Ü-Zeichen fehlt bei Isolierglas: Was tun, wenn der Lieferant nicht reagiert?

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Ü-Zeichen fehlt bei Isolierglas: Was tun, wenn der Lieferant nicht reagiert?

Hallo,
wir haben in unserem Einfamilienhaus zwei verschiedene Fensterarten.
Einmal normale Isolierglasscheiben und andererseits Isolierglasscheiben mit verbreiterten Scheibenzwischenraum und darin laufenden Jalousien.
Die Scheiben für diese Fenster werden von einer Fa. A gefertigt, die diese Scheiben an Fa. B liefert. Diese Fa. B stellt dann aus diesen Scheiben eine Isolierglaseinheit mit dazwischenliegenden und laufenden Jalousien her. Weder die normalen Isolierglasscheiben noch die mit innenliegenden Jalousien verfügen über ein Ü-Zeichen. Es ist nichts im Scheibenzwischenraum eingestanzt, kein Lieferschein oder sonstiger Nachweis mit dem Ü-Zeichen wurde ausgehändigt. Wir haben die Fa. B aufgefordert uns das Ü-Zeichen nachzuweisen. Leider ohne Erfolg  -  es erfolgt KEINE Reaktion. Welche Möglichkeiten haben wir denn da, wenn der Lieferant nicht reagiert?
Vielen Dank für etwaige Tipps ...
  • Name:
  • michael
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Abnahme oder Inbetriebnahme der Fenster bis zur Vorlage gültiger Ü-Zeichen und zugehöriger Leistungserklärung durch den Hersteller der fertigen Isolierglaseinheit.

    🔴 KRITISCH: Sofortige Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen für Fenster- und Fassadentechnik zur objektiven Konformitätsprüfung – bis dahin gilt: Baustopp für den betroffenen Abschnitt.

    ⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Lieferungen, Korrespondenz und Mängelhinweise lückenlos – inkl. Fotos der fehlenden oder unleserlichen Ü-Zeichen sowie der Randverbundetiketten.

    ⚠️ WICHTIG: Prüfung der Jalousien separat auf baurechtliche Zulassung (z. B. Brandschutzklasse EI), da diese nicht durch das Ü-Zeichen der Scheibe abgedeckt sind.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Wenn ein Lieferant Isolierglasscheiben ohne das erforderliche Ü-Zeichen liefert, liegt ein Mangel vor. Das Ü-Zeichen bestätigt, dass das Produkt den geltenden deutschen Bauvorschriften entspricht.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation: Sichern Sie alle relevanten Dokumente wie Lieferscheine, Auftragsbestätigungen und die bisherige Korrespondenz mit dem Lieferanten.
    • Mängelanzeige: Setzen Sie den Lieferanten schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) in Verzug und fordern Sie ihn auf, die mangelhaften Scheiben durch solche mit Ü-Zeichen zu ersetzen. Setzen Sie eine angemessene Frist.
    • Rechtsberatung: Wenn der Lieferant nicht reagiert oder die Mängel bestreitet, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.
    • Ersatzvornahme: Nach erfolglosem Ablauf der Frist können Sie die Scheiben von einem anderen Unternehmen beschaffen und die Kosten dem ursprünglichen Lieferanten in Rechnung stellen. Dies sollte jedoch unbedingt mit einem Anwalt abgestimmt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel detailliert und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein Problem mit fehlenden Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) bei Isolierglasfenstern, die von zwei verschiedenen Firmen gefertigt wurden. Die fehlende Reaktion des Lieferanten auf die Aufforderung zur Nachweiserbringung ist ein ernstzunehmendes Indiz für mögliche Mängel in der Produktkonformität. Das Ü-Zeichen ist ein zentrales Element der Bauproduktenverordnung (BauPVOAbk.) und bestätigt, dass das Produkt den harmonisierten europäischen Normen entspricht. Ohne diesen Nachweis ist die rechtliche Verwendbarkeit der Fenster im Bauvorhaben stark gefährdet.

    🔴 Gefahr: Das Fehlen des Ü-Zeichens stellt ein erhebliches rechtliches und sicherheitstechnisches Risiko dar. Es kann bedeuten, dass die Fenster nicht den geltenden Anforderungen an Wärme-, Schall- oder Brandschutz entsprechen. Im Schadensfall (z.B. Glasbruch oder Undichtigkeit) drohen zudem versicherungstechnische Probleme, da nicht konforme Produkte verbaut wurden.

    ➕ Ergänzung: Die Verantwortung für die Konformität liegt beim Hersteller der fertigen Isolierglaseinheit (Fa. B). Da Fa. A nur die Rohscheiben liefert, muss Fa. B als Endhersteller die CEAbk.-Kennzeichnung und das Ü-Zeichen für das Gesamtprodukt ausstellen. Die fehlende Reaktion von Fa. B ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie Fa. B schriftlich mit einer klaren Fristsetzung (z.B. 14 Tage) zur Vorlage des Ü-Zeichens und der Leistungserklärung in Kenntnis. Bleibt dies erfolglos, wenden Sie sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder an einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt. Parallel dazu sollten Sie die Fenster von einem unabhängigen Sachverständigen für Fenstertechnik begutachten lassen, um die tatsächliche Qualität und Sicherheit zu prüfen. Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation und Mängel lückenlos für eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Das Fehlen des Ü-Zeichens bei Isolierglas stellt ein schwerwiegendes sicherheits- und rechtliches Problem dar, da es die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung für baurechtlich zugelassene Bauprodukte gemäß Bauproduktenverordnung (BPR) und Deutscher Bauregelliste darstellt.

    🔴 Gefahr: Ohne Ü-Zeichen liegt keine nachgewiesene Übereinstimmung mit den Anforderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZAbk.) vor – dies bedeutet, dass die Fenster möglicherweise nicht die erforderliche Wärmedämmung, Windsogfestigkeit, Einbruchhemmung oder Feuerwiderstandsklasse erfüllen und somit die Sicherheit, Energieeffizienz und Rechtssicherheit des Gebäudes gefährden.

    🔴 Gefahr: Bei Schäden (z. B. Bruch, Kondensatbildung, Jalousiestau) oder im Schadensfall (z. B. Feuer, Einbruch) kann die fehlende Ü-Kennzeichnung zu Haftungsrisiken für Bauherr, Planer und ausführendes Unternehmen führen – die Versicherung könnte Leistungen verweigern.

    ⚠️ Korrektur: Es ist unzulässig, anzunehmen, dass das Fehlen des Ü-Zeichens 'nur ein Formalismus' sei – es ist ein zwingendes, materielles Erfordernis für die Verwendung im genehmigungspflichtigen Bauwesen.

    ➕ Ergänzung: Das Ü-Zeichen muss entweder direkt in die Scheibe eingestanzt sein oder – bei Verbundscheiben mit Jalousien – auf einem dauerhaften, nicht entfernbaren Etikett am Randverbund oder in der Lieferdokumentation enthalten sein; ein bloßer mündlicher Hinweis oder ein nicht zertifizierter Herstellernachweis reicht nicht aus.

    ➕ Ergänzung: Auch die Jalousien selbst unterliegen baurechtlichen Anforderungen (z. B. Brandschutz bei raumabschließenden Bauteilen); deren Zulassung ist separat zu prüfen und darf nicht mit der Scheiben-Zulassung vermischt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Fenster- und Fassadentechnik (z. B. nach DINAbk. 4109 oder mit abZ-Prüferlaubnis), um die Konformität der eingebauten Glaseinheiten zu begutachten – bis zur Klärung darf keine Abnahme erfolgen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren das Fehlen des Ü-Zeichens als rechtlichen und sicherheitstechnischen Mangel gemäß Bauproduktenverordnung (BauPVO) und deutschem Baurecht.
    • Alle drei betonen die Zwingendkeit des Ü-Zeichens als materielles Erfordernis – kein „reiner Formalismus“ (Qwen), sondern Nachweis für baurechtliche Verwendbarkeit.
    • Alle drei fordern schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung und Rechtsberatung bei Ablehnung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert primär auf Vertragsrecht und Mängelrechte (§ 433 BGBAbk.), während DeepSeek und Qwen stärker die baurechtliche Konsequenz (Gefährdung der Abnahme, Bauaufsichtsbehörde, Versicherungsrisiko) hervorheben.
    • GoogleAI erwähnt nicht explizit die Herstellerrolle der Endfertigerin (Fa. B); DeepSeek und Qwen klären dies ausdrücklich und weisen auf die Sorgfaltspflicht des Endherstellers hin.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt detailliert die zulässige Anbringungsform des Ü-Zeichens (Einstanzung oder dauerhaftes Etikett am Randverbund) und betont, dass mündliche oder nicht zertifizierte Nachweise unzulässig sind.
    • Qwen und DeepSeek ergänzen die separate Zulassungspflicht der Jalousien – GoogleAI erwähnt dies nicht.
    • DeepSeek und Qwen fordern explizit die Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen vor Abnahme – GoogleAI erwähnt dies nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI sieht Ersatzvornahme (Beschaffung durch Dritten) als mögliche weitere Maßnahme an, ohne vorherige Begutachtung oder Behördenkontakt. DeepSeek und Qwen betonen hingegen, dass eine Ersatzvornahme nur nach vorheriger technischer Bewertung und Rechtsberatung zulässig ist – und dass ein Baustopp bis zur Klärung geboten ist. Die sicherere, vorsichtige Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Handeln nach dem Vorsichtsprinzip: Kein weiterer Einbau, keine Abnahme, keine Ersatzvornahme vor technischer und rechtlicher Klärung.
    • Verantwortung klarstellen: Der Hersteller der fertigen Isolierglaseinheit (nicht der Rohscheibenlieferant) trägt die volle Verantwortung für das Ü-Zeichen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Einordnung des MangelsDas Fehlen des Ü-Zeichens ist ein zwingender, materieller Mangel gemäß BauPVO und Baurecht – kein Formalfehler.
    Verantwortlichkeit für Ü-ZeichenDer Hersteller der fertigen Isolierglaseinheit (Endfertiger) ist ausschließlich verantwortlich – nicht der Lieferant von Rohscheiben.
    Zulässige Anbringung des Ü-ZeichensEinstanzung in die Scheibe oder dauerhaftes, nicht entfernbare Etikett am Randverbund; bloße Lieferdokumentation oder mündliche Angaben reichen nicht aus.
    Dringlichkeit der technischen Prüfung⚠️Alle Modelle fordern eine Prüfung – DeepSeek und Qwen verlangen explizit einen zertifizierten Sachverständigen vor Abnahme; GoogleAI nennt diesen Schritt nicht, sodass Abwägung erforderlich ist.
    Behördliche Einbindung⚠️DeepSeek und Qwen erwähnen Bauaufsichtsbehörde als Option bei Untätigkeit; GoogleAI nicht – Abwägung zwischen Rechtsdurchsetzung und behördlichem Einschreiten ist erforderlich.
    Jalousien-ZulassungQwen und DeepSeek betonen die separate Zulassungspflicht; GoogleAI erwähnt Jalousien nicht – Widerspruch durch Nichtbeachtung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Fenster- und Fassadentechnik zur Prüfung der Konformität – bis zum Vorliegen des Ü-Zeichens und des Gutachtens darf keine Abnahme stattfinden; prüfen Sie zusätzlich die Jalousien separat auf baurechtliche Zulassung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKeine baurechtliche Zulassung → Nichtabnahme durch BauaufsichtProjektverzögerung, Kosten für Rückbau und Neubeschaffung, Baustopp
    🔴 RisikoFehlende Wärme- oder Windsogfestigkeit → energetische Mängel oder SchädenEnergieverlust, Schimmelbildung, Glasschäden bei Sturm, Haftung des Bauherrn
    🔴 RisikoUnzureichender Brandschutz → Gefährdung im BrandfallLebensgefahr, Haftungsansprüche, Versicherungsleistung verweigert
    🔴 RisikoFehlende Einbruchhemmung → SicherheitslückeErhöhte Einbruchsgefahr, Haftung bei Schäden an Dritten oder Mieter
    🔴 RisikoKeine nachweisbare Konformität → Haftungsrisiko für Planer und BauausführendeZivilrechtliche Klagen, Schadensersatzforderungen, Berufshaftpflicht-Ausschluss
    ✅ ChanceFrühzeitige Mängelbeseitigung durch Lieferanten vor AbnahmeKostenfreie Nachlieferung konformer Fenster, Vermeidung von Nachbesserungskosten
    ✅ ChanceDokumentierte Mängelanhaltung als Beweismittel für RechtsansprücheSicherstellung von Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung ohne gerichtlichen Prozess
    ✅ ChanceProfessionelle Begutachtung als Grundlage für technisch fundierte VerhandlungenVermeidung von Fehlentscheidungen, klare Handlungsgrundlage für Bauherr und Planer
    ✅ ChanceFrühe Klärung mit Bauaufsichtsbehörde bei UnklarheitVermeidung von späteren Rückbauanordnungen, klare Zuständigkeitszuweisung
    ✅ ChanceÜberprüfung der Jalousien-Zulassung als Chance zur zukünftigen RisikovermeidungLangfristige Rechtssicherheit, Einhaltung neuerer Brandschutzanforderungen (z. B. bei Schulen, Altenheimen)

    Orientierungshilfen

    1. Unverzüglichen Baustopp verfügen: Stellen Sie den Einbau und die Abnahme der betroffenen Fenster bis zur Vorlage gültiger Ü-Zeichen und eines Sachverständigengutachtens ein.
    2. Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Fenster- und Fassadentechnik (z. B. nach DIN 4109 oder mit abZ-Prüferlaubnis) zur Prüfung der Konformität – fordern Sie ein schriftliches Gutachten mit konkreter Aussage zur Verwendbarkeit.
    3. Hersteller konkret ansprechen: Setzen Sie den Endhersteller der Isolierglaseinheit (nicht den Rohscheibenlieferant) schriftlich mit Frist (10–14 Tage) zur Vorlage des Ü-Zeichens und der zugehörigen Leistungserklärung in Verzug – per Einschreiben mit Rückschein.
    4. Jalousien gesondert prüfen: Fordern Sie vom Hersteller der Jalousien den Nachweis einer baurechtlichen Zulassung (z. B. abZ oder CE mit Prüfzeugnis für Brandschutz) an – bei fehlendem Nachweis ist eine separate Gutachtenerstellung erforderlich.
    5. Dokumentation systematisch aufbauen: Sammeln Sie alle Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, E-Mails, Fotos (Ü-Zeichen am Randverbund, Etiketten), sowie Protokolle aller Besprechungen in einer Mängelakte.
    6. Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren: Beauftragen Sie bereits jetzt einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt zur Absicherung der Mängelrechte – insbesondere für Fristsetzung, Ersatzvornahme und Haftungsverteidigung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Ü-Zeichen
    Das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) ist ein nationales Kennzeichen in Deutschland, das bestätigt, dass ein Bauprodukt den geltenden technischen Baubestimmungen entspricht. Es wird vom Hersteller angebracht, nachdem er die Konformität des Produkts nachgewiesen hat.
    Verwandte Begriffe: CE-Kennzeichnung, Bauprodukt, Konformitätserklärung
    Isolierglas
    Isolierglas besteht aus mindestens zwei Glasscheiben, die durch einen Randverbund mit einem gasgefüllten Scheibenzwischenraum verbunden sind. Es dient zur Wärmedämmung und Reduzierung des Energieverlusts durch Fenster.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmglas, Mehrscheibenisolierglas, Scheibenzwischenraum
    Scheibenzwischenraum
    Der Scheibenzwischenraum ist der Raum zwischen den Glasscheiben im Isolierglas. Er ist in der Regel mit einem Edelgas (z.B. Argon oder Krypton) gefüllt, um die Wärmedämmung zu verbessern.
    Verwandte Begriffe: Gasfüllung, Randverbund, Wärmedämmung
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) und privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht).
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Werkvertrag
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an einer Kaufsache oder einem Werk durch den Käufer oder Besteller an den Verkäufer oder Unternehmer. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz
    Ersatzvornahme
    Die Ersatzvornahme ist die selbstständige Beseitigung eines Mangels durch den Gläubiger (z.B. Bauherr), nachdem der Schuldner (z.B. Handwerker) trotz Fristsetzung nicht geleistet hat. Die Kosten der Ersatzvornahme können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden.
    Verwandte Begriffe: Selbstvornahme, Kostenvorschuss, Verzugsschaden
    Jalousien
    Jalousien sind ein Sicht- und Sonnenschutz, der aus horizontalen oder vertikalen Lamellen besteht. Sie können manuell oder elektrisch bedient werden und dienen zur Regulierung des Lichteinfalls und der Privatsphäre.
    Verwandte Begriffe: Rollladen, Raffstore, Sonnenschutz

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet das Ü-Zeichen bei Isolierglas?
      Das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) bestätigt, dass das Isolierglas den deutschen Bauvorschriften entspricht und für den Einbau in Deutschland zugelassen ist. Es ist ein Nachweis der Konformität mit den technischen Regeln.
    2. Welche Konsequenzen hat das Fehlen des Ü-Zeichens?
      Das Fehlen des Ü-Zeichens bedeutet, dass das Produkt nicht den deutschen Bauvorschriften entspricht. Der Einbau kann untersagt werden, und es können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Im schlimmsten Fall kann die Baugenehmigung gefährdet sein.
    3. Kann ich Isolierglas ohne Ü-Zeichen trotzdem einbauen?
      Grundsätzlich ist der Einbau von Isolierglas ohne Ü-Zeichen in Deutschland nicht zulässig, da es gegen die Bauordnung verstößt. Es können Bußgelder verhängt werden, und im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.
    4. Wie weise ich nach, dass das Ü-Zeichen fehlt?
      Dokumentieren Sie das Fehlen des Ü-Zeichens durch Fotos und Lieferscheine. Fordern Sie vom Lieferanten eine schriftliche Bestätigung an, dass das Produkt ohne Ü-Zeichen geliefert wurde. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf.
    5. Was ist, wenn der Lieferant sich weigert, das Isolierglas auszutauschen?
      Setzen Sie dem Lieferanten eine letzte Frist zur Nachbesserung. Wenn diese Frist erfolglos verstreicht, können Sie rechtliche Schritte einleiten oder die Ware von einem anderen Lieferanten beziehen und die Mehrkosten dem ursprünglichen Lieferanten in Rechnung stellen.
    6. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Isolierglas ohne Ü-Zeichen eingebaut wurde?
      Ja, Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen durch den Einbau des mangelhaften Isolierglases ein Schaden entstanden ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie das Glas aufgrund fehlender Konformität wieder ausbauen und ersetzen müssen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Isolierglas mit und ohne Jalousien im Scheibenzwischenraum?
      Isolierglas mit Jalousien im Scheibenzwischenraum bietet zusätzlichen Sonnen- und Sichtschutz. Die Jalousien sind vor Witterungseinflüssen geschützt und wartungsarm. Allerdings sind diese Scheiben in der Regel teurer und schwerer als normale Isolierglasscheiben.
    8. Welche Normen gelten für Isolierglas in Deutschland?
      Für Isolierglas gelten in Deutschland unter anderem die DIN EN 1279 (Isolierglas) und die DIN 18545 (Verglasungsrichtlinie). Diese Normen regeln die Anforderungen an die Qualität, die Leistung und die Kennzeichnung von Isolierglas.

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