EnEV-Unwissenheit des Bauträgers: Was Bauherren jetzt wissen müssen!
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EnEV-Unwissenheit des Bauträgers: Was Bauherren jetzt wissen müssen!

Ich habe vor, zu Beginn nächsten Jahres ein Grundstück nebst darauf neu zu erbauendem Einfamilienhaus zu erwerben (Bindung an den Bauträger). Da ich nun zufällig über die neue Energiesparverordnung gestolpert bin, habe ich den Bauträger damit konfrontiert. Dieser schien diesbezüglich nicht auf dem Laufenden zu sein. Jetzt habe ich Bedenken, dass er mir ein Haus hinstellt, welches gar nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Was sollte ich beachten?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe Ihre Besorgnis. Es ist wichtig, dass Ihr Bauträger über die aktuelle Energiesparverordnung (EnEVAbk.) informiert ist, da diese wesentliche Anforderungen an Neubauten stellt.

    Die EnEV legt Grenzwerte für den Energiebedarf von Gebäuden fest und schreibt bestimmte Nachweise vor. Ein Bauträger, der sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern gefährdet auch die Förderfähigkeit des Bauvorhabens und den Wert der Immobilie.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Fordern Sie von Ihrem Bauträger einen Nachweis über die Einhaltung der EnEV-Anforderungen an.
    • Lassen Sie sich die energetischen Berechnungen für Ihr Haus zeigen und erklären.
    • Ziehen Sie einen unabhängigen Energieberater hinzu, um die Planung zu überprüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf die Einhaltung der EnEV und holen Sie sich unabhängigen Rat, um sicherzustellen, dass Ihr Neubau den aktuellen Standards entspricht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Energiesparverordnung (EnEV)
    Die EnEV ist eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Sie legt Grenzwerte für den Energiebedarf fest und schreibt bestimmte Nachweise vor. Die EnEV wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
    Verwandte Begriffe: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis, Energieeffizienz
    Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    Das GEG ist ein deutsches Gesetz, das die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenfasst. Es stellt die aktuellen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Energiesparverordnung (EnEV), Energieausweis, Energieeffizienz
    Energieausweis
    Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Neubauten Pflicht und gibt Auskunft über den Energiebedarf und -verbrauch.
    Verwandte Begriffe: Energiesparverordnung (EnEV), Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieeffizienz
    Energieeffizienz
    Energieeffizienz bezeichnet die Reduzierung des Energieverbrauchs bei gleichbleibender oder verbesserter Leistung. Im Gebäudebereich bedeutet dies, den Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung zu minimieren.
    Verwandte Begriffe: Energiesparverordnung (EnEV), Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die fertigen Immobilien verkauft. Der Bauträger übernimmt die gesamte Projektentwicklung, von der Planung bis zur Schlüsselübergabe.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Generalunternehmer
    KfW-Effizienzhaus
    Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das besonders energieeffizient ist und bestimmte Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt. Für den Bau oder die Sanierung eines KfW-Effizienzhauses können Fördergelder beantragt werden.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Energieausweis, Förderung
    Primärenergiebedarf
    Der Primärenergiebedarf ist ein Kennwert im Energieausweis, der den gesamten Energieaufwand berücksichtigt, der für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der Energie erforderlich ist. Er umfasst auch die Verluste, die bei der Energieerzeugung und -verteilung entstehen.
    Verwandte Begriffe: Endenergiebedarf, Energieausweis, Energieeffizienz

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die EnEV?
      Die Energiesparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Sie legt Grenzwerte für den Energiebedarf fest und schreibt bestimmte Nachweise vor, um den Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz zu fördern.
    2. Was passiert, wenn mein Bauträger die EnEV nicht einhält?
      Wenn Ihr Bauträger die EnEV nicht einhält, drohen Bußgelder. Zudem kann die Förderfähigkeit des Bauvorhabens gefährdet sein, und der Wert der Immobilie kann sinken. Es ist daher wichtig, auf die Einhaltung der EnEV zu bestehen.
    3. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Neubau die EnEV erfüllt?
      Sie können sicherstellen, dass Ihr Neubau die EnEV erfüllt, indem Sie von Ihrem Bauträger einen Nachweis über die Einhaltung der EnEV-Anforderungen fordern, sich die energetischen Berechnungen zeigen und erklären lassen und einen unabhängigen Energieberater hinzuziehen, um die Planung zu überprüfen.
    4. Welche Rolle spielt der Energieausweis bei der EnEV?
      Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Neubauten Pflicht und gibt Auskunft über den Energiebedarf und -verbrauch. Der Energieausweis dient als Nachweis für die Einhaltung der EnEV.
    5. Was ist der Unterschied zwischen EnEV und Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
      Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die EnEV abgelöst und ist seit November 2020 in Kraft. Es fasst die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und stellt die aktuellen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.
    6. Was sind die wichtigsten Kennwerte im Energieausweis?
      Die wichtigsten Kennwerte im Energieausweis sind der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt den gesamten Energieaufwand, der für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der Energie erforderlich ist. Der Endenergiebedarf gibt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes an.
    7. Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
      Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das besonders energieeffizient ist und bestimmte Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt. Für den Bau oder die Sanierung eines KfW-Effizienzhauses können Fördergelder beantragt werden. Die Effizienzhaus-Standards werden in Zahlen angegeben (z.B. KfW-Effizienzhaus 55), wobei niedrigere Zahlen für eine höhere Energieeffizienz stehen.
    8. Welche Konsequenzen hat es, wenn die EnEV nicht eingehalten wird?
      Die Nichteinhaltung der EnEV kann zu Bußgeldern für den Bauträger führen. Zudem kann die Förderfähigkeit des Bauvorhabens gefährdet sein, und der Wert der Immobilie kann sinken. Im schlimmsten Fall kann die Bauabnahme verweigert werden, bis die Mängel behoben sind.

    🔗 Verwandte Themen

    • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
      Informationen zu den aktuellen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.
    • Energieausweis-Pflicht
      Wer benötigt einen Energieausweis und welche Informationen enthält er?
    • KfW-Förderprogramme für Neubau
      Welche Förderungen gibt es für energieeffiziente Neubauten?
    • Rechte und Pflichten als Bauherr
      Was Sie bei einem Bauträgervertrag beachten sollten.
    • Unabhängige Energieberatung
      Wie Sie einen qualifizierten Energieberater finden und was er leistet.
  2. EnEV: Bauträger-Vertrag – Kündigung wegen Unwissenheit?

    Können Sie den Vertrag noch kündigen?
    Das kann ja wohl nicht wahr sein. Wenn die Planung noch in diesem Jahr war, gilt noch WSVO. Dennoch sollte ein Bauträger EnEVAbk. kennen. Fragen Sie doch einfach mal nach dem Wärmeschutznachweis, den braucht er ohnehin zur Baugenehmigung
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Bauträger ohne EnEV-Kenntnisse: Risiko für Bauherren?

    Auweia
    also wenn er nicht mal die EnEVAbk. kennt, na dann gutes gelingen : (
    MP
  4. FAKE!

    wetten?
  5. Bauträger in Hildesheim? Erfahrungen mit EnEV-Umsetzung

    hey, bauen Sie vielleicht in Hildesheim?
    das klingt so nach dem Bauträger mit dem ich gebaut habe, würde mich nicht wundern ... 😉
  6. Bauträgerwahl: Lokale Empfehlungen in Niedersachsen

    WA, du alter Niedersachse,
    Wusste ich ja gar nicht.
    Fast Nachbar sozusagen!
    Wer war denn dein Bautenträger?
    Gruß
  7. Super-Qualitäts-Bau

    War WAAbk.'s Bauträger 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. EnEV-Kenntnisse: Bauträger-Unwissenheit – Drama oder nicht?

    ma ehrlich
    Ist es wirklich so schlimm, dass der Bauträger noch nicht die neue EnEVAbk. in der Hand hat? Ist doch noch nicht Gesetz. Ja  -  klar  -  toll ist es nicht  -  aber ein Drama doch auch nicht?!
    Wenn ich an die vielen kleinen Firmen denke im Eigenheimsektor, da hält sich doch jeder ehemalige Ökonom oder umgeschulte Hobbyhandwerker nach 2 Jahren praktischer Erfahrung beim Pfuschen schon für einen versierten Fachmann, was will man da erwarten?
    OK  -  so schlimm ist es ja nur in Ausnahmefällen  -  Gott sei Dank!
    Wir sollten froh sein, wenn die Bauleute die derzeit gültige Norm kennen. Schenken Sie Ihrem Bauträger die aktuelle Form der EnEV doch zu Weihnachten (wenn Sie die überhaupt schon zu kaufewn bekommen) Soweit ich weiß, wurde am Text noch vor 4 Wochen herumgefeilt und die letzten Details geändert. Also keine Panik, wir werden es schon alle rechtzeitig raffen.
    Was mich an der EnEV stört und schon an der WSChVO gestört hat ist etwas anderes:
    Beispiel: Als Ingenieur soll ich dem privaten Bauherrn eine Energiebedarfsberechnung (Wärmeschutznachweis) erstellen. Weder Bauherr noch Architekt wissen in dieser Phase aber, an wie viele der Fenster Roläden kommen und welche Heizungsanlage letztlich eingebaut wird. Was soll ich da groß rechnen? Wenn wir alle miteinander mal ehrlich sind, kommen wir zu dem Schluss, dass ich "irgendetwas" rechne, was dem Ziel in etwa nahekommt, und wenn der Bauherr mit seinem Entwerfer hinterher noch was ändert sehe ich zu, dass ich dafür nicht hafte. Was soll dieses Spielchen?
    Die Praxis bei Einfamilienhaus sieht doch häufig so aus:
    Ein Wärmebedarfsausweis wird nur einmal erstellt  -  für die Baugenehmigung. Ob dann alles so gebaut wird wie in diesem Nachweis bschrieben, kann das Bauamt meist nicht prüfen (sei es aus Mangel an Zeit, Kompetenz oder aus Mangel an Kenntnis der verwendeten Berechnungssoftware). Wen interessiert letztlich das Ergebnis des WSchNW? Auch der Prüfstatiker schaut da nicht rein.
    Was ist also im Eigenheimsektor von diesem ganzen Nachweis-Drama zu halten? Da mach ich mir Arbeit, die hinterher keinen interessiert oft reichte dem Bauherrn die Feststellung, dass die Berechnung so tolle Ergebnisse brachte, dass er seine Niedrigenergiehaus-Förderung bekam. Ob das Haus so gut war wie die Berechnung hat bisher nur einen einzigen Bauherrn interessiert.
    Auch viele Firmen hatten keine Ahnung:
    Schon bisher traf ich immer wieder Firmen (Bauträger, Generalunternehmer, Tischler), die nicht mal den Unterschied zwischen kv und kf bei Fenstern kannten. Was soll das jetzt werden, wo wir auch noch neue Formelzeichen bekommen?
    Die armen kleinen Bauträgerlein und Handwerker!
    Der Sachverständigensektor wird so richtig boomen.
    Liebe Leser  -  nehmt das vorstehende nicht so ernst, obwohl manches darin traurige Realität ist. Frohe Weihnachten und ein gesegnetes Neues ...
  9. EnEV-Nachweis: Skepsis bei Bauträger-Unkenntnis angebracht!

    Einspruch
    Wir halten uns ja auch nicht dran!
    (weder an WSVO noch N. e.V.)
    Es wird ein Nachweis hingemogelt, Bauherr weiß aber Bescheid, zumindest grob. (wird ja viiiiiiel billiger)
    Ein Bauträger, der jetzt noch nicht weiß, das die N.e.V. kommt,
    ist mit äußerester Skepsis zu betrachten!
    Der baut ja wie er will!
    Das darf nicht sein.
    Gruß
    Johannes D. Bakel
  10. Bauamt-Kontrolle: EnEV-Einhaltung – Realität oder Illusion?

    Herr Tilgner hat Recht
    Genau ist es leider. Eine Ergänzung: das Bauamt interessiert sich überhaupt nicht dafür.
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Alternative: Bauträger ohne EnEV-Wissen – Vorteilhaft?

    Dafür baut er wahrscheinlich gut
    Wenn er die EnEVAbk. nicht kennt, umso besser, dann baut er Dirauch keine Bauschäden ein. Claro!
    Gib laut wenn du fragen hast!
    Und informiere dich auf den Pages von Fischer, Meier und mir.
    Paul Bossert
  12. Dank für Antworten: EnEV-Diskussion im Forum

    vielen Dank
    ... für die z.T. aufschlussreichen Antworten auf meine obige frage ... meier
  13. Forum Bauphysik: EnEV-Diskussion – Weiterführende Infos

    "Aufschlussreicher" wird es im Forum Bauphysik!
    Schon komisch, dass der Bossert jetzt plötzlich wieder "auftaucht", hat er wohl das Forum der letzten Wochen verpasst? zumindest wohl nicht dazu lernen wollen ... jedenfalls ist es mit "Stille Nacht" noch nicht bei allen so weit, schon gar nicht bei "Bauphysikärs"!
  14. EnEV-Nachweis: Bauherr fordert korrekte Bauausführung!

    Die Antworten sind wohl eine Frechheit!
    Hallo,
    ich muss hier mal vehement den vorangegangenen Beiträgen widersprechen. Von wegen der Wärmeschutznachweis wird getürkt und keinen interessiert es. Immerhin habe ich als Bauherr eine Leistung bestellt, die ich gerne auch erfüllt hätte. Und der Wärmeschutznachweis bietet mir eine vergleichende Möglichkeit für die energetische Qualität meines Gebäudes. Wenn der Bauträger, wie es mir ergangen ist einen Ausweis erstellt, der getürkt ist, so hat dieser gegen ein Gesetz verstoßen. Darüber hinaus hat er mich betrogen, da die energetischen Eigenschaften nicht erfüllt werden. Und das bedeutet mehr Heizkosten usw. Wenn nur jeder Bauträger bauen würde was er verspricht und die Handwerker fachkundig wären, so würde es keine Klagen geben und alle wären mit Ihren Leistungen zufrieden. Dass dem nicht so ist zeigen die vielen Klagen und Streitereien. Würde der Handwerker oder Bauträger vorher dem Bauherrn klaren Wein einschenken: " Also wir türken den Nachweis, damit die Bauausführung billiger wird ... " dann wäre es klar. Aber die Bauträger verschweigen das und wundern sich später, dass der Bauherr nun verärgert ist und ggf. klagt. "Was wollen Sie denn, das Haus steht doch ganz gut da, und es wird auch warm". Was würden Sie einem Autohändler sagen, bei dem Sie einen VW Passat bestellt haben und einen VW LUPO erhalten, wenn der Autohändler Ihnen antwortet: "Was wollen Sie denn, das Auto fährt doch auch und mehr als 120 kmh kann man sowieso kaum mehr fahren. Außerdem ist der LUPO auch billiger ... ".
    Ich jedenfalls habe noch Hoffnung.
    Gruß
    D. W (ein bereits betrogener Bauherr)
  15. Experten-Kommentare: Qualitätssicherung im Neubau

    das schreit vielleicht danach ...
    missverstanden zu werden, werter d. w.
    falls das auf die Beiträge von hrn. d. bakel und Tilgner zutrifft, seien sie sicher,
    dass es sich um kompetente Kollegen handelt, die sich um Qualität bemühen  -  ohne damit hrn. d. bakel
    zu nahe treten zu wollen 🙂 dessen Schadenssammlung auf seiner Homepage sollte jeder
    Bauherr als pflichtlektüre absolvieren. die  -  teils  -  satirischen Kommentare sehen sie uns
    bitte nach, wir alle leben davon, Qualität zu planen und wenn zum 3378.-mal die Frage
    kommt, "wie mach ich meinen bau billiger und schlechter", dann wird der umgangston schon
    mal recht salopp.
    die Beiträge von mp und mb sprechen für sich.
    hr. bossert meint es allerdings ernst ...
  16. EnEV-Vergleich: Wärmeschutznachweis – Nachvollziehbar für Bauherren?

    Ich sehe das als Hohn an
    Welcher Bauherr kann denn überhaupt einen Wärmeschutznachweis nachvollziehen und Fehler entdecken? Bei der EnEVAbk. wird es nahezu unmöglich. Vergleich mit dem Auto ist der wahre Hohn. Die werden ineinem bestimmten Zyklus gemessen. Als wenn es eine Garantie auf Eenergieverbrauch in einem Haus gäbe *kopfschüttel*.
    Dann wäre jede Klage erfolgreich indem ich ständig auf 25 °C aufheize und saämtliche Fenster auflasse. Wetten, vorh QH kommt nicht mehr hin?
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. EnEV-Anforderungen: Fachmann für Bauherren – Unerlässlich!

    Nur mal so zur Klarstellung ...
    Hallo,
    es ist schon richtig, dass der Wärmeschutznachweis nicht einfach nachvollzogen werden kann, auch nicht für einen Bauherrn. Aber dafür holt sich der unkundige Bauherr auch einen Fachmann und schließt mit diesem einen Vertrag. Gleichzeitig vertraut er darauf, dass er diese Leistung erhält, die er bestellt oder die ihm versprochen wird. Immerhin trifft der Bauherr seine Entscheidung für den Vertragsabschluss vielleicht Aufgrund der energetischen Eigenschaften seines Gebäudes. Wenn das Gebäude zwar super dasteht, sieht gut aus, keine Kälte- / Wärmebrücken (Kältebrücken, Wärmebrücken), dicht usw. so hält es vielleicht nicht die Anforderungen der WSV95/EnEVAbk. ein. Primär entsteht kein Schaden. Es entsteht auch nicht sofort ein Schaden, wenn die Statik nicht korrekt ist oder verbotene Schadstoffe eingebaut sind. Aber für was benötigen wir dann diese ganzen Verordnungen. Das Ziel der WSV95/EnEV ist es auch, dass Gebäude gebaut werden, die energetisch sinnvoll sind (je nach Lobby, die den Sinn definiert). Ob das nun für den Bauträger oder Bauherrn auch Sinn macht sei dahingestellt. Es ist eine Verordnung und die ist Gesetz und damit einzuhalten. Punkt. Da bleibt kein Handlungsspielraum. Genauso gut muss ich die Geschwindigkeit bei einer Baustelle einhalten, auch wenn es drei Uhr morgens ist und kein Auto sonst weit und breit.
    Auch wenn keiner die Einhaltung der WSV95 oder EnEV überprüft muss ich von einem seriösen Unternehmen erwarten, dass er sich daran hält. Aber offenbar gibt es überall Schwarze Schafe, die die Rechtslage für sich auslegen/interpretieren.
    Sicher kann man jede Regel ad absurdum führen und auf Krampf versuchen, Q''H durch offene Fenster zu unterlaufen. Das ist aber nicht der Sinn der WSV95/EnEV den Menschen zu erziehen, wie er lüften soll. Die WSV/95 EnEV nimmt einen durchschnittlich gebildeten Menschen an, der weiß, dass durch offenstehendes Fenster Energie verloren geht und der Heizungsverbrauch steigt. Auch weiß dieser Mensch, dass mehr Heizenergie benötigt wird, wenn ich mit 25 °C heize, als bei 21 °C. Aber es gibt immer Ausnahmen Herr MB
    MfG
    D. W.
  18. EnEV-Umsetzung: Überwachung und Kundennachteile im Neubau

    richtig ... falsch
    richtig, wie sie das sehen, d. w.!
    leider geht der in den letzten Jahren der Trend dahin, alles was nicht überwacht wird, schlampig
    und zum kundennachteil auszuführen.
    freut mich im übrigen, dass sie das mit der Lobby erkannt haben 🙂
    falsch, mb!
    wenn die Randbedingungen stimmen, ist Theorie und Praxis nicht sooo weit auseinander.
    allerdings habe ich nur von wenigen, nicht miteinander vergleichbaren Projekten
    eine Rückkopplung, aber mir genügt das 😉
    gewisse Abweichungen wird man vielleicht nur mit erhöhtem Aufwand erklären können,
    aber das grundsätzliche Rechenverfahren, so wie wir alle das anwenden, ist gar nicht schlecht.
    sowohl für Innentemperatur als auch Lüftungsverluste gibt es rechenparameter.
    das man mit Gewalt auch Wärmeschutzberechnungen ad absurdum führen kann, ist natürlich klar.
  19. EnEV-Verbrauch: Bauherr als 'schwarzes Schaf' – Szenario

    Nicht falsch
    Bitte mal genauer lesen. Es geht mir nicht darum, dass die Verbräuche in etwa stimmen. Es geht darum, dass der Bauherr keinen Anspruch auf einen bestimmten Verbrauch hat. Eben wegen der Randbedingungen.
    Wie will denn jemand im Nachhinein beweisen, wie das Nutzerverhalten war? Ich meinte das bewusst provokativ.
    Also noch mal bittte folgendes Szenario vorstellen, wo der Bauherr das schwarze Schaf ist:
    BH beauftragt AN mit Bau eines Hauses, welches nach Wärmeschutzberechnung 300 l Öl/Jahr verbraucht (willkürliche Zahl). Nu sagt sich BH "Ich bekomme mein Geld schon wieder raus". Nun heizt er einfach durchgehend auf + 24 °C (was schon eine Menge ausmacht) und lässt das Haus bei aufgedrehter Heizung immer wieder auskühlen (nicht lüften! auskühlen!). O Wunder, der Verbrauch liegt bei 600 l / Jahr. Und nun klagt er.
    Und dann? (OK, gemein von mir, ich habe gerade so einen Fall hinter mir, kenne also das Ergebnis)
    • Name:
    • Martin Beisse
  20. Wärmebedarf vs. Energiebedarf: EnEV-Verbrauchsanalyse

    Herr Beisse, was ist der Unterschied zwischen Wärmebedarf und Energiebedarf,
    bzw. welcher Bedarf ist eher geeignet einen Rückschluss auf den Verbrauch vorzunehmen?
  21. EnEV-Modellrechnungen: Theorie und Praxis im Vergleich

    Recht haben und recht bekommen
    Hallo Herr MB,
    Sie haben recht und wieder auch nicht.
    Die WSV95 und auch die EnEVAbk. gehen natürlich von Modellen aus. Die WSV95 schreibt sogar ausdrücklich, dass der tatsächlicher Verbrauch von den Berechnungen abweichen kann. Aber bei gleicher Berechnungsmethode lassen sich wenigstens in energetischer Sicht Gebäude vergleichen (relativ gesehen). Eine Absolute Aussage ist zugegeben nicht möglich.
    Die Parameter, die für die Modellrechnungen verwendet wurden ergeben sich zum Einen aus den anerkannten Regeln der Technik, aus politischen Definitionen, aus Erfahrungswerten, aus Klimawerten einer Region und was weiß ich noch mehr.
    Die Modellrechnung ist also ein Kompromiss aus Theorie und Praxis. Dennoch gehen die Ergebnisse nicht so weit an der Praxis vorbei, wie sie es beschreiben (mehr als 100 % über den Prognosen!). Bei derartigen Abweichungen liegen wie Sie es sagen Betreiberverhalten zu Grunde, die nicht normal sind. Bei so einem Betreiber versagen wohl auch andere Planungsinstrumente, wie zum Beispiel die Wärmebedarfsrechnung für Heizung und Brauchwarmwasser. Vielleicht ist der BH ja auch übergewichtig, sodass die Statik nicht mehr ausreicht und das Gebäude Risse bekommt. Die Statik geht auch von anerkannten Annahmen für ein Einfamilienhaus aus. Im Übrigen nimmt die Wärmebedarfsrechnung auch bestimmte Raumtemperaturen zur Berechnung an. Wenn schon vorher feststeht, hoffentlich schriftlich, dass jedes Zimmer 24 °C warm werden soll, dann muss das in der Planung auch berücksichtigt werden und die Heizleistung steigt. Über die Vollbenutzungsstunden wird sich dann vermutlich auch der 600-l-Verbrauch erklären lassen.
    Aber ich weiß auch, dass es vor Gericht wie auf Hoher See zugeht. Man ist in jedem Fall in Gottes Hand. Daher würde es mich nicht wundern, wenn hier dennoch der BH Recht bekommen hat. Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei Paar Stiefel.
    Gruß D. W
  22. Heizwärmebedarf: EnEV-Berechnung – Rückschluss auf Verbrauch?

    nochmal
    Der in der WSVO errechnete HEIZWÄRMEBEDARF ist die Wärme, die dem Raum zur Verfügung gestellt werden muss, um auf die Zielinnentemperatur zu kommen.
    Es ist absurd, hieraus einen Rückschluss auf den Verbrauch zu ziehen. (Ohne Verluste und Aufwandszahlen)
    Einmal abgesehen von den vielen z.T. willkürlichen Randbedingungen.
    Warum auch sonst haben Heizungsbauer immer ihre eigene Berechnung gemacht und den WSNW in die Tonne gekloppt?
    Die EnEVAbk. bietet hier mit der Ermittlung des Energiebedarfs schon einen geeigneteren Wert, um auf den Verbrauch zu schließen.
    Aber allein der verschiedene m²-Bezug ist dann schon wieder eine weitere Hürde.
    Also: Richtige Richtung ja, verlässliche Verbrauchswerte nein.
  23. WSV95-Berechnung: Jahresheizwärmebedarf – Details und Faktoren

    Und noch eine Ergänzung
    Hallo Herr Bakel,
    Die WSV95 ermittelt aus der Umfassungsfläche (die sonst in keiner anderen Berechnungsart so verwendet wird) und einem Faktor fi (hat was mit der Temperaturdifferenz von Innen zu außen zu tun) unter Berücksichtigung aller nach außen liegenden Bauteile eine Summe, mit der Einheit W/K. Über weitere Faktoren (die die realen Bedingungen stark vereinfachen) wird Jahresbedarf für Heizung, Lüftung, innere und solare gewinne ermittelt. Diese Werte werden nochmals mit Faktoren belegt, sodass ein gemittelter spezifischer Jahresheizwärmebedarf herauskommt. Dieser Wärmebedarf hat nichts mit der Wärmebedarfsrechnung eines Heizungsbauers zu tun. Nach DINAbk. ist genau vorgeschrieben, wie ein Heizwärmebedarf zu ermitteln ist. Und ich hoffe, dass es keinen Heizungsbauer gibt, der den Wärmeschutznachweis verwendet, um seine Heizungsanlage oder gar die Heizkörper der Räume zu berechnen. Das ist der Grund, warum die Heizungsbauer Ihre eigenen Berechnungen machen (müssen).
    Und nochmal:
    Die WSV95/EnEVAbk. dient dazu, einen energetischen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden und neuerdings auch Energiekonzepten zu erhalten, also zum relativen Vergleich brauchbar und nicht um den tatsächlichen Energieverbrauch zu dokumentieren.
    Als Anhalt (bei normalen Gebrauch eines Hauses) kann man die ermittelten Werte schon mal hernehmen, um vielleicht zu einen Anhalt zu erhalten, dass der Verbrauch doch viel höher liegt, als im Nachweis und das ganze offenbar daran liegt, dass der Bauträger zu schlechte Wärmedämmung verbaut hat.
    Gruß
    D. W
  24. Wärmeschutznachweis: Energieverbrauch – Gerichtsurteil relevant!

    Da sind wir ja wieder auf einem Kurs
    Richtig, die Heizungsbauer brauchen das Papier des Wärmeschutznachweises höchstens zum Anheizen des Kamins. Auch richtig, dass die Werte annähernd stimmen (Energieverbrauch UND Wärmebedarf). Am Endedes Wärmeschutznachweises steht nun mal ein Energieverbrauch, wie zum Beispiel 17 kWh/ (m² x a), was soll das sonst sein. Manche rechnen das sogar noch in Liter Öl oder m³ Gas um.
    Den Fall hat übrigens der BH weder verloren noch gewonnen. Es kam  -  wie immer  -  zum Vergleich. Aber nicht etwa wegen des horrenden Verbrauchs, sondern wegen falschem Wärmeschutznachweis. Zugrundegelegt vom Gericht wurde dann der richtige Wärmeschutznachweis. Und der theoretische Mehrverbrauch von ca. 1 kWh/ (m² x a) wurde dann Berechnungsgrundlage. Der Prozess hat aber auch drei Jahre gedauert ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  25. Falscher Wärmeschutznachweis: Betroffener Bauherr sucht Rat

    Hallo Herr MB Der Fall vom falschen ...
    Hallo Herr M.B. ,
    Der Fall vom falschen Wärmeschutznachweis interessiert mich, da auch ich persönlich betroffen bin. Lesen Sie doch mal meine Frage in dieser Rubrik unter Nr. 483. In meinem Fall ist die Abweichung erheblich. Ich versuche immer noch den Bauträger davon zu überzeugen, dass ein Prozess nur zu seinem Nachteil sein kann.
    Vielleicht haben Sie auch nähere Angaben zum Fall, die mir bei meiner Überzeugungsarbeit helfen können.
    Gruß
    D. W.
  26. Wärmebedarf: EnEV-Verbrauch – Einfluss von Heiztechnik?

    ENERGIESPARER! Bitte um Unterstützung!
    Der ausgewiesene Wärmebedarf wäre ausschließlich dann für den Verbrauch heranziehbar, wenn der Aufwand = 1 wäre und keine weiteren Verluste vorhanden sind, die Wärme also da erzeugt wird, wo sie wirken soll.
    Das Ergebnis der WSVO berücksichtigt nicht, ob ich einen guten Brennwertkessel habe oder einen gebrauchten Öl-Kessel.
    Das Ergebnis der WSVO berücksichtigt nicht, ob ich die Heizungsanlage im warmen EGAbk. habe oder im unbeheizten Keller.
    Das Ergebnis der WSVO berücksichtigt nicht, ob ich eine modern gesteuerte Fußbodenheizung habe oder einen billigen Thermostat (Schreibt man das so?)
    Wer also vom Ergebnis der WSVO auf den Verbrauch schließt, der ermittelt auch die Kosten seines Skiurlaubes ausschließlich anhand der Kosten für den Skipass.
  27. Gerichtsurteile: EnEV-Recht – SV-Erklärung entscheidend!

    Ja natürlich, D. Bakel
    Das weiß ich auch. Nur Gerichte sehen das anders (böse Zungen behaupten auch, die Richter kapieren es nicht). Es hängt somit stark vom SV ab. Nicht, ob der Recht hat, sondern ob er es so erklärt, dass das Gericht es versteht. Das ist die Hauptsache, auch wenn s falsch ist.
    @D. W. Da es sich um einen Gerichtsfall handelt, muss ich natürlich sehr vorsoichtig sein. Zumal der Prozess weiterzugehen scheint. Welche Frage meinen Sie? Bitte vollständigen Link angeben, sonst finde ich das bei dieser Liste nie.
    • Name:
    • Martin Beisse
  28. Korrektur: Falscher Energieverbrauch im Wärmeschutznachweis!

    Wichtige Korrektur!
    Herr Bakel hat mich gerade per E-Mail drauf aufmerksam gemacht:
    Unter DIESEM Wärmeschutznachweis stand tatsächlich "Energieverbrauch in Liter Öl /Jahr und m²" Der Nachweis war nicht von mir!
    Aber genau an dem Satz haben die sich ja festgebissen. Hoffentlich jetzt klarer.
    • Name:
    • Martin Beisse
  29. Wärmebedarfsausweis: EnEV – Wirkungsgrad unberücksichtigt?

    Noch was für Energiesparer:
    Richtig Herr Bakel!
    Deswegen heißt es ja auch WÄRMEBEDARFSAUSWEIS und nicht ENERGIEBEDARFSAUSWEIS. Es wird also nur der im Haus erforderliche gemittelte Jahresbedarf ermittelt. Unberücksichtigt bleibt mit welchem Wirkungsgrad, ökologischen Aspekt usw. die erforderliche Brennstoffmenge in Wärmeenergie umgesetzt wird. Jedenfalls pauschal gesehen: In der WSV95 wird immerhin schon eine Wärmerückgewinnung als positiv berücksichtigt. In der EnEVAbk. wird darüber hinaus noch weiter differenziert.
    Und an Herrn Beisse
    der Link ist

    Gruß
    D. W.

  30. Heizwärme: EnEV – Diskrepanz zur Heizleistung?

    Warum werde ich denn hierzu angesprochen?
    ich sehe das ganz locker und frei von jeglichen Vorschriften. Sicher muss ich für den Verbrauch noch den Jahresnutzungsgrad der Heizung berücksichtigen. Ich brauche ja die berechnete Heizwärme zum Heizen. Aber dennoch sehe ich die Diskrepanz zwischen benötigter Heizleistung (da steckt ja auch der Wirkungsgrad mit drin) der Heizung und dem berechneten Wärmebedarf nicht so recht. Wenn alles zusammenpasst, kann man beides zu einem Gesamtwärmewiderstand des Hauses zusammenführen. Einmal über die Gradtagzahl und einmal über die minimale angenommene Außentemperatur. Und wenn das total auseinanderdriftet ist was faul!
  31. EnEV-Mangel: Nachrüstung vs. Mehrverbrauch – Gerichtsurteil

    Ach das, D.W.
    Habe ich ja schon geschrieben: RA, was denn sonst. Obs Betrug ist, weiß der Jurisct, ich nicht. Auf jeden Fall ist es ein Mangel.
    So einen Fall hatte ich aber auch schon mal. Ergebnis:
    es wurde getrennt ausgerechnet, was Nachrüstung (also Mangelbeseitigung) kostet und dagegen, welcher Mehrverbrauch (!) an Heizenergie sich über die Lebensdauer (50 Jahre) einstellt.
    Es kam zu dem Ende, dass die Mangelbeseitigungskosten niedriger waren. Saniert wurde aber nicht, die dreifache Summe wurde einbehalten ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  32. Heizleistung: EnEV – Auslegung nach Speicherfähigkeit?

    Es kann natürlich diverse Gründe geben
    die Heizleistung größer auszulegen als derart, dass bei 24 h Dauerbetrieb bei minimaler Außentemperatur (z.B. -15 Grad) gerade noch die Erreichung der geforderten Innentempatur (z.B. 20 Grad) möglich ist. Je nach Speicherfähigkeit ist dies z.B. für ein ausreichend schnelles Anheizen nach Auskühlphasen erforderlich. Aber wenn diese Sondergründe nicht ziehen müsste man mit einer Heizleistung aus Wärmebedarf*35 K/Gradtagzahl schon richtig liegen.
  33. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    EnEV-Unwissenheit des Bauträgers: Rechte und Pflichten für Bauherren

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wie Bauherren mit Bauträgern umgehen sollten, die scheinbar unzureichende Kenntnisse über die aktuelle Energiesparverordnung (EnEVAbk.) besitzen. Es wird diskutiert, ob dies ein Kündigungsgrund für den Bauträgervertrag sein könnte und welche Rechte und Pflichten Bauherren in diesem Zusammenhang haben. Ein wichtiger Aspekt ist die Bedeutung des Wärmeschutznachweises und ob dieser für Bauherren verständlich und nachvollziehbar ist. Zudem wird die Diskrepanz zwischen berechnetem Wärmebedarf und tatsächlichem Energieverbrauch thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag EnEV-Nachweis: Skepsis bei Bauträger-Unkenntnis angebracht! ist äußerste Skepsis geboten, wenn ein Bauträger die aktuelle EnEV nicht kennt, da dies auf mangelnde Kompetenz hindeuten könnte.

    ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, einen Fachmann hinzuzuziehen, um den Wärmeschutznachweis zu prüfen und sicherzustellen, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden, wie im Beitrag EnEV-Anforderungen: Fachmann für Bauherren – Unerlässlich! betont wird. Dies hilft, spätere Bauschäden und unnötige Heizkosten zu vermeiden.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Diskussion berührt auch die Frage, inwiefern der im Wärmeschutznachweis ausgewiesene Energieverbrauch tatsächlich mit dem realen Verbrauch übereinstimmt. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, wie im Beitrag EnEV-Modellrechnungen: Theorie und Praxis im Vergleich dargelegt wird, da viele Faktoren wie Nutzerverhalten und Heiztechnik eine Rolle spielen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über die EnEV informieren und aktiv das Gespräch mit ihrem Bauträger suchen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, unabhängige Experten zu konsultieren, um ihre Rechte zu wahren und eine energieeffiziente Bauausführung sicherzustellen. Hilfreiche Informationen und weiterführende Diskussionen finden sich im Forum Bauphysik, wie im Beitrag Forum Bauphysik: EnEV-Diskussion – Weiterführende Infos erwähnt.

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