Fenster mit K-Wert 3.0 eingebaut: Haftung des Glasers bei EnEV-Verstoß?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Fenster mit K-Wert 3.0 eingebaut: Haftung des Glasers bei EnEV-Verstoß?
wir hatten letztes Jahr zwei Fensterscheiben von einem ortsansässigen
Glaser wegen Kondensatbeschlag zwischen den Scheiben der Isolierglasfenster
tauschen lassen. (50 % der Außenfassaden gleicher Orientierung eines Gebäudes)
Angeboten und eingebaut wurden ISO Floatglas 4 mm Scheiben mit einem
Scheibenzwischenraum von 14 mm und einem K Wert von 3,0.
Im Falle einer KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit 20 % Teilschulderlass
müssten wir diese Scheiben ersetzen lassen um einen K Wert von 1,4 zu
erreichen. (2 Fam Haus, Baujahr 1972, bis jetzt Dachboden und Außenwände ungedämmt, K Wert der Fenster nach Anforderung des Energieberaters)
Meine Frage an Sie:
War es der Glaserei im Jahr 2003 nach EnEVAbk. überhaupt zulässig ein
Fensterglas mit einem K Wert von mehr als 1,7 anzubieten und zu verbauen,
ohne ausdrücklich auf den Gesetzesverstoß aufmerksam zu machen.
Gibt es Urteile oder andere Informationen mit welchen man den Glaser unter DRUCK setzen kann.
Wir wollen keinen Prozess gegen den Glaser führen, wir hätten aber gerne eine eindeutige (und starke) Verhandlunsgsposition.
(Wenn wir nach KfW und Teilschulderlass dämmen lassen, müssen 30 Fester getauscht werden, warum soll es der Glaser nicht machen, er weiß ja jetzt wie es geht.)
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
(Bundesland: Bayern)
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Ein zu hoher K-Wert bei Fenstern kann zu Schimmelbildung durch Kondensation führen. Regelmäßige Kontrolle der Fensterrahmen ist ratsam.
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Ich verstehe, dass ein Glaser im Jahr 2003 Fenster mit einem K-Wert von 3,0 eingebaut hat, ohne auf einen möglichen Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) hinzuweisen.
🔴 Gefahr: Der Einbau von Fenstern mit einem so hohen K-Wert kann zu erheblichen Wärmeverlusten und damit zu höheren Heizkosten führen. Zudem entspricht dies möglicherweise nicht den zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden energetischen Anforderungen.
Im Hinblick auf eine mögliche Haftung des Glasers empfehle ich, folgende Punkte zu prüfen:
- Geltende EnEV-Bestimmungen: Welche Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Fenstern galten im Jahr 2003 in Bayern?
- Beratungspflicht des Glasers: War der Glaser verpflichtet, auf die energetischen Auswirkungen des gewählten Fensters hinzuweisen?
- Schadensersatzansprüche: Sind Ihnen durch den Einbau der Fenster mit dem hohen K-Wert Schäden entstanden (z.B. höhere Heizkosten)?
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Baurecht und Energierecht sowie einem Energieberater beraten zu lassen. Diese können die Sachlage rechtlich und energetisch beurteilen und Ihnen Ihre Erfolgsaussichten in einem möglichen Prozess aufzeigen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- K-Wert (U-Wert)
- Der K-Wert (heute U-Wert) ist ein Maß für den Wärmedurchgang durch ein Bauteil, wie z.B. ein Fenster. Er gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter und pro Grad Temperaturunterschied verloren geht. Ein niedriger U-Wert bedeutet eine gute Wärmedämmung.
Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Wärmedurchgangskoeffizient, EnEV, GEG - EnEV
- Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie regelte u.a. den zulässigen Wärmeverlust von Fenstern und anderen Bauteilen.
Verwandte Begriffe: GEG, Wärmeschutz, Energieeffizienz, Energieausweis - Floatglas
- Floatglas ist ein Standardglas, das in vielen Fenstern verwendet wird. Es wird hergestellt, indem geschmolzenes Glas auf ein Bad aus flüssigem Zinn gegossen wird, wodurch eine ebene Oberfläche entsteht.
Verwandte Begriffe: Isolierglas, Wärmeschutzglas, Fensterglas - Isolierglas
- Isolierglas besteht aus zwei oder mehr Glasscheiben, die durch einen Abstandshalter voneinander getrennt sind. Der Zwischenraum ist mit einem Edelgas gefüllt, um die Wärmedämmung zu verbessern.
Verwandte Begriffe: Wärmeschutzglas, Mehrscheibenisolierglas, Fensterglas - Wärmedämmung
- Wärmedämmung bezeichnet Maßnahmen, die den Wärmeverlust eines Gebäudes reduzieren. Dazu gehören z.B. die Dämmung von Wänden, Dächern und Fenstern.
Verwandte Begriffe: U-Wert, EnEV, GEG, Dämmstoffe - Energieberater
- Ein Energieberater ist ein Experte für Energieeffizienz in Gebäuden. Er kann Sie bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen beraten und Ihnen Fördermöglichkeiten aufzeigen.
Verwandte Begriffe: Energieausweis, EnEV, GEG, KfW, BAFA - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das aktuelle deutsche Gesetz, das Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Es löste die EnEV ab.
Verwandte Begriffe: EnEV, Wärmeschutz, Energieeffizienz, Energieausweis
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der K-Wert bei Fenstern?
Der K-Wert (heute U-Wert) gibt den Wärmedurchgangskoeffizienten eines Fensters an. Je niedriger der Wert, desto besser ist die Wärmedämmung. Ein hoher K-Wert bedeutet, dass viel Wärme durch das Fenster verloren geht. - Welche K-Werte waren im Jahr 2003 üblich?
Die Anforderungen an den Wärmeschutz von Fenstern wurden im Laufe der Zeit immer strenger. Im Jahr 2003 waren K-Werte von 3,0 für Neubauten nicht mehr üblich, sondern eher für ältere Fenster. Die genauen Anforderungen hängen jedoch von den damals geltenden EnEV-Bestimmungen ab. - Hatte der Glaser eine Beratungspflicht?
Ein Glaser hat in der Regel eine Beratungspflicht, wenn er erkennt oder erkennen muss, dass der Kunde eine falsche Vorstellung von der Eignung eines Produkts hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Glaser über spezielle Kenntnisse im Bereich des Wärmeschutzes verfügt. - Kann ich den Glaser verklagen?
Ob Sie den Glaser verklagen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den geltenden EnEV-Bestimmungen, der Beratungspflicht des Glasers und dem entstandenen Schaden. Ich empfehle Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. - Was ist die EnEV?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. - Was ist der Unterschied zwischen K-Wert und U-Wert?
Der K-Wert war die ältere Bezeichnung für den Wärmedurchgangskoeffizienten. Heute wird der Begriff U-Wert verwendet. Beide Werte geben an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. - Wie finde ich einen guten Energieberater?
Einen guten Energieberater finden Sie z.B. über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder über die Architekten- und Ingenieurkammern der Länder. - Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Fenstertausch?
Für den Austausch alter Fenster gegen neue, energieeffiziente Fenster gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, z.B. von der KfW oder dem BAFA. Ich empfehle Ihnen, sich bei einem Energieberater über die aktuellen Förderprogramme zu informieren.
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EnEV-Verstoß: Wärmebrücken-Berechnung vs. Dämmmaßnahmen
Zwischenfragen
1. Wieviel geben Sie denn für die Planung der Wärmebrückendetails aus? (Inclusive Ermittlung der psi-Werte?)
2. Wird denn Ihre Kellerdecke gedämmt, bzw. Ihre Bodenplatte?
3. Neue Heizung? (Was für eine?)
Sie müssen EnEVAbk.-Neubaustandard erreichen und da können Sie (weil Bestand) nicht mit dem vereinfachten Beiblatt2-WB-Zuschlag rechnen. Der Zuschlag von 0.10 W/K dürfte wohl bei "normaler" Heizung nicht zum Neubaustandard führen.
Also: Genauer Nachweis = Viel Aufwand.
Mein (mögliches) Fazit:
Wenn Ihre Antwort zu den Fragen oben nicht sinngemäß lauten:
1. Richtig. Ziemlich viel Aufwand.
2. Ja
3. Ja
, dann sind Sie (oder Ihr Berater) ein größerer Schlawiner als Ihr Glaser. (Teilschulderlass erschwindelt!) -
KfW-Förderung: Dämmung, Fenster U-Wert und Heizungserneuerung
Antworten zu den Fragen:
1.) Nun ja. Der Berater verlangt eine Isolierung des Dachbodens mit 16 cmm WL035, der 4 Außenwände 10 cm WL035, und der Kellerdecke 6 cm WL030, und Fenster (nicht Scheiben) mit weniger als 1,3 U Wert. (die Daten sind aus dem Kopf, habe seine Berechnung nicht am Platz). Mehr ist nicht definiert.
KfW und 20 % erlass über KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Maßnahmenpaket 4. Heizungskessel ist von 99, Brenner von feb 04 (neu).
So wie ich den Berater verstanden habe sind die Wärmebrücken pauschal mit eingerechnet.
Was mir mehr Probleme bereitet ist das einholen von entsprechenden Angeboten, hier wird sehr pauschal angeboten und über Details nichts geschrieben. (Hier sind ja vor allem die Fenster mit den Rollokästen und der Balkon von Interesse.
Außerdem muss ich einen Glaser dazu bewegen mir schriftlich einen K Wert von weniger als 1,3 zu bestätigen, wenn er Scheiben mit 1,1 in die vorhandenen Rahmen einbaut.
Das wird schwierig und wahrtscheinlich die 20 % erlass unerreichbar machen.
Aber das trifft eigentlich alles nicht die Frage zu dem K Wert der Fenster!
Gruß Harald Braun -
Wärmebrücken: Erfahrung und Gewerkekoordination entscheidend
tja
, da habe ich wohl richtig vermutet. Nur die Flächen zu dämmen reicht nicht.
Wenn ich schon die WB nicht rechne, dann muss ich wenigstens spezifische WB-Details erstellen, Gewerkekoordination vornehmen und die Ausführung überwachen. Des weiteren muss ich soviel Erfahrung haben, dass ich die WB-Einflüsse quantitativ abschätzen kann, um Sie im Nachweis auf der sicheren (ungünstigen) Seite liegend anzusetzen.
Die "alte" Heizung macht endgültig einen Strich durch die Rechnung. Beispiel: Es sind ja bestimmt nicht alle Rohrleitungen (auch für WW) auf dem "aktuellen Stand" gedämmt, oder?
Ihr "Antragunterschreiber" (= Energieberater? = handelt sehr leichtfertig, wenn er Ihnen den Teilschulderlass vorschlägt und auch noch dafür unterschreibt. -
✅ Glasaustausch: Keine EnEV-Anforderungen bei Reparatur
Eindeutiges Ja!
Sie hatten den Glaser beauftragt, Isoliergläser an zwei Fenstern auszutauschen.
Da hierin keine Sanierung im Sinne der EnEVAbk. zu sehen ist, gelten auch nicht die dortgien Anforderungen. Insoweit ist der Ersatz des Glases mit einem gleichwertigen (Baujahr 1974) nicht nur einwandfrei, sondern auch durch gleiche g- und Lichtdurchlasswerte als vernünftig anzusehen.
Hätten Sie jedoch weitergehende Vorgaben - im Sinne einer in Kürze vorzunehmenden Fassadensanierung nach EnEV - gemacht, hätte der Glaser sie allenfalls dahingehend beraten können, eine heute übliche Wärmeschutzverglasung einzusetzen.
M.E. bedingt eine Fassadensanierung heute gleichzeitig den Austausch des Gesamtfensters, zumal die Lebensdauer eines Fensters mit 30 Jahren eigentlich abgelaufen ist. -
⚠️ EnEV-Verstoß: Aufklärungspflicht des Glasers bei Fenstertausch?
Aufklärungsplicht des Glassers?
SgH Blasque,
danke für die Antwort.
Das "JA" ist ziemlich eindeutig.
Aber:
"Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnEVAbk. dürfen beim Ersatz der Fensterscheiben (Verglasung) bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten (früher k-Wert, heute U-Wert) nicht überschritten werden, wenn sie mindestens 20 % der Fenster
gleicher Orientierung betreffen. "
Wo ist denn der Unterschied zwiscchen "austauschen" und "sanieren". steht in EnEV was dazu?
Jetzt würde ich gerne noch die folgende Frage hinterherschieben.
Ist der Glaser nicht verpflichtet auf den "Verstoß" gegen die EnEV aufmerksam zu machen (Als "Fachbetrieb", welcher die aktuellen Vorschriften kennt und eigentlich auch beraten soll)?
eigentlich geht es mir darum:
Muss ich als Privatperson mir die aktuelle Gesetzgebung (wie EnEV) reinziehen, um dann Fensterscheiben für 300 € zu bestellen, oder darf ich von der "Fachfirma" eine Beratung erwarten. Die zumindest mit der Info "Achtung EnEV , oder andere Gesetze, verlangen folgenden Standard erwarten.
Andersrum gesagt:
Als privatpeson muss ich irgend wie mit solchen "Fachleuten" zurechtkommen. Wenn ich Geschäftlich mit so einer "Fachfirma" zu tun hätte, die mich nicht auf solche Gegebenheiten (EnEV) aufmerksam macht, würde ich die Firma als Lieferant sperren lassen (wg ungenügender Fachkenntnis). -
Glaser-Haftung: Reparatur nach Vorgabe vs. Energieberatung
Nochmal
wenn sie einen Reparaturauftrag erteilen, wird fachlich einwandfrei nach Ihren Vorgaben - d.h. als Ersatz mit bestehenden Eigenschaften - ausgeführt.
Es besteht m.E. keine weitergehende Verpflichtung dahingehend, dass ihr energetisches Gebäudekonzept einer weiteren Wertung unterzogen wird.
Selbst beim Neubau ist im vereinfachten Verfahren der Bauherr - für die Einhaltung der technischen Vorschriften verantwortlich - ein Aufgabenkomplex, den er üblicherweise auf entsprechende Fachingenieure überträgt.
Und da erwarten Sie von einem Glaser, der ihre "beschlagenen" Fensterscheiben ersetzen wollen, für 300 € eine allumfassende, rechtsverbindliche Auskunft über Vorschriften, die soeben wieder eine Novellierung erfahren haben.
Armes Deutschland! Zahlen Sie für die erhaltene Leistung und versuchen nicht durch die Hintertüre rechtschaffenen Handwerkern das Leben schwerzumachen. -
Meisterbetrieb: Beratungspflicht bei Fenstertausch erwartet!
1 Bezahlt ist schon lang 2 wozu einen ...
1. Bezahlt ist schon lang.
2. wozu einen Meisterbetrieb anfragen und beauftragen wenn er nicht zu Beratung fähig ist und den aktuellen stand nicht kennt.
Dann kann ich gleich zum Baumarkt fahren und die Scheiben von von irgendjemanden einbauen lassen der keinen Meisterpreis hat.
MfG -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fenster K-Wert 3.0: Glaser-Haftung bei EnEVAbk.-Verstoß?
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Haftung eines Glasers, der Fenster mit einem K-Wert von 3.0 eingebaut hat. Es wird geklärt, ob bei einem reinen Glasaustausch EnEV-Anforderungen gelten und welche Aufklärungspflichten der Glaser hat. Die Notwendigkeit einer umfassenden Energieberatung und die Berücksichtigung von Wärmebrücken werden thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß ⚠️ EnEV-Verstoß: Aufklärungspflicht des Glasers bei Fenstertausch?, können beim Austausch von Fensterscheiben bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden, wenn sie mindestens 20 % der Fenster gleicher Orientierung betreffen. Es ist entscheidend, den Unterschied zwischen einem reinen Austausch und einer Sanierung zu beachten.
✅ Zusatzinfo: Wie im Beitrag ✅ Glasaustausch: Keine EnEV-Anforderungen bei Reparatur erläutert, gelten die EnEV-Anforderungen nicht, wenn es sich um einen reinen Austausch von Isoliergläsern handelt, der nicht im Sinne einer Sanierung erfolgt. In diesem Fall ist der Ersatz mit einem gleichwertigen Glas (Baujahr 1974) zulässig.
📊 Fakten/Zahlen: Der ursprüngliche K-Wert der eingebauten Fenster beträgt 3.0. Für eine KfW-Förderung sind möglicherweise niedrigere U-Werte erforderlich, wie im Beitrag KfW-Förderung: Dämmung, Fenster U-Wert und Heizungserneuerung erwähnt. Die Einhaltung der EnEV-Neubaustandards erfordert einen detaillierten Nachweis, wie in EnEV-Verstoß: Wärmebrücken-Berechnung vs. Dämmmaßnahmen diskutiert.
🔧 Praktische Umsetzung: Bei einer energetischen Sanierung ist es wichtig, nicht nur die Flächen zu dämmen, sondern auch Wärmebrücken zu berücksichtigen, wie im Beitrag Wärmebrücken: Erfahrung und Gewerkekoordination entscheidend betont wird. Eine umfassende Planung und Gewerkekoordination sind unerlässlich, um die energetischen Ziele zu erreichen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Aufklärungspflicht des Glasers im Detail und prüfen Sie, ob ein EnEV-Verstoß vorliegt (siehe ⚠️ EnEV-Verstoß: Aufklärungspflicht des Glasers bei Fenstertausch?). Bei einer geplanten KfW-Förderung ist es ratsam, einen Energieberater hinzuzuziehen, um die Anforderungen zu erfüllen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Beachten Sie die Notwendigkeit einer umfassenden Energieberatung, wie im Beitrag Glaser-Haftung: Reparatur nach Vorgabe vs. Energieberatung hervorgehoben.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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