ich habe ein altes Haus bj 1970, dieses haben wir nun nach und nach saniert. letztes Jahr im Mai haben wir einen Fliesenleger beauftragt unseren vorflur, wohnflur und etwas zeitversetzt unsere Küche zu fliesen. nun sind wir in den Urlaub gefahren und der Fliesenleger sollte in dieser Woche die Flure fertig machen. dieses hat er auch gemacht, wobei wir aber Mängel angemeldet haben. da wurde uns gesagt das wäre alles kein Problem, diese Mängel werden beseitigt, wenn die Küche gemacht wird. damit waren wir auch einverstanden. nun ist es September geworden und die Küche wurde gemacht, leider war diese in unseren Augen so schlecht, dass wir einen Architekten beauftragt haben diese arbeiten des fliesenlegers zu "bewerten". daraufhin hat er eine lange liste geschrieben. worauf der fliesenverleger wieder da war und meinte das alles fachlich richtig wäre. viele briefe wurden geschrieben und der Fliesenleger hat mehrere Möglichkeiten gehabt seine arbeiten nachzubessern dieses immer mit Fristsetzung. leider ist es immer noch nicht OK und wir wissen nun nicht wie es weiter gehen soll. nach den Ausbesserungsversuchen ist es leider nicht wirklich besser geworden. wir haben eine fliese von edilcuoghi 300x600 die wurden im halbverband gelegt, dadurch ergeben sich in der Fläche immer wieder extreme höhenversetze von zum Teil mehr als 2 mm. der Architekt meint das ist ein falscher verbant für die fliesen, diese fliesen sollte man nicht im halbverband verlegen, sondern in einem viertel oder "wilden" verband. außerdem sind manche Fugen 2 mm andere 5 mm, zudem ist das gesamte fugenbild in der Küche viel breiter als in den fluren. in einem der Flure wurde eine Arosone eingebaut die wurde nicht mittig in der fliese verlegt, die Mitte wäre 15 cm und genommen wurde 16,5 cm zu 13,5 cm kann das jemand einschätzen wie unsere chanchen damit vor Gericht sind? lohnt sich da ein Rechtsstreit? leider kann ich die Situation gerade überhaupt nicht mehr einschätzen.
wäre toll wenn uns hier jemand weiter helfen könnte. vielen Dank im Voraus!



