EnEV-Nachweis Prüfung: Wer ist zuständig & welche Qualifikation ist nötig?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
EnEV-Nachweis Prüfung: Wer ist zuständig & welche Qualifikation ist nötig?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.), jetzt Gebäudeenergiegesetz (GEG), wird in Deutschland von verschiedenen Stellen geprüft. Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland.
Mögliche Prüfinstanzen:
- Bauamt: Im Rahmen der Baugenehmigung wird der EnEV-Nachweis (GEG-Nachweis) auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
- Prüfingenieure für Baustatik: Können im Rahmen ihrer Tätigkeit auch die energetischen Nachweise prüfen.
- Stichprobenkontrollen: Einige Bundesländer führen stichprobenartige Kontrollen der eingereichten Nachweise durch.
Qualifikation der Prüfer: Die Prüfer müssen über eine entsprechende Qualifikation im Bereich Bauphysik, Energieeffizienz oder Gebäudetechnik verfügen. Dies kann beispielsweise durch ein abgeschlossenes Studium oder eine Weiterbildung nachgewiesen werden.
👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt über die konkreten Prüfverfahren und Anforderungen in Ihrem Bundesland.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- EnEV (Energieeinsparverordnung)
- Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die EnEV regelte unter anderem den Wärmeschutz, die Heizungsanlagen und die Warmwasserbereitung.
Verwandte Begriffe: GEG, Energieausweis, Wärmeschutz. - GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festlegt. Es fasst die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG zusammen. Das GEG regelt unter anderem den Wärmeschutz, die Heizungsanlagen, die Warmwasserbereitung und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Verwandte Begriffe: EnEV, Energieausweis, EEWärmeG. - Energieausweis
- Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes. Der Energieausweis ist Pflicht bei Neubauten, Verkauf und Vermietung von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: EnEV, GEG, Energieeffizienz. - Bauamt
- Das Bauamt ist eine Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben zuständig ist. Es prüft, ob die Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen, einschließlich der energetischen Anforderungen nach EnEV oder GEG. Das Bauamt ist auch für die Überwachung der Bauausführung zuständig.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Landesbauordnung, Baurecht. - Prüfingenieur
- Ein Prüfingenieur ist ein Ingenieur, der im Auftrag des Bauherrn oder des Bauamts die Standsicherheit, den Brandschutz und andere sicherheitsrelevante Aspekte von Bauwerken prüft. Er kann auch die energetischen Nachweise nach EnEV oder GEG prüfen. Prüfingenieure sind in der Regel freiberuflich tätig.
Verwandte Begriffe: Statik, Brandschutz, Baugenehmigung. - Energieberater
- Ein Energieberater ist ein Fachmann, der Hauseigentümer und Unternehmen in Fragen der Energieeffizienz berät. Er kann Energieausweise erstellen, Sanierungskonzepte entwickeln und Fördermittel beantragen. Energieberater müssen über eine entsprechende Qualifikation verfügen.
Verwandte Begriffe: Energieausweis, Energieeffizienz, Sanierung. - Landesbauordnung
- Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über die Baugenehmigung, den Brandschutz, die Standsicherheit und die energetischen Anforderungen an Gebäude. Die LBO ist die Grundlage für die Tätigkeit der Bauämter.
Verwandte Begriffe: Bauamt, Baugenehmigung, Baurecht.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für die Kontrolle der EnEV-Nachweise zuständig?
Die Zuständigkeit für die Kontrolle der EnEV-Nachweise (jetzt GEG-Nachweise) liegt in der Regel beim Bauamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Zusätzlich können Prüfingenieure oder stichprobenartige Kontrollen durch die Bundesländer erfolgen. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland. - Welche Qualifikation müssen die Prüfer haben?
Die Prüfer müssen über eine entsprechende Qualifikation im Bereich Bauphysik, Energieeffizienz oder Gebäudetechnik verfügen. Dies kann durch ein abgeschlossenes Studium, eine Weiterbildung oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden. Die genauen Anforderungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. - Was passiert, wenn der EnEV-Nachweis nicht korrekt ist?
Wenn der EnEV-Nachweis (GEG-Nachweis) nicht korrekt ist, kann dies zu Beanstandungen durch das Bauamt führen. Im schlimmsten Fall kann die Baugenehmigung verweigert oder zurückgezogen werden. Es ist daher wichtig, den Nachweis sorgfältig zu erstellen und von einem qualifizierten Fachmann prüfen zu lassen. - Wie oft werden EnEV-Nachweise kontrolliert?
EnEV-Nachweise (GEG-Nachweise) werden in der Regel im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kontrolliert. Einige Bundesländer führen zusätzlich stichprobenartige Kontrollen durch. Die Häufigkeit dieser Stichprobenkontrollen variiert je nach Bundesland. - Was ist der Unterschied zwischen EnEV und GEG?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG fasst die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und legt die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden fest. - Wer darf einen EnEV-Nachweis erstellen?
Ein EnEV-Nachweis (GEG-Nachweis) darf von qualifizierten Fachleuten erstellt werden, wie z.B. Architekten, Ingenieuren oder Energieberatern. Diese Fachleute müssen über die notwendige Sachkunde und Erfahrung verfügen, um die energetischen Berechnungen durchzuführen und den Nachweis zu erstellen. - Was beinhaltet ein EnEV-Nachweis?
Ein EnEV-Nachweis (GEG-Nachweis) beinhaltet Berechnungen und Dokumentationen, die zeigen, dass ein Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (jetzt Gebäudeenergiegesetz) erfüllt. Dazu gehören Angaben zum Wärmeschutz, zur Heizungsanlage, zur Warmwasserbereitung und zur Lüftung. - Wo finde ich einen qualifizierten Energieberater?
Qualifizierte Energieberater finden Sie beispielsweise über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder über die Architekten- und Ingenieurkammern der Bundesländer. Achten Sie darauf, dass der Energieberater über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt.
🔗 Verwandte Themen
- Energieausweis erstellen lassen
Informationen zu den Kosten und dem Ablauf der Erstellung eines Energieausweises. - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Eine Erläuterung der aktuellen Anforderungen des GEG an Neubauten und Bestandsgebäude. - Fördermittel für energetische Sanierung
Überblick über aktuelle Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden. - Wärmebrücken vermeiden
Informationen zur Vermeidung von Wärmebrücken und deren Auswirkungen auf den Energieverbrauch. - Lüftungskonzepte für Wohngebäude
Erläuterung verschiedener Lüftungskonzepte und deren Bedeutung für die Energieeffizienz und das Raumklima.
-
EnEV-Nachweis: Prüfung durch Bauaufsichtsbehörde – LBO-abhängig
ganz einfach ... im Prinzip 😉
Prüfung erfolgt, je nach LBOAbk., genauso, wie die Prüfung der sonstigen bautechnischen
nachweise (Standsicherheit, Brandschutz).
womit wir bei "im Prinzip" wären ...
böse zungen behaupten (sinngemäß), die unteren bauaufsichtsbehörden würden
sich einen feuchten Dreck um die Prüfung kümmern. das mag in vielen fällen stimmen,
zumindest in Einzelfällen ist damit schon der eine oder andere Bauherr (wegen
Brandschutz) *gewaltig* auf die Nase gefallen ...
ein Schelm, wer denkt "da wird - theoretisch - ein Gesetz erlassen und- praktisch - nicht vollzogen" ... (auch mit bußgeldern kann man die Kasse aufbessern)
-
EnEV-Vollzugsverordnung: Aktuell nur in Bayern – Messung vor Ort?
schon klar, usw ...
Meines Wissens gibt es bislang lediglich in Bayern eine Vollzugsverordnung zur EnEVAbk..
Und jetzt stell ich mir einfach mal vor, wie ein Beamter auf dem Dach des Neubaus rumkraxelt um den Kollektor nachzumessen ...
... und der Tag ist gerettet 😉 -
Genehmigungsfreies Bauen: EnEV-Prüfung – Bauherr in Eigenverantwortung!
aber bei einem genehmigungsfreien Bauanzeigeverfahren
wie es z.B. in Niedersachsen gibt:
Wissen Sie wer da prüft?
Na?
Richtig: SIE selber! Und sonst niemand!
Da ist es dem Bauamt sch ... egal was es dann als Unterlagen abheftet und ob der Bau dem entspricht was da steht!
Selbst wenn es Kenntnis davon erlangt, dass der Bau der LBOAbk. oder der Wärmeschutzverordnung nicht entspricht, wird (oder darf) es NICHTS unternehmen. Diese Aussage habe ich wortwörtlich vom hiesigen Bauamt bekommen ... ☹
Also besser: Bauen Sie ganz normal mit Baugenehmigung. Da prüft das Bauamt dann auch. -
Brandschutzmängel: Behördenauskunft oft mangelhaft – BH haftet!
rotfl, nen Beamter auf dem Dach
Moin,
erinnert so ein bisschen an Karlso ein auf dem Dach.
@ MLS, mit dem Brandschutz, da schreibste was. Da sich die Jungs da selber wohl nicht sicher sind, kriegst du von denen KEINE vernünftige offizielle Auskunft. Musst denen schon die §§ vorsagen 🙂 ) ).
Nur - wenn es zum Schaden kommt, dann ist der BH, so ihm nachgewiesen werden kann, dass er es gewusst hat, der Dumme. Da kann WAAbk. ein leidig Liedchen trällern. Aber, auch dem konnten/können wir helfen.
Ich glaub nie und nimmer, dass bei der EnEVAbk. zukünftig mehr oder besser kontrolliert wird, werden kann, weil - wer nicht einmal in dr Lage ist einen einheitlichen Rechen- und Darstellungsweg ins Laufen zu bringen, der macht sich doch nicht die Mühe und rechnet selber, oder sehe ich das falsch?
Grüße
Stefan Ibold -
EnEV-Nachweis: Vollzugsanweisung – Behörde fordert Nachweise ein!
ganz entschieden jein ...
zumindest gibt es "von höchster Stelle" "Vollzugsanweisung". das allerdings erscheint
mir - noch - etwas theoretisch.
aber wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat (wieder mal Brandschutz) kann
es *heftigst* vorkommen, dass die untere Bauaufsichtsbehörde nachweise einfordert.
auf den Normalfall möchte ich das nicht extrapolieren, weil meine Kenntnisse nur
auf Einzelfällen beruhen. anscheinend wird aber nicht überall mit dem gleichen,
meist löchrigen, Maß gemessen. -
EnEV-Nachweis: Qualitätsmängel – Wer versteht die Energieeinsparverordnung?
Worüber diskutiert Ihr eigentlich?
Wie wurde denn die WSchVO geprüft?
Von 100 Nachweisen, die bei mir auf den Tisch kommen, sind 99 falsch. Ob sich das ausgerechnet bei der EnEVAbk. ändert?
Wer das kontrolliert, muss die EnEV erst mal verstehen. Und hege ich doch arge Zweifel. -
Brandschutzmängel: Behördliche Prüfung erwünscht – Bauträger-Argument!
@MLS
Ich wäre doch richtig froh, wenn bei mir die Beaubehörde prüfen würde ... aber die wollen ja nicht, obwohl ich sie auf die Brandschutzmängel zu den Nachbarhäusern hingewiesen habe.
Dann wäre das Argument gegen den Bauträger sogar "behördlich" hieb- und stichfest (hiebfest, stichfest) ... 😉 -
EnEV-Prüfung: Privatisierung vs. öffentlich-rechtliche Kontrolle
willkommen im freien Markt ...
das ist eben die kehrseite der medaille, auch das ist kein Einzelfall.
leider gibt es nicht nur ein Bauvorhaben, wo die (alte) öffentlich-rechtliche
Prüfung einigen ärger erspart hätte, der entstanden ist, weil die (neue)
privatrechtlich zu beauftragende Prüfung gar nicht stattfand.
andererseits:
wie viele Bauherren rufen nach Privatisierung/Vereinfachung/Endprivilegierung?
hinterher war's dann keiner ... OK, ich weiß auch auch, dass das Spielchen bei
"bauträgerzwang" gar nicht sooo viel anders geht - und hinterher ist man immer schlauer ... -
Bauamtsmitarbeiter: Welche Ausbildung für EnEV-Nachweis Prüfung?
-
Bauamt: Erkennen von Nachweisen für Standsicherheit & Wärmeschutz
da kann man sagen, was man will ...
aber die können besser lesen als man glaubt. zumindest sollten die bauämtler in der
Lage sein zu erkennen, ob, wie in fast jeder LBOAbk. gefordert, schriftliche! nachweise
für Standsicherheit und Wärmeschutz beiliegen.
das sich mitunter auf "ewig und drei tag" nichts rührt und auf einmal werden die
herrschaften nachtaktiv und beginnen, zufriedene Bauherren zu stressen - das ist
wohl verwunderlich, gell? -
EnEV-Nachweis: Fundierte Infos – öffentlich-rechtliches Dokument
und zur Abwechslung ...
was fundiertes (?):-)
zumindest was öffentlich-rechtliches ... -
Baufsichtliche Prüfung: Richtigkeit der EnEV-Angaben – Unterschrift genügt?
aber nicht minder lustig
wie heißt es da unter Punkt Baufsichtliche Prüfung: "Von der Richtigkeit der Angaben darf ausgegangen werden, wenn die Bauvorlagen
die notwendigen Angaben, das Ausstellungsdatum, den Namen, die Anschrift, die
Funktion oder Firma und die eigenhändige Unterschrift des für die Angaben
verantwortlichen Ausstellers enthalten (gem. § 2 Nr. 9 AVV
Energiebedarfsausweis). "
Selten so gelacht 🙂
Grüße
Bop Pao -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).EnEV-Nachweis Prüfung: Zuständigkeit und Qualifikation
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zuständigkeit und Qualifikation für die Prüfung von EnEVAbk.-Nachweisen. Es wird hinterfragt, inwieweit Bauämter die Nachweise tatsächlich prüfen und ob die Prüfer die Energieeinsparverordnung (EnEV) ausreichend verstehen. Die Teilnehmer diskutieren die Vor- und Nachteile der Privatisierung der Prüfung und die Rolle der Bauherren bei genehmigungsfreien Bauvorhaben.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Genehmigungsfreies Bauen: EnEV-Prüfung – Bauherr in Eigenverantwortung! wird darauf hingewiesen, dass Bauherren bei genehmigungsfreien Bauanzeigeverfahren selbst für die Einhaltung der EnEV verantwortlich sind.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag EnEV-Nachweis: Fundierte Infos – öffentlich-rechtliches Dokument verweist auf ein öffentlich-rechtliches Dokument mit weiteren Informationen zur EnEV.
🔴 Kritisch/Risiko: Mehrere Beiträge thematisieren die Problematik von Brandschutzmängeln und die mangelnde Auskunftsbereitschaft der Behörden. Im Beitrag Brandschutzmängel: Behördenauskunft oft mangelhaft – BH haftet! wird betont, dass Bauherren im Schadensfall haften, wenn sie von Mängeln wussten.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über die Anforderungen der EnEV informieren und gegebenenfalls einen qualifizierten Energieberater hinzuziehen. Es ist ratsam, die Nachweise sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten die zuständigen Behörden oder einen Prüfingenieur zu kontaktieren. Siehe auch EnEV-Nachweis: Qualitätsmängel – Wer versteht die Energieeinsparverordnung?.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "EnEV, Nachweis, Prüfung, Kontrolle". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Luftwärmepumpe statt Gasheizung: 16.000 € Aufpreis gerechtfertigt? Kosten & Effizienz
- … BAFADas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine deutsche Behörde, die unter anderem Förderprogramme für erneuerbare …
- … EnEVAbk.-Nachweis: Gasbrennwert vs. Luftwärmepumpe – Vergleich! …
- … wäre es mal spannend wie er denn nur mit GBW die EnEVAbk. nachweist ... …
- … GBW Definition: Gasbrennwert – EnEVAbk. vs. EEWärmeG …
- … Nur mit GBW kriegt der EnEVAbk. ja hin. Mit dem EEWärmeG hapert es dann allerdings. Es sei …
- … denn, er ist 15 % besser als EnEVAbk.. …
- … GBW-Nachweis: Fremdfirma für LWP – Koordination beachten! …
- … Möglichkeiten auch mit GBW (Gasbrennwert) den Nachweis zu erreichen. Ja, Heizung durch eine Fremdfirma. Wobei man dabei aufpassen muss, denn der GUAbk./GÜ wird hierfür wohl kaum die Koordination bauseits übernehmen. …
- … Vorher wäre allerdings zu prüfen, ob eine LWP für das Vorhaben überhaupt geeignet ist. Sonst wird die Mühe leicht zum Groschengrab. Die Prüfung sollte natürlich nicht der Anlagenbauer vornehmen, der LWP verkauft und …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Lüftungsanlage: KWL mit Wärmerückgewinnung vs. Abluftwärmepumpe – Vor- & Nachteile?
- … realistisch sein, nämlich dann, wenn der Planer nicht den oftmals zusammengelogenen EnEVAbk.-Nachweis als Grundlage nimmt. Beim Thema Ausbauhaus rollen sich nämlich grad …
- … die Heizlast wurde ja nicht anhand des EnEVAbk. Nachweises gerechnet, sondern anhand der U-Werte des Hauses sowie unter …
- … EnEVAbk.-Nachweis: Datenbasis für Haustechnikplaner im Neubau …
- … einem EnEVAbk. Nachweis bestenfalls die U-Werte, die Bauteilabmessungen sowie das Wirkprinzip WEAbk., WW-Bereitung etc.. Wenn da gelogen wird, ist es ihm sicherlich nicht anzulasten! Eine Plausibilitätsprüfung ist dabei sicherlich sinnvoll, sofern beauftragt. Man kann schließlich nur …
- … Zahlen da oben so ansehe, also ich weiß ja nicht: Wand: EnEVAbk. nicht erfüllt. Also das mit einer 6er Pumpe. Mutig. …
- … Zwecks Einhaltung der EnEVAbk. bzgl. der Außenwand - in den EnEV Beschreibungen steht doch auch …
- … Neubau: EnEVAbk.-Konformität und Wärmepumpen-Dimensionierung …
- … Also. EnEVAbk. mal so eingehalten. Wie gesagt, icheine 5 kW-Pumpe in …
- … Effizienzhaus 70: Wärmepumpe und aktuelle EnEVAbk.-Anforderungen …
- … Denn die aktuelle EnEVAbk. ist doch nun so das wir als Referenz nun in etwa …
- … das Eff 70 Haus der EnEVAbk. 2007 als Standard haben und mit meinen Gebäudewerten bin ich doch außer der Außenwand besser als EnEV 2009, was mich zu der Überzeugung bringt das die 6 …
- … lt EnEVAbk. Berechnung, welche mein GUAbk. vorab schon berechnet hat, jedoch mit einem U-Wert vo 0,18 W/m²K komme ich ohne Lüftungsanlage (die stand Anfangs nicht zur Debatte) auf ein EFF 70 Gebäude. …
- … Sie sind nicht einmal in der Lage EnEV und Heizlastberechnung auseinander zu halten, geschweige denn, die richtigen Schlußfolgerungen …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Luft-Wasser-Wärmepumpe: Stromverbrauch im KW40 Haus – typische Werte, Optimierung & Probleme?
- … Was steht im EnEVAbk.-Nachweis? …
- … Einen EnEVAbk.-Nachweis haben wir noch nicht, da die Außenanlagen noch nicht fertig sind und der Bauunternehmer zu viel zu tun hat. …
- … Heizlastberechnung: EnEV-Nachweis – WP-Dimensionierung prüfen! …
- … einen vergessen Heizlastberechnung? Und wenn ich lese, EnEVAbk.-Nachweis gibt es noch nicht ... …
- … Anlagenplanung: EnEV-Berechnung – Heizleistung optimieren! …
- … EnEV-Berechnung …
- … mal wieder nach einer Anlagenplanung auf Grundlage der EnEVAbk.-Berechnung (wenn nicht sogar ohne jegliche Planung/Berechnung) aus. …
- … EnEV-Nachweis: KW40 Haus – Heizlast prüfen & Abweichungen …
- … EnEVAbk.-Nachweis und kfw-40 …
- … Also den EnEV-Nachweis haben Sie schon, …
- … Sie mal, wer da unterschrieben hat und fragen den, wo der Nachweis ist. Wenn Sie's nicht zur Hand haben, dann sollten Sie …
- … Ich durfte jetzt schon einige EnEVAbk.-Nachweise genauer unter die Lupe nehmen. Gerade bei kfw-40-Häusern waren die Dinger …
- … es dann aber noch oft Abweichungen zwsichen den Vorgaben aus dem EnEVAbk.-Nachweis und der Bauausführung. …
- … den EnEVAbk.-Nachweis und die Bauausführung auf den Prüfstand stellen. Problem ist nur, dass Sie dazu eigenen Sachverstand einkaufen müssen. …
- … Beachten Sie auch die Effizienz der Wärmepumpe. Je besser der COP, desto niedriger sind i.d.R. auch die Heizkosten. Allerdings gibt es für die Angabe dieser Werte Normen, je nach Norm gibt es hier bereits Unterschiede von 10-15 %, sodass dieser Vergleich für einen Laien nur schwer durchzuführen ist. Die Wärmepumpe sollte das ehpa-Gütesigel für Wärmepumpen haben, das ist ein guter Nachweis für die Wärmepumpe. …
- … effziente Wärmepumpe nicht von der Bauart des Hauses KFW40, KFWAbk. 60, EnEVAbk.-Standard abhängt, sondern maßgeblich von der Temperatur der Wärmequelle und des …
- … Leider habe ich meinen EnEVAbk. immer noch nicht gefunden, und ja der BD-Test ist auch noch …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizbedarf Massivholzhaus berechnen: KFW-Kriterien, Heizlast & Lüftungsanlage im Neubau?
- … weniger spricht, die ein KfW 70 ggb. einem normalen Neubau nach Enev2009 verbrauchen darf? Heizwärmebedarf? Primärenergiebedarf? …
- … Und dann muss Ihr Planer versuchen, dass mit der EnEVAbk. in Einklang zu bringen (und Ihrem Geldbeutel). Es gibt doch aber …
- … auch Ausnahmen in der EnEVAbk. (Wirtschaftlichkeit?). …
- … Laie, meine Meinung, kein Experte, keine Rechtsberatung (ich habe Pellets und kein Solar), kann daher zur EnEV und KFWAbk. nicht ganz so viel sagen. …
- … durch Tauwasserausfall Aufgrund von Konfektion in den Bauteilen. Die Standardanforderungen der EnEVAbk. 2009 sind schon so hoch, dass der EnEV-Nachweisersteller …
- … kaum darum herum kommt, eine Prüfung der Luftdichtheit im EnEVAbk.-Nachweis festzuschreiben. Auf diesen Luftdichtheitstest sollten Sie möglichst nicht verzichten, auf keinen …
- … anderes Feld. Wenn Sie als Planungsziel ein energetisches Niveau unterhalb den EnEVAbk.-Mindestanforderungen haben wollen, z.B. kfw Effizienzhaus 70 o. 55, wird es …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - KfW40 trotz Wärmepumpe nicht erreicht? Ursachen, Mängel & Ansprüche bei höherem Energiebedarf
- … deutsches Gesetz, das Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.Verwandte Begriffe: EnEVAbk., Energieeinsparung, Neubau …
- … Welche Unterlagen sind wichtig für die Überprüfung des KfW40-Standards?Wichtig sind der Bauvertrag, die Energiebedarfsberechnung, die Dämmstoffnachweis …
- … KfW40-Nachweis: EnEVAbk.-Nachweis – U-Werte und Realität …
- … Es gibt doch einen EnEVAbk.-Nachweis. Da muss doch sowas drinstehen. Oder ist der klammheimlich verschwundibus? …
- … KfW40-Berechnung: Zwei EnEV-Nachweise – Realität vs. Schönrechnerei …
- … es hier 2 EnEVAbk.-Nachweise: Nr ... …
- … @MoRüBe: Offensichtlich gibt es hier 2 EnEV-Nachweise: Nr. 1 kommt auf 22 kWh/ (m²a) …
- … sich Sachverstand ein und lassen Sie Vertrag und KfW40/Eff. 55-Nachweis, am besten alle bautechnischen Nachweise prüfen. Damit meine ich in …
- … Nehmen Sie sich einen Fachmann (Architekten/EnEVAbk.-Nachweisaufsteller) dazu, der den/die Nachweise mit dem Läusekamm …
- … KfW40-Nachweis: Fehlende Unterlagen – Indiz für Probleme? …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe vs. Blockheizkraftwerk (BHKW): Kosten, Effizienz & Fördermöglichkeiten für Reihenhäuser?
- … BAFADas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine deutsche Behörde, die Förderprogramme für erneuerbare Energien und …
- … und BHKWs finanziell unterstützen. Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet beispielsweise Zuschüsse für effiziente Heizsysteme. …
- … EnEVAbk. 2009: Mindeststandard vs. High-Tech-Heizung – passt das? …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage Amortisation berechnen: Realistische Rechner vs. Geothermie/Luft-Wasser-Wärmepumpe?
- … Ich kann die Realitätsnähe des verlinkten Amortisationsrechners ohne detaillierte Prüfung nicht abschließend beurteilen. Solche Rechner sind oft von Annahmen abhängig, die …
- … viel ändern. Voraussetzung zur Eingabe der Nutzfläche und des Heizwärmebedarfs ein EnEVAbk.-Nachweis. Vielleicht kann sich ja der eine oder andere Sachverständige …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung: Schadet Heizen mit Holzpellets der Umwelt & unseren Wäldern?
- … Die nächste EnEVAbk. 2009, mit noch höheren Anforderungen - auch an die Änderung von …
- … Man kann vielleicht nachweisen, dass sich das Klima ändert …
- … wegen der Komplexität der auf das Klima einwirkenden Faktoren ist der Nachweis auch nicht zu führen. …
- … Anteil daran hat? Allzu oft werden Wetterphänome selbst und Temperaturaufzeichnungen als Nachweis des menschengemachten Klimawandels angeführt. Das ist zwar ein Nachweis, das …
- … Auswirkungen genau vorhersagen konnte. Als Reaktion gab es bei uns die ENEVS und nicht viel mehr, von der Industrie angebotene energiesparende Autos wurden …
- … weshalb auch viele der Meinung sind, das die Klimaforschung bereits genügend Nachweise des anthropohenen Treibhauseffekts erbracht hat. Als Anwender von Physik weiß ich, …
- … Wer schon mal ein paar Bedarfsenergienachweise von Anfang der 90er gebauten EFHAbk. gerechnet hat, wird sehen, dass …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpen-Größe für KfW 40 Haus (2009, 145m²) mit Fußbodenheizung: Richtwerte & Berechnung?
- … Energie eines vergleichbaren Neubaus nach Gebäudeenergiegesetz (GEG). Verwandte Begriffe: Energieeffizienzhaus, GEG, EnEVAbk.. …
- … KfW 40 Nachweis: Gebäude vs. Technik – Unterschiede? …
- … Bitte auch nicht die HLB mit der EnEVAbk./Energiepass usw. verweckseln, dies ist reines Baurecht, hier gibt es feste …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe Warmwasserproblem: Ursachen, Lösungen & Kosten bei langer Duschdauer?
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "EnEV, Nachweis, Prüfung, Kontrolle" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "EnEV, Nachweis, Prüfung, Kontrolle" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "EnEV, Nachweis, Prüfung, Kontrolle" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "EnEV, Nachweis, Prüfung, Kontrolle" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: EnEV-Nachweis Prüfung: Wer ist zuständig & welche Qualifikation ist nötig?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: EnEV-Nachweis: Wer prüft die Einhaltung?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: EnEV Nachweis Prüfung, EnEV Kontrolle, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Bauamt, Prüfingenieur, Energieberater
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!

