welche allgemein anerkannten Regeln der Technik sind bei der Verlegung der Zwischensparrendämmung mit Mineralwolle 24 cm WLG 035 zu beachten. Bei uns wurde die Mineralwolle überwiegend auf Stoß verlegt. Außerdem nicht in kompletten Bahnen. Das heißt, ich kann mit der Hand zwischen den Stößen durchgreifen und berühre dann die Dampfbremsfolie. Ist dies eine ordnungsgemäße Verlegung der Dämmung insbesondere bei einem KfW55 Haus? Ich gehe davon aus, dass die Stöße sicherlich Kälte- und/oder Wärmebrücken (Kältebrücken, Wärmebrücken) darstellen. Muss diese Verlegungsart akzeptiert werden, wenn die versatzmäßige Verlegung nicht explizit im Leistungsverzeichnis geregelt wurde?
Ich freue mich über Erfahrungen und Antworten.
