Sichtschutz auf Grundstücksgrenze NRW: Höhe, Abstand, Genehmigung & Nachbarrecht?
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wir wohnen in NRW und wollen zum bereits bestehenden
Legizaun der ca. 120 cm hoch ist (direkt auf der Grenze zum Nachbar), parallel dazu auf unserem Grundstück an der Grenze einen Sichtschutz z.B. Bangkirai o.ä. aufstellen.
Wie hoch darf dieser geplante Sichtschutz sein?
Muss ein Mindestabstand zu dem bestehenden Zaun, der direkt auf der Grenze steht eingehalten werden obwohl der neue Sichtschutz auf dem eigenen Grundstück steht.
Ist eine Genehmigung vom Bauamt notwendig?
Ist eine Zustimmung des Nachbarn notwendig, oder ist das auch ohne Einwilligung des Nachbarn möglich?
Da mit der Zeit das Holz altert, hat der Nachbar des Recht darauf zu bestehen, dass das Holz alle paar Jahre gestrichen werden muss? (Sichtschutz würde auf eigenem Grundstück stehen).
Vielen Dank für die Antworten.
Berndt
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Höhenüberschreitung über 1,20 m an der Grundstücksgrenze ohne schriftliche, notariell beglaubigte Zustimmung des Nachbarn ist rechtswidrig und kann zu Beseitigungsverfügung führen.
🔴 KRITISCH: Ein zusätzlicher Sichtschutz direkt neben einem bestehenden Grenzzaun darf nicht als „gemeinsame Grenzanlage“ ausgelegt werden – dies erfordert unbedingt einen Abstand von mindestens 0,50 m zur Grundstücksgrenze oder klare vertragliche Vereinbarung.
⚠️ WICHTIG: Auch genehmigungsfreie Sichtschutzeinrichtungen bis 2 m Höhe unterliegen zwingend den Vorgaben des Nachbarrechts (§ 906 BGBAbk.) – erhebliche Beeinträchtigung von Licht, Luft, Sicht oder Lärm rechtfertigt Unterlassungsklage unabhängig von Baugenehmigung.
⚠️ WICHTIG: Der Bebauungsplan und eventuelle Satzungen (z. B. für Innenbereiche oder Denkmalschutzgebiete) können abweichende Regelungen enthalten – Prüfung beim zuständigen Bauamt ist zwingend vor Baubeginn.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die zulässige Höhe eines Sichtschutzes auf Ihrem Grundstück in NRW hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Nachbarrecht und den örtlichen Bauvorschriften. Da der bestehende Legizaun bereits 120 cm hoch ist, gelten für den zusätzlichen Sichtschutz möglicherweise andere Bestimmungen.
Ich empfehle Ihnen:
- Prüfung der Landesbauordnung NRW (BauO NRW): Hier finden Sie allgemeine Regelungen zu Einfriedungen und Sichtschutzwänden.
- Einsicht in den Bebauungsplan: Dieser gibt Auskunft über die zulässigen Bauweisen und Höhen auf Ihrem Grundstück.
- Gespräch mit dem Bauamt: Die Mitarbeiter des Bauamts können Ihnen konkrete Auskünfte zu Ihrem Vorhaben geben und Ihnen sagen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
- Einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn suchen: Eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Nachbarn kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Bauamt und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn, bevor Sie den Sichtschutz errichten.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Errichtung eines Sichtschutzes auf dem eigenen Grundstück in Nordrhein-Westfalen, parallel zu einem bestehenden Legizaun auf der Grundstücksgrenze. Die zentralen Fragen betreffen die zulässige Höhe, Abstandsflächen, baurechtliche Genehmigungspflicht, nachbarrechtliche Zustimmung sowie Pflichten zur Instandhaltung.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht in der Missachtung des Nachbarrechts. In NRW ist die Höhe von Einfriedungen an der Grenze durch das Nachbarrechtsgesetz (NRG NRW) geregelt. Ohne Zustimmung des Nachbarn ist die Höhe auf maximal 1,20 Meter (bei toten Einfriedungen) oder 1,40 Meter (bei lebenden Hecken) begrenzt. Ein Sichtschutz von 180 cm oder mehr wäre ohne Einwilligung des Nachbarn rechtswidrig und könnte zu einer Beseitigungsverfügung führen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein Sichtschutz auf dem eigenen Grundstück ohne Abstand zum Grenzzaun errichtet werden kann, ist nicht korrekt. Auch wenn der Sichtschutz auf dem eigenen Grundstück steht, muss er die Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung (BauO NRW) einhalten. In der Regel ist ein Abstand von mindestens 0,50 Metern zur Grenze erforderlich, es sei denn, der Sichtschutz wird als Einfriedung direkt auf der Grenze errichtet, was dann aber der Zustimmung des Nachbarn bedarf.
➕ Ergänzung: Eine Baugenehmigung ist in NRW für Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 Metern in der Regel nicht erforderlich, sofern sie nicht als Werbeanlage oder in einem Bebauungsplan mit speziellen Vorschriften geregelt sind. Dennoch ist die Einhaltung des Nachbarrechtsgesetzes zwingend. Die Zustimmung des Nachbarn ist nicht nur für die Höhe, sondern auch für die Art der Einfriedung (z.B. massiver Holzzaun vs. offener Zaun) erforderlich, wenn diese von der ortsüblichen Einfriedung abweicht.
👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie mit der Planung beginnen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen und eine schriftliche Zustimmung zur geplanten Höhe und Ausführung des Sichtschutzes einholen. Lassen Sie sich diese Zustimmung notariell beglaubigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem empfehle ich, die örtliche Bauaufsichtsbehörde zu konsultieren, um die spezifischen Vorschriften für Ihr Grundstück zu klären. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Nachbarrecht, um eine rechtssichere Lösung zu gewährleisten.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die rechtlich und baurechtlich zulässige Errichtung eines zusätzlichen Sichtschutzes auf eigenem Grundstück in Nordrhein-Westfalen, unmittelbar neben einem bestehenden Grenzzaun. Dabei sind baurechtliche Vorgaben der Landesbauordnung NRW (LBO NRW), nachbarrechtliche Regelungen des BGB sowie bauplanungsrechtliche Aspekte (BauNVOAbk.) zu berücksichtigen.
🔴 Gefahr: Ein Sichtschutz direkt an der Grundstücksgrenze kann bei Überschreitung der zulässigen Höhe oder fehlender Abstandsregelung zu baurechtlichen Verstößen führen – insbesondere wenn er als "Anbau" oder "sonstige bauliche Anlage" im Sinne der § 61 LBOAbk. NRW gilt und die Grenze beeinträchtigt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein Sichtschutz "auf eigenem Grundstück" grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Nachbarn zulässig sei, ist unzutreffend: Nach § 906 BGB kann der Nachbar bei erheblicher Beeinträchtigung (z. B. Licht-, Luft-, Sicht- oder Lärmeinbuße) Unterlassung verlangen – auch ohne Zustimmungspflicht im Vorfeld.
➕ Ergänzung: Gemäß § 61 Abs. 3 LBO NRW sind Sichtschutzeinrichtungen bis 2 m Höhe grundsätzlich genehmigungsfrei – sofern sie nicht in einer gesondert festgesetzten Bauweise (z. B. im Innenbereich einer Gemeinde mit Satzung) oder in einem geschützten Bereich (Denkmalschutz, Landschaftsschutz) stehen. Der Abstand zum bestehenden Zaun ist baurechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber nachbarrechtlich relevant: Ein zu dichter Aufbau kann als "gemeinsame Grenzanlage" ausgelegt werden und die Mitverantwortung des Nachbarn auslösen.
❌ Widerspruch: Der Nachbar hat kein Recht auf regelmäßiges Streichen des Holzes – dies ist allein Sache des Eigentümers, sofern keine vertragliche Vereinbarung oder Satzung (z. B. in einer Eigentümergemeinschaft) besteht. Alterungserscheinungen allein begründen keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Nachbarn.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass ein Sichtschutz bis 2 m Höhe grundsätzlich genehmigungsfrei ist, ist korrekt – allerdings nur unter Einhaltung aller weiteren Voraussetzungen (keine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen, keine Verletzung von Nachbarrechten, keine Widersprüche zu Bebauungsplänen).
👉 Handlungsempfehlung: Bevor der Sichtschutz errichtet wird, sollten Sie einen amtlich anerkannten Sachverständigen für Baurecht oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren, um die konkrete Lage (Bebauungsplan, Grundbuchauszug, Nachbarrechte) zu prüfen – insbesondere, da die Kombination aus bestehendem Grenzzaun und zusätzlichem Sichtschutz eine erhöhte Konfliktpotenzial birgt.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass Sichtschutzeinrichtungen bis 2 m Höhe grundsätzlich baugenehmigungsfrei sind – sofern keine besonderen bauplanerischen oder bauordnungsrechtlichen Einschränkungen vorliegen.
- Alle drei betonen die zentrale Bedeutung des Nachbarrechts – insbesondere der Zustimmungspflicht bei Überschreitung der 1,20-m-Grenze und der möglichen Unterlassungsklage gem. § 906 BGB.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt keine konkrete Höhengrenze für toten Einfriedungen (1,20 m), sondern verweist allgemein auf „örtliche Bauvorschriften“; DeepSeek und Qwen nennen diese explizit als gesetzliche Obergrenze ohne Zustimmung.
- GoogleAI sieht Abstandsregelungen nicht als zwingend an, DeepSeek verlangt mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze bei eigenständigem Aufbau; Qwen relativiert dies mit „baurechtlich nicht zwingend, aber nachbarrechtlich relevant“.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek betont die Notwendigkeit notarieller Beglaubigung der Nachbarzustimmung – kein anderes Modell erwähnt diese Rechtssicherheitsebene.
- Qwen klärt ausdrücklich die fehlende Mitunterhaltspflicht des Nachbarn (z. B. für Streichen) – ein Punkt, den GoogleAI und DeepSeek nicht adressieren.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, der Nachbar habe ein Recht auf Mitunterhalt (z. B. regelmäßiges Streichen) – GoogleAI und DeepSeek erwähnen diese Frage nicht, lassen damit eine Fehlannahme potenziell unkorrigiert. Die sicherere, rechtlich eindeutige Einschätzung von Qwen wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Die konservativste, nachbarrechtlich abgesicherte Linie wird vorgezogen: Zustimmung des Nachbarn + notarielle Beglaubigung + mindestens 0,50-m-Abstand zur Grenze + Bauamtsabstimmung – auch bei genehmigungsfreien Vorhaben.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Höhenbegrenzung ohne Nachbarzustimmung ✅ Konsens 1,20 m an der Grundstücksgrenze für tote Einfriedungen – überschreitungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn. Baugenehmigungspflicht bis 2 m ✅ Konsens Grundsätzlich genehmigungsfrei – außer bei widersprechenden Bebauungsplänen, Satzungen oder geschützten Gebieten. Abstand zur Grundstücksgrenze ⚠️ Abwägung Keine zwingende baurechtliche Vorgabe, aber 0,50 m Abstand wird zur Vermeidung einer „gemeinsamen Grenzanlage“ empfohlen (DeepSeek konsequent, Qwen differenziert, GoogleAI unerwähnt). Nachbarrechtliche Klagegrundlage ✅ Konsens § 906 BGB ermöglicht Unterlassungsanspruch bei erheblicher Beeinträchtigung (Licht, Luft, Sicht), unabhängig von Genehmigung oder Zustimmung. Mitunterhaltspflicht des Nachbarn ❌ Widerspruch Keine gesetzliche Mitunterhaltspflicht – Qwen korrigiert potenzielle Fehlannahmen; GoogleAI und DeepSeek lassen diesen Punkt offen. 👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf die Errichtung eines Sichtschutzes direkt an oder unmittelbar neben der Grundstücksgrenze ohne vorherige schriftliche, notariell beglaubigte Zustimmung des Nachbarn – und klären Sie zusätzlich, ob Ihr Grundstück durch Bebauungsplan oder Satzung besonderen Einschränkungen unterliegt.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Rechtswidrige Überschreitung der 1,20-m-Höhe ohne Nachbarzustimmung Beseitigungsverfügung durch Behörde oder Unterlassungsklage durch Nachbar – hohe Kosten und Zwangsräumung. 🔴 Risiko Keine Prüfung des Bebauungsplans oder Satzungen Verbotene Bauweise trotz Genehmigungsfreiheit – Rückbau auf eigene Kosten. 🔴 Risiko Fehlender Abstand zum bestehenden Legizaun → Auslegung als gemeinsame Grenzanlage Haftung für Schäden, Mitverantwortung bei Instandhaltung, Nachbar kann Mitentscheidungsrecht geltend machen. 🔴 Risiko Unklare Vereinbarung mit Nachbarn (mündlich oder nicht beglaubigt) Keine Beweiskraft bei Streit – späterer Widerruf oder Abweisung der Zustimmung. 🔴 Risiko Unterlassung der Prüfung auf Licht- oder Luftbeeinträchtigung (z. B. Fenster des Nachbarn) § 906 BGB-basierte Unterlassungsklage mit sofortiger Wirkung – kein Rechtsmittel. ✅ Chance Gezielte Abstimmung mit Bauamt vor Baubeginn Frühzeitige Klärung aller Vorgaben – Vermeidung von Rückbau und Vertrauensschutz bei ordnungsgemäßer Umsetzung. ✅ Chance Schriftliche, notariell beglaubigte Vereinbarung mit Nachbarn Rechtssichere, dauerhafte Grundlage – Ausschluss späterer Streitigkeiten und langfristige Planungssicherheit. ✅ Chance Einsatz einer licht- und luftdurchlässigen Konstruktion (z. B. offener Lattenzaun) Reduzierte Gefahr nachbarrechtlicher Beanstandung – erfüllt § 906 BGB-Voraussetzung „nach Lage der Sache hinzunehmen“. ✅ Chance Einbeziehung eines Sachverständigen für Baurecht Individuelle Risikoabschätzung für konkrete Lage – hohe Rechtssicherheit bei komplexen Nachbarschaftsverhältnissen. ✅ Chance Nutzung der 2-m-Höhe mit Nachbarzustimmung (z. B. für Pflanzschutz, Windabweisung) Optimale Funktionalität des Sichtschutzes – z. B. Schutz vor neugierigen Blicken aus höher gelegenen Nachbargebäuden. Orientierungshilfen
- Schriftliche Nachbarzustimmung einholen: Formulieren Sie eine klare Vereinbarung zur Höhe, Bauart und Abstand des geplanten Sichtschutzes – und lassen Sie diese notariell beglaubigen.
- Abstand zum bestehenden Legizaun prüfen und einhalten: Planen Sie den neuen Sichtschutz mit mindestens 0,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze, um eine „gemeinsame Grenzanlage“ zu vermeiden.
- Bauamt kontaktieren: Fordern Sie beim zuständigen Bauamt den aktuellen Bebauungsplan und mögliche Satzungen für Ihr Grundstück an – lassen Sie schriftlich bestätigen, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist.
- Licht- und Luftverhältnisse dokumentieren: Fotografieren Sie alle Nachbarfenster, die potenziell beeinträchtigt werden könnten – und prüfen Sie mit einem Fachmann, ob die geplante Höhe und Durchlässigkeit die §§ 906 BGB und 912 BGB einhalten.
- Rechtssichere Bauplanung aufsetzen: Beauftragen Sie einen Sachverständigen für Baurecht oder einen Fachanwalt für Nachbarrecht, um alle Unterlagen (Grundbuchauszug, Flurkarte, Bebauungsplan) zu prüfen und die Bauunterlagen abzusichern.
- Funktionalität vor Optik priorisieren: Entscheiden Sie sich für eine licht- und luftdurchlässige Bauart (z. B. vertikale Latten mit Abstand), um nachbarrechtliche Einwände von vornherein zu minimieren.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Gebäude errichtet werden dürfen, wie hoch sie sein dürfen und welche Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen. Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze.
- Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden und Anlagen. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften.
- Nachbarrecht
- Das Nachbarrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn betreffen. Es regelt beispielsweise Fragen der Grenzabstände, des Lärmschutzes und der Einfriedung. Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Einfriedungspflicht.
- Einfriedung
- Eine Einfriedung ist eine Abgrenzung eines Grundstücks gegenüber dem öffentlichen Raum oder gegenüber Nachbargrundstücken. Sie kann in Form eines Zauns, einer Mauer, einer Hecke oder eines anderen Sichtschutzes erfolgen. Verwandte Begriffe: Zaun, Mauer, Sichtschutz.
- Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Genehmigungsverfahren.
- Grenzabstand
- Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude oder einer Anlage und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Er dient dazu, die Belichtung, Belüftung und den Brandschutz der Nachbargebäude zu gewährleisten. Verwandte Begriffe: Abstandsfläche, Nachbarwand, Baulinie.
- Ortsüblichkeit
- Die Ortsüblichkeit bezieht sich auf die in einer bestimmten Gegend üblichen Gepflogenheiten und Verhaltensweisen. Im Baurecht kann sie beispielsweise bei der Beurteilung von Einfriedungen oder der Zulässigkeit von Immissionen eine Rolle spielen. Verwandte Begriffe: Gewohnheitsrecht, Verkehrssitte, regionale Besonderheiten.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rolle spielt das Nachbarrecht beim Sichtschutz?
Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn. Es kann Bestimmungen zur Höhe und Art von Einfriedungen enthalten, um die Interessen beider Parteien zu wahren. - Benötige ich eine Baugenehmigung für einen Sichtschutz?
Das hängt von der Höhe, Länge und Ausführung des Sichtschutzes ab. In vielen Fällen sind Sichtschutzzäune bis zu einer bestimmten Höhe genehmigungsfrei, aber es gibt regionale Unterschiede. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt. - Was ist ein Bebauungsplan und wo finde ich ihn?
Ein Bebauungsplan ist ein verbindliches Dokument, das festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Sie erhalten Einsicht beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. - Kann mein Nachbar den Sichtschutz verhindern?
Wenn der Sichtschutz gegen geltende Bauvorschriften oder das Nachbarrecht verstößt, kann Ihr Nachbar rechtliche Schritte einleiten. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer vorzuziehen. - Welche Materialien eignen sich für einen Sichtschutz?
Holz (z.B. Bangkirai), Metall, Kunststoff oder Gabionen sind gängige Materialien. Die Wahl hängt von Ihrem persönlichen Geschmack, dem Budget und den örtlichen Gegebenheiten ab. - Was bedeutet 'ortsüblich' im Zusammenhang mit Einfriedungen?
'Ortsüblich' bezieht sich auf die Art und Höhe von Einfriedungen, die in einer bestimmten Gegend üblich sind. Dies kann als Richtwert dienen, wenn keine spezifischen Vorschriften existieren. - Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung in NRW sein?
Die genaue Höhe variiert je nach Gemeinde und Bebauungsplan. Informieren Sie sich beim örtlichen Bauamt, da es keine pauschale Antwort gibt. - Was passiert, wenn ich einen zu hohen Sichtschutz baue?
Sie riskieren eine Aufforderung zum Rückbau durch das Bauamt und möglicherweise eine Geldbuße. Im schlimmsten Fall kann Ihr Nachbar Sie auf Beseitigung verklagen.
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