Wir haben zwar nicht vorgehabt, den Spitzbogen auszubauen, doch wenigstens ein einfacher Holzboden hätte unserer Ansicht nach standardmäßig geliefert werden müssen, zumal auch eine eine wärmegedämmte Treppe zum Spitzbogen und Elektroanschlüsse im Preis vereinbart wurden.
Nun haben wir den Holzfußboden selbst verlegt:
Dennoch unsere Frage: Kann man vom Bauträger erwarten, dass dieser den Spitzbogen vernünftig begehbar macht, auch wenn Maler- und Bodenbelagsarbeiten (Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten) nicht im Preis enthalten sind? Können wir also, da unser Bauträger dies verweigert hat, Geld einbehalten?
