Wir errichteten kürzlich den Dachstuhl (Satteldach 45 °) mit kammergetrocknetem nicht imprägniertem Fichtenholz. Nun werden auf den Dachsparren grünlich imprägnierte Latten als raue Bretterschalung aufgebracht (vorgesehen zus. Diffuroll, BMI BRAAS). Sie sind feucht (gemessen>25 %), teils dunkel verfärbt, wirken aufgequollen. Einige Latten sind angefault, ihre Oberfläche ist mit schwarzen kleinen abwischbaren Punkten benetzt (wie bei Brotschimmel), einige sind mit weißen Schlieren überzogen. Wir bauen schlüsselfertig und haben die DINAbk. 18334 vereinbart sowie die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung, die Verwendung normgerechter Baustoffe (nach den Regeln der Baukunst).
- Reicht dies aus, um die Abnahme zu verweigern und die Lattung entfernen zu lassen wegen Gefahr der Schimmelbildung und des Holzschwundes? (evtl. Berufung auf DIN 68800?)
- Ist hinsichtlich der Tauwasserbildung überhaupt eine Bretterschalung (ohne Nut und Feder) im Bereich des DGAbk. sinnvoll, wenn nur das bewohnte Dachgeschoss (schräge Wände und Kehlbalkenlage) wärmegedämmt ist, der Spitzbogen aber nicht? (Dämmung: Dampfbremse, Mineralwolle 20 cm zwischen den Balken, Spanplatten); besser DWD?