wir haben gerade einen Fliesenleger-Meister im Haus (Saarland), der unser Bad neu verfliest. Nun bin ich kein Fliesenleger, aber mir erscheint die Ausführung nicht fachgerecht. Fliesen sind unsauber geschnitten. Besonders um den Spiegel arg schmale Fliesen und ungleiche Höhe, Zierleisten verschmiert und mit unschönen Fugen ... Mosaik um Ablauf ungut verlegt (siehe Fotos).
Wir haben leider Vertraglich keinen Sicherheitseinbehalt vereinbart. Auch liegt uns keine Urkalkulation, lediglich eine einfache pauschalisierte Leistungsbeschreibung im Angebot vor. So kann ich kaum eine Minderung für die beanstandeten Mängel kalkulieren.
Ich bin sehr gespannt auf Eure fachmännische Meinung. Wie soll ich vorgehen? Der Gute bekommt 3.500,00 €. Ist es rechtens, wenn ich für die festgestellten Mängel einfach 10,00 % Minderung festlege, oder lohnt sich gar einen Gutachter hinzuzuziehen.
Meine Meinung - ich habe mal Landschaftsgärtner gelernt und so schlecht verlegte Terrassenplatten hätte ich keinem Kunden zugemutet. Dabei sollte man doch meinen, der Anspruch an Genauigkeit im Bad liegt höher als im Garten!
Besten Dank für Eure geschätzte Meinung.
C. Maron





