Vor-Ort-Beratung ist bis Ende 2004 verlängert :
- Info über Änderungen
Bekanntmachung der Verlängerung der Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort
- Vor-Ort-Beratung -
Vom 12. Dezember 2002
Quelle: Bundesanzeiger vom 21.12.2002, Nr. 239, Seite 26498
- Auszugsweise -
5. Nummer 4.8.2 wird wie folgt gefasst:
"Gebäuden, die baugleich mit einem anderen geförderten Gebäude desselben Beratungsempfängers sind und einen vergleichbaren Standort aufweisen. "
6. In Nummer 5.3 wird die Tabelle wie folgt gefasst:
Objekttypen
(1)
Anzahl der Wohneinheiten (WEAbk.)
(2)
zuwendungsfähige Ausgaben (ohne Umsatzsteuer)
(3)
Bundesanteil
(4)
- Eigenanteil inkl. Umsatzsteuer
(Der Eigenanteil ist vom RKW errechnet und nicht Bestandteil der Verkündung vom 21.12.02)
Ein- / Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus)
450 €
300 €
222 €
bis 6 WE
600 €
320 €
376 €
bis 15 WE
850 €
340 €
646 €
bis 30 WE
1 100 €
360 €
916 €
bis 60 WE
1 350 €
380 €
1 186 €
bis 120 WE
1 600 €
400 €
1 456 €
