Fallrohr löst sich von Dachrinne: Gewährleistung, Pflichten & was Sie jetzt tun müssen?
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Fallrohr löst sich von Dachrinne: Gewährleistung, Pflichten & was Sie jetzt tun müssen?

Hallo Allerseits,
an meinem Haus hat sich das Fallrohr am Stutzen von der Dachrinne gelöst. Das Haus ist vor 3 Jahren gebaut worden und die Gewährleistung ist nach BGBAbk. geregelt. Nachdem ich diesen Schaden meinem Bauträger gemeldet habe bekam ich als Antwort, das dieser Schaden kein typischer Gewährleistungsschaden wäre. Ist dem wirklich so? Vorab vielen Dank für Antworten.
  • Name:
  • Holger Remming
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Herabfallende Fallrohre können zu schweren Verletzungen führen. Sichern Sie den Bereich unterhalb des Fallrohrs sofort ab.

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    Wenn sich das Fallrohr von der Dachrinne löst, ist es wichtig, den Sachverhalt genau zu prüfen. Da das Haus erst 3 Jahre alt ist, könnte es sich um einen Gewährleistungsfall handeln. Die Gewährleistung für Bauleistungen ist im BGBAbk. geregelt.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Prüfen Sie den Bauvertrag: Welche Vereinbarungen zur Gewährleistung wurden getroffen?
    • Dokumentieren Sie den Schaden: Machen Sie Fotos vom gelösten Fallrohr und der Dachrinne.
    • Mängelanzeige: Setzen Sie den Bauträger schriftlich über den Mangel in Kenntnis und fordern Sie zur Mängelbeseitigung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
    • Ursache feststellen: Handelt es sich um einen Materialfehler, eine unsachgemäße Montage oder äußere Einflüsse?

    🔴 Gefahr: Herabfallende Fallrohre können eine erhebliche Gefahr darstellen. Sichern Sie den Bereich unterhalb des Fallrohrs ab, um Unfälle zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, um die Ursache des Schadens zu begutachten und die Erfolgsaussichten einer Gewährleistungsforderung zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Fallrohr
    Ein Fallrohr ist ein senkrechtes Rohr, das Regenwasser von der Dachrinne ableitet. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Dachentwässerung und schützt die Fassade vor Schäden.
    Verwandte Begriffe: Dachrinne, Dachentwässerung, Regenwasserableitung
    Dachrinne
    Eine Dachrinne ist eine Rinne am Rand des Daches, die Regenwasser auffängt und zum Fallrohr leitet. Sie verhindert, dass Regenwasser unkontrolliert an der Fassade abläuft.
    Verwandte Begriffe: Fallrohr, Dachentwässerung, Regenrinne
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Unternehmers, für Mängel an einer Sache oder Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem die Gewährleistungspflichten im Kauf- und Werkvertragsrecht.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Werkvertrag, Kaufvertrag
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Käufers oder Bauherrn an den Verkäufer oder Unternehmer, dass ein Mangel an der Kaufsache oder Bauleistung vorliegt. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Beanstandung, Reklamation
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die Gebäude anschließend verkauft. Er ist sowohl Bauherr als auch Verkäufer der Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Immobilienentwickler
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Im Baubereich werden Sachverständige häufig zur Feststellung von Baumängeln eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Fallrohr?
      Ein Fallrohr ist ein senkrechtes Rohr, das Regenwasser von der Dachrinne ableitet und in die Kanalisation oder eine Versickerungsanlage leitet. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Dachentwässerung.
    2. Was bedeutet Gewährleistung im Baurecht?
      Die Gewährleistung im Baurecht ist die Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel an der Bauleistung einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abnahme auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    3. Wie melde ich einen Mangel richtig?
      Ein Mangel sollte immer schriftlich beim Bauträger angezeigt werden. Die Mängelanzeige sollte eine genaue Beschreibung des Mangels, Fotos und eine Frist zur Mängelbeseitigung enthalten.
    4. Was tun, wenn der Bauträger die Mängelbeseitigung ablehnt?
      Wenn der Bauträger die Mängelbeseitigung ablehnt, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Mangel zu begutachten. Gegebenenfalls ist eine Klage vor Gericht erforderlich.
    5. Welche Rolle spielt das BGB bei der Gewährleistung?
      Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Gewährleistungspflichten des Bauunternehmers. Insbesondere die Paragraphen 634 ff. BGB sind relevant.
    6. Kann ich die Reparatur selbst in Auftrag geben?
      Grundsätzlich sollte dem Bauträger die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung gegeben werden. Nur wenn er die Mängelbeseitigung ablehnt oder die Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstrichen ist, können Sie die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Bauträger zurückfordern.
    7. Was ist eine Abnahme?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    8. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.

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  2. Fallrohr-Befestigung: Lötpunkt oder Niet am Dachstutzen

    Foto von Stefan Ibold

    ob es ...
    Moin,
    ... ein Gewährleistungsfall ist, kann ich nicht beurteilen.
    Bei Ihnen scheint ein Dachüberstand vorhanden zu sein und dann ein sog. Schwanenhals (zwei Bögen mit einem geraden Stück in deren Mitte).
    Offenbar hat der Kollege den letzten Bogen am Stutzen nicht mit einem Lötpunkt oder Niet befestigt.
    Das sollte er nachholen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Gewährleistung: Bauträger für untypische Fallrohr-Schäden zuständig

    gute Antwort des BT
    welcher Schaden ist schon typisch, normalerweise sollte ja auch kein Schaden auftreten!
    Wenn es noch in der Gewährleistungszeit ist, sollte der Schaden über ihren Bauträger wohl auch noch gefixt werden können, auch wenn es wieder mal ein untypischer Schaden ist (klasse Formulierung).
    @ SI  -  das wäre doch mal wieder was Originelles für deine "Ausreden-Sammlung".
  4. Fallrohr-Reinigung: Schraube statt Löten für einfache Öffnung

    Warum denn immer nur löten oder nieten?
    Ich wiederhole mich zwar ungern, aber eine Schraube ist nach meinem Empfinden viel sinnvoller, da im Reinigungsfall viel einfacher zu öffnen!
    • Ich wollte ja nur mal sagen ... -
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  5. Mangelbeseitigung: Aufwand vs. Handwerkliche Eigenleistung (BGB)

    Es ist gängige Praxis,
    dass der Aufwand zur Beseitigung von Mängeln von beiden Parteien so gering wie möglich gehalten werden soll. Ein Hausbesitzer müsste nach Meiner Meinung außer BGBAbk. lesen, auch handwerkliche Fähigkeiten besitzen oder sich aneignen. Die Kosten und die aufzuwendende Zeit für Anrufe, Faxe, Terminabstimmungen, Anreise des Handwerkers usw. stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand der Mangelbeseitigung.
    Also Leiter angelegt, Fallrohr nach oben geschoben und wie schon empfohlen Loch gebohrt und Schraube rein. Fertig
  6. Baumangel-Diskussion: Anwaltsgeschichte vermeiden?

    Na was ein Glück ...
    Na was ein Glück das ich das nur gedacht und nicht geschrieben habe, sonst wär ich wieder der Böse gewesen. Meistens wird jedoch aus manchem Pi.. kram noch eine Anwaltsgeschichte ... 🙂
  7. Fallrohr-Reparatur: Altersgerechte Lösungen bei Mängeln

    Nanana ...
    auch wenn der Name des Fragestellers auf jüngeres Geburtsjahr schließen lässt: Manche Reklamierende haben weder eine hohe Leiter noch können Sie aus Altersgründen solche Pipikram-Reparaturen selbst durchführen. Auch so eine Lappalie kann für manchen selbst nicht lösbar sein ...
  8. Fallrohr-Mangel: Handwerkerpflicht vs. Hausbesitzer-Risiko

    @p. hennig
    "dass der Aufwand zur Beseitigung von Mängeln von beiden Parteien so gering wie möglich gehalten werden soll. "
    Die Möglichkeit den Aufwand am geringsten zu halten hätte der Handwerker gehabt, indem er gleich die Befestigung vernünftig ausgeführt hätte.
    Weil dem aber nicht so ist soll ein womöglich handwerklich völlig untalentierter Hausbeseitzer auf eine wacklige Leiter in, was weiß ich, 7 m Höhe anfangen rumzuwerkeln?
    Wenn er's bis dahin nicht konnte soll er sich's auch noch aneignen, ich packs nimmer. So nach dem Motto "wir stellen Dir en Bausatz hin nun sieh zu das des in Ordnung hältst, der Aufwand die Kleinigkeiten zu reparieren ist uns nämlich zu groß". Nie und nimmer!
    Dann kommt er eben an mit seiner Leiter und muss den riesen Aufwand betreiben und bessert seinen Fehler aus, auch wenn er untypisch und klein ist, hat ers vielleicht gelernt, dass man sowas aus Kostengründen besser vermeidet.
    btw. wer so argumentiert, (mach halt die Kleinigkeiten selbst) im Baugeschäft tätig ist und sich dann über Zahlungsmoral beschwert, der sollte das mal überdenken. ("sieh halt selbst zu wo Du den Rest der Zahlung herbekommst sind ja nur paar hundert €")
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  9. Fallrohr-Schaden: Sturmursache? Bausachverständiger ratsam?

    Nein nein ...
    Nein nein also Fakt ist, dass das Ganze ja nun mal mehr als zwei Jahre gehalten hat. Möglicherweise hat sich das Ding auch bei einem stärkeren Sturm der Kategorie 8 und mehr gelöst. Quad erat demonstrandum. Ergo: beauftragen wir erst mal einen Bausachverständigen. Und da sind wir genau bei diesem Käsekram, dieser Ratschläge. Für die ehemaligen Mieter: auch hier sind Reparaturen in gewissem Umfang selbst durchzuführen. Aber beim Neubau wird auf einmal jeder zum Bausachverständigen ...
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fallrohr löst sich – Gewährleistung, Pflichten & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Bei einem sich lösenden Fallrohr innerhalb der Gewährleistungsfrist ist der Bauträger grundsätzlich in der Pflicht. Die Art der Befestigung (Löten, Nieten, Schrauben) beeinflusst die Wartungsfreundlichkeit. Eigenleistung des Hausbesitzers kann den Aufwand minimieren, ist aber nicht immer zumutbar.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Fallrohr-Mangel: Handwerkerpflicht vs. Hausbesitzer-Risiko diskutiert, liegt die Verantwortung für eine fachgerechte Ausführung primär beim Handwerker. Ein unsachgemäß befestigtes Fallrohr stellt einen Baumangel dar.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Schraubverbindung, wie im Beitrag Fallrohr-Reinigung: Schraube statt Löten für einfache Öffnung vorgeschlagen, kann die Reinigung und Wartung des Fallrohrs erheblich erleichtern. Dies ist besonders bei älteren oder schwer zugänglichen Installationen von Vorteil.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob ein Bausachverständiger hinzugezogen werden sollte, hängt von der Komplexität des Schadens und der Bereitschaft des Bauträgers zur Mängelbeseitigung ab. Wie im Beitrag Fallrohr-Schaden: Sturmursache? Bausachverständiger ratsam? erwähnt, kann ein Gutachten Klarheit schaffen, verursacht aber auch Kosten.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Schaden am Fallrohr detailliert und melden Sie ihn schriftlich beim Bauträger. Bestehen Sie auf einer fachgerechten Reparatur im Rahmen der Gewährleistung. Prüfen Sie alternative Befestigungsmethoden für zukünftige Wartungsarbeiten. Beachten Sie die Hinweise zur Eigenleistung und Risikobewertung im Beitrag Mangelbeseitigung: Aufwand vs. Handwerkliche Eigenleistung (BGB).

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