Fenster nach EnEV 2009: Uw-Wert Berechnung für Denkmalschutz & Holzfenster?
In diesem Forum sind Sie: Energieeinsparverordnung EnEV📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung des Uw-Wertes von Fenstern im Denkmalschutz gemäß EnEV 2009. Dabei wird geklärt, dass für Angebote und Vergaben der U-Wert des Standard-Fensterformates als Nennwert gilt. Für die EnEV-Berechnung eines Neubaus sind jedoch die tatsächlichen Werte anzusetzen. Zudem besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der EnEV bei Denkmalschutz.
Fenster nach EnEV 2009: Uw-Wert Berechnung für Denkmalschutz & Holzfenster?
Die EnEV2009 sagt doch, dass neue Fenster einen Maximal-Uw-Wert von 1,3 nicht überschreiten dürfen. Bei den kleineren Fenstern (wir sind denkmalpflegerisch auf eine spezielle Holz/Holz-Ausführung festgelegt) würden wir in unserem Haus trotzdem darüber liegen. Unser Schreiner hat uns jetzt gesagt, für die Berechnung des Uw-Fensterwertes könne das Standardmaß (1.23 m x 1.48 m) zugrunde gelegt werden. Dann würden wir den Wert auch bei den kleineren Fenstern einhalten können. Ansonsten müsste er eine andere teuere Ausführung planen. Oder gilt das jeweilige Maß jedes einzelnen Fensters als Grundlage der Berechnung/des Nachweises?
Vielen Dank für die Hilfe! Johannes
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Der Uw-Wert muss für jedes einzelne Fenster auf Basis seiner tatsächlichen Abmessungen, Konstruktion und Verglasung rechnerisch ermittelt oder durch ein gültiges Prüfzeugnis nachgewiesen werden – kein automatischer Transfer des Referenzmaßes ist zulässig.
🔴 KRITISCH: Eine Ausnahme vom Uw-Grenzwert nach § 24 EnEVAbk. 2009 bedarf einer vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde – mündliche Absprachen oder technische Annahmen reichen nicht aus.
⚠️ WICHTIG: Der energetische Gesamtnachweis nach GEG (bzw. EnEV 2009) ist verbindlich; eine ausschließliche Fokussierung auf Einzelbauteile ohne Gebäudebilanz kann zu Genehmigungs- und Förderungsrisiken führen.
⚠️ WICHTIG: Die Verwendung historisch adäquater Holz/Holz-Fenster ist denkmalpflegerisch geboten, doch energetische Verbesserungen (z. B. Vakuumverglasung, verbesserte Dichtungen, zweilagige Rahmenkonstruktion) sind technisch möglich und müssen geprüft werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie aufgrund denkmalpflegerischer Auflagen spezielle Holzfenster verwenden müssen, die möglicherweise den geforderten Uw-Wert von maximal 1,3 nach EnEV 2009 überschreiten.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte mit Ihrem Schreiner und ggf. einem Energieberater zu besprechen:
- Standardmaße: Prüfen Sie, ob die Verwendung von Standardmaßen für die Fenster den Uw-Wert verbessern könnte.
- Sonderausführung: Klären Sie, ob es alternative Ausführungen der Holzfenster gibt, die den Anforderungen der EnEV entsprechen und gleichzeitig denkmalschutzrechtlich zulässig sind.
- Nachweis: Lassen Sie sich vom Schreiner genau erklären, auf welcher Grundlage der Uw-Wert für Ihre Fenster berechnet wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie eine detaillierte Berechnung des Uw-Wertes von Ihrem Schreiner ein und lassen Sie diese von einem unabhängigen Energieberater überprüfen. Dieser kann Ihnen auch alternative Lösungen aufzeigen, um die Anforderungen der EnEV zu erfüllen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die korrekte Anwendung des Uw-Wert-Nachweises nach EnEV 2009 (heute GEG) bei Fenstern im Denkmalschutz. Der Fragesteller geht davon aus, dass jedes einzelne Fenster den Grenzwert von 1,3 W/(m²K) einhalten muss, was bei kleinen Formaten und spezieller Holz/Holz-Ausführung problematisch ist.
✅ Zustimmung: Der Schreiner hat grundsätzlich recht: Die EnEV 2009 (und das heutige GEG) erlauben bei Fenstern den Nachweis des Uw-Wertes auf Basis des Referenzmaßes von 1,23 m x 1,48 m. Dies ist in der Norm DINAbk. EN ISO 10077-1 festgelegt. Kleine Fenster haben aufgrund des höheren Rahmenanteils tatsächlich schlechtere Uw-Werte als das Referenzfenster.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist jedoch der Gesamtnachweis der energetischen Qualität des Gebäudes. Bei Denkmalschutz kann die zuständige Behörde Ausnahmen vom Einzelnachweis zulassen, wenn der Gesamtenergiebedarf des Hauses dennoch eingehalten wird. Der Fragesteller sollte prüfen, ob ein rechnerischer Nachweis auf Gebäudeebene möglich ist.
🔴 Gefahr: Eine pauschale Anwendung des Referenzmaßes ohne Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und dem Energieberater kann zu einem formellen Mangel im Bauantrag oder bei der Förderung führen. Die EnEV 2009 verlangt den Nachweis für jedes Bauteil, erlaubt aber die Referenzmaß-Methode als Berechnungsgrundlage.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Energieberater mit Erfahrung im Denkmalschutz. Dieser kann eine Gesamtbilanz nach GEG erstellen und klären, ob die Verwendung des Referenzmaßes für alle Fenster zulässig ist. Zudem sollte die Denkmalschutzbehörde schriftlich bestätigen, dass die spezielle Holz/Holz-Ausführung erforderlich ist. Nur so lassen sich spätere Nachforderungen vermeiden.
KI-Analyse (Qwen)
Die EnEV 2009 regelt den energetischen Standard von Fenstern verbindlich und unterscheidet klar zwischen dem Uw-Wert eines konkreten Fensters und dem für die Berechnung zugelassenen Referenzmaß – doch letzteres dient ausschließlich der standardisierten Vergleichbarkeit von Fenstertypen, nicht der Umgehung gesetzlicher Anforderungen.
🔴 Gefahr: Die Annahme, dass ein kleineres Fenster automatisch den Uw-Wert eines größeren Referenzfensters 'erben' darf, ist rechtlich und physikalisch falsch – dies führt zu einem unzulässigen Nachweisverstoß und gefährdet die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens.
⚠️ Korrektur: Der Uw-Wert ist stets fensterspezifisch zu ermitteln; die EnEV 2009 verlangt für jedes einzubauende Fenster den Nachweis des maximal zulässigen Uw = 1,3 W/(m²·K) – und zwar auf Basis seiner tatsächlichen Abmessungen, Konstruktion und eingebauten Verglasung.
➕ Ergänzung: Für denkmalgeschützte Gebäude existieren zwar Ausnahmeregelungen (§ 24 EnEV 2009), doch diese setzen eine vorherige, schriftliche Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde voraus – eine bloße Schreiner-Aussage oder technische Annahme reicht nicht aus.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, das Standardmaß (1,23 m × 1,48 m) sei für die Nachweisführung bei individuellen Fenstern anwendbar, widerspricht der DIN V 4108-4:2013-02 sowie der EnEV-Anwendungshilfe – dort ist ausdrücklich festgelegt, dass der Uw-Wert für die konkrete Ausführung zu berechnen oder durch Prüfzeugnis nachzuweisen ist.
✅ Zustimmung: Die Festlegung auf eine historisch adäquate Holz/Holz-Ausführung ist im Denkmalkontext grundsätzlich sinnvoll und schützenswert – doch energetische Anforderungen und Denkmalschutz müssen im Einzelfall koordiniert, nicht gegeneinander ausgespielt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Energieberater (nach DIN 18599) und einen denkmalpflegerisch erfahrenen Bauphysiker, um einen rechtskonformen Nachweis zu erstellen – inklusive Prüfung der Denkmalausnahme und ggf. Optimierung der Konstruktion (z. B. Vakuumverglasung oder spezielle Dichtungskonzepte für historische Holzfenster).
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass der Denkmalschutz besondere Anforderungen an die Fensterausführung stellt und dass eine Koordination zwischen energetischer und denkmalpflegerischer Zielsetzung erforderlich ist.
- Alle betonen die Notwendigkeit eines unabhängigen Energieberaters mit Erfahrung im Denkmalschutz.
⚠️ Abweichung:
- DeepSeek sieht die Anwendung des Referenzmaßes (1,23 m × 1,48 m) als grundsätzlich zulässige Berechnungsgrundlage für Fenstertypen an, während Qwen dies ausdrücklich als rechtswidrig und physikalisch falsch zurückweist – GoogleAI erwähnt das Referenzmaß nicht.
- DeepSeek betont die Möglichkeit eines rechnerischen Gesamtnachweises auf Gebäudeebene als Alternative, während Qwen diesen zwar nicht leugnet, aber auf die unverzichtbare Fensterspezifität des Uw-Nachweises hinweist und den Gesamtnachweis nicht als Ersatz für den Einzelnachweis darstellt.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die Rechtslage präzise mit Verweis auf DIN V 4108-4:2013-02 und EnEV-Anwendungshilfe – ein Detail, das bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.
- Qwen benennt konkrete technische Optimierungsmöglichkeiten (Vakuumverglasung, spezielle Dichtungskonzepte), während GoogleAI lediglich „alternative Ausführungen“ erwähnt und DeepSeek hier keine Details liefert.
❌ Widerspruch:
- Zwischen DeepSeek und Qwen besteht ein klarer Widerspruch zur Zulässigkeit des Referenzmaßes für den Einzelnachweis: DeepSeek bezeichnet es als „erlaubt“, Qwen als „rechtswidrig“ und „unzulässig“. Aufgrund des Vorsichtsprinzips und der klaren Verweisung auf geltende Normen durch Qwen wird die sicherere Einschätzung (Qwen) priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Vertrauen Sie nicht der Annahme, dass das Referenzmaß den Uw-Nachweis für individuelle Fenster ersetzt. Jedes Fenster muss einzeln nachgewiesen werden – mit Unterstützung eines Bauphysikers und Energieberaters, die beide die EnEV/GEG-Rechtslage und die Denkmalschutzvorgaben kennen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Uw-Wert-Berechnung nach EnEV 2009 ❌ Widerspruch DeepSeek sieht Referenzmaß als zulässige Berechnungsgrundlage an; GoogleAI erwähnt es nicht; Qwen lehnt es als rechtswidrig ab – Konsens: Einzelnachweis ist zwingend erforderlich. Zulässigkeit von Ausnahmen nach § 24 EnEV ✅ Konsens Alle drei Modelle stimmen überein: Eine Ausnahme erfordert schriftliche Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde – keine pauschale Anwendung. Rolle des Energieberaters ✅ Konsens Alle drei Modelle empfehlen dringend die Beauftragung eines unabhängigen, zertifizierten Energieberaters mit Denkmalerfahrung. Technische Optimierungsmöglichkeiten ⚠️ Abwägung GoogleAI nennt „alternative Ausführungen“, DeepSeek bleibt vage, Qwen konkretisiert mit Vakuumverglasung und Dichtungskonzepten – Konsens: Optimierungen sind möglich, müssen jedoch bauphysikalisch geprüft werden. Gesamtnachweis auf Gebäudeebene ⚠️ Abwägung DeepSeek hebt diesen als praktikable Alternative hervor; Qwen räumt ihn ein, betont aber die Unverzichtbarkeit des Einzelnachweises; GoogleAI erwähnt ihn nicht – Konsens: Der Gesamtnachweis ergänzt, ersetzt aber nicht den Einzelnachweis. 👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie den Uw-Nachweis fensterspezifisch, lassen Sie Ausnahmen schriftlich genehmigen und beauftragen Sie einen gemeinsamen Fachdialog zwischen Energieberater, Bauphysiker und Denkmalpfleger – ohne Abstimmung zwischen diesen Fachleuten ist kein rechtskonformer Nachweis möglich.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlender oder formell unzulässiger Uw-Nachweis für einzelne Fenster Gefährdet die Bauabnahme, Förderung und Versicherungsfähigkeit; Nachbesserungskosten bis zu 30.000 € möglich. 🔴 Risiko Fehlende schriftliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde für § 24-Ausnahme Rechtliche Unwirksamkeit des Bauantrags; Risiko der Rückbauforderung oder Bußgelder bis zu 50.000 €. 🔴 Risiko Verwendung veralteter Berechnungsmethoden (z. B. Referenzmaßtransfer ohne Prüfung) Unzulässiger Nachweis nach DIN V 4108-4; Ablehnung durch Prüfingenieur oder KfW. 🔴 Risiko Unterlassen einer bauphysikalischen Prüfung der Dichtungskonzepte bei historischen Holzfenstern Kondensatbildung, Schimmelbildung, Holzzerstörung im Rahmen der Nutzungsphase. 🔴 Risiko Unkoordinierte Fachplanung (Schreiner, Energieberater, Denkmalschutz) Zeitverzögerungen bis zu 6 Monaten; Mehrkosten durch Doppelplanung oder Nachbesserung. ✅ Chance Integration moderner Verglasungstechnologie (Vakuum-, Dreifach- oder Low-E-Verglasung) in historische Holzrahmen Erreichung Uw ≤ 1,0 W/(m²K) ohne optische Veränderung; Förderfähigkeit durch KfW bleibt erhalten. ✅ Chance Aufbau eines kooperativen Fachteams (Bauphysiker + Denkmalpfleger + Schreiner) Langfristige Reproduzierbarkeit von Lösungen; Dokumentation als Referenz für künftige Sanierungen. ✅ Chance Nutzung von § 24 EnEV zur ganzheitlichen Optimierung (z. B. Dachdämmung statt Fensterersatz) Erhalt historischer Substanz bei gleichzeitiger Einhaltung des Gesamtnachweises – Kostenersparnis bis zu 40 %. ✅ Chance Erstellung eines detaillierten energetischen Sanierungskonzepts (nach DIN 18599) Qualifizierte Grundlage für Förderanträge (KfW 430/432); erhöhte Zuschüsse durch Nachweis der Kosteneffizienz. ✅ Chance Einbindung eines Denkmalschutz-geschulten Energieberaters in die Baustellenkoordination Vermeidung konfliktträchtiger Entscheidungen vor Ort; schnelle Klärung von Einzelfragen ohne Zeitverlust. Orientierungshilfen
- Sofortige Prüfung der Nachweisführung: Fordern Sie von Ihrem Schreiner das Prüfzeugnis oder die rechnerische Uw-Ermittlung für jedes einzelne Fenster – auf Basis seiner exakten Maße und Konstruktion – und lassen Sie dies durch einen zertifizierten Energieberater (nach DIN 18599) validieren.
- Schriftliche Genehmigung einholen: Beantragen Sie bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde eine formelle Ausnahmegenehmigung nach § 24 EnEV 2009 – inkl. Begründung durch Denkmalpfleger und energetische Alternativen.
- Technische Optimierung prüfen: Beauftragen Sie einen bauphysikalisch erfahrenen Fenstertechniker mit der Analyse, ob Vakuum- oder Dreifachverglasung mit integrierter Low-E-Beschichtung in Ihre bestehenden Holzrahmen eingebaut werden kann – ohne Veränderung der historischen Proportionen.
- Gesamtnachweis initiieren: Lassen Sie vom Energieberater einen rechnerischen Gesamtnachweis nach GEG (bzw. EnEV 2009) erstellen – unter Einbeziehung aller Bauteile (Fassade, Dach, Kellerdecke), um ggf. energetische Defizite an den Fenstern durch andere Maßnahmen auszugleichen.
- Fachteam bilden: Vereinbaren Sie einen gemeinsamen Fachtermin mit Schreiner, Energieberater, Denkmalpfleger und ggf. Bauphysiker – dokumentieren Sie alle Beschlüsse schriftlich und verbindlich.
- Prüfzeugnisse sammeln: Sammeln Sie sämtliche Zertifikate zur Verglasung (z. B. für Ug-Wert), Dichtungen und Rahmenmaterial – diese sind für die Bauabnahme zwingend erforderlich.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Uw-Wert
- Der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) eines Fensters gibt an, wie viel Wärme durch das gesamte Fenster (Rahmen und Glas) verloren geht. Ein niedrigerer Wert bedeutet eine bessere Wärmedämmung. Er wird in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) gemessen.
Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Wärmeverlust, U-Wert. - EnEV
- Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die energetische Anforderungen an Gebäude stellte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Die EnEV regelte unter anderem die Anforderungen an die Wärmedämmung von Fenstern.
Verwandte Begriffe: GEG, Energieeffizienz, Wärmeschutz. - Denkmalschutz
- Der Denkmalschutz dient dem Erhalt von Bauwerken und Ensembles von historischer oder kultureller Bedeutung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind oft besondere Auflagen zu beachten, die die Auswahl von Baustoffen und Bauteilen einschränken können.
Verwandte Begriffe: Baudenkmal, Denkmalpflege, historische Bausubstanz. - Holzfenster
- Holzfenster sind Fenster, deren Rahmen aus Holz gefertigt ist. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und hat gute Wärmedämmeigenschaften. Allerdings sind Holzfenster oft pflegeintensiver als Fenster aus anderen Materialien.
Verwandte Begriffe: Fensterrahmen, Fensterbau, Holz. - Energieberater
- Ein Energieberater ist ein Experte für energetische Fragen rund um Gebäude. Er kann Bauherren und Sanierer beraten, wie sie Energie sparen und die Anforderungen der EnEV (oder des GEG) erfüllen können.
Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Gebäudeenergiegesetz, Energieausweis. - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das aktuelle deutsche Gesetz, das energetische Anforderungen an Gebäude stellt. Es löste die EnEV ab und fasst verschiedene energierechtliche Vorschriften zusammen.
Verwandte Begriffe: EnEV, Energieeffizienz, Wärmeschutz. - Wärmedämmung
- Wärmedämmung bezeichnet Maßnahmen, die den Wärmeverlust eines Gebäudes reduzieren sollen. Eine gute Wärmedämmung trägt dazu bei, Heizkosten zu sparen und den CO2-Ausstoß zu verringern.
Verwandte Begriffe: Wärmeschutz, Dämmstoffe, Energieeffizienz.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Uw-Wert bei Fenstern?
Der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie gut ein Fenster Wärme isoliert. Je niedriger der Uw-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung des Fensters. Er wird in W/(m²K) angegeben. - Was bedeutet EnEV 2009?
Die EnEV 2009 ist die Energieeinsparverordnung von 2009. Sie legte energetische Anforderungen an Gebäude fest, insbesondere an Neubauten und Sanierungen. Sie wurde später durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. - Was passiert, wenn der Uw-Wert höher als erlaubt ist?
Wenn der Uw-Wert eines Fensters höher ist als in der EnEV (oder dem GEG) vorgeschrieben, kann dies zu Problemen bei der Genehmigung von Bauvorhaben führen. Es können auch höhere Heizkosten entstehen. - Wie kann der Uw-Wert von Fenstern verbessert werden?
Der Uw-Wert kann durch die Wahl von besser isolierenden Materialien (z.B. spezielle Gläser oder Rahmenmaterialien) verbessert werden. Auch die Konstruktion des Fensters spielt eine Rolle. - Was ist bei Denkmalschutz zu beachten?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind oft spezielle Auflagen zu beachten, die die Auswahl der Fenster einschränken können. Es ist wichtig, frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, um eine Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen des Denkmalschutzes als auch den energetischen Anforderungen entspricht. - Welche Rolle spielt der Schreiner bei der Fensterberechnung?
Der Schreiner ist für die fachgerechte Herstellung und den Einbau der Fenster verantwortlich. Er sollte in der Lage sein, den Uw-Wert der Fenster zu berechnen oder zumindest die notwendigen Daten für die Berechnung zu liefern. - Was ist ein Energieberater?
Ein Energieberater ist ein Experte für energetische Fragen rund um Gebäude. Er kann Bauherren und Sanierer beraten, wie sie Energie sparen und die Anforderungen der EnEV (oder des GEG) erfüllen können. - Gibt es Ausnahmen von den EnEV-Anforderungen?
Ja, es gibt Ausnahmen von den EnEV-Anforderungen, z.B. für bestimmte Gebäudearten oder bei unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen. Ob eine Ausnahme in Ihrem Fall möglich ist, sollte mit einem Energieberater oder der zuständigen Behörde geklärt werden.
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Uw-Wert Fenster: Standardmaß vs. EnEV-Berechnung
Beides ist richtig
Für Angebot und Vergabe gilt pauschal der U-Wert des Standard-Fensterformates für alle Fenster als Nenn-Wert.Für die EnEVAbk.-Berechnung eines Neubaus sind dann jedoch die tatsächlichen Werte anzusetzen.
Bei Ihnen gäbe es dann noch die Befreiung von der EnEV mit Verweis auf den Denkmalschutz.
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fenster nach EnEVAbk. 2009 im Denkmalschutz: Uw-Wert korrekt berechnen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung des Uw-Wertes von Fenstern im Denkmalschutz gemäß EnEV 2009. Dabei wird geklärt, dass für Angebote und Vergaben der U-Wert des Standard-Fensterformates als Nennwert gilt. Für die EnEV-Berechnung eines Neubaus sind jedoch die tatsächlichen Werte anzusetzen. Zudem besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der EnEV bei Denkmalschutz.
⚠️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Uw-Wert Fenster: Standardmaß vs. EnEV-Berechnung wird darauf hingewiesen, dass die pauschale Anwendung des Standard-Fensterformates nur für Angebot und Vergabe gilt, nicht aber für die finale EnEV-Berechnung, wo die tatsächlichen Fensterwerte relevant sind.
✅ Zusatzinfo: Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann eine Befreiung von den EnEV-Anforderungen bezüglich des Uw-Wertes der Fenster erwirkt werden. Dies ist besonders relevant, wenn spezielle Holzfenster-Ausführungen verwendet werden, die die geforderten Werte überschreiten.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Schreiner und der zuständigen Behörde die genauen Anforderungen und Möglichkeiten bezüglich der EnEV und des Denkmalschutzes ab. Berücksichtigen Sie sowohl die Standardwerte für Angebote als auch die tatsächlichen Werte für die EnEV-Berechnung. Prüfen Sie, ob eine Befreiung aufgrund des Denkmalschutzes möglich ist.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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