen sind in Deutschland in der DIN EN 1991-1-4 geregelt.
    2. Wie wird die Glasdicke bei Fenstern berechnet?
      Die Glasdicke wird anhand einer statischen Berechnung ermittelt, die die Fenstergröße, die Windlast, die Gebäudehöhe und die Art der Verglasung berücksichtigt. Diese Berechnung wird in der Regel von einem Statiker oder einem Fensterbauer durchgeführt.
    3. Was bedeutet der Begriff "Scheibendurchbiegung"?
      Die Scheibendurchbiegung beschreibt die Verformung der Glasscheibe unter Last (z.B. Wind). Eine zu hohe Durchbiegung kann zu Spannungen im Glas führen und das Risiko eines Glasbruchs erhöhen. Die zulässige Durchbiegung ist in den Normen begrenzt.
    4. Welche Normen sind bei der Glasdicke von Fenstern relevant?
      Die wichtigsten Normen sind die DIN 18008 (Glas im Bauwesen) und die DIN EN 1991-1-4 (Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten). Diese Normen legen die Anforderungen an die Glasdicke und die statische Berechnung fest.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Einfach-, Zweifach- und Dreifachverglasung?
      Einfachverglasung besteht aus einer einzigen Glasscheibe, während Zweifachverglasung aus zwei und Dreifachverglasung aus drei Glasscheiben besteht. Mehrfachverglasungen bieten eine bessere Wärmedämmung und einen höheren Schallschutz.
    6. Kann man die Glasdicke nachträglich verstärken?
      Eine nachträgliche Verstärkung der Glasdicke ist in der Regel nicht möglich. In den meisten Fällen muss die gesamte Glasscheibe ausgetauscht werden.
    7. Was kostet eine statische Berechnung für Fenster?
      Die Kosten für eine statische Berechnung hängen von der Komplexität des Projekts und dem Honorar des Statikers ab. Ich empfehle, mehrere Angebote einzuholen.
    8. Wie erkenne ich eine mangelhafte Glasdicke?
      Eine mangelhafte Glasdicke kann sich durch starke Schwingungen, übermäßige Durchbiegung oder sogar Risse im Glas äußern. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

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  2. Glasstatik Fenster: Windlast & Berechnung durch Fachmann

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Ein Schwingen der Scheiben ...
    Ein Schwingen der Scheiben ist nichts ungewöhnliches.
    Um jedoch die Statik zu berechnen, sind deutlich mehr Angaben nötig. Dies sollte von einem Glasfachmann erfolgen.
    Hier ist die Windlastzone in der Ihr Haus liegt zu ermitteln,
    die Meereshöhe, die Entfernung zu den Hausecken, etc.
    Wenn ich jedoch die alte Norm aus dem Jahr 2000 heranziehe, wo ich noch mit Tabellen (und einfachen Lastannahmen) arbeiten konnte, dann wird's mit 2 x 4 mm statisch recht eng.
    MfG
    Jürgen Sieber
  3. Fenster Statik: Recht auf Einsicht der Berechnungsgrundlage?

    Beunruhigend ...
    Hallo Herr Sieber,
    vielen Dank für Ihre Antwort  -  auch wenn ich nun etwas verunsichert bin. Ist nicht jeder Fensterbauer verpflichtet, eine Statikberechnung vor Erstellung der AB durchzuführen? Habe ich als Kunde ein Recht auf Einsicht der Berechnungsgrundlage?
    Viele Grüße & nochmals Danke!
    Anja
  4. Glasstatik: Fensterlieferant muss Statik vor Produktion prüfen!

    Foto von

    Grundsätzlich ja!
    Grundsätzlich haben Sie recht! Jeder Fensterlieferant muss vor Produktionsbeginn, die Glasstatik und die Fensterstatik prüfen. Wenn er das nicht kann, muss er sich von einem Techniker Hilfe holen.
    (die Landesinnungen stellen ihren Mitgliedern häufig diesen Service sogar kostenlos zur Verfügung.)
    Die Realität sieht aber oft so aus, dass ein Montagebetrieb die Fenster irgendwo bestellt, der Fertigungsbetrieb hat keine Ahnung von Einbauort, Windlasten und Gebäudegeometrie der Baustelle und Fertigt nach seinem Standardprogramm in dem Durchschnittswerte angesetzt sind.
    Der Fenstermonteur muss Ihnen spätestens mit der Rechnung, ein CEAbk.-Zeichen überreichen. Dies ist eine Eigenerklärung, in der er bestätigt, dass er die Anforderungen der Windlast, der Schlagregensicherheit, etc. eingehalten hat.
    Ob er allerdings das Blatt nur kopiert hat oder ob er wirklich gerechnet hat, lässt sich nur über eine Prüfung feststellen.
    MfG
    Jürgen Sieber
  5. Fenstergröße: Korrektur des Scheibenmaßes auf 1,35 x 2,30 m

    Foto von Josef Schrage

    @Jürgen Sieber
    Alles richtig im Bezug auf das angegebene Scheibenmaß.
    Nur, die von Anja genannte Scheibengröße von 1,5 x 3 m ist, nach dem Foto allem Anschein nach so nicht richtig.
    Freundliche Grüße
  6. Fenster ohne CE-Zeichen: Statik, Windlast & Gewährleistung prüfen!

    Herr Schrage ...
    Herr Schrage Sie haben Recht. Ich war vorhin auf der Baustelle und habe die Fenster nochmals ausgemessen. Die großen Scheiben haben die Maße 1,35 x 2,30 m (BxH). Bitte entschuldigen Sie die ungenauen Angaben.
    Herr Sieber,
    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wir haben bereits vor einiger Zeit eine erste Rechnung von dieser Firma erhalten  -  jedoch kein CEAbk.-Zeichen ... Nächste Woche soll das letzte Fenster eingebaut werden, dann werden wir wohl genauer Nachfragen müssen.
    Nur mal angenommen, die Berechnung wäre nicht erfolgt bzw. unvollständig gerechnet worden, und das Fenster geht auf Grund der falschen Statik bei zu hoher Windlast irgendwann kaputt  -  gilt hier auch nur die 2-jährige Gewährleistung?
    Noch eine kleine Anmerkung: Ein Mitarbeiter der Fa. war vor Ort und hat ausgemessen, die Produktion wird auch durch die Fa. selbst ausgeführt. Das Glas sowie die Montagearbeiten wurden allerdings von Sub- / Fremdunternehmen hergestellt/ausgeführt.
    Allen noch einen schönen Abend.
    Anja
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Glasdicke Fenster: Windlast & Scheibendicke bei großen Fenstern

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die ausreichende Glasdicke bei großen Fensterflächen (1,5x3m bzw. korrigiert 1,35x2,30m) im Hinblick auf Windlast. Ein Glasfachmann sollte die Statik berechnen. Fensterlieferanten sind verpflichtet, die Glasstatik vor Produktionsbeginn zu prüfen. Das Fehlen eines CEAbk.-Zeichens auf der Rechnung wirft Fragen bezüglich der Einhaltung von Anforderungen und Gewährleistung auf.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Glasstatik Fenster: Windlast & Berechnung durch Fachmann ist die Statikberechnung durch einen Glasfachmann unerlässlich, da hierfür Windlastzone, Meereshöhe und Entfernung zu Hausecken relevant sind.

    ✅ Zusatzinfo: Die Landesinnungen bieten ihren Mitgliedern oft kostenlose Services zur Prüfung der Glasstatik an, wie in Glasstatik: Fensterlieferant muss Statik vor Produktion prüfen! erwähnt wird.

    🔴 Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Fenster ohne CE-Zeichen: Statik, Windlast & Gewährleistung prüfen! deutlich wird, sollte das Fehlen eines CE-Zeichens auf der Rechnung Anlass zur Nachfrage geben, da dies die Einhaltung von Anforderungen bezüglich Windlast und Schlagregensicherheit betrifft. Es ist ratsam, die Berechnungsgrundlage einzusehen, wie in Fenster Statik: Recht auf Einsicht der Berechnungsgrundlage? erfragt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Glasfachmann zur Überprüfung der Glasstatik unter Berücksichtigung der korrigierten Fenstermaße (1,35 x 2,30 m), wie in Fenstergröße: Korrektur des Scheibenmaßes auf 1,35 x 2,30 m mitgeteilt. Fordern Sie vom Fensterlieferanten die Statikberechnung und das CE-Zeichen an, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

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