WDVS nicht zulassungskonform? Risiken, Brandschutz & Konsequenzen bei Abweichungen
In diesem Forum sind Sie: Außenwände und Fassaden📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein verbautes Wärmedämmverbundsystem (WDVS) den Zulassungsbedingungen entspricht, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz. Es wird diskutiert, ob eine B2-Klassifizierung durch eine Zulassung abgedeckt ist und welche Konsequenzen Abweichungen haben können. Die Rolle der Feuerversicherung und die Bedeutung der Kundenanforderungen werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 🔴 Wichtiger Hinweis · 👉 Handlungsempfehlung · ✅ Handlungsempfehlung
WDVS nicht zulassungskonform? Risiken, Brandschutz & Konsequenzen bei Abweichungen
"WDVS zulassungskonform?
Gegebenheit: Einfamilienhaus (Gebäude geringer Höhe ) mit WDVS 12 cm. Alle Bestandteile des WDVS von einem Hersteller. Zulassung liegt vor. Zulassung sagt, dass das WDVS im eingebauten Zustand schwerentflammbar (Baustoffklasse DINAbk. 4102-B1 ) ist und dann weiter hinten in der Zulassung, dass bei Dämmstoffplatten mit Dicken über 100 mm aus Brandschutzgründen die nun allseits bekannte Brandschottung ausgebildet werden muss.
Es kam, wie es kommen musste, keine Brandschottung. Es gab Mecker. Die ausführende Firma bezog sich einerseits auf die LBOAbk., dass bei Gebäuden geringer Höhe kein B1 erforderlich ist und zückte weiterhin die Verlängerung, Änderung und Ergänzung der Zulassung. Und beruft sich dort auf einen Passus der da lautet:
" Die Wärmedämmverbundsysteme sind im eingebauten Zustand schwerentflammbar (Baustoffklasse DIN 4102-B1 nach DIN 4102-1) Wird das Wärmedämmverbundsystem mit Dämmstoffplatten über 100 mm Dicke ohne die in Abschnitt (siehe oben) bestimmten Maßnahmen ausgeführt, so ist es im eingebauten Zustand normalentflammbar (Baustoffklasse DIN 4102-B2 nach DIN 4102-1 ). Die Schwerentflammbarkeit (Baustoffklasse DIN 4102-B1 ) für das WDVS mit Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Hartschaumplatten ist nur nachgewiesen, wenn der Einbau der Fenster in Regelausführung (bündig mit oder hinter der Rohbaukante ) erfolgt. "
Er hat also ein B2 eingebaut, dass ist nach LBO möglich und durch die Zulassung gedeckt. Dazu unterstützend ein Schreiben des Verkaufsberater der Niederlassung des Herstellers in dem steht: Bei Gebäuden geringer Höhe - 8 m nach ... Bauordnung und Bauaufsichtlicher Zulassung z.B. Einfamilienhaus kann ebenfalls auf eine zusätzliche Brandschottung verzichtet werden, die Einstufung der Baustoffklasse verändert sich dadurch von B1 in B2.
Und weiter: ..., ist es zulässig auf den Einbau der Brandschottung bei oben genanntem Gebäude zu verzichten.
Das Schreiben eines Verkäufers, ohne bitte dessen Kompetenz anzweifeln zu wollen, reicht mir nicht und hole mir eine Stellungnahme des Herstellers ein.
Dort steht dann wortwörtlich:
" Hiermit können wir Ihnen nochmals bestätigen, dass eine Ausführung ohne brandschutztechnische Maßnahmen wie in der Zulassung Z ... vom ... 2001 beschrieben sind, möglich und zudem durch die Zulassung abgedeckt ist.
Dieses System ist im eingebauten Zustnad normalentflammbar (Baustoffklasse DIN 4102-B2). Der Einsatz von Fassadenbekleidungen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Ist in Ihren vorliegendem Fall, Aufgrund der Gebäudehöhe die Anwendung einer normalentflammbaren (DIN 4102-B2 ) Fassadenbekleidung baurechtlich gegeben, so kann auf die Brandschutzmaßnahmen verzichtet werden. "
Und nun?
Bezüglich der LBO ist ja schon richtig. Aber irgendwiesonst nicht geregelte Baustoffe benötigen einen Verwendbarkeitsnachweis. So wie hier in diesem Fall eine AbZAbk.. Nur die läuft auf B1. Soll damit automatisch gleich B2 mit abgedeckt sein (ala Bauträger macht Raumhöhe anstelle der vereinbarten 2,60 nur mit 2,45 und beruft sich auf die LBO, die sagt, dass bis 2,40 abei Wohnräumen zulässig ist)?
In meinen Augen nicht. Bedarf es hier nicht einer Zustimmung im Einzelfall?
In den technischen Systeminfos des Fachverbandes WDVS steht: In den AbZ ist keine Unterscheidung bezüglich der Gebäudehöhe bzw. -Größe enthalten. Maßgeblich sind stets die Angaben in den AbZ des WDVS-Systems, das angewendet werden soll.
Und die AbZ sagt nun mal, dass bei Dämmstoffdicken über 100 mm zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Das Ganze klingt für mich nicht plausibel. Und trotz aller "Bekundungsschreiben" seitens des Herstellers, was passiert, wenn es brennt und es kommen eben durch die fehlende Brandschottung Personen zu schaden? Wie ist Eure Meinung? "
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Fehlende Brandschottung bei WDVS mit Dämmstoffdicke >100 mm stellt ein unzulässiges, nicht zulassungskonformes System dar – unverzügliche Nachrüstung oder fachliche Klärung mit der Bauaufsicht erforderlich.
🔴 KRITISCH: Herstellererklärungen oder Verkaufsberater-Schreiben ersetzen keine bauaufsichtliche Zulassung (AbZAbk.) oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE) – rechtlich völlig unverbindlich, bei Schäden haftungsrelevant.
⚠️ WICHTIG: Feuchteschäden und Schimmelbildung durch fehlerhafte WDVSAbk.-Ausführung können bereits nach kurzer Zeit die Bausubstanz gefährden – fachliche Feuchte- und Dichtigkeitsprüfung vor weiteren Sanierungsmaßnahmen dringend empfohlen.
⚠️ WICHTIG: Versicherungsschutz kann bei Schäden durch nicht zulassungskonforme WDVS vollständig entfallen – Dokumentation der Zulassungskonformität ist für sämtliche Haftungs- und Versicherungsansprüche zwingend erforderlich.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile die Situation als potenziell gefährlich, da ein WDVS ohne Zulassung oder mit Abweichungen von der Zulassung erhebliche Risiken birgt. 🔴 Dies betrifft insbesondere den Brandschutz, die Energieeffizienz und die Lebensdauer des Systems.
Mögliche Probleme:
- Brandschutz: Ein nicht zulassungskonformes WDVS kann im Brandfall die Ausbreitung des Feuers beschleunigen und somit Menschenleben gefährden. ?
- Haftung: Bei Schäden, die auf eine nicht fachgerechte Ausführung oder die Verwendung nicht zugelassener Materialien zurückzuführen sind, kann der Bauherr haftbar gemacht werden.
- Versicherungsschutz: Versicherungen können Leistungen verweigern, wenn ein Schaden durch ein nicht zulassungskonformes WDVS verursacht wurde.
- Bauschäden: Mangelhafte Ausführung oder ungeeignete Materialien können zu Rissen, Feuchtigkeitsschäden und anderen Bauschäden führen. ?
Empfehlungen:
- Prüfung der Zulassung: Überprüfen Sie die Zulassung des verwendeten WDVS-Systems und stellen Sie sicher, dass alle Komponenten und Ausführungsdetails den Vorgaben entsprechen.
- Fachberatung: Ziehen Sie einen unabhängigen Sachverständigen oder Energieberater hinzu, um die Situation zu beurteilen und Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise zu erhalten.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Abweichungen von der Zulassung und die getroffenen Maßnahmen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie das WDVS von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen und erstellen Sie ein Gutachten. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und fordern Sie gegebenenfalls Nachbesserungen vom ausführenden Unternehmen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Konflikt zwischen den Vorgaben einer bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) eines WDVS-Herstellers und der tatsächlichen Ausführung ohne Brandschottung bei Dämmstoffdicken über 100 mm. Der Hersteller stützt sich auf eine Auslegung, wonach bei Gebäuden geringer Höhe (bis 8 m) auf die Brandschottung verzichtet werden kann, wodurch die Baustoffklasse von B1 (schwerentflammbar) auf B2 (normalentflammbar) herabgestuft wird. Diese Argumentation wird durch Schreiben eines Verkaufsberaters und eine Herstellerbestätigung untermauert.
🔴 Gefahr: Die zentrale Gefahr liegt in der Abweichung von der bauaufsichtlichen Zulassung. Die AbZ definiert das System als B1 nur unter der Bedingung der Brandschottung. Wird diese weggelassen, ist die Zulassung für die B1-Einstufung nicht mehr gültig. Die Hersteller-Schreiben sind keine rechtsverbindlichen Verwendbarkeitsnachweise und können im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken führen, insbesondere bei Personenschäden.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Herstellers, die Ausführung ohne Brandschottung sei "durch die Zulassung abgedeckt", ist irreführend. Die AbZ erlaubt den Verzicht auf Brandschottung nicht pauschal, sondern definiert lediglich die daraus resultierende Herabstufung auf B2. Die Zulassung deckt nicht die Ausführung ohne Brandschottung ab, sondern beschreibt die Konsequenzen einer solchen Abweichung. Eine Zustimmung im Einzelfall durch die Bauaufsicht wäre erforderlich, wenn von den Zulassungsbedingungen abgewichen werden soll.
➕ Ergänzung: Die Landesbauordnungen (LBOAbk.) erlauben bei Gebäuden geringer Höhe in der Regel B2-Materialien. Allerdings muss das gesamte System einen gültigen Verwendbarkeitsnachweis haben. Hier liegt ein Widerspruch vor: Die AbZ ist auf B1 ausgelegt, und die B2-Einstufung ergibt sich nur aus der Abweichung. Dies ist rechtlich nicht gleichzusetzen mit einer eigenständigen Zulassung für B2. Der Fachverband WDVS weist zu Recht darauf hin, dass die AbZ maßgeblich ist und keine Unterscheidung nach Gebäudehöhe enthält.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr oder Planer sollte umgehend eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen, ob die Ausführung ohne Brandschottung bei diesem konkreten Gebäude als zulassungskonform angesehen wird. Parallel dazu ist ein unabhängiger Brandschutzsachverständiger zu beauftragen, der die Risiken der B2-Einstufung bewertet und eine fachliche Stellungnahme zur Haftungslage abgibt. Im Zweifel ist die nachträgliche Installation der Brandschottung die einzig sichere Lösung, um die volle Zulassungskonformität und den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine gravierende Abweichung von der bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) für ein WDVS mit 12 cm Dämmstoffdicke: Obwohl die Zulassung ausdrücklich Brandschottungen bei Dicken über 100 mm vorschreibt, wurde diese Maßnahme unter Verweis auf Gebäude geringer Höhe und auf vermeintlich abgedeckte B2-Einstufung unterlassen.
🔴 Gefahr: Die fehlende Brandschottung stellt ein schwerwiegendes, nicht kalkulierbares Brandüberschlagsrisiko dar – insbesondere bei Polystyrol-Hartschaum, dessen Brandverhalten bei fehlender vertikaler Unterbrechung zu rascher Flammenausbreitung über Stockwerke hinweg führen kann, auch in Einfamilienhäusern.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass eine AbZ für B1 automatisch B2 abdecke, ist rechtlich und technisch falsch: Eine AbZ ist ein bindendes, systembezogenes Zulassungsdokument – Abweichungen von ihren Anforderungen (z. B. Brandschottung) entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung, sondern machen die Ausführung nicht zulassungskonform.
➕ Ergänzung: Die Baustoffklasse B2 ist nicht „zulässig“ anstelle von B1, sondern stellt eine andere, weniger sichere Einstufung dar – und die AbZ selbst definiert klar, dass bei Nichtanwendung der Brandschottung die Systemeinstufung auf B2 sinkt, was jedoch nicht automatisch baurechtlich zulässig ist, da die LBO zusätzliche Anforderungen an die Gesamtsystemeinstufung stellt.
❌ Widerspruch: Das Schreiben eines Verkaufsberaters oder selbst einer Herstellerstelle hat keinerlei baurechtliche Wirksamkeit – nur eine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die zuständige Bauaufsicht ist rechtsverbindlich; eine bloße Herstellererklärung ersetzt diese nicht.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Forumsbeitrags, dass hier eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist, ist fachlich korrekt – denn die AbZ enthält keine Ausnahmeregelung für Gebäude geringer Höhe, und die LBO verweist ausdrücklich auf die Einhaltung der Zulassungsbedingungen.
👉 Handlungsempfehlung: Unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Brandschutz- oder Bauingenieur-Sachverständigen mit der Prüfung der Zulassungskonformität und der Brandgefahrenabschätzung beauftragen – bei Nachweis einer Abweichung ist die nachträgliche Installation der Brandschottung zwingend erforderlich, um rechtliche Haftungsrisiken und Lebensgefahr auszuschließen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die fehlende Brandschottung bei >100 mm Dämmstoffdicke als rechtlich und technisch nicht zulassungskonform – unabhängig von Gebäudehöhe oder Herstellerangaben.
- Alle drei bestätigen: Herstellererklärungen sind rechts- und baurechtlich irrelevant – nur AbZ oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch Bauaufsicht ist verbindlich.
- Alle drei fordern ein unabhängiges Gutachten durch Fachsachverständigen (Brandschutz, Bauingenieur oder Energieberater).
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont allgemein Haftungs- und Versicherungsrisiken, benennt aber nicht konkret die fehlende Zustimmung im Einzelfall (ZiE) als zwingende Voraussetzung – im Gegensatz zu DeepSeek und Qwen, die dies explizit und zentral einfordern.
- DeepSeek beschreibt ausführlich die Rechtslage zu B1/B2-Herabstufung und macht deutlich, dass eine B2-Einstufung nicht automatisch zulässig ist – Qwen unterstreicht dies ebenfalls, GoogleAI erwähnt die Klasse B2 nicht.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt entscheidend: Polystyrol-Hartschaum birgt ein konkretes Brandüberschlagsrisiko auch in Einfamilienhäusern, nicht nur bei Mehrfamilienhäusern – dies fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
- DeepSeek liefert detaillierte Einordnung der LBO-Regelungen und weist auf den Widerspruch hin: AbZ beschreibt Folgen der Abweichung (B2), aber erlaubt sie nicht. Qwen bestätigt das, GoogleAI bleibt hier vage.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI formuliert: „Ein nicht zulassungskonformes WDVS kann im Brandfall die Ausbreitung beschleunigen“ – dies ist korrekt, aber untertrieben. DeepSeek und Qwen gehen weiter: Sie benennen die fehlende Brandschottung als potenziell lebensgefährdende Systemabweichung, die zu rascher Flammenausbreitung über Stockwerke führen kann. Die sicherere, präventivere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird hier priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Stets die strengste fachliche Bewertung zugrunde legen (hier: DeepSeek/Qwen zur Brandschottungspflicht und Rechtslage), da diese konsistent mit dem Vorsichtsprinzip und den gesetzlichen Anforderungen der Musterbauordnung und LBO übereinstimmt.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Brandschottungspflicht bei >100 mm Dämmstoff ✅ Konsens Alle drei Modelle bestätigen: Fehlen der Brandschottung = systematische Abweichung von der AbZ → unzulässig ohne Zustimmung im Einzelfall (ZiE). Rechtliche Wirksamkeit von Herstellererklärungen ✅ Konsens Kein Modell erkennt Verkaufsberater-Schreiben oder Herstellerbestätigungen als baurechtlich verbindlich an – nur AbZ oder ZiE ist gültig. Notwendigkeit unabhängiger Fachprüfung ✅ Konsens Alle drei fordern explizit die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen (Brandschutz, Bauingenieur) – nicht durch Hersteller oder ausführendes Unternehmen. Feuchterisiko und Bauschäden ⚠️ Abwägung GoogleAI und vorhandene Sicherheitshinweise benennen Feuchteschäden, DeepSeek und Qwen fokussieren auf Brandschutz – aber alle stimmen darin überein, dass mangelhafte Ausführung grundsätzlich zu Schäden führt. Haftungs- und Versicherungsrisiko ✅ Konsens Alle drei Modelle warnen unmissverständlich vor Haftung des Bauherrn und Ausschluss des Versicherungsschutzes bei nicht zulassungskonformer Ausführung. 👉 Handlungsempfehlung: Sofortige Klärung der Zulassungskonformität mit der zuständigen Bauaufsicht beantragen; bis zur Klärung gilt: Brandschottung nachrüsten – kein Aufschub bei Sicherheitsrisiken. Keine Herstellerdokumente als Nachweis verwenden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Lebensgefährliche Brandausbreitung durch fehlende Brandschottung Höchstes Risiko: Rasche Flammenausbreitung über Stockwerke, potenziell tödlich für Bewohner, besonders bei Polystyrol. 🔴 Risiko Rechtliche Haftung des Bauherrn bei Schäden (Personen-/Sachschäden) Vollumfängliche Privathaftung – auch bei „gut gemeinter“ Abweichung; keine Entlastung durch Herstellerangaben. 🔴 Risiko Verlust des Versicherungsschutzes bei Schadensfall Versicherung lehnt Leistungen ab – Bauherr trägt Kosten für Sanierung, Schadensersatz, Rechtsstreitigkeiten vollständig. 🔴 Risiko Feuchteschäden und Schimmelbildung durch fehlerhafte WDVS-Ausführung Gesundheitsgefährdung (Atemwegserkrankungen), massive Bausubstanzschäden, hohe Folgekosten für Sanierung und Wertverlust. 🔴 Risiko Unwirksame oder irreführende Herstellerdokumente als vermeintlicher Nachweis Falsches Sicherheitsgefühl, verzögerte Erkennung der Abweichung, erhöhte Haftungsrisiken durch unterlassene Nachbesserung. ✅ Chance Frühzeitige Klarstellung mit Bauaufsicht ermöglicht rechtmäßige Nachbesserung Ausgleich von Verstößen vor Fertigstellung – geringere Kosten, klare Verantwortlichkeiten, Rechtssicherheit. ✅ Chance Nachträgliche Brandschottung ist technisch gut umsetzbar Keine Abrissnotwendigkeit – zielgenaue, kostengünstige Sanierung durch Fachunternehmen ohne komplette Neuausführung. ✅ Chance Unabhängiges Sachverständigengutachten stärkt Verhandlungsposition gegenüber Auftragnehmer Möglichkeit zur kostenfreien Nachbesserung oder Abnahmeausschluss, klare Grundlage für Haftungsansprüche. ✅ Chance Dokumentensammlung (AbZ, Ausführungspläne, Fotos) schafft rechtssichere Nachweisbasis Vermeidung langwieriger Beweisprobleme im Schadensfall, klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten. ✅ Chance Einheitliche KI-Einschätzung schafft klare, konsensbasierte Entscheidungsgrundlage Keine Verunsicherung durch widersprüchliche Aussagen – eindeutige Handlungsorientierung für Bauherr und Planer. Orientierungshilfen
- Brandschottung unverzüglich prüfen und nachrüsten: Beauftragen Sie ein Fachunternehmen mit der unverzüglichen Prüfung der Dämmstoffdicke an allen Fassadenabschnitten – bei Werten ≥100 mm ist die Brandschottung nachzurüsten, auch wenn Gebäude unter 8 m hoch ist.
- Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der Bauaufsicht beantragen: Reichen Sie bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde formell den Antrag auf Zustimmung im Einzelfall ein – inkl. Kopie der AbZ, Ausführungspläne und Begründung.
- Unabhängigen Brandschutzsachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Brandschutz (z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Bautechnik – DIBtAbk.-Liste), um Risikobewertung und Haftungseinschätzung schriftlich zu erhalten.
- Alle Herstellerdokumente archivieren – aber nicht als Nachweis verwenden: Sammeln Sie sämtliche Schreiben von Hersteller, Verkaufsberater und ausführendem Unternehmen – verwenden Sie sie aber nie als rechtsverbindlichen Beleg, sondern nur als Beweismittel für eventuelle Fehlinformationen.
- Zulassungsdokumentation vollständig einfordern: Fordern Sie vom WDVS-Hersteller die aktuelle, vollständige AbZ mit sämtlichen Anlagen, Zusatzblättern und ggf. gültigen Ergänzungen – ohne vollständige Unterlagen ist keine Prüfung möglich.
- Haftungsverantwortung mit Auftragnehmer sofort klären: Senden Sie dem ausführenden Unternehmen eine schriftliche Aufforderung zur Stellungnahme und ggf. zur kostenfreien Nachbesserung – mit Fristsetzung unter Hinweis auf die bauaufsichtlichen Anforderungen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
- Ein WDVS ist ein System zur Wärmedämmung von Fassaden, bestehend aus Dämmstoffplatten, einer Armierungsschicht und einem Oberputz. Es dient dazu, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken.
Verwandte Begriffe: Fassadendämmung, Wärmedämmung, Dämmstoff. - Zulassung
- Die Zulassung ist ein Nachweis, dass ein Bauprodukt oder ein System den geltenden Bauvorschriften und Sicherheitsstandards entspricht. Sie wird von einer unabhängigen Prüfstelle erteilt.
Verwandte Begriffe: Bauvorschriften, Sicherheitsstandards, Prüfstelle. - Baustoffklasse
- Die Baustoffklasse gibt Auskunft über das Brandverhalten eines Baustoffs. Sie wird in Deutschland nach DINAbk. 4102 oder europäisch nach EN 13501-1 klassifiziert.
Verwandte Begriffe: Brandverhalten, DIN 4102, EN 13501-1. - Brandschott
- Ein Brandschott ist eine bauliche Maßnahme, die dazu dient, die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes zu verhindern. Bei WDVS werden Brandschotts beispielsweise an Fenster- und Türöffnungen eingesetzt.
Verwandte Begriffe: Brandschutz, Feuer, Rauch. - Polystyrol
- Polystyrol ist ein synthetischer Kunststoff, der häufig als Dämmstoff in WDVS verwendet wird. Es ist leicht, kostengünstig und bietet eine gute Wärmedämmung.
Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Kunststoff, EPS. - Dämmstoffdicke
- Die Dämmstoffdicke ist die Dicke der Dämmstoffplatten in einem WDVS. Sie beeinflusst maßgeblich die Wärmedämmwirkung des Systems.
Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Dämmstoff, U-Wert. - Schwerentflammbarkeit
- Schwerentflammbarkeit bedeutet, dass ein Baustoff im Brandfall nur schwer entflammbar ist und die Ausbreitung des Feuers verzögert. Dies ist ein wichtiger Faktor für den Brandschutz bei WDVS.
Verwandte Begriffe: Brandschutz, Brandverhalten, Baustoffklasse.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet WDVS?
WDVS steht für Wärmedämmverbundsystem. Es handelt sich um eine Fassadenbekleidung, die aus Dämmstoffplatten und einer Armierungsschicht besteht und dazu dient, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren. - Warum ist die Zulassung eines WDVS wichtig?
Die Zulassung eines WDVS stellt sicher, dass das System den geltenden Bauvorschriften und Sicherheitsstandards entspricht. Sie garantiert, dass die verwendeten Materialien und die Ausführung den Anforderungen an den Wärme-, Brand- und Schallschutz genügen. - Welche Risiken bestehen bei einem nicht zugelassenen WDVS?
Ein nicht zugelassenes WDVS kann im Brandfall die Ausbreitung des Feuers beschleunigen, zu Bauschäden führen und den Versicherungsschutz gefährden. Zudem kann der Bauherr haftbar gemacht werden, wenn Schäden auf die mangelhafte Ausführung oder die Verwendung nicht zugelassener Materialien zurückzuführen sind. - Wie kann ich feststellen, ob ein WDVS zugelassen ist?
Die Zulassung eines WDVS ist in der Regel auf den Produktunterlagen oder auf der Verpackung angegeben. Im Zweifelsfall können Sie sich an den Hersteller oder einen unabhängigen Sachverständigen wenden. - Was ist eine Baustoffklasse?
Die Baustoffklasse gibt Auskunft über das Brandverhalten eines Baustoffs. Sie wird in Deutschland nach DIN 4102 oder europäisch nach EN 13501-1 klassifiziert. - Was bedeutet Schwerentflammbarkeit bei einem WDVS?
Schwerentflammbarkeit bedeutet, dass ein Baustoff im Brandfall nur schwer entflammbar ist und die Ausbreitung des Feuers verzögert. Dies ist ein wichtiger Faktor für den Brandschutz bei WDVS. - Was ist ein Brandschott?
Ein Brandschott ist eine bauliche Maßnahme, die dazu dient, die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes zu verhindern. Bei WDVS werden Brandschotts beispielsweise an Fenster- und Türöffnungen eingesetzt. - Was tun, wenn mein WDVS nicht zulassungskonform ist?
Lassen Sie das WDVS von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen und erstellen Sie ein Gutachten. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und fordern Sie gegebenenfalls Nachbesserungen vom ausführenden Unternehmen.
Verwandte Themen
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Vergleich von WDVS, hinterlüfteten Fassaden und Innendämmung. - Brandschutz bei WDVS: Anforderungen und Maßnahmen
Informationen zu Baustoffklassen, Brandschotts und anderen Brandschutzmaßnahmen. - Förderung von Fassadensanierungen: Zuschüsse und Kredite
Überblick über aktuelle Förderprogramme für die energetische Sanierung von Fassaden. - Schimmelbildung an Fassaden: Ursachen und Bekämpfung
Informationen zu den Ursachen von Schimmelbildung und Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung. - Rechtliche Aspekte bei Fassadensanierungen: Genehmigungen und Auflagen
Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Fassadensanierungen.
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WDVS Zulassung: DIBt-Schreiben zu B2 bei >100mm Dämmstoffdicke
B2 wird durch derartige Zulassung abgedeckt. Es gibt auch ein Schreiben vom DIBtAbk., wo dies nochmals bestätigt wird [auch für Zulassungen ohne diesen Passus "Wird das Wärmedämmverbundsystem mit Dämmstoffplatten über 100 mm Dicke ohne die in Abschnitt (siehe oben) bestimmten Maßnahmen ausgeführt, so ist es im eingebauten Zustand normalentflammbar (Baustoffklasse DINAbk. 4102-B2 nach DIN 4102-1 ) " In den älteren AbZAbk. steht das nämlich nicht drin.
... B2 wird durch derartige Zulassung abgedeckt. Es gibt auch ein Schreiben vom DIBt, wo dies nochmals bestätigt wird [auch für Zulassungen ohne diesen Passus "Wird das Wärmedämmverbundsystem mit Dämmstoffplatten über 100 mm Dicke ohne die in Abschnitt (siehe oben) bestimmten Maßnahmen ausgeführt, so ist es im eingebauten Zustand normalentflammbar (Baustoffklasse DIN 4102-B2 nach DIN 4102-1 ) " In den älteren AbZ steht das nämlich nicht drin.
Es kam auf Initiative einiger, großer südlich sitzen Systemanbieter zu Stande, die ein Problem mit einem RA Hägele hatten : -]
Ich würde es eher auf der Schiene versuchen, was in der Ausschreibung drin stand bzw. dem Kunden an Prospektmaterial vorlag. Dort ist bei Polystyrolsystemen immer von B1 die Rede. Der Kunde wollte B1, also solle er auch B1 bekommen ... -
🔴 WDVS: Zulassungskonformität – Vorsicht vor Hersteller-Aussagen!
WDVS ist nicht zulassungskonform!
typisch, diese Antworten der Firma! Da sitzen gutbezahlte Leute, die ihren Kunden Steine statt Brot geben. Geben massig Geld aus für die Erwirkungen von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, damit Ihre Produkte, nämlich nicht geregelte Baustoffe (das heißt: dafür gibt es keine allgemein anerkannte Regel der Technik! Auch das muss man sich mal reinziehen) überhaupt in Verkehr gebracht werden dürfen und hinterher sagen die ihren Kunden (WDVSAbk.-Verarbeiter) bei auftretendem Murks, dass das ja alles so nicht gemeint ist ...
Es liest sich ganz so, als ob es sich um die Zulassungen einer in Südbaden ansässigen namhaften Firma mit drei Buchstaben handelt. Entsprechende Regelungen finden sich aber auch in anderen abZAbk.. Ich habe zu diesem Thema mich schon vor Monaten ausgelassen und verweise auf meine Website.
Für diejenigen, die die Zulassungen nicht kennen, sie können angesehen werden unter den folgenden Links:- http://www.haera.de/abZ/STO1.pdf
- http://www.haera.de/abz/STO2.pdf
- http://www.haera.de/abZ/STO3_Erg.pdf
Und dort ist eindeutig geschrieben:
"Das eingebaute WDVS muss die Anforderungen an schwerentflammbare Baustoffe erfüllen" Das ist der Kasus Knacktus! Dieser Passus steht in der abZ STO unter 2.1.9 und ist nicht durch die Ergänzung vom 19.11.2003 ersetzt worden.
So einfach ist das ...
Übrigens, wer mal sehen will, wie so eine schwer entflammbare Fassade im Brandfalle aussieht, mag sich diese Bilder ansehen ...
Das ganze hat anscheinenend keine 10 Minuten gedauert!
Und, nachdem ein B2-WDVS nicht durch die Zulassung gedeckt ist, braucht der Verarbeiter eine Zustimmung im Einzelfall - und die dürfte er m.E. nicht bekommen, denn die Brandbarriere aus Mineralfaser-Lamelle (oder bei "neowall" die Gewebeschlaufe) oberhalb jeder Gebäudeöffnung verhindert, das haben Versuche der MFPA Leipzig ergeben, nicht nur die Brandausweitung nach oben (Brandüberschlag), sondern insbesondere das Abtropfen von Polystyrolschmelze (bei Feuerwehrmännern sehr beliebt!) und dient daher dem Schutz von Dritten, nämlich Rettern und zu rettenden Personen!
Abgesehen davon beseitigt eine etwaige Zustimmung im Einzelfall nicht den fabrizierten Murks - es gibt S (chw) achverständige, die sowas schon in ihr Gutachten geschrieben haben, sondern segnet diesen nur baupolizeirechtlich ab ...
Übrigens ... ich stehe mit mener Meinung nicht alleine da - andere sagen sie nur nicht so deutlich
Dass ich vor zwei Jahren da eine Diskussion in Gang gebracht habe, mag schon sein. Die treibende Kraft war aber wohl ein massiv betroffenere Generalübernehmer, der das Problem bis Anfang Mai 2002 etwa vierhundert Mal hatte und danach trotz gegenteiligen Bekundungen ganz schnell die Bauart geändert hat.
Dass - und da stimme ich mit Herrn Ulrich überein, ein WDVS in B2, auch wenn nichts ausdrücklich im Vertrag steht (also die Beschaffenheit nicht vereinbart ist) keine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken gleicher Art üblich ist und die der Auftraggeber erwarten kann!
So kommt man ebenfalls zum Mangel i.S.v. § 13 Nr. 1 VOBAbk./B.
Außerdem habe ich als Unternehmer auch Aufklärungs- und Hinweispflichten. Nur wenn ich diesen vollumfänglich genüge, ist ein etwaiges Einverständnis des Auftraggebers mit einer von den Regeln abweichenden Ausführung wirksam. -
WDVS & Brandschutz: Feuerversicherung – Deckung prüfen!
Feuerversicherung
Werter Herr Hägele
Vielleicht sollte der Bauherr mal seine Feuerversicherung fragen, schließlich muss die im Barndfall die Dämmung neu bezahlen. Wie sieht's da aus. Wird das Gebäude so überhaupt versichert und wenn ja, steigen die Prämien? -
Feuerversicherung: Risikozuschläge bei WDVS – Erfahrungen aus Bayern
Feuerversicherung
der Versicherung ist es schlicht und ergreifend "wurscht". Zumindest im Vorfeld. Und im Falle eines Falles suchen die dann mit ziemlicher Sicherheit nach Möglichkeiten, entweder nicht oder weniger zahlen zu müssen. Eine Anfrage hier in Bayern bei der VKB ergab, dass ein Risikozuschlag nicht erhoben werde und mit Kürzungen der Versicherungsleistungen nicht gerechnet werden müsse, weil ja die BayBAuO normalentflammbare Fassaden bei Gebäuden geringer Höhe zulasse. Auf die Problematik der abZAbk. sind die nicht eingegangen. -
WDVS: Schwerentflammbarkeit – DIBt Klarstellung zu PS-Dämmstoffen
vorweg, schwer entflammbar heißt, dass das Material nicht selbstständig brennt und das Feuer sich so ausbreiten kann. Es brennt also nur, wenn es sich im Bereich des Brandherdes befindet, brennt aber nicht selbständig weiter ...
... vorweg, schwer entflammbar heißt, dass das Material nicht selbstständig brennt und das Feuer sich so ausbreiten kann. Es brennt also nur, wenn es sich im Bereich des Brandherdes befindet, brennt aber nicht selbständig weiter ...... es gibt ein Schreiben vom DIBtAbk. an den Fachverband WDVSAbk. in dem es heißt: " ... möchten wir Ihnen und Ihren Verbandsmitgliedern bestätigen, dass WDVS mit PS-Dämmstoffen nur dann als schwerentflammbar klassifiziert sind, sofern die Ausführungsbestimmungen der Zulassungen eingehalten werden. Wird auf die in der Zulassung geforderte Ausführung der Brandsperren aus Mineralwolle oder anderer spezieller Sturz- und Laibungsausbildungen (Sturzausbildungen, Laibungsausbildungen) verzichtet, entspricht das WDVS der Baustoffklasse normalentflammbar (DINAbk. 41-B2 nach DIN 4102-1) "
Da steht nicht, dass das System dann nicht mehr zulassungskonform ist, sondern nur, dass sich dann die Brandklasse ändert ...
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WDVS Zulassung: Brandschutzanforderungen – B1 deckt B2 nicht ab!
Wunsch der Vater des Gedankens
Da ist der Wunsch der Vater dieser Interpretation. Aber solange in der Zulassung steht, dass das WDVSAbk. schwerentflammbar sein MUSS, wird das auch nicht durch den Hinweis, dass sich die Brandschutzeigenschaft ändert, auch nicht abgesebnet. Es ist vielmehr dahingehend zu verstehen, dass eben gerade ein B2-WDVS durch eine B1 - Zulassung nicht gedeckt ist. Deshalb der klärende Hinweis auf die geänderte Brandschutzklasse.
Wenn da ernsthaft etwas anderes gewollt worden wäre, dann hätten sogar die Antragsteller einer Zulassung für ein WDVS in diese hineinschreiben lassen, dass die Brandschutzeigenschaft B1 bei Gebäuden geringer Höhe nicht erforderlich ist. Aber wir haben einen Verwendbarkeitsnachweis im Sinne des öffentlichen Rechts - und da ist es entweder B1 und bis zur Hochhausgrenze anwendbar oder nicht. Sonst müsste die Industrie eine zweite Produktreihe auflegen mit einem WDVS "light" (B2) und dafür extra abZAbk. beantragen. Und warum die Industrie das nicht macht, weiß sie ganz genau - weil damit nämlich kein Blumentopf gewonnen werden kann - das kauft doch keiner!
Die Ausführung zur Brandschutzklasse B 2 "erleichtert" allenfalls den Zugang zu einer Zustimmung im Einzelfall ...
Alles hilflose Klimmzüge.
Übrigens - eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) dient niemals dazu, Pfusch salonfähig zu machen; STO (!) trifft dazu auf ihrer Website folgende Aussage: "Technische Serviceleistungen in der Planung:
Der Planerservice berät und unterstützt den Planer bei bauphysikalischen Nachweisen - zum Beispiel bei Wärmeschutz-, Schallschutz- und Brandschutznachweisen. Sollten sich die gestalterischen Ansätze einmal nicht mit vorhandenen Systemkomponenten bewältigen lassen, besteht die Möglichkeit der individuellen Produktentwicklung. Systemstatiken sowie ggfs. erforderliche Zustimmungen im Einzelfall (ZIE) sorgen dafür, dass dem Bauantrag schnell und sicher stattgegeben werden kann. " -
WDVS Brandklassen: B1-Zulassung – Deckung niedrigerer Klassen?
Na, da werden Sie ganz schön Klimmzüge machen müssen mit Ihrer Interpretation.
Na, da werden Sie ganz schön Klimmzüge machen müssen mit Ihrer Interpretation.
Ein Systemanbieter wird da nur sagen, dass eine Zulassung mit einer höheren/besseren Brandklasse (B1) natürlich auch niedrigere/schlechtere Brandklassen mit abdeckt. -
WDVS: Unterschreitung Mindestanforderungen – Keine Zulassung!
Klimmzüge
muss ich mit meiner Argumentation da nicht machen. Wenn bestimmte Eigenschaften vorgeschrieben sind, damit eine Bauart zugelassen wird, dann reicht doch eine Unterschreitung der Mindestanforderungen gerade nicht aus ... -
WDVS Zulassung: B2 abgedeckt? – Landesrecht & Kundenwunsch
sie haben gefragt, ob die Zulassung des Systems B2 abdeckt. Der Meinung bin ich ...
... sie haben gefragt, ob die Zulassung des Systems B2 abdeckt. Der Meinung bin ich ...
... das Landesrecht lässt den Einsatz auch zu
... das der Kunde etwas ganz anderes bestellt hat und der Ist-Zustand nicht mit dem Soll-Zustand übereinstimmt, ist allerdings auch klar. Wenn dem Kunden also B1 versprochen wurde (Ausschreibung, Prospekte usw.) reicht B2 natürlich nicht aus. -
WDVS: ZiE erforderlich? – Fehlinterpretation & Mangeldefinition
einer Meinung
sind wir nur nicht bei der Frage, ob B2 durch die abZAbk. gedeckt ist. Ich meine - und diese Auffassung von mir wird z.B. durch die oberste Baubehörde des Landes Baden-Württemberg geteilt, dass in diesem Fall eine ZiE erteilt werden muss (und auch erteilt, allerdings vom betroffenen Bauherrn angefochten wurde.
Ihrer weiteren Auffassung stimme ich voll und ganz zu, insbesondere "wovon darf ein Auftraggeber sinnvollerweise ausgehen". Die Mangeldefinition sowohl in § 633 Abs. 2 BGBAbk. als auch in § 13 Nr. 1 VOBAbk./B definiert die Mangelhaftigkeit einer Sache oder Leistung auch dann, wenn sie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
Und ich habe noch nie eine Info gesehen über ein WDVSAbk. mit der Eigenschaft B2 🙂 (nur in den besagten Fehlinterpretationsschreiben ...) -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).WDVS: Zulassungskonformität, Brandschutz & Risiken
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein verbautes Wärmedämmverbundsystem (WDVSAbk.) den Zulassungsbedingungen entspricht, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz. Es wird diskutiert, ob eine B2-Klassifizierung durch eine Zulassung abgedeckt ist und welche Konsequenzen Abweichungen haben können. Die Rolle der Feuerversicherung und die Bedeutung der Kundenanforderungen werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 WDVS: Zulassungskonformität – Vorsicht vor Hersteller-Aussagen! wird vor unkritischen Aussagen von Herstellern gewarnt und auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Zulassungen genau zu prüfen.
📊 Zusatzinfo: Der Beitrag WDVS Zulassung: DIBt-Schreiben zu B2 bei >100mm Dämmstoffdicke verweist auf ein Schreiben des DIBtAbk., das die Abdeckung von B2 bei Dämmstoffdicken über 100 mm behandelt. Dies ist besonders relevant für die Einhaltung der Baustoffklasse nach DINAbk. 4102-1.
🔴 Wichtiger Hinweis: Es wird diskutiert, dass eine B1-Zulassung nicht automatisch niedrigere Brandklassen (B2) abdeckt, wie im Beitrag WDVS Zulassung: Brandschutzanforderungen – B1 deckt B2 nicht ab! hervorgehoben wird. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf den Brandschutz und die Gebäudesicherheit haben.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten ihre Feuerversicherung prüfen, um sicherzustellen, dass das Gebäude im Brandfall ausreichend versichert ist (siehe WDVS & Brandschutz: Feuerversicherung – Deckung prüfen!). Zudem ist es ratsam, die Anforderungen der Ausschreibung und die tatsächliche Ausführung des WDVS abzugleichen, um Mängel zu vermeiden (siehe WDVS Zulassung: B2 abgedeckt? – Landesrecht & Kundenwunsch).
✅ Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich der Zulassungskonformität sollte eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) eingeholt werden, wie im Beitrag WDVS: ZiE erforderlich? – Fehlinterpretation & Mangeldefinition angedeutet wird. Dies kann rechtliche Sicherheit schaffen und das Risiko von Baumängeln reduzieren. Die korrekte Ausführung des WDVS ist entscheidend für den Brandschutz und die Einhaltung der Baurechtlichen Anforderungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "WDVS, Zulassung, Brandschutz, Wärmedämmung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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