EnEV-Unwissenheit des Bauträgers: Was Bauherren jetzt wissen müssen!
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus
EnEV-Unwissenheit des Bauträgers: Was Bauherren jetzt wissen müssen!
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Ich verstehe Ihre Besorgnis. Es ist wichtig, dass Ihr Bauträger über die aktuelle Energiesparverordnung (EnEVAbk.) informiert ist, da diese wesentliche Anforderungen an Neubauten stellt.
Die EnEV legt Grenzwerte für den Energiebedarf von Gebäuden fest und schreibt bestimmte Nachweise vor. Ein Bauträger, der sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern gefährdet auch die Förderfähigkeit des Bauvorhabens und den Wert der Immobilie.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Fordern Sie von Ihrem Bauträger einen Nachweis über die Einhaltung der EnEV-Anforderungen an.
- Lassen Sie sich die energetischen Berechnungen für Ihr Haus zeigen und erklären.
- Ziehen Sie einen unabhängigen Energieberater hinzu, um die Planung zu überprüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf die Einhaltung der EnEV und holen Sie sich unabhängigen Rat, um sicherzustellen, dass Ihr Neubau den aktuellen Standards entspricht.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Energiesparverordnung (EnEV)
- Die EnEV ist eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Sie legt Grenzwerte für den Energiebedarf fest und schreibt bestimmte Nachweise vor. Die EnEV wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Verwandte Begriffe: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis, Energieeffizienz - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Das GEG ist ein deutsches Gesetz, das die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenfasst. Es stellt die aktuellen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Energiesparverordnung (EnEV), Energieausweis, Energieeffizienz - Energieausweis
- Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Neubauten Pflicht und gibt Auskunft über den Energiebedarf und -verbrauch.
Verwandte Begriffe: Energiesparverordnung (EnEV), Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieeffizienz - Energieeffizienz
- Energieeffizienz bezeichnet die Reduzierung des Energieverbrauchs bei gleichbleibender oder verbesserter Leistung. Im Gebäudebereich bedeutet dies, den Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung zu minimieren.
Verwandte Begriffe: Energiesparverordnung (EnEV), Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die fertigen Immobilien verkauft. Der Bauträger übernimmt die gesamte Projektentwicklung, von der Planung bis zur Schlüsselübergabe.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Generalunternehmer - KfW-Effizienzhaus
- Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das besonders energieeffizient ist und bestimmte Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt. Für den Bau oder die Sanierung eines KfW-Effizienzhauses können Fördergelder beantragt werden.
Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Energieausweis, Förderung - Primärenergiebedarf
- Der Primärenergiebedarf ist ein Kennwert im Energieausweis, der den gesamten Energieaufwand berücksichtigt, der für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der Energie erforderlich ist. Er umfasst auch die Verluste, die bei der Energieerzeugung und -verteilung entstehen.
Verwandte Begriffe: Endenergiebedarf, Energieausweis, Energieeffizienz
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die EnEV?
Die Energiesparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Sie legt Grenzwerte für den Energiebedarf fest und schreibt bestimmte Nachweise vor, um den Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz zu fördern. - Was passiert, wenn mein Bauträger die EnEV nicht einhält?
Wenn Ihr Bauträger die EnEV nicht einhält, drohen Bußgelder. Zudem kann die Förderfähigkeit des Bauvorhabens gefährdet sein, und der Wert der Immobilie kann sinken. Es ist daher wichtig, auf die Einhaltung der EnEV zu bestehen. - Wie kann ich sicherstellen, dass mein Neubau die EnEV erfüllt?
Sie können sicherstellen, dass Ihr Neubau die EnEV erfüllt, indem Sie von Ihrem Bauträger einen Nachweis über die Einhaltung der EnEV-Anforderungen fordern, sich die energetischen Berechnungen zeigen und erklären lassen und einen unabhängigen Energieberater hinzuziehen, um die Planung zu überprüfen. - Welche Rolle spielt der Energieausweis bei der EnEV?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Neubauten Pflicht und gibt Auskunft über den Energiebedarf und -verbrauch. Der Energieausweis dient als Nachweis für die Einhaltung der EnEV. - Was ist der Unterschied zwischen EnEV und Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die EnEV abgelöst und ist seit November 2020 in Kraft. Es fasst die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und stellt die aktuellen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. - Was sind die wichtigsten Kennwerte im Energieausweis?
Die wichtigsten Kennwerte im Energieausweis sind der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt den gesamten Energieaufwand, der für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der Energie erforderlich ist. Der Endenergiebedarf gibt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes an. - Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das besonders energieeffizient ist und bestimmte Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt. Für den Bau oder die Sanierung eines KfW-Effizienzhauses können Fördergelder beantragt werden. Die Effizienzhaus-Standards werden in Zahlen angegeben (z.B. KfW-Effizienzhaus 55), wobei niedrigere Zahlen für eine höhere Energieeffizienz stehen. - Welche Konsequenzen hat es, wenn die EnEV nicht eingehalten wird?
Die Nichteinhaltung der EnEV kann zu Bußgeldern für den Bauträger führen. Zudem kann die Förderfähigkeit des Bauvorhabens gefährdet sein, und der Wert der Immobilie kann sinken. Im schlimmsten Fall kann die Bauabnahme verweigert werden, bis die Mängel behoben sind.
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Wie Sie einen qualifizierten Energieberater finden und was er leistet.
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EnEV: Bauträger-Vertrag – Kündigung wegen Unwissenheit?
Können Sie den Vertrag noch kündigen?
Das kann ja wohl nicht wahr sein. Wenn die Planung noch in diesem Jahr war, gilt noch WSVO. Dennoch sollte ein Bauträger EnEVAbk. kennen. Fragen Sie doch einfach mal nach dem Wärmeschutznachweis, den braucht er ohnehin zur Baugenehmigung -
Bauträger ohne EnEV-Kenntnisse: Risiko für Bauherren?
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FAKE!
wetten? -
Bauträger in Hildesheim? Erfahrungen mit EnEV-Umsetzung
hey, bauen Sie vielleicht in Hildesheim?
das klingt so nach dem Bauträger mit dem ich gebaut habe, würde mich nicht wundern ... 😉 -
Bauträgerwahl: Lokale Empfehlungen in Niedersachsen
WA, du alter Niedersachse,
Wusste ich ja gar nicht.
Fast Nachbar sozusagen!
Wer war denn dein Bautenträger?
Gruß -
Super-Qualitäts-Bau
War WAAbk.'s Bauträger 🙂 -
EnEV-Kenntnisse: Bauträger-Unwissenheit – Drama oder nicht?
ma ehrlich
Ist es wirklich so schlimm, dass der Bauträger noch nicht die neue EnEVAbk. in der Hand hat? Ist doch noch nicht Gesetz. Ja - klar - toll ist es nicht - aber ein Drama doch auch nicht?!
Wenn ich an die vielen kleinen Firmen denke im Eigenheimsektor, da hält sich doch jeder ehemalige Ökonom oder umgeschulte Hobbyhandwerker nach 2 Jahren praktischer Erfahrung beim Pfuschen schon für einen versierten Fachmann, was will man da erwarten?
OK - so schlimm ist es ja nur in Ausnahmefällen - Gott sei Dank!
Wir sollten froh sein, wenn die Bauleute die derzeit gültige Norm kennen. Schenken Sie Ihrem Bauträger die aktuelle Form der EnEV doch zu Weihnachten (wenn Sie die überhaupt schon zu kaufewn bekommen) Soweit ich weiß, wurde am Text noch vor 4 Wochen herumgefeilt und die letzten Details geändert. Also keine Panik, wir werden es schon alle rechtzeitig raffen.
Was mich an der EnEV stört und schon an der WSChVO gestört hat ist etwas anderes:
Beispiel: Als Ingenieur soll ich dem privaten Bauherrn eine Energiebedarfsberechnung (Wärmeschutznachweis) erstellen. Weder Bauherr noch Architekt wissen in dieser Phase aber, an wie viele der Fenster Roläden kommen und welche Heizungsanlage letztlich eingebaut wird. Was soll ich da groß rechnen? Wenn wir alle miteinander mal ehrlich sind, kommen wir zu dem Schluss, dass ich "irgendetwas" rechne, was dem Ziel in etwa nahekommt, und wenn der Bauherr mit seinem Entwerfer hinterher noch was ändert sehe ich zu, dass ich dafür nicht hafte. Was soll dieses Spielchen?
Die Praxis bei Einfamilienhaus sieht doch häufig so aus:
Ein Wärmebedarfsausweis wird nur einmal erstellt - für die Baugenehmigung. Ob dann alles so gebaut wird wie in diesem Nachweis bschrieben, kann das Bauamt meist nicht prüfen (sei es aus Mangel an Zeit, Kompetenz oder aus Mangel an Kenntnis der verwendeten Berechnungssoftware). Wen interessiert letztlich das Ergebnis des WSchNW? Auch der Prüfstatiker schaut da nicht rein.
Was ist also im Eigenheimsektor von diesem ganzen Nachweis-Drama zu halten? Da mach ich mir Arbeit, die hinterher keinen interessiert oft reichte dem Bauherrn die Feststellung, dass die Berechnung so tolle Ergebnisse brachte, dass er seine Niedrigenergiehaus-Förderung bekam. Ob das Haus so gut war wie die Berechnung hat bisher nur einen einzigen Bauherrn interessiert.
Auch viele Firmen hatten keine Ahnung:
Schon bisher traf ich immer wieder Firmen (Bauträger, Generalunternehmer, Tischler), die nicht mal den Unterschied zwischen kv und kf bei Fenstern kannten. Was soll das jetzt werden, wo wir auch noch neue Formelzeichen bekommen?
Die armen kleinen Bauträgerlein und Handwerker!
Der Sachverständigensektor wird so richtig boomen.
Liebe Leser - nehmt das vorstehende nicht so ernst, obwohl manches darin traurige Realität ist. Frohe Weihnachten und ein gesegnetes Neues ... -
EnEV-Nachweis: Skepsis bei Bauträger-Unkenntnis angebracht!
Einspruch
Wir halten uns ja auch nicht dran!
(weder an WSVO noch N. e.V.)
Es wird ein Nachweis hingemogelt, Bauherr weiß aber Bescheid, zumindest grob. (wird ja viiiiiiel billiger)
Ein Bauträger, der jetzt noch nicht weiß, das die N.e.V. kommt,
ist mit äußerester Skepsis zu betrachten!
Der baut ja wie er will!
Das darf nicht sein.
Gruß
Johannes D. Bakel -
Bauamt-Kontrolle: EnEV-Einhaltung – Realität oder Illusion?
Herr Tilgner hat Recht
Genau ist es leider. Eine Ergänzung: das Bauamt interessiert sich überhaupt nicht dafür. -
Alternative: Bauträger ohne EnEV-Wissen – Vorteilhaft?
Dafür baut er wahrscheinlich gut
Wenn er die EnEVAbk. nicht kennt, umso besser, dann baut er Dirauch keine Bauschäden ein. Claro!
Gib laut wenn du fragen hast!
Und informiere dich auf den Pages von Fischer, Meier und mir.
Paul Bossert -
Dank für Antworten: EnEV-Diskussion im Forum
vielen Dank
... für die z.T. aufschlussreichen Antworten auf meine obige frage ... meier -
Forum Bauphysik: EnEV-Diskussion – Weiterführende Infos
"Aufschlussreicher" wird es im Forum Bauphysik!
Schon komisch, dass der Bossert jetzt plötzlich wieder "auftaucht", hat er wohl das Forum der letzten Wochen verpasst? zumindest wohl nicht dazu lernen wollen ... jedenfalls ist es mit "Stille Nacht" noch nicht bei allen so weit, schon gar nicht bei "Bauphysikärs"! -
EnEV-Nachweis: Bauherr fordert korrekte Bauausführung!
Die Antworten sind wohl eine Frechheit!
Hallo,
ich muss hier mal vehement den vorangegangenen Beiträgen widersprechen. Von wegen der Wärmeschutznachweis wird getürkt und keinen interessiert es. Immerhin habe ich als Bauherr eine Leistung bestellt, die ich gerne auch erfüllt hätte. Und der Wärmeschutznachweis bietet mir eine vergleichende Möglichkeit für die energetische Qualität meines Gebäudes. Wenn der Bauträger, wie es mir ergangen ist einen Ausweis erstellt, der getürkt ist, so hat dieser gegen ein Gesetz verstoßen. Darüber hinaus hat er mich betrogen, da die energetischen Eigenschaften nicht erfüllt werden. Und das bedeutet mehr Heizkosten usw. Wenn nur jeder Bauträger bauen würde was er verspricht und die Handwerker fachkundig wären, so würde es keine Klagen geben und alle wären mit Ihren Leistungen zufrieden. Dass dem nicht so ist zeigen die vielen Klagen und Streitereien. Würde der Handwerker oder Bauträger vorher dem Bauherrn klaren Wein einschenken: " Also wir türken den Nachweis, damit die Bauausführung billiger wird ... " dann wäre es klar. Aber die Bauträger verschweigen das und wundern sich später, dass der Bauherr nun verärgert ist und ggf. klagt. "Was wollen Sie denn, das Haus steht doch ganz gut da, und es wird auch warm". Was würden Sie einem Autohändler sagen, bei dem Sie einen VW Passat bestellt haben und einen VW LUPO erhalten, wenn der Autohändler Ihnen antwortet: "Was wollen Sie denn, das Auto fährt doch auch und mehr als 120 kmh kann man sowieso kaum mehr fahren. Außerdem ist der LUPO auch billiger ... ".
Ich jedenfalls habe noch Hoffnung.
Gruß
D. W (ein bereits betrogener Bauherr) -
Experten-Kommentare: Qualitätssicherung im Neubau
das schreit vielleicht danach ...
missverstanden zu werden, werter d. w.
falls das auf die Beiträge von hrn. d. bakel und Tilgner zutrifft, seien sie sicher,
dass es sich um kompetente Kollegen handelt, die sich um Qualität bemühen - ohne damit hrn. d. bakel
zu nahe treten zu wollen 🙂 dessen Schadenssammlung auf seiner Homepage sollte jeder
Bauherr als pflichtlektüre absolvieren. die - teils - satirischen Kommentare sehen sie uns
bitte nach, wir alle leben davon, Qualität zu planen und wenn zum 3378.-mal die Frage
kommt, "wie mach ich meinen bau billiger und schlechter", dann wird der umgangston schon
mal recht salopp.
die Beiträge von mp und mb sprechen für sich.
hr. bossert meint es allerdings ernst ... -
EnEV-Vergleich: Wärmeschutznachweis – Nachvollziehbar für Bauherren?
Ich sehe das als Hohn an
Welcher Bauherr kann denn überhaupt einen Wärmeschutznachweis nachvollziehen und Fehler entdecken? Bei der EnEVAbk. wird es nahezu unmöglich. Vergleich mit dem Auto ist der wahre Hohn. Die werden ineinem bestimmten Zyklus gemessen. Als wenn es eine Garantie auf Eenergieverbrauch in einem Haus gäbe *kopfschüttel*.
Dann wäre jede Klage erfolgreich indem ich ständig auf 25 °C aufheize und saämtliche Fenster auflasse. Wetten, vorh QH kommt nicht mehr hin? -
EnEV-Anforderungen: Fachmann für Bauherren – Unerlässlich!
Nur mal so zur Klarstellung ...
Hallo,
es ist schon richtig, dass der Wärmeschutznachweis nicht einfach nachvollzogen werden kann, auch nicht für einen Bauherrn. Aber dafür holt sich der unkundige Bauherr auch einen Fachmann und schließt mit diesem einen Vertrag. Gleichzeitig vertraut er darauf, dass er diese Leistung erhält, die er bestellt oder die ihm versprochen wird. Immerhin trifft der Bauherr seine Entscheidung für den Vertragsabschluss vielleicht Aufgrund der energetischen Eigenschaften seines Gebäudes. Wenn das Gebäude zwar super dasteht, sieht gut aus, keine Kälte- / Wärmebrücken (Kältebrücken, Wärmebrücken), dicht usw. so hält es vielleicht nicht die Anforderungen der WSV95/EnEVAbk. ein. Primär entsteht kein Schaden. Es entsteht auch nicht sofort ein Schaden, wenn die Statik nicht korrekt ist oder verbotene Schadstoffe eingebaut sind. Aber für was benötigen wir dann diese ganzen Verordnungen. Das Ziel der WSV95/EnEV ist es auch, dass Gebäude gebaut werden, die energetisch sinnvoll sind (je nach Lobby, die den Sinn definiert). Ob das nun für den Bauträger oder Bauherrn auch Sinn macht sei dahingestellt. Es ist eine Verordnung und die ist Gesetz und damit einzuhalten. Punkt. Da bleibt kein Handlungsspielraum. Genauso gut muss ich die Geschwindigkeit bei einer Baustelle einhalten, auch wenn es drei Uhr morgens ist und kein Auto sonst weit und breit.
Auch wenn keiner die Einhaltung der WSV95 oder EnEV überprüft muss ich von einem seriösen Unternehmen erwarten, dass er sich daran hält. Aber offenbar gibt es überall Schwarze Schafe, die die Rechtslage für sich auslegen/interpretieren.
Sicher kann man jede Regel ad absurdum führen und auf Krampf versuchen, Q''H durch offene Fenster zu unterlaufen. Das ist aber nicht der Sinn der WSV95/EnEV den Menschen zu erziehen, wie er lüften soll. Die WSV/95 EnEV nimmt einen durchschnittlich gebildeten Menschen an, der weiß, dass durch offenstehendes Fenster Energie verloren geht und der Heizungsverbrauch steigt. Auch weiß dieser Mensch, dass mehr Heizenergie benötigt wird, wenn ich mit 25 °C heize, als bei 21 °C. Aber es gibt immer Ausnahmen Herr MB
MfG
D. W. -
EnEV-Umsetzung: Überwachung und Kundennachteile im Neubau
richtig ... falsch
richtig, wie sie das sehen, d. w.!
leider geht der in den letzten Jahren der Trend dahin, alles was nicht überwacht wird, schlampig
und zum kundennachteil auszuführen.
freut mich im übrigen, dass sie das mit der Lobby erkannt haben 🙂
falsch, mb!
wenn die Randbedingungen stimmen, ist Theorie und Praxis nicht sooo weit auseinander.
allerdings habe ich nur von wenigen, nicht miteinander vergleichbaren Projekten
eine Rückkopplung, aber mir genügt das 😉
gewisse Abweichungen wird man vielleicht nur mit erhöhtem Aufwand erklären können,
aber das grundsätzliche Rechenverfahren, so wie wir alle das anwenden, ist gar nicht schlecht.
sowohl für Innentemperatur als auch Lüftungsverluste gibt es rechenparameter.
das man mit Gewalt auch Wärmeschutzberechnungen ad absurdum führen kann, ist natürlich klar. -
EnEV-Verbrauch: Bauherr als 'schwarzes Schaf' – Szenario
Nicht falsch
Bitte mal genauer lesen. Es geht mir nicht darum, dass die Verbräuche in etwa stimmen. Es geht darum, dass der Bauherr keinen Anspruch auf einen bestimmten Verbrauch hat. Eben wegen der Randbedingungen.
Wie will denn jemand im Nachhinein beweisen, wie das Nutzerverhalten war? Ich meinte das bewusst provokativ.
Also noch mal bittte folgendes Szenario vorstellen, wo der Bauherr das schwarze Schaf ist:
BH beauftragt AN mit Bau eines Hauses, welches nach Wärmeschutzberechnung 300 l Öl/Jahr verbraucht (willkürliche Zahl). Nu sagt sich BH "Ich bekomme mein Geld schon wieder raus". Nun heizt er einfach durchgehend auf + 24 °C (was schon eine Menge ausmacht) und lässt das Haus bei aufgedrehter Heizung immer wieder auskühlen (nicht lüften! auskühlen!). O Wunder, der Verbrauch liegt bei 600 l / Jahr. Und nun klagt er.
Und dann? (OK, gemein von mir, ich habe gerade so einen Fall hinter mir, kenne also das Ergebnis) -
Wärmebedarf vs. Energiebedarf: EnEV-Verbrauchsanalyse
Herr Beisse, was ist der Unterschied zwischen Wärmebedarf und Energiebedarf,
bzw. welcher Bedarf ist eher geeignet einen Rückschluss auf den Verbrauch vorzunehmen? -
EnEV-Modellrechnungen: Theorie und Praxis im Vergleich
Recht haben und recht bekommen
Hallo Herr MB,
Sie haben recht und wieder auch nicht.
Die WSV95 und auch die EnEVAbk. gehen natürlich von Modellen aus. Die WSV95 schreibt sogar ausdrücklich, dass der tatsächlicher Verbrauch von den Berechnungen abweichen kann. Aber bei gleicher Berechnungsmethode lassen sich wenigstens in energetischer Sicht Gebäude vergleichen (relativ gesehen). Eine Absolute Aussage ist zugegeben nicht möglich.
Die Parameter, die für die Modellrechnungen verwendet wurden ergeben sich zum Einen aus den anerkannten Regeln der Technik, aus politischen Definitionen, aus Erfahrungswerten, aus Klimawerten einer Region und was weiß ich noch mehr.
Die Modellrechnung ist also ein Kompromiss aus Theorie und Praxis. Dennoch gehen die Ergebnisse nicht so weit an der Praxis vorbei, wie sie es beschreiben (mehr als 100 % über den Prognosen!). Bei derartigen Abweichungen liegen wie Sie es sagen Betreiberverhalten zu Grunde, die nicht normal sind. Bei so einem Betreiber versagen wohl auch andere Planungsinstrumente, wie zum Beispiel die Wärmebedarfsrechnung für Heizung und Brauchwarmwasser. Vielleicht ist der BH ja auch übergewichtig, sodass die Statik nicht mehr ausreicht und das Gebäude Risse bekommt. Die Statik geht auch von anerkannten Annahmen für ein Einfamilienhaus aus. Im Übrigen nimmt die Wärmebedarfsrechnung auch bestimmte Raumtemperaturen zur Berechnung an. Wenn schon vorher feststeht, hoffentlich schriftlich, dass jedes Zimmer 24 °C warm werden soll, dann muss das in der Planung auch berücksichtigt werden und die Heizleistung steigt. Über die Vollbenutzungsstunden wird sich dann vermutlich auch der 600-l-Verbrauch erklären lassen.
Aber ich weiß auch, dass es vor Gericht wie auf Hoher See zugeht. Man ist in jedem Fall in Gottes Hand. Daher würde es mich nicht wundern, wenn hier dennoch der BH Recht bekommen hat. Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei Paar Stiefel.
Gruß D. W -
Heizwärmebedarf: EnEV-Berechnung – Rückschluss auf Verbrauch?
nochmal
Der in der WSVO errechnete HEIZWÄRMEBEDARF ist die Wärme, die dem Raum zur Verfügung gestellt werden muss, um auf die Zielinnentemperatur zu kommen.
Es ist absurd, hieraus einen Rückschluss auf den Verbrauch zu ziehen. (Ohne Verluste und Aufwandszahlen)
Einmal abgesehen von den vielen z.T. willkürlichen Randbedingungen.
Warum auch sonst haben Heizungsbauer immer ihre eigene Berechnung gemacht und den WSNW in die Tonne gekloppt?
Die EnEVAbk. bietet hier mit der Ermittlung des Energiebedarfs schon einen geeigneteren Wert, um auf den Verbrauch zu schließen.
Aber allein der verschiedene m²-Bezug ist dann schon wieder eine weitere Hürde.
Also: Richtige Richtung ja, verlässliche Verbrauchswerte nein. -
WSV95-Berechnung: Jahresheizwärmebedarf – Details und Faktoren
Und noch eine Ergänzung
Hallo Herr Bakel,
Die WSV95 ermittelt aus der Umfassungsfläche (die sonst in keiner anderen Berechnungsart so verwendet wird) und einem Faktor fi (hat was mit der Temperaturdifferenz von Innen zu außen zu tun) unter Berücksichtigung aller nach außen liegenden Bauteile eine Summe, mit der Einheit W/K. Über weitere Faktoren (die die realen Bedingungen stark vereinfachen) wird Jahresbedarf für Heizung, Lüftung, innere und solare gewinne ermittelt. Diese Werte werden nochmals mit Faktoren belegt, sodass ein gemittelter spezifischer Jahresheizwärmebedarf herauskommt. Dieser Wärmebedarf hat nichts mit der Wärmebedarfsrechnung eines Heizungsbauers zu tun. Nach DINAbk. ist genau vorgeschrieben, wie ein Heizwärmebedarf zu ermitteln ist. Und ich hoffe, dass es keinen Heizungsbauer gibt, der den Wärmeschutznachweis verwendet, um seine Heizungsanlage oder gar die Heizkörper der Räume zu berechnen. Das ist der Grund, warum die Heizungsbauer Ihre eigenen Berechnungen machen (müssen).
Und nochmal:
Die WSV95/EnEVAbk. dient dazu, einen energetischen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden und neuerdings auch Energiekonzepten zu erhalten, also zum relativen Vergleich brauchbar und nicht um den tatsächlichen Energieverbrauch zu dokumentieren.
Als Anhalt (bei normalen Gebrauch eines Hauses) kann man die ermittelten Werte schon mal hernehmen, um vielleicht zu einen Anhalt zu erhalten, dass der Verbrauch doch viel höher liegt, als im Nachweis und das ganze offenbar daran liegt, dass der Bauträger zu schlechte Wärmedämmung verbaut hat.
Gruß
D. W -
Wärmeschutznachweis: Energieverbrauch – Gerichtsurteil relevant!
Da sind wir ja wieder auf einem Kurs
Richtig, die Heizungsbauer brauchen das Papier des Wärmeschutznachweises höchstens zum Anheizen des Kamins. Auch richtig, dass die Werte annähernd stimmen (Energieverbrauch UND Wärmebedarf). Am Endedes Wärmeschutznachweises steht nun mal ein Energieverbrauch, wie zum Beispiel 17 kWh/ (m² x a), was soll das sonst sein. Manche rechnen das sogar noch in Liter Öl oder m³ Gas um.
Den Fall hat übrigens der BH weder verloren noch gewonnen. Es kam - wie immer - zum Vergleich. Aber nicht etwa wegen des horrenden Verbrauchs, sondern wegen falschem Wärmeschutznachweis. Zugrundegelegt vom Gericht wurde dann der richtige Wärmeschutznachweis. Und der theoretische Mehrverbrauch von ca. 1 kWh/ (m² x a) wurde dann Berechnungsgrundlage. Der Prozess hat aber auch drei Jahre gedauert ... -
Falscher Wärmeschutznachweis: Betroffener Bauherr sucht Rat
Hallo Herr MB Der Fall vom falschen ...
Hallo Herr M.B. ,
Der Fall vom falschen Wärmeschutznachweis interessiert mich, da auch ich persönlich betroffen bin. Lesen Sie doch mal meine Frage in dieser Rubrik unter Nr. 483. In meinem Fall ist die Abweichung erheblich. Ich versuche immer noch den Bauträger davon zu überzeugen, dass ein Prozess nur zu seinem Nachteil sein kann.
Vielleicht haben Sie auch nähere Angaben zum Fall, die mir bei meiner Überzeugungsarbeit helfen können.
Gruß
D. W. -
Wärmebedarf: EnEV-Verbrauch – Einfluss von Heiztechnik?
ENERGIESPARER! Bitte um Unterstützung!
Der ausgewiesene Wärmebedarf wäre ausschließlich dann für den Verbrauch heranziehbar, wenn der Aufwand = 1 wäre und keine weiteren Verluste vorhanden sind, die Wärme also da erzeugt wird, wo sie wirken soll.
Das Ergebnis der WSVO berücksichtigt nicht, ob ich einen guten Brennwertkessel habe oder einen gebrauchten Öl-Kessel.
Das Ergebnis der WSVO berücksichtigt nicht, ob ich die Heizungsanlage im warmen EGAbk. habe oder im unbeheizten Keller.
Das Ergebnis der WSVO berücksichtigt nicht, ob ich eine modern gesteuerte Fußbodenheizung habe oder einen billigen Thermostat (Schreibt man das so?)
Wer also vom Ergebnis der WSVO auf den Verbrauch schließt, der ermittelt auch die Kosten seines Skiurlaubes ausschließlich anhand der Kosten für den Skipass. -
Gerichtsurteile: EnEV-Recht – SV-Erklärung entscheidend!
Ja natürlich, D. Bakel
Das weiß ich auch. Nur Gerichte sehen das anders (böse Zungen behaupten auch, die Richter kapieren es nicht). Es hängt somit stark vom SV ab. Nicht, ob der Recht hat, sondern ob er es so erklärt, dass das Gericht es versteht. Das ist die Hauptsache, auch wenn s falsch ist.
@D. W. Da es sich um einen Gerichtsfall handelt, muss ich natürlich sehr vorsoichtig sein. Zumal der Prozess weiterzugehen scheint. Welche Frage meinen Sie? Bitte vollständigen Link angeben, sonst finde ich das bei dieser Liste nie. -
Korrektur: Falscher Energieverbrauch im Wärmeschutznachweis!
Wichtige Korrektur!
Herr Bakel hat mich gerade per E-Mail drauf aufmerksam gemacht:
Unter DIESEM Wärmeschutznachweis stand tatsächlich "Energieverbrauch in Liter Öl /Jahr und m²" Der Nachweis war nicht von mir!
Aber genau an dem Satz haben die sich ja festgebissen. Hoffentlich jetzt klarer. -
Wärmebedarfsausweis: EnEV – Wirkungsgrad unberücksichtigt?
Noch was für Energiesparer:
Richtig Herr Bakel!
Deswegen heißt es ja auch WÄRMEBEDARFSAUSWEIS und nicht ENERGIEBEDARFSAUSWEIS. Es wird also nur der im Haus erforderliche gemittelte Jahresbedarf ermittelt. Unberücksichtigt bleibt mit welchem Wirkungsgrad, ökologischen Aspekt usw. die erforderliche Brennstoffmenge in Wärmeenergie umgesetzt wird. Jedenfalls pauschal gesehen: In der WSV95 wird immerhin schon eine Wärmerückgewinnung als positiv berücksichtigt. In der EnEVAbk. wird darüber hinaus noch weiter differenziert.
Und an Herrn Beisse
der Link istGruß
D. W. -
Heizwärme: EnEV – Diskrepanz zur Heizleistung?
Warum werde ich denn hierzu angesprochen?
ich sehe das ganz locker und frei von jeglichen Vorschriften. Sicher muss ich für den Verbrauch noch den Jahresnutzungsgrad der Heizung berücksichtigen. Ich brauche ja die berechnete Heizwärme zum Heizen. Aber dennoch sehe ich die Diskrepanz zwischen benötigter Heizleistung (da steckt ja auch der Wirkungsgrad mit drin) der Heizung und dem berechneten Wärmebedarf nicht so recht. Wenn alles zusammenpasst, kann man beides zu einem Gesamtwärmewiderstand des Hauses zusammenführen. Einmal über die Gradtagzahl und einmal über die minimale angenommene Außentemperatur. Und wenn das total auseinanderdriftet ist was faul! -
EnEV-Mangel: Nachrüstung vs. Mehrverbrauch – Gerichtsurteil
Ach das, D.W.
Habe ich ja schon geschrieben: RA, was denn sonst. Obs Betrug ist, weiß der Jurisct, ich nicht. Auf jeden Fall ist es ein Mangel.
So einen Fall hatte ich aber auch schon mal. Ergebnis:
es wurde getrennt ausgerechnet, was Nachrüstung (also Mangelbeseitigung) kostet und dagegen, welcher Mehrverbrauch (!) an Heizenergie sich über die Lebensdauer (50 Jahre) einstellt.
Es kam zu dem Ende, dass die Mangelbeseitigungskosten niedriger waren. Saniert wurde aber nicht, die dreifache Summe wurde einbehalten ... -
Heizleistung: EnEV – Auslegung nach Speicherfähigkeit?
Es kann natürlich diverse Gründe geben
die Heizleistung größer auszulegen als derart, dass bei 24 h Dauerbetrieb bei minimaler Außentemperatur (z.B. -15 Grad) gerade noch die Erreichung der geforderten Innentempatur (z.B. 20 Grad) möglich ist. Je nach Speicherfähigkeit ist dies z.B. für ein ausreichend schnelles Anheizen nach Auskühlphasen erforderlich. Aber wenn diese Sondergründe nicht ziehen müsste man mit einer Heizleistung aus Wärmebedarf*35 K/Gradtagzahl schon richtig liegen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wie Bauherren mit Bauträgern umgehen sollten, die scheinbar unzureichende Kenntnisse über die aktuelle Energiesparverordnung (EnEVAbk.) besitzen. Es wird diskutiert, ob dies ein Kündigungsgrund für den Bauträgervertrag sein könnte und welche Rechte und Pflichten Bauherren in diesem Zusammenhang haben. Ein wichtiger Aspekt ist die Bedeutung des Wärmeschutznachweises und ob dieser für Bauherren verständlich und nachvollziehbar ist. Zudem wird die Diskrepanz zwischen berechnetem Wärmebedarf und tatsächlichem Energieverbrauch thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag EnEV-Nachweis: Skepsis bei Bauträger-Unkenntnis angebracht! ist äußerste Skepsis geboten, wenn ein Bauträger die aktuelle EnEV nicht kennt, da dies auf mangelnde Kompetenz hindeuten könnte.
✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, einen Fachmann hinzuzuziehen, um den Wärmeschutznachweis zu prüfen und sicherzustellen, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden, wie im Beitrag EnEV-Anforderungen: Fachmann für Bauherren – Unerlässlich! betont wird. Dies hilft, spätere Bauschäden und unnötige Heizkosten zu vermeiden.
📊 Fakten/Zahlen: Die Diskussion berührt auch die Frage, inwiefern der im Wärmeschutznachweis ausgewiesene Energieverbrauch tatsächlich mit dem realen Verbrauch übereinstimmt. Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, wie im Beitrag EnEV-Modellrechnungen: Theorie und Praxis im Vergleich dargelegt wird, da viele Faktoren wie Nutzerverhalten und Heiztechnik eine Rolle spielen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über die EnEV informieren und aktiv das Gespräch mit ihrem Bauträger suchen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, unabhängige Experten zu konsultieren, um ihre Rechte zu wahren und eine energieeffiziente Bauausführung sicherzustellen. Hilfreiche Informationen und weiterführende Diskussionen finden sich im Forum Bauphysik, wie im Beitrag Forum Bauphysik: EnEV-Diskussion – Weiterführende Infos erwähnt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … alles in den Energiebedarfsberechnungen enthalten, die belegen, dass die Hütte der EnEVAbk. entspricht & Bestandteil der Genehmigungsunterlagen sind. Und wen man die Beheizungsart …
- … Solaranlage: Wirtschaftlichkeit grenzwertig – EnEVAbk.-Vorgaben …
- … wird von den GUAbk./GÜ die primärenergetische Gutschrift benötigt, um die EnEVAbk. Vorgaben einzuhalten. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Gasbrennwert, KWL, Solar & wasserführender Kaminofen: Welche Heizung ist optimal? Kostenvergleich
- … EnEVAbk. vs. EEG: Erdwärmepumpe als Alternative zur Gasheizung …
- … Ob Sie nach EEG noch was zum Gas brauchen, ist gar nicht sicher, wenn Sie die nach EnEV geforderten Werten Transmissionswärme- und Primärenergiebedarf um 15 % unterschreiten. KfW 60 …
- … Erdwärmepumpe inkl. Bohrung (laut unserem Bauträger ca. 18.000 + KWL 12.000 = 30.000 …
- … Die Notwendigkeit, erneuerbare Energien gemäß EEG einzubinden, wird im Kontext der EnEVAbk.-Anforderungen beleuchtet. Die Kosten für eine KWLAbk.-Anlage werden hinterfragt und Alternativen …
- … 🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Planung einer Erdwärmepumpe sollte laut EnEVAbk. vs. EEG: Erdwärmepumpe als Alternative zur Gasheizung die Bodenbeschaffenheit berücksichtigt werden, …
- … Erdwärmepumpen, genau zu prüfen und Angebote zu vergleichen. Die Einhaltung der EnEVAbk.- und EEG-Anforderungen sollte berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Erdwärme finden sich …
- … im Beitrag EnEVAbk. vs. EEG: Erdwärmepumpe als Alternative zur Gasheizung. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizlastberechnung vom Bauträger: Kostenlose Pflicht nach 5 Jahren noch gültig?
- … Heizlastberechnung vom Bauträger nach 5 Jahren noch kostenlos? Jetzt informieren, ob ein Anspruch besteht und welche Fristen gelten! …
- … Heizlastberechnung, Bauträger, Gewährleistung, Kosten, Pflicht, Neubau, Frist, Bauvertrag …
- … Heizlastberechnung vom Bauträger: Kostenlose Pflicht nach 5 Jahren noch gültig? …
- … Ich habe vor 5 Jahren gebaut (bekommen). Ist mein Bauträger verpflichtet mir kostenlos eine Heizlastberechnung zukommen zu lassen? …
- … Ob Ihr Bauträger verpflichtet ist, Ihnen kostenlos eine Heizlastberechnung zukommen zu lassen, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Bauvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. …
- … Vertragliche Vereinbarungen: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag. Enthält er Klauseln, die den Bauträger zur Erstellung einer korrekten Heizlastberechnung verpflichten? Wenn ja, könnte ein …
- … Gesetzliche Grundlage: Die Heizlastberechnung ist relevant für die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.), bzw. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Eine fehlerhafte Berechnung könnte einen Mangel …
- … BauträgerEin Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die Haftung des Bauträgers für Mängel an der Bauleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, …
- … BauvertragEin Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauträger, der die zu erbringenden Bauleistungen und die Zahlungsbedingungen regelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk., BGBAbk. …
- … Gebäudeenergiegesetz (GEG)Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.Verwandte Begriffe: Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.), Energieausweis, Wärmeschutz …
- … Bauvertrag bei der Heizlastberechnung?Der Bauvertrag legt fest, welche Leistungen der Bauträger erbringen muss, einschließlich der Erstellung einer korrekten Heizlastberechnung. …
- … Gewährleistungsfrist im Baurecht?Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, in dem der Bauträger für Mängel an der Bauleistung haftet. In Deutschland beträgt sie in …
- … Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. Es löste die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) ab. …
- … Bauträger-Pflicht zur Herausgabe: Vertragliche Vereinbarung prüfen! …
- … Bauträger ist nur dann verpflichtet, Ihnen irgendwelche Unterlagen auszuhändigen, wenn dies …
- … Heizlastberechnung vom Bauträger: Pflichten und Gewährleistung nach 5 Jahren …
- … um die Frage, ob ein Bauträger nach 5 Jahren noch verpflichtet ist, eine kostenlose Heizlastberechnung für einen Neubau zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung hängt stark von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine korrekte Heizlastberechnung ist wichtig für die Dimensionierung der Heizung und die Vermeidung von Problemen. Die Einstellungen der Heizung und ein hydraulischer Abgleich können ebenfalls eine Rolle spielen, wenn die Wohnung nicht richtig warm wird. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Pflicht des Bauträgers zur Herausgabe von Unterlagen, einschließlich der Heizlastberechnung, ist primär …
- … im Bauvertrag geregelt, wie im Beitrag Bauträger-Pflicht zur Herausgabe: Vertragliche Vereinbarung prüfen! betont wird. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht kein Anspruch. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst Ihren Bauvertrag auf Klauseln zur Heizlastberechnung. Falls keine explizite Vereinbarung besteht, kann es schwierig sein, den Bauträger nachträglich zur Herausgabe zu verpflichten. Überprüfen Sie die Heizungseinstellungen und …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe richtig dimensioniert? Heizlast prüfen, Leistung, Verbrauch & Fachmann-Check
- … Vertrag läuft über Bauträger. In meinem Vertrag ist das Modell 5008.4 fixiert. …
- … Wärmepumpe: Dämmung schlechter als angegeben? EnEVAbk.-Nachweis! …
- … Übertrieben ausgedrückt ihr Haus ist nicht so gut gedämmt, wie angegeben. Da muss es doch irgendwo nen EnEV-Nachweis geben, mit Bezeichnung der Bauteile? …
- … Energieausweis nach EnEV: …
- … Ich habe den Energiebedarfsausweis nach § 13 EnEVAbk.. Hilft ... …
- … Ich habe den Energiebedarfsausweis nach § 13 EnEV. …
- … was ein wichtiger Anhaltspunkt für die Effizienzbewertung ist. Der Energieausweis nach EnEVAbk. kann laut Energieausweis nach EnEV: Hilft er bei der Analyse …
- … der Wärmepumpe und den tatsächlichen Verbrauch zu überprüfen. Zudem sollte der EnEVAbk.-Nachweis (siehe Wärmepumpe: Dämmung schlechter als angegeben? EnEV-Nachweis!) auf …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletsverbrauch berechnen: Realistischer Jahresverbrauch vs. Wärmebedarfsausweis?
- … Gem. Wärmebedarfsausweis meines Bauträgers sollte das Haus 8.025 kWh/a verbrauchen. …
- … Pelletsverbrauch: EnEVAbk.-Wert – Realitätsferne & Ungenauigkeiten …
- … EnEV Wert ist sehr unzuverlässig …
- … - Die grösste Ungenauigkeit stellt aber der EnEVAbk. Wert dar, der nicht unbedingt etwas mit der Realität zu tun …
- … hat. Die Gründe dafür kann man auf dem EnEVAbk.-Forum finden. Bei mir ist der reale Verbrauch wesentlich höher. …
- … - Ich habe das mal rückwirkend bestimmt: Man muss den EnEV Jahresprimärenergiebedarf bei mir mit 0,338 kg/kW multiplizieren. Wenn das …
- … 💡 Kernaussagen: Der Wärmebedarfsausweis (EnEVAbk.-Wert) ist oft ungenau und weicht von der Realität ab. Der …
- … ab. Eine realistische Berechnung sollte diese Aspekte berücksichtigen. Der Beitrag Pelletsverbrauch: EnEVAbk.-Wert – Realitätsferne & Ungenauigkeiten betont die mangelnde Zuverlässigkeit des EnEV-Wertes. …
- … oft nicht den tatsächlichen Verbrauch widerspiegelt. Dies wird im Beitrag Pelletsverbrauch: EnEVAbk.-Wert – Realitätsferne & Ungenauigkeiten deutlich. …
- … Heizverhalten berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich nicht ausschließlich auf den EnEVAbk.-Wert zu verlassen, wie im Beitrag Pelletsverbrauch: EnEV-Wert – Realitätsferne & …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage Brauchwasser: Kosten, Einsparung & Förderung? Angebote prüfen!
- … Solaranlage, Brauchwassererwärmung, Kosten, Einsparung, Förderung, Angebot, Vaillant, Kollektor, Warmwasserspeicher, Finanzierung, Bauträger …
- … wir haben das Angebot von unserem Bauträger erhalten (Schlüsselfertiges bauen), eine Solaranlage für die Brauchwassererwärmung der Fa. Vaillant …
- … komplett mit allem drum und dran und Einbau 3500 kosten. Unser Bauträger meint dass das ein super Preis ist, seiner Worte nach ein …
- … Info: EnEVAbk. vs. WSVO – Solaranlage als Schritt zum NEH …
- … Die EnEVAbk. trat mit dem Anspruch an, dass nun jedes Haus ein Niedrigenergiehaus …
- … Würde man grenzwertnahe EnEVAbk.-Häuser nach WSVO rechnen, dann wäre die Unterschreitung gerade mal ca. 12 %. Kaum ein EnEV-Haus wäre also ein WSVO-Niedrigenergiehaus (NEH). (gute Haustechnik, geschönte Randbedingungen, …
- … Das KfW60-Haus unterschreitet die EnEVAbk.-Hauptanforderung um ca. 40-50 %! …
- … Ich schlage Dir vor, dass Du Dir bei deinem nächsten Haus mit Abluftwärmepumpe mal den EnEV-Nachweis erklären lässt, da findet sich deine WRG lediglich im …
- … Holzpellets: EnEVAbk.-Gestaltung verpennt – Kritik an KfW …
- … sondern 'die holzpellets' haben die EnEVAbk.-Gestaltung verpennt! …
- … -://bau.net/forum/enev/10112.php …
- … Primärenergiefaktor: EnEVAbk.-Neuerung & Statiker-Berechnung …
- … eigentlich nicht brauche, sogar noch damit gerechnet. Da war das ganze EnEVAbk. Zeugs noch brandneu. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Ölheizung Alternativen: Kostenvergleich Wärmepumpe, Solar, Pelletheizung für Neubau?
- … wir bauen (Baugesuch läuft) ein Massivhaus mit einem Bauträger nach EnEVAbk. 2002 mit ca. 180 m² Wohnfläche. Da es in …
- … unserem Gebiet kein Gas gibt hat der Bauträger zunächst eine Ölheizung konzipiert. Da wir eigentlich kein Öl möchten, haben wir uns nach Alternativen umgeschaut und waren doch sehr überrascht über den Mehrpreis zu einer Ölheizung. : …
- … Dies würden wir vom Bauträger erstattet bekommen wenn wir eine andere Heizung wählen. …
- … Bauträger: …
- … EnEVAbk.Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz …
- … nach DINAbk. und ist ein Energiesparhaus 60 (also etwas besser als EnEVAbk.). Ich denke man kann den Heizbedarf wohl mir Ihrem Haus …
- … inzwischen mit einem Heizungsplaner gesprochen - der wurde mir von meinem Bauträger empfohlen - der meinte die 7000 für die Solaranlage vom Bauträger …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Preissteigerung Hausbau: Kostenexplosion der letzten 3 Jahre? Tipps zum Sparen
- … und welche Maßnahmen zur Energieeinsparung getroffen werden müssen.Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Wärmedämmung, EnEVAbk.. …
- … Schlüsselfertig bedeutet, dass ein Haus von einem Bauträger komplett fertiggestellt übergeben wird. Der Bauherr muss sich um nichts mehr …
- … Allerdings ist diese Variante oft teurer als ein individueller Hausbau.Verwandte Begriffe: Bauträger, Generalunternehmer, Ausbauhaus. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausbau: Architekt vs. Bauunternehmer – Vor- & Nachteile, Kosten & Risiken?
- … so sein kann, dass der Schlüsselfertigbauer 50.000 für eigene Planungsleistungen, Statik, EnEVAbk.-Nachweis, eigene Bauleiter, Chefgehalt und sonstiges vorsieht. Das ist aber kein …
- … Einzeichnung von ein paar Schlitzen und Durchbrüchen, aber mehr nicht. Die EnEVAbk.-Berechnungen sind oft hingetrickst, bzw. werden die Materialien gar nicht verbaut, …
- … um nichts kümmern, dann sollen Sie halt zum Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Bauträger gehen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar bei KfW60-Standard? Mängel, Verjährung & Vorgehen nach 2006
- … mit Anforderung KfW60. Im Vertrag mit Generalunternehmer stand nur Anforderungen der EnEVAbk. sind einzubehalten . Ich wohne in dem Haus seit 2006, mir …
- … Erreicht wird dieser durch entsprechende Bauweise und Anlagentechnik. Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, EnEVAbk., Förderprogramme. …
- … und ist für die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich. Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker. …
- … Deshalb sollten Sie zuerste den EnEVAbk.-Nachweis sachverständig prüfen lassen und mit den tatsächlichen Gebäudekennwerten nachrechnen lassen. …
- … KfW 60: EnEVAbk.-Berechnung – Bindend oder nur Kostenfaktor? …
- … Ist die EnEVAbk.-Berechnung bindend oder noch eine Art Beschäftigung und Geldquelle für die Architekten? …
- … KfW 60 vs. EnEV: Architekt haftet für Planung & Überwachung! …
- … den EnEVAbk.-Nachweis überprüft und bewertet. …
- … Sie können auch einen Auszug aus dem EnEV-Nachweis mit den Energiekenndaten und die kfw-60 Bescheinigung hier als …
- … Lassen Sie den EnEVAbk.-Nachweis prüfen und vor allem auch, ob er richtig aufgestellt und …
- … und Bauüberwachung verantwortlich ist, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der EnEVAbk. und die KfW-Anforderungen. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob unrichtige …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag KfW 60 vs. EnEVAbk.: Architekt haftet für Planung & Überwachung! stellt klar, dass die Anforderungen …
- … für ein KfW-60-Haus über die EnEVAbk.-Anforderungen hinausgehen. Wenn der Architekt die KfW-60-Bestätigung unterzeichnet hat, schuldet er auch die entsprechende Planung und Bauüberwachung. …
- … 🔴 Risiko: Im Beitrag Architektenhaftung: KfW 60 – Planungsfehler & Abweichungen? wird darauf hingewiesen, dass der Architekt haftbar ist, wenn er die notwendige Bescheinigung für den KfW 60 Kredit unterschrieben hat und die Planung nicht entsprechend umgesetzt wurde. Es ist ratsam, den EnEV-Nachweis prüfen zu lassen, um mögliche Abweichungen festzustellen. …
- … die Probleme mit dem KfW60-Standard haben, sollten zunächst den EnEVAbk.-Nachweis prüfen lassen und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuziehen. Es empfiehlt sich, …
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