Fallrohr löst sich von Dachrinne: Gewährleistung, Pflichten & was Sie jetzt tun müssen?
In diesem Forum sind Sie: Dach📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Bei einem sich lösenden Fallrohr innerhalb der Gewährleistungsfrist ist der Bauträger grundsätzlich in der Pflicht. Die Art der Befestigung (Löten, Nieten, Schrauben) beeinflusst die Wartungsfreundlichkeit. Eigenleistung des Hausbesitzers kann den Aufwand minimieren, ist aber nicht immer zumutbar.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Fallrohr löst sich von Dachrinne: Gewährleistung, Pflichten & was Sie jetzt tun müssen?
an meinem Haus hat sich das Fallrohr am Stutzen von der Dachrinne gelöst. Das Haus ist vor 3 Jahren gebaut worden und die Gewährleistung ist nach BGBAbk. geregelt. Nachdem ich diesen Schaden meinem Bauträger gemeldet habe bekam ich als Antwort, das dieser Schaden kein typischer Gewährleistungsschaden wäre. Ist dem wirklich so? Vorab vielen Dank für Antworten.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sichern Sie sofort den Bereich unterhalb des Fallrohrs ab – herabfallende Teile können schwere Verletzungen verursachen.
🔴 KRITISCH: Vermeiden Sie jegliche Reparaturversuche selbst – unsachgemäße Handhabung gefährdet Gewährleistungsansprüche und kann Folgeschäden (Feuchteschäden, statische Risiken) verstärken.
⚠️ WICHTIG: Dokumentieren Sie den Mangel umfassend mit zeitgestempelten Fotos (Anschlussstelle, Fallrohr, Rinne, Umgebung) – vor allem vor etwaiger Intervention durch Dritte.
⚠️ WICHTIG: Fordern Sie unverzüglich schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung (10–14 Tage) an den Bauträger – Verzögerung kann Rechtsansprüche beeinträchtigen.
⚠️ WICHTIG: Beauftragen Sie einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen zur Ursachen- und Folgeschadensbegutachtung – dies ist entscheidend für klare Beweislage und spätere Durchsetzung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Wenn sich das Fallrohr von der Dachrinne löst, ist es wichtig, den Sachverhalt genau zu prüfen. Da das Haus erst 3 Jahre alt ist, könnte es sich um einen Gewährleistungsfall handeln. Die Gewährleistung für Bauleistungen ist im BGBAbk. geregelt.
Ich empfehle Ihnen:
- Prüfen Sie den Bauvertrag: Welche Vereinbarungen zur Gewährleistung wurden getroffen?
- Dokumentieren Sie den Schaden: Machen Sie Fotos vom gelösten Fallrohr und der Dachrinne.
- Mängelanzeige: Setzen Sie den Bauträger schriftlich über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie zur Mängelbeseitigung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
- Ursache feststellen: Handelt es sich um einen Materialfehler, eine unsachgemäße Montage oder äußere Einflüsse?
🔴 Gefahr: Herabfallende Fallrohre können eine erhebliche Gefahr darstellen. Sichern Sie den Bereich unterhalb des Fallrohrs ab, um Unfälle zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, um die Ursache des Schadens zu begutachten und die Erfolgsaussichten einer Gewährleistungsforderung zu prüfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt ein gelöstes Fallrohr an einer erst drei Jahre alten Immobilie. Dies ist ein klassischer Mangel an der Bauleistung, der in der Regel der gesetzlichen Gewährleistung unterliegt. Die pauschale Ablehnung durch den Bauträger ist rechtlich und fachlich fragwürdig.
✅ Zustimmung: Die Annahme des Bauherrn, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, ist grundsätzlich korrekt. Nach BGB (§§ 634, 633) muss die Sache die vereinbarte Beschaffenheit haben und für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein. Ein sich lösendes Fallrohr erfüllt diese Anforderung nicht.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauträgers, dies sei kein typischer Gewährleistungsschaden, ist fachlich unzutreffend. Ein mangelhafter Anschluss oder eine unzureichende Befestigung, die nach nur drei Jahren versagt, stellt einen Sachmangel dar. Die Beweislast für die Ursache liegt in den ersten fünf Jahren nach Abnahme beim Bauträger.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist das Datum der Abnahme des Hauses. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB fünf Jahre für Bauwerke. Da das Haus erst drei Jahre alt ist, ist die Frist noch nicht abgelaufen. Der Bauherr sollte den Mangel schriftlich und unter Fristsetzung zur Nacherfüllung anzeigen.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Bauträger eine schriftliche Frist von 10 bis 14 Tagen zur Mängelbeseitigung. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Sollte der Bauträger weiterhin ablehnen, ziehen Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzu. Lassen Sie die Reparatur keinesfalls selbst durchführen, da dies die Gewährleistungsansprüche gefährden könnte.
KI-Analyse (Qwen)
Ein sich vom Stutzen der Dachrinne lösendes Fallrohr stellt einen konstruktiven Mangel an der Regenwasserableitung dar, der die Funktionssicherheit der gesamten Dachentwässerung beeinträchtigt und langfristig zu erheblichen Folgeschäden führen kann.
🔴 Gefahr: Unkontrolliert abfließendes Regenwasser kann die Fassade, das Mauerwerk, die Fundamentbereiche oder den Erdreichbereich um das Haus herum schädigen – mit Risiko für Feuchteschäden, Frostschäden oder sogar statische Beeinträchtigungen bei wiederholter Einwirkung.
🔴 Gefahr: Bei Starkregen besteht erhöhte Gefahr von Überlauf, Wasserstau in der Rinne und damit verbundenem Risiko für Dachschäden oder Eindringen von Feuchtigkeit in die Dachkonstruktion.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauträgers, es handle sich um keinen typischen Gewährleistungsschaden, ist rechtlich unzutreffend: Ein lose sitzendes oder abgelöstes Fallrohr stellt einen Sachmangel gemäß § 434 BGB dar, da die Anlage nicht die vereinbarte Beschaffenheit (funktionssichere Entwässerung) aufweist.
➕ Ergänzung: Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt grundsätzlich fünf Jahre gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB – nicht drei Jahre – und beginnt mit der Abnahme; ein dreijähriges Baujahr reicht daher nicht als Ausschlussgrund.
✅ Zustimmung: Die sofortige Meldung an den Bauträger war korrekt und entspricht der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGB i.V.m. § 439 BGB – Verzögerungen könnten später zu Einwendungen wegen Verwirkung führen.
➕ Ergänzung: Dokumentieren Sie den Mangel umfassend (Fotos, Zeitstempel, Schriftverkehr) und fordern Sie schriftlich die Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels) innerhalb einer angemessenen Frist – dies ist Voraussetzung für spätere Gewährleistungsansprüche.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Bautechnik (z. B. mit Bausachverständigen- oder Ingenieur-Titel), um den Mangel, seine Ursache (z. B. fehlende Befestigung, Materialermüdung, Konstruktionsfehler) und mögliche Folgeschäden zu begutachten – dies sichert Ihre Rechtsposition und ist Voraussetzung für eventuelle Schadensersatzansprüche.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig, dass ein gelöstes Fallrohr nach drei Jahren ein Sachmangel gemäß § 434 BGB ist und in die gesetzliche Gewährleistung (5 Jahre) fällt.
- Alle empfehlen eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Bauträger.
- Alle betonen die Dringlichkeit der Absicherung des Gefahrenbereichs (herabfallende Teile).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt die Gewährleistung allgemein und verweist auf den Bauvertrag – DeepSeek und Qwen konkretisieren präzise auf § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (5-Jahres-Frist für Bauwerke); GoogleAI nennt die Frist nicht explizit.
- GoogleAI empfiehlt einen "unabhängigen Sachverständigen", Qwen spezifiziert "zertifizierten Bausachverständigen (z. B. mit Bausachverständigen- oder Ingenieur-Titel)" – hier liegt eine fachliche Präzisierung vor.
➕ Ergänzung:
- Qwen benennt explizit Folgeschäden (Feuchteschäden, Frostschäden, Risiko für Fundament und statische Beeinträchtigung) – nicht in GoogleAI oder DeepSeek enthalten.
- Qwen und DeepSeek betonen ausdrücklich die Beweislastumkehr zugunsten des Bauherrn in den ersten fünf Jahren – GoogleAI erwähnt dies nicht.
- Qwen verweist auf die Rügepflicht gemäß § 377 HGB i.V.m. § 439 BGB – eine juristisch relevante Spezifizierung, die bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.
❌ Widerspruch:
- Kein echter Widerspruch in der Sache – alle Modelle lehnen die Aussage des Bauträgers ab, es handle sich "nicht um einen typischen Gewährleistungsschaden". DeepSeek und Qwen formulieren dies jedoch deutlicher als "rechtlich und fachlich fragwürdig" bzw. "rechtlich unzutreffend", während GoogleAI sachlicher bleibt. Die sicherere, klarere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Die strengere, rechtlich präzisere Linie von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich – insbesondere zur 5-Jahres-Frist, zur Beweislastumkehr und zur Notwendigkeit einer zertifizierten Fachbegutachtung. GoogleAIs Hinweis auf den Bauvertrag bleibt ergänzend relevant, aber nicht entscheidend.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gewährleistungsrechtliche Einordnung ✅ Ein gelöstes Fallrohr nach 3 Jahren ist ein Sachmangel gemäß § 434 BGB; die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt 5 Jahre nach Abnahme (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unmittelbare Sicherheitsmaßnahmen ✅ Sofortiger Absicherungsbereich unter dem Fallrohr erforderlich – Gefahr durch herabfallende Teile ist kritisch. Behandlung durch Bauherr ⚠️ Selbstreparatur ist unzulässig – sie gefährdet Gewährleistungsansprüche; nur zertifizierter Fachmann darf eingreifen. Dokumentation & Mängelanzeige ✅ Zeitgestempelte Fotos, schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung (10–14 Tage) an den Bauträger sind zwingend und unverzüglich erforderlich. Fachbegutachtung ✅ Beauftragung eines unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen (z. B. mit Ingenieur- oder Bausachverständigen-Titel) zur Ursachen- und Folgeschadensanalyse ist Voraussetzung für rechtlich sichere Durchsetzung. Folgeschadensrisiko ⚠️ Qwen allein benennt konkrete Folgeschäden (Feuchteschäden, Frostschäden, Fundamentbelastung, Dachkonstruktionsrisiko); GoogleAI und DeepSeek gehen hier nicht ein – Abwägung erforderlich, da Risiko real und fachlich plausibel ist. 👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie sofort nach dem Dreiklang "Sichern – Dokumentieren – Anzeigen", beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Bausachverständigen und halten Sie alle Schriftverkehre mit dem Bauträger lückenlos fest – dies bildet die einzige sichere Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Herabfallen des Fallrohrs oder von Teilen Erhebliche Verletzungsgefahr für Personen im Gefahrenbereich (z. B. Eingangsbereich, Gehweg) 🔴 Risiko Unkontrolliert abfließendes Regenwasser Feuchteschäden an Fassade, Mauerwerk und Fundament; langfristig Frostschäden und statische Beeinträchtigung 🔴 Risiko Verspätete oder unvollständige Mängelanzeige Einbuße oder Verwirkung von Gewährleistungsansprüchen gemäß § 377 HGB i.V.m. § 439 BGB 🔴 Risiko Selbst durchgeführte Reparatur Ausschluss der Gewährleistung durch Verletzung der Rüge- und Nachbesserungspflicht 🔴 Risiko Fehlende oder unzureichende Begutachtung Schwache Beweislage bei Rechtsstreit; keine klare Zuordnung der Ursache (Material, Montage, Konstruktion) ✅ Chance Frühzeitige sachgerechte Mängelanzeige Schnelle, kostenfreie Beseitigung durch Bauträger im Rahmen der Gewährleistung ✅ Chance Vorliegen einer 5-Jahres-Gewährleistung Rechtliche Sicherheit für langfristige Durchsetzung – kein zeitlicher Druck durch vermeintliche 3-Jahres-Frist ✅ Chance Unabhängige Fachbegutachtung Stärkung der Verhandlungsposition; potenzielle Geltendmachung von Schadensersatz bei nachgewiesener Schuld ✅ Chance Dokumentationsdisziplin (Fotos, Schriftverkehr) Bewahrung der Beweislastumkehr zugunsten des Bauherrn – Bauträger muss Ursache widerlegen ✅ Chance Rechtliche Klarheit durch BGB-Bezug Hohe Erfolgsaussicht bei gerichtlicher Durchsetzung aufgrund eindeutiger Sachmangeldefinition Orientierungshilfen
- Gefahrenbereich sofort sichern: Markieren Sie den Bereich unter dem Fallrohr mit Absperrband oder Warnschildern – bis zur endgültigen Reparatur ist jeder Zutritt zu vermeiden.
- Zeitgestempelte Fotos anfertigen: Machen Sie Aufnahmen von allen Winkeln: Anschlussstelle Fallrohr–Rinne, gesamte Rinne, Fallrohr-Länge, Umgebung (Fassade, Erdreich, Gehweg) – speichern Sie diese original und unkomprimiert.
- Schriftliche Mängelanzeige versenden: Formulieren Sie einen Brief mit Datum, Adressaten (Bauträger), klarem Sachverhalt, Forderung nach Nacherfüllung und gesetzter Frist von 14 Tagen – versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein.
- Zertifizierten Bausachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen mit nachweisbarem Abschluss (z. B. Bauingenieur, staatlich geprüfter Bausachverständiger) – fragen Sie nach einem Angebot für eine Ursachen- und Folgeschadensbegutachtung.
- Bauvertrag und Abnahmeprotokoll sammeln: Legen Sie alle Unterlagen zum Bauvorhaben bereit – insbesondere Vertragsauszüge zur Gewährleistung, Abnahmetermin und evtl. Zusatzvereinbarungen.
- Keine Reparaturversuche unternehmen: Lassen Sie weder sich selbst noch Handwerker ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bauträgers eingreifen – dies gilt auch für temporäre Maßnahmen wie Kleben oder Klemmen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Fallrohr
- Ein Fallrohr ist ein senkrechtes Rohr, das Regenwasser von der Dachrinne ableitet. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Dachentwässerung und schützt die Fassade vor Schäden.
Verwandte Begriffe: Dachrinne, Dachentwässerung, Regenwasserableitung - Dachrinne
- Eine Dachrinne ist eine Rinne am Rand des Daches, die Regenwasser auffängt und zum Fallrohr leitet. Sie verhindert, dass Regenwasser unkontrolliert an der Fassade abläuft.
Verwandte Begriffe: Fallrohr, Dachentwässerung, Regenrinne - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Unternehmers, für Mängel an einer Sache oder Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem die Gewährleistungspflichten im Kauf- und Werkvertragsrecht.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Werkvertrag, Kaufvertrag - Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Käufers oder Bauherrn an den Verkäufer oder Unternehmer, dass ein Mangel an der Kaufsache oder Bauleistung vorliegt. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Beanstandung, Reklamation - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die Gebäude anschließend verkauft. Er ist sowohl Bauherr als auch Verkäufer der Immobilie.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Immobilienentwickler - Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Im Baubereich werden Sachverständige häufig zur Feststellung von Baumängeln eingesetzt.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Fallrohr?
Ein Fallrohr ist ein senkrechtes Rohr, das Regenwasser von der Dachrinne ableitet und in die Kanalisation oder eine Versickerungsanlage leitet. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Dachentwässerung. - Was bedeutet Gewährleistung im Baurecht?
Die Gewährleistung im Baurecht ist die Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an der Bauleistung einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abnahme auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. - Wie melde ich einen Mangel richtig?
Ein Mangel sollte immer schriftlich beim Bauträger angezeigt werden. Die Mängelanzeige sollte eine genaue Beschreibung des Mangels, Fotos und eine Frist zur Mängelbeseitigung enthalten. - Was tun, wenn der Bauträger die Mängelbeseitigung ablehnt?
Wenn der Bauträger die Mängelbeseitigung ablehnt, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Mangel zu begutachten. Gegebenenfalls ist eine Klage vor Gericht erforderlich. - Welche Rolle spielt das BGB bei der Gewährleistung?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Gewährleistungspflichten des Bauunternehmers. Insbesondere die Paragraphen 634 ff. BGB sind relevant. - Kann ich die Reparatur selbst in Auftrag geben?
Grundsätzlich sollte dem Bauträger die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben werden. Nur wenn er die Mängelbeseitigung ablehnt oder die Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstrichen ist, können Sie die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Bauträger zurückfordern. - Was ist eine Abnahme?
Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
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Fallrohr-Befestigung: Lötpunkt oder Niet am Dachstutzen
ob es ...
Moin,
... ein Gewährleistungsfall ist, kann ich nicht beurteilen.
Bei Ihnen scheint ein Dachüberstand vorhanden zu sein und dann ein sog. Schwanenhals (zwei Bögen mit einem geraden Stück in deren Mitte).
Offenbar hat der Kollege den letzten Bogen am Stutzen nicht mit einem Lötpunkt oder Niet befestigt.
Das sollte er nachholen.
Grüße
Stefan Ibold -
Gewährleistung: Bauträger für untypische Fallrohr-Schäden zuständig
gute Antwort des BT
welcher Schaden ist schon typisch, normalerweise sollte ja auch kein Schaden auftreten!
Wenn es noch in der Gewährleistungszeit ist, sollte der Schaden über ihren Bauträger wohl auch noch gefixt werden können, auch wenn es wieder mal ein untypischer Schaden ist (klasse Formulierung).
@ SI - das wäre doch mal wieder was Originelles für deine "Ausreden-Sammlung". -
Fallrohr-Reinigung: Schraube statt Löten für einfache Öffnung
Warum denn immer nur löten oder nieten?
Ich wiederhole mich zwar ungern, aber eine Schraube ist nach meinem Empfinden viel sinnvoller, da im Reinigungsfall viel einfacher zu öffnen!- Ich wollte ja nur mal sagen ... -
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Mangelbeseitigung: Aufwand vs. Handwerkliche Eigenleistung (BGB)
Es ist gängige Praxis,
dass der Aufwand zur Beseitigung von Mängeln von beiden Parteien so gering wie möglich gehalten werden soll. Ein Hausbesitzer müsste nach Meiner Meinung außer BGBAbk. lesen, auch handwerkliche Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen. Die Kosten und die aufzuwendende Zeit für Anrufe, Faxe, Terminabstimmungen, Anreise des Handwerkers usw. stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand der Mangelbeseitigung.
Also Leiter angelegt, Fallrohr nach oben geschoben und wie schon empfohlen Loch gebohrt und Schraube rein. Fertig -
Baumangel-Diskussion: Anwaltsgeschichte vermeiden?
Na was ein Glück ...
Na was ein Glück das ich das nur gedacht und nicht geschrieben habe, sonst wär ich wieder der Böse gewesen. Meistens wird jedoch aus manchem Pi.. kram noch eine Anwaltsgeschichte ... 🙂 -
Fallrohr-Reparatur: Altersgerechte Lösungen bei Mängeln
Nanana ...
auch wenn der Name des Fragestellers auf jüngeres Geburtsjahr schließen lässt: Manche Reklamierende haben weder eine hohe Leiter noch können Sie aus Altersgründen solche Pipikram-Reparaturen selbst durchführen. Auch so eine Lappalie kann für manchen selbst nicht lösbar sein ... -
Fallrohr-Mangel: Handwerkerpflicht vs. Hausbesitzer-Risiko
@p. hennig
"dass der Aufwand zur Beseitigung von Mängeln von beiden Parteien so gering wie möglich gehalten werden soll. "
Die Möglichkeit den Aufwand am geringsten zu halten hätte der Handwerker gehabt, indem er gleich die Befestigung vernünftig ausgeführt hätte.
Weil dem aber nicht so ist soll ein womöglich handwerklich völlig untalentierter Hausbeseitzer auf eine wacklige Leiter in, was weiß ich, 7 m Höhe anfangen rumzuwerkeln?
Wenn er's bis dahin nicht konnte soll er sich's auch noch aneignen, ich packs nimmer. So nach dem Motto "wir stellen Dir en Bausatz hin nun sieh zu das des in Ordnung hältst, der Aufwand die Kleinigkeiten zu reparieren ist uns nämlich zu groß". Nie und nimmer!
Dann kommt er eben an mit seiner Leiter und muss den riesen Aufwand betreiben und bessert seinen Fehler aus, auch wenn er untypisch und klein ist, hat ers vielleicht gelernt, dass man sowas aus Kostengründen besser vermeidet.
btw. wer so argumentiert, (mach halt die Kleinigkeiten selbst) im Baugeschäft tätig ist und sich dann über Zahlungsmoral beschwert, der sollte das mal überdenken. ("sieh halt selbst zu wo Du den Rest der Zahlung herbekommst sind ja nur paar hundert €") -
Fallrohr-Schaden: Sturmursache? Bausachverständiger ratsam?
Nein nein ...
Nein nein also Fakt ist, dass das Ganze ja nun mal mehr als zwei Jahre gehalten hat. Möglicherweise hat sich das Ding auch bei einem stärkeren Sturm der Kategorie 8 und mehr gelöst. Quad erat demonstrandum. Ergo: beauftragen wir erst mal einen Bausachverständigen. Und da sind wir genau bei diesem Käsekram, dieser Ratschläge. Für die ehemaligen Mieter: auch hier sind Reparaturen in gewissem Umfang selbst durchzuführen. Aber beim Neubau wird auf einmal jeder zum Bausachverständigen ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Fallrohr löst sich – Gewährleistung, Pflichten & Lösungen
💡 Kernaussagen: Bei einem sich lösenden Fallrohr innerhalb der Gewährleistungsfrist ist der Bauträger grundsätzlich in der Pflicht. Die Art der Befestigung (Löten, Nieten, Schrauben) beeinflusst die Wartungsfreundlichkeit. Eigenleistung des Hausbesitzers kann den Aufwand minimieren, ist aber nicht immer zumutbar.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Fallrohr-Mangel: Handwerkerpflicht vs. Hausbesitzer-Risiko diskutiert, liegt die Verantwortung für eine fachgerechte Ausführung primär beim Handwerker. Ein unsachgemäß befestigtes Fallrohr stellt einen Baumangel dar.
✅ Zusatzinfo: Eine Schraubverbindung, wie im Beitrag Fallrohr-Reinigung: Schraube statt Löten für einfache Öffnung vorgeschlagen, kann die Reinigung und Wartung des Fallrohrs erheblich erleichtern. Dies ist besonders bei älteren oder schwer zugänglichen Installationen von Vorteil.
💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob ein Bausachverständiger hinzugezogen werden sollte, hängt von der Komplexität des Schadens und der Bereitschaft des Bauträgers zur Mängelbeseitigung ab. Wie im Beitrag Fallrohr-Schaden: Sturmursache? Bausachverständiger ratsam? erwähnt, kann ein Gutachten Klarheit schaffen, verursacht aber auch Kosten.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Schaden am Fallrohr detailliert und melden Sie ihn schriftlich beim Bauträger. Bestehen Sie auf einer fachgerechten Reparatur im Rahmen der Gewährleistung. Prüfen Sie alternative Befestigungsmethoden für zukünftige Wartungsarbeiten. Beachten Sie die Hinweise zur Eigenleistung und Risikobewertung im Beitrag Mangelbeseitigung: Aufwand vs. Handwerkliche Eigenleistung (BGB).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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