Nach langem Hin und Her planen wir, zusammen mit den immer wahrscheinlicher werdenden Mängelbeseitigungen auch den DGAbk.-Ausbau vervollständigen zu lassen. Die DG-Wärmedämmung und die Dampfbremse sind in einem halbfertigen Zustand "stehengeblieben". Bei der Fertigstellung der Luftdichtigkeit und der Rauchdichtigkeit der Trennwände zum nachbarlichen Reihenhaus ergeben sich allerdings folgende Problemstellen:
1.) Der Estrich ist bereits bis an die Rohbauwände verlegt. Die Wände sind aus Poroton-Hochlochziegel, die bekanntlich ohne Verputz nicht luftdicht sind. Wie kann man die Luft- / Rauchdichtigkeit der Trennwände und der Drempelwand nachträglich erreichen, obwohl man bis auf die Rohdecke nicht mehr herunterkommt? Bilder dazu:
2.) Die Heizung inkl. Warmwasserspeicher ist ebenfalls dort angebracht. Der Warmwasserspeicher hat einen Abstand von etwa einer Fingerdicke zur Trennwand. Hinzu kommen noch die Rohre daneben an der Wand. Hier ist doch ohne Demontage des Speichers/der Verrohrung die Wand doch gar nicht dicht zu bekommen, oder? Bild:
3.) Damit im Zusammenhang steht auch das Abwasserrohr inkl. Entlüftung. Was würdet Ihr hier tun? Bild:
4.) Im DG gibt es lediglich einen großen DG-Raum und das durch eine Wand/Tür abgetrennte Treppenhaus. Die Firstpfette liegt auf der Wand zwischen DG-Raum und Treppenhaus auf. Die Dampfsperre ist im Bereich der Pfette auf der Treppenhaus-Seite vom Bauträger offenbar irgendwie abgeschnitten worden, jedenfalls schaut sie nur rechts und links neben der Pfette hervor. Wie kann man im Pfettenbereich eine durchgängige Luftdichtigkeit zum Treppenhaus realisieren? Bild (Sicht vom DG-Raum):
Der Ausbau soll vom gleichen Bauträger zu Ende geführt werden. Allerdings habe ich große Zweifel an der korrekten luftdichten Ausführung, speziell an diesen Problemstellen. Auf meine Frage, wie er den Anschluss an die Dampfbremse im Bereich der Pfette machen würde, meinte er nur "so gut es eben geht" ... Diese Aussage hat mir gelangt ☹
Noch eine Zusatzfrage zum Blower-Door-Test (BDT): Wenn der Grenzwert für das Gebäude eingehalten wird, welche Regelungen (bezüglich "Mangel" oder "noch kein Mangel") gelten für lokale Fehlstellen? Gibt es dafür Grenzwerte, die eingehalten werden müssen?
Was meint Ihr dazu? Für ein paar pragmatische Tipps, wie man das ganze doch noch hinbekommt wäre ich Euch dankbar.
