im Juli 2003 habe ich einen Anhydritestrich einbringen lassen, die Ausführung war sehr mangelhaft. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Mängelbeseitigung bestehen meinerseits einige Zweifel, ich hoffe dass ich diese im Forum ausräumen kann.
Der Bodenaufbau ist wie folgt: Ziegelelementdecke (Fertigteildecke), Trittschall- und Wärmedämmung (Trittschalldämmung, Wärmedämmung), Styropor-Elemente zum Einklicken der Fußbodenheizung, Anhydritestrich.
Seitens der ausführenden Firma wurde mir schriftlich versichert dass keinerlei Unebenheiten auftreten werden, ein nachträgliches Schleifen und verspachteln sei nicht notwendig. Die Garantiezeit wurde mit 10 Jahren schriftlich festgehalten. Auf Grund dieser schriftlichen Zusagen habe ich dieser Firma den Auftrag erteilt (obwohl etwas teurer als andere Firmen).
Der Anhydritestrich wurde im Juli 2002 eingebracht. Zum Zeitpunkt des Einbringens war die Fußbodenheizung eingebracht - aber noch nicht in Betrieb. Nach dem Austrocknen haben sich folgende Mängel gezeigt:
- Unebenheiten im gesamten Bereich (auf 1 mtr. bis zu 1 cm).
- Ungewollter Absatz von Küche zum Flur mit ca. 1,0 cm
- Fehlender Absatz vom Wohnzimmer zum Nebeneingangsbereich
- Riss im Estrich (auf eine Länge von 18 mtr. wurde ein
durchgehender Estrich eingebracht). Im Bereich
des Durchganges Wintergarten/Wohnzimmer hat sich ein ca. 2,5
mtr. lange Riss gebildet.
Die ausführende Firma hat folgende Mängelbeseitigung vorgeschlagen:
- Riss wird mit Harz ausgefüllt
- Der Estrich wird grundiert und mit einer Spachtelmasse
ausgeglichen
- Die Mängelbeseitigung kann jedoch erst erfolgen wenn die
Heizung in Betrieb genommen wurde,
ansonsten Gefahr des Abplatzens der Spachtelmasse.
Die Firma drängt zwischenzeitlich darauf dass ich dafür sorgen soll dass die Fußbodenheizung in Betrieb genommen werden kann. Ansonsten wird mir die Firma eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und den noch ausstehenden Rechnungsbetrag einfordern. Um hier keinen Rechtsstreit aufkommen zu lassen, mein Vorschlag an die Firma wie folgt: Ich bezahle gegen Bankbürgschaft, die Heizung ist bis Ende 2004 in Betrieb, sodass die Mängel behoben werden können, mit endgültiger Abnahme endet die Bankbürgschaft.
Meine Fragen an das Forum:
- Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
nachhaltig und anerkannt (vom VDIAbk. oder Sachverständigen)
- Ist der gespachtelte Boden gleichwertig mit einem ordentlich
eingebrachten Estrich
- Kann ich den Vorschlägen zustimmen
- Müssen zusätzliche schriftliche Vereinbarungen zur
Mängelbeseitigung festgehalten werden
Ich bedanke mich für Eure Hilfe - Hubert