Fliesenverlegung mangelhaft: Rechte, Fristen & Möglichkeiten bei Pfusch am Bau?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Fliesenverlegung mangelhaft: Rechte, Fristen & Möglichkeiten bei Pfusch am Bau?

Hallo,

ich habe ein altes Haus bj 1970, dieses haben wir nun nach und nach saniert. letztes Jahr im Mai haben wir einen Fliesenleger beauftragt unseren vorflur, wohnflur und etwas zeitversetzt unsere Küche zu fliesen. nun sind wir in den Urlaub gefahren und der Fliesenleger sollte in dieser Woche die Flure fertig machen. dieses hat er auch gemacht, wobei wir aber Mängel angemeldet haben. da wurde uns gesagt das wäre alles kein Problem, diese Mängel werden beseitigt, wenn die Küche gemacht wird. damit waren wir auch einverstanden. nun ist es September geworden und die Küche wurde gemacht, leider war diese in unseren Augen so schlecht, dass wir einen Architekten beauftragt haben diese arbeiten des fliesenlegers zu "bewerten". daraufhin hat er eine lange liste geschrieben. worauf der fliesenverleger wieder da war und meinte das alles fachlich richtig wäre. viele briefe wurden geschrieben und der Fliesenleger hat mehrere Möglichkeiten gehabt seine arbeiten nachzubessern dieses immer mit Fristsetzung. leider ist es immer noch nicht OK und wir wissen nun nicht wie es weiter gehen soll. nach den Ausbesserungsversuchen ist es leider nicht wirklich besser geworden. wir haben eine fliese von edilcuoghi 300x600 die wurden im halbverband gelegt, dadurch ergeben sich in der Fläche immer wieder extreme höhenversetze von zum Teil mehr als 2 mm. der Architekt meint das ist ein falscher verbant für die fliesen, diese fliesen sollte man nicht im halbverband verlegen, sondern in einem viertel oder "wilden" verband. außerdem sind manche Fugen 2 mm andere 5 mm, zudem ist das gesamte fugenbild in der Küche viel breiter als in den fluren. in einem der Flure wurde eine Arosone eingebaut die wurde nicht mittig in der fliese verlegt, die Mitte wäre 15 cm und genommen wurde 16,5 cm zu 13,5 cm kann das jemand einschätzen wie unsere chanchen damit vor Gericht sind? lohnt sich da ein Rechtsstreit? leider kann ich die Situation gerade überhaupt nicht mehr einschätzen.

wäre toll wenn uns hier jemand weiter helfen könnte. vielen Dank im Voraus!

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • litti
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Fliesenverlegung in Ihrem Haus haben. Mängel bei Fliesenarbeiten sind ärgerlich, aber es gibt klare Vorgehensweisen, um Ihre Rechte geltend zu machen.

    Zunächst ist es wichtig, die Mängel detailliert zu dokumentieren (Fotos, Protokolle). Setzen Sie dem Fliesenleger eine angemessene Frist zur Nachbesserung (schriftlich per Einschreiben mit Rückschein). Bewahren Sie alle Belege und Kommunikationen auf.

    Sollte der Fliesenleger die Mängel nicht innerhalb der Frist beheben oder die Nachbesserung fehlschlagen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Selbstvornahme (Mängelbeseitigung durch einen anderen Handwerker auf Kosten des ursprünglichen Fliesenlegers), Minderung des Werklohns oder im Extremfall Rücktritt vom Vertrag. Ein Architekt oder Bausachverständiger kann die Mängel fachlich beurteilen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel präzise, setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung und holen Sie sich bei Bedarf fachkundigen Rat (Architekt, Bausachverständiger, Anwalt für Baurecht).

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mangelrüge
    Die Mangelrüge ist die schriftliche Mitteilung an den Handwerker, dass die Werkleistung mangelhaft ist. Sie muss innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgen und die Mängel detailliert beschreiben.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Selbstvornahme
    Nachbesserung
    Die Nachbesserung ist die Beseitigung der Mängel durch den Handwerker. Der Handwerker hat das Recht auf Nachbesserung, sofern diese nicht unverhältnismäßig aufwendig ist.
    Verwandte Begriffe: Mangelrüge, Selbstvornahme, Gewährleistung
    Selbstvornahme
    Die Selbstvornahme ist die Beauftragung eines anderen Handwerkers mit der Mängelbeseitigung auf Kosten des ursprünglichen Handwerkers. Sie ist zulässig, wenn der ursprüngliche Handwerker die Nachbesserung verweigert oder die Nachbesserung fehlschlägt.
    Verwandte Begriffe: Mangelrüge, Nachbesserung, Kostenvoranschlag
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Handwerkers für Mängel an seiner Werkleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Werkleistung.
    Verwandte Begriffe: Mangelrüge, Nachbesserung, Selbstvornahme
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Werkleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht akzeptiert. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Mangelrüge, Gewährleistung, Werkvertrag
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Abnahme, Mangelrüge
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Mängel an Bauwerken zu beurteilen und Gutachten zu erstellen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Mangel, Gutachten

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Fristen gelten bei Mängeln an Fliesenarbeiten?
      Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme der Werkleistung. Innerhalb dieser Frist müssen Mängel gerügt werden. Nach der Mängelrüge muss dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.
    2. Was tun, wenn der Fliesenleger die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Fliesenleger die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt oder die Nachbesserung fehlschlägt, haben Sie das Recht auf Selbstvornahme (Beauftragung eines anderen Handwerkers auf Kosten des ursprünglichen Fliesenlegers), Minderung des Werklohns oder im Extremfall Rücktritt vom Vertrag.
    3. Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
      Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit genauer Beschreibung der einzelnen Mängel (z.B. lose Fliesen, unsaubere Fugen, Höhenunterschiede). Fertigen Sie Fotos oder Videos an, die die Mängel dokumentieren. Bewahren Sie alle Belege (Rechnungen, Angebote, Schriftverkehr) auf.
    4. Wann sollte ich einen Architekten oder Bausachverständigen hinzuziehen?
      Ein Architekt oder Bausachverständiger ist ratsam, wenn die Mängel komplex sind oder wenn Sie unsicher sind, ob die Mängel fachgerecht behoben wurden. Er kann die Mängel fachlich beurteilen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
    5. Was bedeutet Selbstvornahme?
      Selbstvornahme bedeutet, dass Sie einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen. Voraussetzung ist, dass Sie dem ursprünglichen Handwerker zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt haben und diese fruchtlos verstrichen ist.
    6. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fliesenarbeiten mangelhaft sind?
      Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in schwerwiegenden Fällen möglich, wenn die Mängel so erheblich sind, dass die Werkleistung für Sie unbrauchbar ist. In der Regel ist zuvor eine erfolglose Nachbesserung erforderlich.
    7. Was ist eine Minderung des Werklohns?
      Minderung bedeutet, dass Sie den Werklohn aufgrund der Mängel reduzieren. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Mängel.
    8. Welche Rolle spielt die Abnahme der Fliesenarbeiten?
      Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass die Werkleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Offensichtliche Mängel sollten Sie bereits bei der Abnahme rügen und im Abnahmeprotokoll festhalten. Verborgene Mängel können auch nach der Abnahme gerügt werden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Rechte bei Baumängeln
      Überblick über die Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Bauausführung.
    • Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
      Wie man eine korrekte Frist zur Mängelbeseitigung setzt und was dabei zu beachten ist.
    • Selbstvornahme: Vorgehensweise und Voraussetzungen
      Erklärung der Selbstvornahme und unter welchen Bedingungen sie zulässig ist.
    • Die Rolle des Architekten bei Baumängeln
      Wie ein Architekt bei der Feststellung und Beseitigung von Baumängeln helfen kann.
    • Baurechtliche Beratung bei Mängeln
      Wann und warum eine baurechtliche Beratung sinnvoll ist.
  2. Fliesenmängel: Sachverständiger vor Ort – Ursachenanalyse!

    Das geht nur
    vom Fachmann vor Ort! Sorry Ferndiagnose sinnlos. Hier gilt nicht nur DINAbk. 18202. Hinzu kommen Regeln für maximale Überzahnbildung  -  was sich aus einem Grundwert zzgl. den Toleranzen der Platten zusammensetzt. Das kann man aus der Ferne nicht bewerten. Mein Tipp: Handwerkskammer anrufen, Sachverständigen für Fliesenlegerhandwerk benennen lassen und diesem zum Ortstermin bitten. Wenn der SV einmal drauf schaut, kann er Ihnen sicher ihre Chancen erläutern und sie wissen, ob sie bei Ihm gleich ein Gutachten beauftragen oder nur den Ortstermin als Beratung vergüten müssen.
  3. Fliesen Arosone: Fachgerechter Einbau – Regeln & Details

    Hallo Uwe, erstmal danke für die schnelle ...
    Hallo Uwe, erstmal danke für die schnelle Hallo Uwe,

    erstmal danke für die schnelle Antwort! bevor ich einen Gutachter hole wollte ich einfach nur mal wissen ob z.B. die arosone (der stern) so wirklich fachmännisch eingebaut ist? ich meine wie wird sowas den einem Fliesenleger beigebracht muss doch irgendwelche regeln geben oder kann man diese fliese irgendwie einbauen? und die Verkleberichtungen z.B. einen Flur so den anderen so. macht das so ein Fliesenleger? es geht mir um grundlegende Sachen, sind die nicht für alle Fliesenleger gleich? Samstag kommt der Fliesenleger zum dritten mal und will nochmal sieben fliesen ersetzen weil die absätze von zwei mm zu hoch sind. Ich meine er macht es ja, aber dann werden die Fugen extrem unterschiedlich wie auf dem Foto zu sehen ist. muss ich das denn alles so hin nehmen?

  4. Fliesenrichtung: Vorherige Absprache – Optische Wirkung

    hier noch einer 😉
    bei dem Format hätten Sie doch vorher die Richtung mal absprechen müssen. Wenn die Tür zu ist, sieht der breitere Vorflur sicher für sich gesehen setzt besser aus. Hat er denn die Platten mit Ihnen ausgesucht, selbst bestellt und geliefert? Hat der da wirklich den Sockel auf den Fensterrahmen neben der Tür geklebt? ;-( Sorry und Grüße
  5. Fliesenkauf: Beratung im Meisterbetrieb – Erwartungen vs. Realität

    Hallo Michael, ja ich habe die fliesen ...
    Hallo Michael, ja ich habe die fliesen Hallo Michael,

    ja ich habe die fliesen bei unserem Fliesenleger am Ort ausgesucht und gekauft. Wir haben über alles mögliche gesprochen ... meine Frau und ich waren etliche mal bei ihm im laden und haben geschaut und uns beraten lassen. leider bin ich kein Fliesenleger ☹ deshalb bin ich zu einem meisterbetrieb gegangen! der mir heute noch sagt ist alles fachmänisch ... ich bin da nicht ganz seiner Meinung ... habe bis jetzt aber auch nichts brauchbares gefundden wo steht wie man diese fliesen oder auch eine arosone richtig verlegt. nicht mal bei dem Hersteller bin ich fündig geworden, habe kein datenblatt über die Reinigung der fliese gefundden oder eine verlegerichtlinie des Herstellers. gibt es sowas alles nicht bei fliesen? morgen ist der Fliesenleger wieder da! mal sehen was er machen will ... oder was für Lösungsvorschläge es gibt. MfG Tommy

  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Mangelhafte Fliesenverlegung: Rechte, Fristen & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Bei mangelhafter Fliesenverlegung ist eine schnelle Reaktion wichtig. Die Handwerkskammer kann Sachverständige vermitteln. Vorab sollte die fachgerechte Ausführung, beispielsweise bei Fliesen Arosone, geprüft werden. Eine frühzeitige Absprache der Fliesenrichtung kann spätere optische Mängel verhindern.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Fliesenmängel: Sachverständiger vor Ort – Ursachenanalyse! ist eine Ferndiagnose bei Fliesenmängeln nicht möglich. Ein Gutachten vor Ort ist unerlässlich, um die Einhaltung der DINAbk. 18202 und Regeln zur Überzahnbildung zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Fliesen Arosone: Fachgerechter Einbau – Regeln & Details diskutiert die fachmännische Ausführung spezieller Fliesenmuster und betont die Notwendigkeit, dass Fliesenleger bestimmte Regeln und Vorgaben einhalten müssen.

    🔴 Risiko: Wie in Fliesenrichtung: Vorherige Absprache – Optische Wirkung erwähnt, kann die fehlende Absprache der Fliesenrichtung zu einem optisch unbefriedigenden Ergebnis führen. Dies sollte vor der Verlegung mit dem Fliesenleger besprochen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit der Fliesenverlegung sollte man, wie in Fliesenkauf: Beratung im Meisterbetrieb – Erwartungen vs. Realität angedeutet, den Fliesenlegerbetrieb kontaktieren und Lösungsvorschläge einfordern. Falls keine Einigung erzielt werden kann, ist die Einschaltung eines Sachverständigen ratsam, um die Mängel zu dokumentieren und die eigenen Rechte im Rahmen der Gewährleistung geltend zu machen. Die Sanierung sollte fachgerecht erfolgen.

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