ich habe eine etwas theoretische Frage zum (Tritt-) Schallschutz.
Auf juristischer Ebene wurde in den letzten Jahren klargestellt, dass die Einhaltung der DIN 4109 allein nicht den aaRdTAbk. entspricht. Oder anders gesagt: Die "mittlere Qualität und Güte", die bei nicht anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen üblicherweise geschuldet ist, wird in Sachen Schallschutz nicht vollumfänglich durch die Forderungen der DINAbk. 4109 abgebildet.
Häufig läuft das darauf hinaus, dass z.B. für den bewerteten Trittschallpegel von Fußbodenkonstruktionen höhere Werte als die 53 dBAbk. aus der DIN 4109 einzuhalten sind. Soweit so gut.
Das in der entsprechenden DIN festgeschriebene Messverfahren deckt aber nur einen Teil des menschlichen Hörvermögens ab (bestimmter Frequenzbereich). Insbesondere der Bereich tiefer Frequenzen unterhalb von 100 Hz wird nicht berücksichtigt. Zweifellos ist die Trittschalldämmung aber auch in diesem niedrigen Frequenzbereich relevant. Dies gilt umso mehr als mit der Verbreitung der Fußbodenheizung auch das barfuß bzw. mit Socken laufen zum Standard wird. Diese Art des Gehens regt aber vor allem Frequenzen unterhalb von 100 Hz an.
Die Qualität der Trittschalldämmung lässt sich selbstverständlich auch in diesem Bereich unterhalb von 100 Hz messtechnisch erfassen und auch qualitätiv ausdrücken, z.B. mittels des Spektrumanpassungswerts CI, 50-2500 Hz. In der Fachliteratur wird auf solche Messungen außerhalb des von der DIN berücksichtigten Bereichs auch häufig verwiesen, vor allem in Zusammenhang mit "dröhnenden" Fußböden, die ansonsten hervorragende Trittschallwerte erreichen können.
Meine Frage ist nun: Wenn schon juristisch festgestellt wurde, dass die Höhe der in der DIN 4109 festgeschriebenen Schalldämmmaße nicht den aaRdT entspricht, liegt dann nicht auch die Annahme nahe, dass das festgelegte Messverfahren ebenso nicht alle von den aaRdT betroffenen Aspekte (hier: Trittschalldämpfung bei tiefen Frequenzen) berücksichtigt?
Müsste man bei der Bewertung, ob ein Boden die geschuldete Funktion im Hinblick auf Trittschalldämmung "liefert" nicht auch der Frequenzbereich außerhalb der DIN berücksichtigt werden, sofern er für die menschliche Wahrnehmung relevant ist? Insbesondere bei sogenannten "Komfort-Wohnungen"?
Anbei noch ein Link, der die Problematik gut darstellt:
Österreich scheint auch schon den Weg eingeschlagen zu haben: