Balkon ohne Gefälle Neubau: Ursachen, Folgen & Lösungen für Eigentümer?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Balkon ohne Gefälle Neubau: Ursachen, Folgen & Lösungen für Eigentümer?
Der Bauträger hat uns für jeden der ca. 8 m² großen Balkone eine Entschädigung von 250 € geboten, die uns allerdings nicht die entstandenen Nutzungsausfälle und notwendigen Zusatzarbeiten (Reinigung) augleichen kann.
Besteht die Möglichkeit evtl. sogar eine Demontage der Balkone (erster Stock) und eine Neuerrichtung zu fordern?
Vielen Dank!
ETG Alt-Reislinegn
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Durch stehendes Wasser und Frost kann es zu Schäden an der Bausubstanz des Balkons kommen.
🔴 Gefahr: Bei Eisbildung besteht erhöhte Rutschgefahr auf dem Balkon.
GoogleAI-Analyse
Ein Balkon ohne Gefälle stellt ein erhebliches Problem dar, da Regenwasser nicht abfließen kann und sich Pfützen bilden. 🔴 Dies kann zu Schäden an der Bausubstanz, erhöhter Rutschgefahr im Winter und eingeschränkter Nutzung des Balkons führen.
Die Ursache liegt in der fehlerhaften Montage der Balkonfertigteile, bei der das herstellerseitige Gefälle nicht berücksichtigt wurde. Ich empfehle, den Bauträger umgehend schriftlich zur Mangelbeseitigung aufzufordern. Dokumentieren Sie alle Mängel (Fotos, Protokolle) und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
Als Sofortmaßnahme können Sie versuchen, das Wasser manuell zu entfernen, um Folgeschäden zu minimieren. Eine dauerhafte Lösung erfordert jedoch bauliche Maßnahmen, wie z.B. das nachträgliche Anbringen eines Gefälles oder die Installation einer Entwässerungsrinne. 🔴 Bei stehendem Wasser besteht die Gefahr von Frostschäden im Winter, die die Bausubstanz angreifen können.
Ich rate Ihnen, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, um den Schaden zu begutachten und ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten kann als Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Bauträger dienen. 🔴 Achten Sie darauf, dass durch stehendes Wasser auch die Gefahr von Algen- und Moosbildung besteht, was die Rutschgefahr erhöht.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie den Bauträger schriftlich zur Mangelbeseitigung auf, dokumentieren Sie alle Mängel und ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gefälle
- Eine geneigte Fläche, die dazu dient, Wasser abzuleiten. Ein ausreichendes Gefälle ist wichtig, um stehendes Wasser zu vermeiden und Schäden an der Bausubstanz zu verhindern.
Verwandte Begriffe: Neigung, Entwässerung, Ablauf. - Bauträger
- Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Der Bauträger ist in der Regel für die mangelfreie Ausführung der Bauleistungen verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler. - Eigentümergemeinschaft
- Eine Gemeinschaft von Eigentümern, die gemeinsam ein Gebäude oder Grundstück besitzen. Die Eigentümergemeinschaft ist für die Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum. - Mangelbeseitigung
- Die Behebung von Mängeln an einem Bauwerk oder einer Sache. Der Verpflichtete zur Mangelbeseitigung ist in der Regel derjenige, der den Mangel verursacht hat oder für ihn verantwortlich ist.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Nachbesserung. - Bausachverständiger
- Eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Beratungsleistungen erbringt. Ein Bausachverständiger kann bei der Feststellung von Mängeln und der Bewertung von Schäden helfen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauexperte. - Gewährleistungsfrist
- Der Zeitraum, in dem der Auftragnehmer für Mängel an seiner Leistung haftet. Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Haftung, Mängelansprüche, Verjährung. - Schadensersatz
- Eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch ein schuldhaftes Verhalten verursacht wurden. Schadensersatz kann z.B. bei Mängeln an einem Bauwerk gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Ausgleich, Wiedergutmachung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind die Folgen eines Balkons ohne Gefälle?
Ein Balkon ohne Gefälle führt zu stehendem Wasser, was Schäden an der Bausubstanz, Rutschgefahr und eingeschränkte Nutzung zur Folge haben kann. Im Winter kann gefrierendes Wasser zu Frostschäden führen. Zudem begünstigt stehendes Wasser die Bildung von Algen und Moos, was die Oberfläche rutschig macht. - Wer ist für die Mangelbeseitigung verantwortlich?
In der Regel ist der Bauträger für die Mangelbeseitigung verantwortlich, wenn der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftritt. Die Eigentümergemeinschaft sollte den Bauträger schriftlich zur Behebung des Mangels auffordern und eine angemessene Frist setzen. - Welche Sofortmaßnahmen kann man ergreifen?
Als Sofortmaßnahme kann man das stehende Wasser manuell entfernen, um Folgeschäden zu minimieren. Es ist wichtig, die Oberfläche regelmäßig zu reinigen, um Algen- und Moosbildung zu verhindern. Im Winter sollte man Eisbildung vermeiden, um Rutschgefahr zu reduzieren. - Wie kann man das Gefälle nachträglich herstellen?
Das Gefälle kann nachträglich durch verschiedene bauliche Maßnahmen hergestellt werden, z.B. durch das Aufbringen einer Gefälleschicht oder die Installation einer Entwässerungsrinne. Die genaue Vorgehensweise hängt von der Bauweise des Balkons ab und sollte von einem Fachmann geplant werden. - Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger kann den Schaden begutachten, die Ursache feststellen und ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Bauträger. Der Sachverständige kann auch Empfehlungen für die Mangelbeseitigung geben. - Welche rechtlichen Ansprüche hat die Eigentümergemeinschaft?
Die Eigentümergemeinschaft hat Anspruch auf Mangelbeseitigung durch den Bauträger. Wenn der Bauträger die Mangelbeseitigung verweigert, kann die Eigentümergemeinschaft rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz fordern. - Was ist bei der Dokumentation von Mängeln zu beachten?
Es ist wichtig, alle Mängel sorgfältig zu dokumentieren, z.B. durch Fotos, Protokolle und Zeugenaussagen. Die Dokumentation dient als Beweismittel bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Bauträger. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist ist der Bauträger für Mängel verantwortlich, die auf seine Leistung zurückzuführen sind.
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Balkon Gefälle: 250€ Angebot annehmen – Gefälleestrich!
ganz schnell annehmen
Ich würde die 250 € ganz schnell annehmen. Für 250 € können Sie theoretisch 8 m² Gefälleestrich aufbringen lassen (für genauere Aussagen müsste man die Konstruktion sehen).
Anscheinend haben Sie zum Gefälle nichts im Vertrag. Sonst würden Sie nicht mit der Gebrauchstauglichkeit argumentieren. Steht nichts im Vertrag, helfen selbst DINAbk.-Normen nicht weiter, weil Konstruktionen auch ohne Gefälle möglich sind.
Bei der eingeschränkten Gebrauchstauglichkeit haben Sie für meinen Geschmack ziemlich dick aufgetragen. Auch Balkone mit Gefälle können im Winter glatt werden, kleinere Pfützen kann es da ebenfalls geben und einen Ersatz für das Trockenwischen wird Ihnen kaum ein Richter zugestehen. Nutzungsausfall wäre Schadensersatz. Ob Ihnen der zusätzlich zur mangelfreien Leistung zusteht wäre erst zu prüfen.
Dass Sie per Rechtsstreit eine komplette Neuerrichtung durchsetzen können sehe ich nicht. Eher kann Ihnen passieren, dass Sie gar nichts bekommen, weil SV und Gericht zum Schluss kommen, dass die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt ist, der Vertrag kein Gefälle hergibt und die Konstruktion selbst auf Dauer schadenfrei bleiben wird. -
Balkon Entwässerung: Gefälle Stand der Technik – Mangel!
hhm - teile diese Meinung nicht ganz
ein ordentlicher Balkon hat ein Gefälle und eine funktionierende Entwässerung. selbst wenn es dafür keine DINAbk. Norm gibt ist dies stand der Technik. hier ist es besonders ärgerlich - da die Fertigteile auch noch entgegen der Logik und auch sicher der Einbaubeschreibung verbaut wurden. ein Anruf bei dem Hersteller der Elemente und sicherlich erhalten sie eine entsprechende Beschreibung. 250 € - hhm. Gefälle-Estrich für je 8 m² - dazu Vorbehandlung und schalarbeiten - das geht mit deutscher handwerksarbeit nicht. (sag ich jetzt mal ganz eindeutig für mich) - jedenfalls nicht über Firma mit steuer, lohnnebenkosten und allem was dazugehört. Brüstungshöhe ist noch zu beachten und und und. abriss werden sie allerdings auch nicht durchsetzen können - ist unverhältnismäßig!
so viel Dummheit sollte auch schmerzlich bestraft werden. also unter 500 € (meine subjektive Meinung) würde ich nicht mit mir reden lassen.
MfG
jens -
Gebrauchstauglichkeit Balkon: Fehlendes Gefälle = Mangel!
Die Gebrauchstauglichkeit ist sehr wohl eingeschränkt ...
Die Gebrauchstauglichkeit ist sehr wohl eingeschränkt, wenn das Wasser auf dem Balkon "stehen bleibt" und kein ausreichendes Gefälle berücksichtigt wurde. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik muss das Wasser ungehindert vom Balkon ablaufen können und eine größere Lachenbildung ist zu vermeiden. Wenn "Dritte" vom ablaufenden Wasser belästigt werden (z.B. der Wohnungseigentümer unter Ihnen, dann ist gemäß DINAbk. 1986 die Entwässerung über ein Fallrohr zu bewerkstelligen.
So wie Sie den Fall schildern liegt ein technischer Mangel vor, welcher nachgebessert werden muss. Wie letztendlich nachgebessert wird ist allein dem Bauträger überlassen, sofern die gewählte Art der Nachbesserung zum vertragsgemäßen Zustand (also mangelfrei) führt. Sicher wird er sich für die Variante mit dem geringsten Aufwand entscheiden, wie auch immer die schlussendlich aussieht.
Auf eine "Minderung" des technischen Mangels (so wie von Ihnen geschildert) würde ich mich nicht einlassen.
Eine Nacherfüllung für 250,00 € scheint bei 8 m² Balkonfläche bei ortsüblichen und angemessenen Preisen auch unter Zugrundelegung der günstigsten Variante nicht durchführbar.
Uwe Wild -
Forum-Hinweis: Keine Werbung in privaten Beiträgen!
dat nenn ich doch nun mal Werbung!
jetzt nehme ich mein privatfoto doch noch raus - tausche es gegen eines mit anzug und Binder - und dann - mach ich Werbung auf Teufel komm raus!
oder doch nicht?
Gruß
jens -
Balkon Gefälle: Feuchte Stellen trotz Gefälle möglich!
Kirche im Dorf lassen
Vorredner haben eigentlich Recht, aber ich würde die Kirche im Dorf lasse Wahrscheinlich reden wir über Balkone von 5 m Breite und 1,7 m Tiefe? Selbst bei 1 % Gefälle bleiben Feuchte Stellen.
Nu hat halt eben so ein mattes Hirn die Fertigbalkone falsch ausgerichtetb. Passiert schon mal. Nutzungseinschränkung ist m.E. nur ganz bedingt gegeben. Also Kohle einstecken und gut iss.
Hab schon mal die Schlussrate nicht bekommen weil man der Meinung war, auf dem neu errichteten Balkon steht der Tisch nicht gerade. Mein Hinweis auf das notwendige Gefälle tat man mit den Hinweis ab, " da muss es aber andere Lösungen geben "
Ging wie immer nur über RA. Leute gibt es.
Ich wünsche nur allen Vorrednern und Schreibern immer so perfekt und mängelfrei zu arbeiten, wie sie es von den Handwerkern erwarten. Frommer Wunsch, aber ist ja auch egal, man ist ja Angestellter oder Arbeitnehmer.
Gruß Christian -
Satire: Auf Gefälle bestehen & Tisch-Mangel anzeigen!
da fällt mir was lustiges ein
wie wäre es - erst auf dem Gefälle zu bestehen - und - dann anschließen einen Mangel anzuzeigen weil der Tisch schief steht - das wäre doch mal was! (2 x 500)?
:-)
Gruß jens -
Balkon ohne Gefälle: Techniker kann Mangel nicht ignorieren!
Wenn dann aber der Bauträger kommt und schnell ...
Wenn dann aber der Bauträger kommt und schnell noch Holzklötzchen unter die Tischbein schiebt wir das wohl nichts mit (2 x 500)!
Spaß bei Seite. Kleinere partielle Wasseransammlungen sind sicher nicht in jedem Falle zu vermeiden. Wenn aber gar kein Gefälle ausgeführt wurde, kann ein Techniker, auch ein Ausführender sicher nicht einfach darüber hinweg sehen.
Uwe Wild -
Balkon auf Stützen: Fundamente absenken als Lösung?
Ich gehe davon aus, dass
es ein Balkon auf Stützen ist. Stimmz?
Da kann man doch was machen. Die Fundamente müssen nur a wengerl nach unten gedrückt werden. Erst Kampfmaulwürfe einsetzen und dann Nachverdichten oder so ... -
Balkon ohne Gefälle: Techniker kann Mangel nicht ignorieren!
Wenn dann aber der Bauträger kommt und schnell ...
Wenn dann aber der Bauträger kommt und schnell noch Holzklötzchen unter die Tischbein schiebt wir das wohl nichts mit (2 x 500)!
Spaß bei Seite. Kleinere partielle Wasseransammlungen sind sicher nicht in jedem Falle zu vermeiden. Wenn aber gar kein Gefälle ausgeführt wurde, kann ein Techniker, auch ein Ausführender sicher nicht einfach darüber hinweg sehen.
Uwe Wild -
Klarstellung: Balkon an Geschossdecke, keine Stützen!
nicht falsch verstehen
Natürlich keine Stützen am Haus. (an Geschossdecke mit Schöck Q-Körben o.ä. angeschlossen) -
Balkon Neubau: Gefälle-Mangel wegen fehlender Schlussrate?
Geht alles
Wenn's Geld nicht für die Schlussrate reicht, warum nicht.
Gruß Christian -
Balkon Neubau: Gefälle-Mangel wegen fehlender Schlussrate?
Geht alles
Wenn's Geld nicht für die Schlussrate reicht, warum nicht.
Gruß Christian -
Balkon Lösung: Haus anheben mit Uretek-Technologie?
jo - oder gleich das Haus anheben
und die Balkonstützen auf der Höhe lassen - vielleicht mit uretek - weil die werben immer so schön im Tiefbau Forum.
:-)
jens -
Balkon Gefälle: Spaß beendet – Ernsthafte Mangel-Diskussion!
hhm doch falsch verstanden
so Spaß jetzt beendet
Gruß jens -
Materialtipp: Rutschfeste Unterlage für Balkon – 250€?
noch ein Spaßrechts unten: "Rutschfeste Unterlage in der Abferkelbucht"
Nur der Preis muss noch auf 250 €/Balkon verhandelt werden, bei Großeinkauf bestimmt kein Problem. -
Forum-Lob: Saustarke Links helfen beim Balkonbau!
jo - da sag ma einer hier im Forum wird ihm nicht geholfen
saustarke links - top Beiträge - da klappt es auch mit dem bau!
(zum Glück war schon alles gesagt - oder?)
Gruß
jens -
Forum-Hinweis: Keine Moderation ohne Aufforderung!
mönsch raabe
nu nerv nicht und geh ins Bett. Oder hat hier einer um Moderation gebeten? -
Balkon Mangel: Rechtslage unklar – Bauträger sitzt aus!
ja alles vertreten
von "schnell nehmen" über 500 € bis hin zu "Sie haben voll recht". Mit den klinischen Tipps "muss das Wasser ungehindert vom Balkon ablaufen können" und "größere Lachenbildung ist zu vermeiden" kann ich wenig anfangen. Die suggerieren eine zu klare Rechtslage.
Entscheidend ist, wer das Geld hat. Wurde voll bezahlt, wird der Bauträger alle Forderungen >250 € aussitzen, mit Erfolgsaussichten, die gewiss größer Null sind. Da würde ich als Bauherr die 250 € in jedem Fall vorziehen. Ist noch eine Schlussrate offen, sieht es natürlich anders aus. Da kann man sich als Bauherr voll austoben, bis weit über die Grenzen des Moralischen hinaus. -
Balkon Gefälle: Technische Bewertung vs. Rechtslage!
Die Hinweise zur Vermeidung von Wasserlachenbildung sowie der ...
Die Hinweise zur Vermeidung von Wasserlachenbildung sowie der Notwendigkeit eines Gefälles sind rein TECHNISCHE Bewertungen.
Das mit der Rechtslage sollten wir lieber den Juristen überlassen.
Uwe Wild -
Eigentümer-Info: Balkon ohne Gefälle, Pfützenbildung!
Anmerkungen vom Eigentümer
Zunächst:
Balkon steht nicht auf Stützen.
Schlussraten stehen bei allen Eigentümern noch aus.
Der Balkon ist nicht nur feucht, sondern weist regelrechte Pfützen auf.
Ein Fallrohr ist auch vorhanden, allerdings weist der Balkon kein Gefälle zu diesem auf - Balkonfläche ist "nach allen Regeln der Kunst" waagerecht ausgerichtet.
Morgen ist ein Termin mit zwei Sachverständigen vor Ort. Ich werde das Ergebnis hier mitteilen. Bis dahin danke für die Unterstützung! -
Balkon Mangel: Gutachter fordert Gefälle – Lösungsvorschlag!
Ergebnis von Begehung mit Gutachtern
Ergebnis der heutigen Begehung:
Balkongefälle muss erzeugt werden. Baufirma muss Lösungsvorschlag vorlegen.
Wir sind gespannt - drückt uns die Daumen! -
Balkon ohne Gefälle: Ergebnis der Begehung erwartet!
Das war doch zu erwarten
Nach Ihrer Schilderung des Sachverhaltes war das eigentlich zu erwarten.
Uwe Wild -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein fehlendes Gefälle bei neu gebauten Balkonen einen Mangel darstellt. Eigentümer berichten von Wasserpfützenbildung und suchen nach Lösungen. Es wird diskutiert, ob ein Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz gegenüber dem Bauträger besteht. Die Meinungen reichen von der Annahme eines Angebots zur Nachrüstung eines Gefälleestrichs bis hin zur Forderung nach einer umfassenden Mangelbeseitigung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Balkon Mangel: Rechtslage unklar – Bauträger sitzt aus! wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage komplex ist und Bauträger Forderungen aussitzen könnten, insbesondere wenn die Schlussrate bereits bezahlt wurde.
✅ Empfehlung: Das Angebot über 250€ für die Aufbringung von Gefälleestrich sollte schnell angenommen werden, siehe Balkon Gefälle: 250€ Angebot annehmen – Gefälleestrich!. Dies könnte eine kostengünstige Lösung sein, um das Problem der Wasseransammlung zu beheben.
🔧 Praktische Umsetzung: Es wird die Möglichkeit diskutiert, den Balkon nachträglich mit Gefälleestrich zu versehen. Alternativ wird die Anhebung des Hauses bzw. Absenkung der Balkonstützen als satirische Lösung vorgeschlagen (Balkon Lösung: Haus anheben mit Uretek-Technologie?).
📊 Fakten/Zahlen: Ein Nutzer erwähnt, dass für 250€ theoretisch 8 m² Gefälleestrich aufgebracht werden könnten (Balkon Gefälle: 250€ Angebot annehmen – Gefälleestrich!). Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch von der Konstruktion des Balkons ab.
👉 Handlungsempfehlung: Die Eigentümergemeinschaft sollte sich von einem Sachverständigen beraten lassen, um die Ursache des Problems genau zu analysieren und einen geeigneten Lösungsvorschlag zu entwickeln. Der Beitrag Balkon Mangel: Gutachter fordert Gefälle – Lösungsvorschlag! zeigt, dass ein Gutachter die Erzeugung eines Balkongefälles gefordert hat.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Balkon, Gefälle". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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