Statik-Berechnung zu hoch: Ursachen, Software-Fehler & Haftung bei Fehlberechnung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026

Die Diskussion dreht sich um zu hohe Statik-Berechnungen mit Rowa Soft Software, mögliche Softwarefehler und die daraus resultierende Haftung. Es wird die Bedeutung der manuellen Kontrolle der Rechenschritte und der Vergleich verschiedener Bilanzierungsverfahren hervorgehoben. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob Unwissenheit bei der Softwareanwendung eine Rolle spielt.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Statik-Berechnung zu hoch: Ursachen, Software-Fehler & Haftung bei Fehlberechnung?

Hallo,
ich habe folgende Frage.
Wir nutzen ein Berechnungsprogramm von Rowa-Soft.
Unser Auftraggeber hat bemängelt das die Berechnungs-Ergebnisse zu hoch sind, eine Vergleichsberechnung
hat einen deutlich geringeren Wert ergeben.
Nun will der Auftraggeber unsere Leistung (Statik+EnEVAbk.)
nicht bezahlen, da wir zu hohe Berechnungsergebnisse
geliefert haben. Weiterhin sagt er, wir sollen wir froh sein,
das er keine Ersatzansprüche geltend macht.
Hat jemand Erfahrung mit der Software von Rowa-Soft.
Gruß
Renate Völckner
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige statische Plausibilitätsprüfung durch unabhängigen, zertifizierten Tragwerksplaner – bis zur Klärung darf keine Baumaßnahme auf Grundlage dieser Berechnung umgesetzt werden.

    🔴 KRITISCH: Keine Weitergabe oder Nutzung der Berechnungsergebnisse bis zur vollständigen Dokumentation aller Eingabeparameter, Modellierungsentscheidungen und verwendeten Normen (einschließlich Eurocode-Ausgaben und nationalen Anhängen).

    ⚠️ WICHTIG: Software Rowa-Soft auf aktuellem Stand prüfen und beim Hersteller eine formelle Validierungsbestätigung für den konkreten Anwendungsfall anfordern – insbesondere für verwendete Tragsysteme und Lastfälle.

    ⚠️ WICHTIG: Schriftliche Dokumentation aller Kommunikation mit dem Auftraggeber, inkl. konkreter Forderungen nach Begründung der Beanstandung und Festhaltung der Abweichungshöhe (in %) zur späteren Haftungsabsicherung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Ihr Auftraggeber die Ergebnisse Ihrer Statikberechnung bemängelt. Da eine Vergleichsberechnung deutlich geringere Werte ergab, ist eine systematische Fehlersuche notwendig.

    Mögliche Ursachen für abweichende Berechnungsergebnisse:

    • Eingabefehler: Überprüfen Sie die Eingabeparameter (Lastannahmen, Materialkennwerte, Geometrie) in Ihrer Berechnung.
    • Softwarefehler: Es könnte ein Fehler in der Rowa-Soft Software vorliegen. Kontaktieren Sie den Softwarehersteller, um bekannte Bugs auszuschließen.
    • Modellierungsfehler: Unterscheiden sich die Rechenmodelle (z.B. Vernetzung, Randbedingungen) zwischen Ihrer Berechnung und der Vergleichsberechnung?
    • Normen und Richtlinien: Wurden die gleichen Normen und Richtlinien (z.B. Eurocodes) in beiden Berechnungen angewendet?

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Statikberechnung kann zu gravierenden Schäden am Bauwerk führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihre Berechnung von einem unabhängigen, qualifizierten Statiker überprüfen. Dokumentieren Sie alle Schritte der Fehlersuche und bewahren Sie die Ergebnisse der Vergleichsberechnung auf.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation im Bauwesen, bei der ein Auftraggeber die Vergütung für erbrachte Statik- und EnEVAbk.-Leistungen verweigert, da die Berechnungsergebnisse aus seiner Sicht zu hoch ausfallen. Eine Vergleichsberechnung eines Dritten habe deutlich geringere Werte ergeben. Der Auftraggeber droht zudem mit Ersatzansprüchen.

    🔴 Gefahr: Die pauschale Drohung mit Ersatzansprüchen ist ein ernstzunehmendes Signal. Eine fehlerhafte Statik kann zu massiven Mehrkosten oder Sicherheitsrisiken führen. Die Haftung des Tragwerksplaners ist in Deutschland grundsätzlich gegeben, wenn ein Fehler vorliegt. Allerdings ist die bloße Abweichung von einer Vergleichsberechnung noch kein Beweis für einen Fehler.

    ➕ Ergänzung: Die Ursache für abweichende Ergebnisse kann vielfältig sein: unterschiedliche Lastannahmen, andere Software-Parameter, vereinfachte vs. detaillierte Modelle oder tatsächliche Eingabefehler. Ein Software-Fehler von Rowa-Soft ist möglich, aber selten die alleinige Ursache. Der Planer muss seine Berechnung nachvollziehbar dokumentieren und die gewählten Ansätze verteidigen können.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Auftraggebers, die Leistung sei nicht zu bezahlen, ist rechtlich fragwürdig. Nach BGBAbk. ist die Vergütung für eine vertragsgemäße Leistung geschuldet. Eine abweichende Berechnung allein macht die Leistung nicht mangelhaft. Der Auftraggeber müsste einen echten Fehler nachweisen, der zu einer unwirtschaftlichen oder unsicheren Konstruktion führt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihre Berechnung umgehend von einem unabhängigen, erfahrenen Tragwerksplaner prüfen. Dokumentieren Sie alle Eingabeparameter und Lastannahmen. Kommunizieren Sie schriftlich mit dem Auftraggeber und fordern Sie eine detaillierte Begründung für die behauptete Fehlerhaftigkeit. Beauftragen Sie bei anhaltendem Streit einen Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ziehen Sie in Betracht, den Software-Hersteller Rowa-Soft um eine Stellungnahme zu bitten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine strukturelle Diskrepanz zwischen eigenen statischen Berechnungen (mit Rowa-Soft-Software) und einer unabhängigen Vergleichsberechnung, die zu deutlich niedrigeren Ergebnissen geführt hat – mit der Folge einer Leistungsverweigerung durch den Auftraggeber und einer latenten Haftungsdrohung.

    🔴 Gefahr: Zu hohe statische Nachweise können zwar keine unmittelbare Einsturzgefahr darstellen, bergen aber erhebliche Risiken: unnötige, kostenintensive Bauausführungen, falsche Dimensionierung von Fundamenten oder Anschlüssen, Verletzung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit gemäß DINAbk. 1055-100 und potenzielle Haftung bei nachträglicher Korrektur durch Dritte.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass "zu hohe" Berechnungsergebnisse grundsätzlich unkritisch seien, ist fachlich falsch – statische Sicherheitsnachweise müssen stets auf der Grundlage realistischer Lastannahmen, korrekter Modellierung und nachweislich validierter Software erfolgen; Abweichungen von über 20 % deuten meist auf gravierende Modellierungsfehler oder falsche Eingabeparameter hin.

    ➕ Ergänzung: Die Software Rowa-Soft ist im deutschsprachigen Raum verbreitet, jedoch nicht für alle Tragsysteme oder Lastfälle zertifiziert; eine fehlende Validierung der verwendeten Berechnungsmethode, falsche Randbedingungen (z. B. Einspannungen, Lagerung), oder unzulässige Vereinfachungen (z. B. bei Schub- oder Torsionsanteilen) sind häufige Ursachen für systematisch überhöhte Ergebnisse.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage, man solle sich "froh schätzen", dass keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden, unterschätzt die rechtliche Relevanz: Gemäß § 633 BGB haftet der Statiker für die fachgerechte Erstellung der Nachweise – eine systematische Fehlberechnung kann als Verstoß gegen die vertragliche Sorgfaltspflicht gewertet werden, auch wenn keine unmittelbare Gefahr entsteht.

    ✅ Zustimmung: Die Forderung nach einer unabhängigen Vergleichsberechnung ist fachlich vollkommen angemessen und entspricht der üblichen Praxis zur Plausibilitätsprüfung – insbesondere bei auffälligen Abweichungen ist eine Quersicherung durch ein anderes Berechnungsverfahren oder ein anderes Programm zwingend.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Statik-Sachverständigen zur Prüfung Ihrer Berechnung, der sowohl die Softwareanwendung als auch die Modellierung, Lastannahmen und Normenkonformität validiert – nur so lässt sich Haftungsrisiko absichern und die fachliche Vertretbarkeit Ihrer Leistung nachweisen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) fordern eine unabhängige, fachkundige Prüfung der Statikberechnung durch einen qualifizierten Tragwerksplaner.
    • Alle betonen die Relevanz von Eingabeparametern, Lastannahmen, Modellierungsentscheidungen und Normenkonformität als Hauptursachen für Abweichungen.
    • Alle identifizieren die Haftungsrelevanz einer systematischen Fehlberechnung – auch ohne unmittelbare Einsturzgefahr.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert stärker auf technische Fehlerquellen (Software, Eingabe, Modell) und benennt keine rechtlichen Aspekte zur Vergütungsverweigerung.
    • DeepSeek legt explizit den rechtlichen Rahmen (BGB § 633, Beweislast) dar und relativiert die Einzelfallbedeutung der Vergleichsberechnung als Beweis für Mangel.
    • Qwen stellt klar, dass „zu hohe“ Werte nicht unkritisch sind – betont wirtschaftliche Folgen, Verstoß gegen DIN 1055-100 und die Notwendigkeit einer Software-Validierung (nicht nur Update).

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt um rechtliche Kommunikationsstrategien (schriftliche Forderung nach Begründung, Rechtsanwaltseinschaltung).
    • Qwen ergänzt konkrete technische Fehlerquellen wie fehlende Schub-/Torsionsberücksichtigung und problematische Randbedingungen (z. B. Einspannung vs. Gelenk).

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der impliziten Annahme (in DeepSeek nicht explizit formuliert, aber tendenziell enthalten), dass fehlende Einsturzgefahr die Haftungsrelevanz mindert – Qwen verweist stattdessen auf § 633 BGB und die Verletzung der Sorgfaltspflicht als eigenständigen Haftungsgrund.
    • GoogleAI formuliert „🔴 Gefahr: gravierende Schäden“ ohne Unterscheidung zwischen Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsrisiken – Qwen und DeepSeek präzisieren dies klar: zu hohe Werte bergen keine unmittelbare Einsturzgefahr, aber erhebliche wirtschaftliche und haftungsrechtliche Folgen.

    👉 Empfehlung: Priorisierung der sichereren, fachlich strengeren Einschätzung nach Qwen und DeepSeek: Systematische Überschätzung ist kein „konservativer Ansatz“, sondern ein potenzieller Planungsfehler mit haftungsrechtlicher Relevanz – unabhängig von der Sicherheitswirkung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Unmittelbare Sicherheitsgefahr (Einsturz)❌ WiderspruchGoogleAI spricht von „gravierenden Schäden“, Qwen/DeepSeek klären eindeutig: zu hohe Werte bergen keine direkte Einsturzgefahr – aber indirekte Risiken (z. B. durch falsche Fundamentdimensionierung).
    Fachliche Notwendigkeit einer unabhängigen Prüfung✅ KonsensAlle drei Modelle fordern einstimmig eine Prüfung durch einen unabhängigen, qualifizierten Tragwerksplaner – als zwingende Maßnahme zur Klärung und Haftungsabsicherung.
    Rechtliche Einordnung der Vergütungsverweigerung⚠️ AbwägungDeepSeek und Qwen betonen: Abweichung allein rechtfertigt keine Leistungsverweigerung – Auftraggeber muss konkreten Mangel nachweisen (BGB § 633); GoogleAI thematisiert dies nicht.
    Ursachenanalyse (Eingabe, Modell, Software)✅ KonsensAlle nennen identische Kernursachen: Lastannahmen, Geometrie, Randbedingungen, Softwareparameter, Normen – mit leicht unterschiedlicher Gewichtung.
    Haftungsrelevanz einer systematischen Überschätzung⚠️ AbwägungGoogleAI und DeepSeek benennen Haftung allgemein; Qwen konkretisiert: Verstoß gegen Sorgfaltspflicht nach BGB § 633 ist gegeben, wenn Modellierung oder Softwareanwendung fehlerhaft ist – auch ohne Sicherheitsrisiko.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie sofort: Beauftragen Sie einen unabhängigen, zertifizierten Tragwerksplaner zur vollständigen Validierung Ihrer Berechnung – mit Fokus auf Nachweis der Modellierung, Lastannahmen, Software-Validierung und Normenkonformität. Dokumentieren Sie jede Entscheidung nachvollziehbar – nicht nur für technische, sondern auch für rechtliche Absicherung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFalsche Lagerungsannahmen in der Modellierung (z. B. fälschliche Einspannung statt Gelenk)Führt zu systematisch überhöhten Momenten – kostet unnötige Baukosten und gefährdet Anschlussdetails.
    🔴 RisikoUnzureichende oder fehlende Validierung der Rowa-Soft-Berechnungsmethode für den konkreten LastfallVerstoß gegen DIN EN 1990/NA; mögliche Haftung bei Nachweis eines Software-bedingten Fehlers.
    🔴 RisikoNicht dokumentierte Abweichung von Eurocode-Nationalen Anhängen (z. B. Lastkombinationen nach DIN EN 1990/NA 2021 vs. 2010)Rechtliche Anfechtbarkeit der Berechnung; Ablehnung der Leistung durch Auftraggeber oder Gutachter.
    🔴 RisikoUnklare Kommunikation mit dem Auftraggeber ohne schriftliche Fixierung der BeanstandungVerlust der Beweislastposition; späterer Nachweis der fachlichen Vertretbarkeit wird erheblich erschwert.
    🔴 RisikoVerwendung veralteter Materialkennwerte oder unzulässiger SicherheitsbeiwerteWirtschaftlichkeitsverstoß nach DIN 1055-100; potenzielle Rückforderung der Vergütung durch Auftraggeber.
    ✅ ChanceEinsatz einer zweiten Software (z. B. RSTAB, RFEM) zur QuersicherungStärkt die Glaubwürdigkeit der eigenen Berechnung erheblich – dient als Nachweis fachlicher Sorgfalt.
    ✅ ChanceSystematische Aufarbeitung aller Modellierungsentscheidungen mit Begründung nach DIN EN 1990Schafft klare, nachprüfbar dokumentierte Grundlage – schützt vor Haftungsansprüchen und erleichtert Gutachterprüfung.
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung des Software-Herstellers (Rowa-Soft) zur Klärung von AnwendungsfragenStellt technische Absicherung dar; kann bei Software-Fehlern als Nachweis der Sorgfaltspflicht dienen.
    ✅ ChanceErstellung einer übersichtlichen Plausibilitätsprüfung (z. B. einfache Trägerberechnung nach Klassik)Ermöglicht schnelle Einordnung der Abweichungshöhe – über 20 % erfordert dringend weitere Klärung.
    ✅ ChanceStrukturierte, schriftliche Korrespondenz mit dem Auftraggeber inkl. Fristsetzung für konkrete Begründung der BeanstandungStellt rechtliche Position sicher; schafft Entscheidungsdruck und dokumentiert Kooperationsbereitschaft.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Fachprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Tragwerksplaner – ausschließlich für eine vollständige, dokumentierte Validierung Ihrer Rowa-Soft-Berechnung (Modell, Lasten, Normen, Softwareanwendung).
    2. Alle Eingabedaten sammeln und dokumentieren: Sammeln Sie sämtliche Eingabeparameter (Lastannahmen, Materialwerte, Geometrie, Randbedingungen), Software-Version, verwendete Normen inkl. Ausgaben und alle Zwischenergebnisse.
    3. Rowa-Soft kontaktieren: Fordern Sie schriftlich eine Bestätigung der Software-Validierung für Ihren konkreten Anwendungsfall sowie eine Stellungnahme zu möglichen bekannten Fehlern in der verwendeten Version an.
    4. Schriftliche Fristsetzung an den Auftraggeber: Fordern Sie per Einwurf-Einschreiben eine konkrete, schriftliche Begründung der Beanstandung inkl. Angabe der Abweichung in Prozent innerhalb von 14 Tagen – mit Hinweis auf Ihre Bereitschaft zur Klärung.
    5. Plausibilitätscheck durchführen: Rechnen Sie einen einfachen kritischen Lastfall manuell nach (z. B. Feldmoment eines durchlaufenden Trägers) – dient zur schnellen Einordnung der Abweichungshöhe.
    6. Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren: Vereinbaren Sie bereits jetzt ein Erstgespräch – zur Absicherung Ihrer Rechte bei möglicher späterer Klage oder Schlichtung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Tragwerken und deren Standsicherheit befasst. Sie dient dazu, die Kräfte und Momente zu bestimmen, die auf ein Bauwerk wirken, und sicherzustellen, dass es diesen Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre
    Lastannahmen
    Lastannahmen sind die angenommenen Belastungen, die auf ein Bauwerk wirken. Dazu gehören beispielsweise das Eigengewicht der Bauteile, Nutzlasten, Windlasten und Schneelasten. Die Lastannahmen müssen realistisch und normgerecht sein.
    Verwandte Begriffe: Einwirkungen, Verkehrslasten, Windzone
    Rechenmodell
    Das Rechenmodell ist eine vereinfachte Darstellung des Bauwerks, die für die Berechnung verwendet wird. Es beinhaltet die Geometrie der Bauteile, die Materialeigenschaften und die Randbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Finite-Elemente-Methode, Diskretisierung, Systemlinien
    Eurocodes
    Die Eurocodes sind eine Sammlung europäischer Normen für die Tragwerksplanung. Sie legen die Grundlagen für die Berechnung und Bemessung von Bauwerken fest.
    Verwandte Begriffe: DIN EN, Bemessungskonzept, Teilsicherheitsbeiwerte
    Haftung
    Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch Fehler oder Versäumnisse entstehen. Im Bauwesen haftet der Statiker für Fehler in der Berechnung, wenn diese auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Ausführung beruhen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Berufshaftpflicht
    Softwarefehler
    Ein Softwarefehler ist ein Fehler im Programmcode einer Software, der zu fehlerhaften Ergebnissen oder zum Absturz des Programms führen kann. Softwarefehler können in Statikprogrammen zu falschen Berechnungsergebnissen führen.
    Verwandte Begriffe: Bug, Programmfehler, Testen
    Vergleichsberechnung
    Eine Vergleichsberechnung ist eine unabhängige Berechnung, die durchgeführt wird, um die Ergebnisse einer anderen Berechnung zu überprüfen. Sie dient dazu, Fehler oder Ungenauigkeiten aufzudecken.
    Verwandte Begriffe: Gegenrechnung, Plausibilitätsprüfung, Validierung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Statikberechnung zu hohe Werte liefert?
      Überprüfen Sie zunächst die Eingabeparameter, das Rechenmodell und die verwendeten Normen. Kontaktieren Sie den Softwarehersteller, um Softwarefehler auszuschließen. Lassen Sie die Berechnung von einem unabhängigen Statiker überprüfen.
    2. Wie kann ich Eingabefehler in der Statiksoftware vermeiden?
      Achten Sie auf korrekte Einheiten, realistische Lastannahmen und die korrekte Definition der Bauteilgeometrie. Nutzen Sie die Plausibilitätsprüfungen der Software.
    3. Welche Rolle spielen Normen und Richtlinien bei der Statikberechnung?
      Normen und Richtlinien legen die Grundlagen für die Berechnung von Tragwerken fest. Die korrekte Anwendung ist entscheidend für die Sicherheit des Bauwerks.
    4. Haftet der Statiker für Fehler in der Berechnung?
      Ja, der Statiker haftet für Fehler in der Berechnung, wenn diese auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Ausführung beruhen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich.
    5. Wie finde ich einen unabhängigen Statiker für eine Überprüfung?
      Fragen Sie bei der Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes nach einer Liste qualifizierter Statiker. Achten Sie auf Erfahrung und Referenzen.
    6. Was ist eine Vergleichsberechnung und wozu dient sie?
      Eine Vergleichsberechnung wird von einem unabhängigen Dritten durchgeführt, um die Ergebnisse der ursprünglichen Berechnung zu überprüfen und Fehler aufzudecken.
    7. Welche Software wird üblicherweise für Statikberechnungen verwendet?
      Es gibt verschiedene Softwarelösungen für Statikberechnungen, wie z.B. Rowa Soft, Frilo, mb WorkSuite oder Sofistik. Die Wahl der Software hängt von den Anforderungen des Projekts ab.
    8. Wie dokumentiere ich eine Statikberechnung korrekt?
      Die Dokumentation sollte alle Eingabeparameter, das Rechenmodell, die verwendeten Normen, die Ergebnisse und die Plausibilitätsprüfungen enthalten. Bewahren Sie die Dokumentation sorgfältig auf.

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      Überblick über die wichtigsten Normen und Richtlinien für die Tragwerksplanung.
  2. Rowa Soft: E-Mail-Support für Software-Versionen!

    Welche Version haben Sie denn?
    Ich hätte da mal einen interessanten Link für Sie.
    (aber nicht öffentlich)
    Schicken Sie mir bitte eine eMail.
  3. Rowa Soft 5.8: Fehlerfrei? EnEV als Hauptproblem!

    hmm ...
    also, die 5.8 scheint mir relativ fehlerfrei.
    vielleicht nicht mit exotischen Heizungsanlagen, aber bisher scheint es zu passen.
    hauptfehler ist halt die EnEVAbk. 😉
  4. EnEV-Nachweis: Rechenschritte manuell prüfen!

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Von Hand kontrollieren
    Der Ausdruck sollte die Rechenschritte des Programms doch nachvollziehbar machen. Verfolgen Sie doch mal die einzelnen Schritte und vergleichen Sie die mit der EnEVAbk..

    Oder liegt die Kritik wo anders? Ist dem Bauherrn die Dämmung zu aufwendig oder was? Denn wenn die EnEV eingehalten ist, ist es doch gleich, ob mit 80 % oder 99 %. Bestenfalls könnte noch der Heizungsplaner maulen, das nicht genug gedämmt wäre.

    Mit freundlichen Grüßen

  5. EnEV-Anforderungen: Bauträger vs. Monatsbilanzverfahren

    Ich denke
    der Meckernde ist hier nicht der Bauherr, sondern der Bauträger.
    Dieser sieht die Anforderung nach EnEVAbk. natürlich als Bemessung für seinen Aufwand an.
    Der Nachweis erfolgt bei ROWASOFT ausschlielich mit dem Monatsbilanzverfahren, sodass eine einfache Handrechnung nicht gerade einfach ist.
  6. Monatsbilanz vs. Periodenbilanz: Software-Vergleich!

    Monatsbilanz- / Periodenbilanzverfahren
    Das Monatsbilanzverfahren liefert nicht immer die
    günstigeren Werte, gerade wenn eine Nachtabschaltung
    vorhanden/nicht vorhanden ist.
    Besser eine Software nutzen, die zwischen den Verfahren
    hin und her schalten kann, denn dann kann man sehen
    welche, Berechnungsmethode die bessere ist.
    Gruß
    R. Zogen
    • Name:
    • Reg2023-Herr R. Zogen
  7. Rowa Soft: Heizperiodenbilanz – Zulässigkeit?

    Dazu ein kurzer 'Gag' ...
    Eine meiner 100 Fragen zu dem Programm (vor ca. 8-10 Monaten) war: 'Warum bieten Sie das Heizperiodenbilanzverfahren nicht zusätzlich mit an? '
    Die Antwort: 'Das Heizperiodenbilanzverfahren ist im öffentlich-rechtlichen Nachweis nicht zugelassen! '
  8. Normen-Verständnis: Unwissenheit bei Rowa Soft?

    'Gag' oder Unwissenheit?
    'Gag' oder einfach nur Unwissenheit?
    Denn Sie wissen nicht was Sie tun.
    Die Normen sind auch nicht einfach zu verstehen.
    MfG
    R. Zogen
    • Name:
    • Reg2023-Herr R. Zogen
  9. Rowa Soft: Was wurde aus den 99 Fragen?

    Was ist aus den anderen 99 Fragen geworden?
    Was ist aus den anderen 99 Fragen geworden?
    • Name:
    • Reg2023-Herr R. Zogen
  10. niederschmetternd

    aber nicht hier ...
    :-)
  11. DIN 4701-10: Lüftungsanlage – Exotische Berechnung?

    Exotisch?
    Hallo Markus,
    ist eine Lüftungsanlage, die ich mit einer Luftwechselrate von 0.5 oder 0.6 h-1 im Tabellenverfahren der DINAbk. 4701-10 berechnen möchte, exotisch?
    Sicher etwas, da im öffentlich-rechtlich-Nachweis nicht erforderlich, aber so exotisch auch nicht und weltfremd erst recht nicht.
    Sehr interessant, was dann mit dem Heizwärmebedarf Q'H passiert, der zu diesem Eingabezeitpunkt ja eigentlich längst abgearbeitet sein müsste ...
    Gruß, JDB
  12. Software-Fehler: Neustart und Erfahrung nutzen!

    jaja ..
    da muss man noch mal über los zurückgehen, 1 runde aussetzen und neu starten 😉
    so geht's aber bei vielen programmen. gut das wir unsere Schweinchen am gang kennen 🙂
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Statik-Berechnung zu hoch: Softwarefehler und Haftung?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um zu hohe Statik-Berechnungen mit Rowa Soft Software, mögliche Softwarefehler und die daraus resultierende Haftung. Es wird die Bedeutung der manuellen Kontrolle der Rechenschritte und der Vergleich verschiedener Bilanzierungsverfahren hervorgehoben. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob Unwissenheit bei der Softwareanwendung eine Rolle spielt.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Das Monatsbilanzverfahren liefert nicht immer die günstigsten Werte, wie im Beitrag Monatsbilanz vs. Periodenbilanz: Software-Vergleich! erläutert wird. Daher ist es ratsam, eine Software zu nutzen, die verschiedene Verfahren vergleichen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Die Version 5.8 der Rowa Soft Software scheint relativ fehlerfrei zu sein, jedoch könnte die EnEV ein Hauptproblem darstellen. Dies wird im Beitrag Rowa Soft 5.8: Fehlerfrei? EnEV als Hauptproblem! diskutiert.

    📊 Fakten/Zahlen: Eine Luftwechselrate von 0.5 oder 0.6 h-1 bei der Berechnung einer Lüftungsanlage nach DIN 4701-10 wird im Beitrag DIN 4701-10: Lüftungsanlage – Exotische Berechnung? als nicht unbedingt exotisch, aber auch nicht weltfremd betrachtet.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Rechenschritte der Software manuell zu überprüfen, um Fehlerquellen zu identifizieren (siehe EnEV-Nachweis: Rechenschritte manuell prüfen!). Bei Problemen mit der Software kann der E-Mail-Support hilfreich sein, wie im Beitrag Rowa Soft: E-Mail-Support für Software-Versionen! angedeutet wird.

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