Außendämmung mangelhaft: Was tun bei Pfusch, Mängeln & Problemen mit der Malerfirma?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Außendämmung mangelhaft: Was tun bei Pfusch, Mängeln & Problemen mit der Malerfirma?
ich hoffe, dass mir hier fachlicher Rat zur Seite stehen wird, denn wir haben folgendes Problem:
Im letzten Jahr haben wir unser Haus von außen dämmen (10 cm) durch eine angeblich "erfahrene" Malerfirma dämmen lassen. Sie war die günstigste und auch alles, was sie in ihrem Angebot aufgeführt haben, war in Ordnung. Sie sind also letztes Jahr im Herbst mit der Arbeit angefangen, uns wurde vom Chef der sogenannte Bauleiter vorgestellt und wie sie vorgehen wollen. Bis dahin war auch noch alles in Ordnung. Bis wir mitbekommen haben, dass sie ein ziemlich großen Loch in der Wand einfach mit dem Kleber für das Styropor verspachteln wollten. Das nächste war, dass sie die neuen Fenster (wir haben auch die Fenster und Fensterbänke erneuert!) mit Montageschaum versaut haben. Des weiteren ließ sich von der Firma der Chef niemals sehen ... Das nächste war, dass ziemlich große Lücken zwischen den einzelnen Styroporplatten entstanden sind, überall, besonders auch zu den Türen ... diese wurden dann einfach mit Kleber ausgefüllt; zum Dach hin (Vertäfelung) wurde nicht wie im Angebot beschrieben mit Dichtungsband gearbeitet, sondern es wurde hinterher mit Bauschaum gehändelt. Weiter hatten wir nicht den Eindruck, dass 1. die Mitarbeiteren vom Fach waren, da zeitweise ziemlich viele "Arbeiter" auf der Baustelle vor Ort waren (eigenltich eine kleine Firma) und 2. der angebliche Bauleiter auch selten vor Ort war. (Also, wenn wir die Biler, die wir zwischenzeitlich Geschossen haben, hier ins Netz stellen würden, sähen wir ziemlich viele Hände über den Köpfen ...)
So, wo war ich ... dann wurde mit dem Verdübeln begonnen, da haben die erfahrenen Herren mal eben unsere Leitung für die Außenlampe durchgeschossen, soweit so gut ... als es ans Verputzen ging, haben wir die entsprechenden Mitarbeiten des öfteren darauf hingewiesen, dass sie doch bitte die neuen Fenster- und bänke vernünftig abkleben sollten ... nein, dass brauchen wir nicht, die bekommt man hinterher sauber ... Fazit: Die Fensterbänke sind total versaut, die Vertäfelung war mit Farbe verschmiert, mit dem Putz wurden machnche Stellen nicht vernünftig abgedeckt ... nun sieht es so aus, dass die Firma die Alufensterbänke nicht sauber bekommt und diese nochmals einfach überlackieren will. Wir haben der entsprechenden Person schon im Vorfeld mitgeteilt, dass wir die Bänke nicht mit Farbe besprüht haben wollen ... Nein, das wäre nur ein Reinigungsspray ... durch Zufall haben wir gesehen, wie die Fa. einfach ein Brett vor die Fenster gehalten und kräftig gesprüht haben, da " ... man die bänke nicht sauber bekommt ... " Es sieht z.Z. so aus, dass wir zum Glück noch nicht die gesamte Summe gezahlt haben ... ach ja, die Firmeninhaber haben sich zwischenzeitlich (in der gesamten Bauzeit) nicht freiwillig vor Ort gezeigt, es ist keine abschließende Ortsbesichtigung (also Abnahme) erfolgt, die Schlussrechnung ist trotzdem gekommen ... usw..
Tut mir leid, ist ziemlich viel und verwirrend geworden, aber wir sind nun mal total fertig ...
Meine Frage: Was kann man tun?
Die Fa. will die Bänke entweder überlackieren, oder neue einsetzen. Die Pfuscher will ich aber nicht wieder auf unseren Grundstück sehen, geschweige denn, dass sie nochmals Hand anlegen ... wir wollen Geld einbehalten!
Es wäre nett, wenn uns hier jemand helfen könnte!
Danke
anonym
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Dämmung kann zu Schimmelbildung führen, was ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt. ?
🔴 Gefahr: Durchfeuchtung der Dämmung kann die Bausubstanz schädigen und zu statischen Problemen führen. ?
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Es ist sehr ärgerlich, wenn eine Außendämmung mangelhaft ausgeführt wurde. 🔴 Eine unsachgemäße Dämmung kann zu erheblichen Problemen führen, wie z.B. erhöhten Heizkosten, Schimmelbildung und Bauschäden.
Mögliche Vorgehensweise:
- Mängel dokumentieren: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen.
- Frist setzen: Setzen Sie der Malerfirma schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung der Mängel.
- Gutachter einschalten: Bei Uneinigkeit oder schwerwiegenden Mängeln sollten Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen. Dieser kann den Schaden begutachten und ein Gutachten erstellen.
- Rechtliche Schritte: Wenn die Malerfirma die Mängel nicht behebt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt für Baurecht kann Sie hierbei beraten.
Typische Mängel bei Außendämmung:
- Falsche Dämmstoffdicke: Die Dämmstoffdicke entspricht nicht den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) oder des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
- Mangelhafte Ausführung: Die Dämmplatten sind nicht fachgerecht verklebt oder verdübelt.
- Wärmebrücken: An Fensterbänken, Türen oder anderen Bauteilen entstehen Wärmebrücken.
- Fehlende Abdichtung: Die Dämmung ist nicht ausreichend gegen Feuchtigkeit geschützt. 🔴 Dies kann zu Schimmelbildung führen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und holen Sie sich frühzeitig fachkundige Unterstützung durch einen Bausachverständigen und gegebenenfalls einen Anwalt.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Außendämmung
- Die Außendämmung, auch bekannt als Wärmedämmverbundsystem (WDVSAbk.), ist eine Methode zur Dämmung von Gebäuden, bei der Dämmmaterialien an der Außenseite der Fassade angebracht werden. Sie dient dazu, den Wärmeverlust zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken.
Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, WDVS, Fassadendämmung - Wärmebrücke
- Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, an dem Wärme schneller nach außen abgeleitet wird als in den umliegenden Bereichen. Sie entsteht durch unzureichende Dämmung oder konstruktive Schwachstellen.
Verwandte Begriffe: Kältebrücke, Wärmeableitung, Kondensation - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Handwerkers oder Verkäufers, für Mängel an einer erbrachten Leistung oder einem verkauften Produkt einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Schadensersatz - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Schäden an Gebäuden zu begutachten und zu bewerten. Er kann auch bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten beratend tätig sein.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baugutachter, Sachverständiger - Energieeinsparverordnung (EnEV) / Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Gesetze, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellen. Sie legen unter anderem fest, welche Dämmstandards bei Neubauten und Sanierungen einzuhalten sind.
Verwandte Begriffe: Wärmeschutz, Energieeffizienz, Dämmstandards - Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Bauherrn an den Handwerker, in der er auf Mängel an der erbrachten Leistung hinweist und ihn zur Nachbesserung auffordert. Sie sollte detailliert und präzise sein.
Verwandte Begriffe: Rüge, Beanstandung, Reklamation - Dämmstoff
- Ein Dämmstoff ist ein Material, das dazu dient, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren. Es gibt verschiedene Arten von Dämmstoffen, wie z.B. Mineralwolle, Polystyrol oder nachwachsende Rohstoffe.
Verwandte Begriffe: Isolierung, Wärmedämmung, Dämmmaterial
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Außendämmung?
Sie haben das Recht auf Nachbesserung der Mängel durch die ausführende Firma. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wenn die Firma die Mängel nicht behebt, können Sie einen anderen Handwerker beauftragen und die Kosten der ursprünglichen Firma in Rechnung stellen oder Schadensersatz fordern. - Wie finde ich einen qualifizierten Bausachverständigen?
Achten Sie auf eine Zertifizierung des Sachverständigen, beispielsweise durch die IHKAbk. oder eine andere anerkannte Institution. Fragen Sie nach Referenzen und Erfahrungen im Bereich Außendämmung. - Welche Normen und Richtlinien sind bei der Außendämmung zu beachten?
Wichtige Normen und Richtlinien sind die Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die DINAbk. 4108 (Wärmeschutz im Hochbau) und die DIN 18531 (Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen). - Was kostet ein Gutachten bei mangelhafter Außendämmung?
Die Kosten für ein Gutachten hängen vom Umfang des Schadens und dem Aufwand des Sachverständigen ab. Rechnen Sie mit Kosten zwischen 500 und 2000 Euro. - Wie lange habe ich Zeit, Mängel an der Außendämmung zu reklamieren?
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängel reklamieren. - Was ist eine Wärmebrücke und wie entsteht sie?
Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, an dem Wärme schneller nach außen abgeleitet wird als in den umliegenden Bereichen. Sie entsteht durch unzureichende Dämmung oder konstruktive Schwachstellen. - Kann ich die Kosten für die Mängelbeseitigung von der Steuer absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für die Mängelbeseitigung als Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten. - Was ist der Unterschied zwischen einer hinterlüfteten und einer nicht hinterlüfteten Fassade?
Eine hinterlüftete Fassade hat einen Luftspalt zwischen der Dämmung und der Fassadenbekleidung, der für eine gute Belüftung sorgt und Feuchtigkeit abtransportiert. Eine nicht hinterlüftete Fassade hat keinen solchen Luftspalt.
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Überblick über staatliche Zuschüsse und Kredite für energetische Sanierungen. - Rechtliche Schritte bei Baumängeln
Informationen zu Gewährleistung, Schadensersatz und Klage bei Pfusch am Bau. - Wärmebrücken vermeiden
Tipps zur Planung und Ausführung einer wärmebrückenfreien Konstruktion. - Dämmstoffe im Vergleich
Vor- und Nachteile verschiedener Dämmmaterialien für die Fassade.
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WDVS Pfusch: Mängelanzeige – Vorlage für Malerfirma
ich würde den Jungs einen netten Brief schreiben.
"Sehr geehrte XY
Ich muss Ihnen mitteilen, dass bei der Verarbeitung des Wärmedämmverbundsystems gravierende Fehler gemacht wurden. Darüber hinaus kam es im Zusammenhang mit Ihren Arbeiten zu Beschädigungen (irreversible Verschmutzungen) an unseren neuen Fenstern. Von den gescheiterten Nachbesserungsversuchen, die verschmutzten Fensterbänke durch Überlackieren mit Sprühdosenlack gar nicht zu sprechen (Für Beschichtungen auf pulverlackierten Bauteilen ist das BFS-Merkblatt 24 zu beachten).
Insgesamt kann also keinesfalls von einem vertragsgemäßen Zustand gesprochen werden. Des weiteren ist auch nicht damit zu rechnen, dass durch weitere Nachbesserungsversuche von Ihrer Seite eine wie auch immer geartete Verbesserung des Ist-Zustands zu erwarten ist. Sollten Sie dennoch auf weitere Nachbesserungsversuche bestehen, so sind diese mit uns im Vorfeld abzustimmen, um zu vermeiden, dass durch ihre Tätigkeit weitere Schäden erzeugt werden. Wir würden es allerdings vorziehen, wenn derartige Versuche unterbleiben würden und Sie uns eine angemessene Minderung ihrer Werklohnforderung vorschlagen. Sollten wir uns auf diesem Wege nicht einig werden, so werden wir die Abnahme verweigern. Wir warten dann sehr gespannt auf eine Fertigstellungsbescheinigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Mit freundlichem Gruß usw. usf" -
Wertminderung bei WDVS-Pfusch: Gutachter & Vorgehen
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, ich hoffe, die Fa. lässt sich darauf ein. Der letzte Stand ist, dass sie irgendwie ihre Fehler immer noch nicht eingesehen haben und die Fensterbänke erneut überlackieren wollen, oder neue einsetzen, aber die Pfuscher lass ich nicht ans arbeiten, die haben ihre Chance bekommen!
Wir bestehen nun auf eine Wertminderung von min. 1.000,- €, einen Gutachter habe ich auch schon befragt, der hat uns mitgeteilt, dass wir die Fa. nach deren Haftpflichtversicherung mal fragen sollten und zum anderen, dass das mit der Überlackierung nicht wirklich so toll ist ...
Ich hoffe, das alles hat bald ein Ende ...
Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen!
LG
anonym -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Außendämmung mangelhaft: Rechte bei Pfusch der Malerfirma
💡 Kernaussagen: Bei mangelhafter Außendämmung (WDVSAbk.) ist eine detaillierte Mängelanzeige an die Malerfirma erforderlich. Dokumentieren Sie alle Fehler und Beschädigungen genau. Bestehen Sie auf Nachbesserung oder Wertminderung. Ziehen Sie einen Gutachter hinzu, um den Schaden zu bewerten und Ihre Ansprüche zu untermauern.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag WDVS Pfusch: Mängelanzeige – Vorlage für Malerfirma wird die Bedeutung einer klaren und umfassenden Mängelanzeige betont, um die Malerfirma zur Verantwortung zu ziehen.
✅ Zusatzinfo: Eine schnelle Antwort des Auftragnehmers ist wichtig, aber lassen Sie sich nicht mit unzureichenden Lösungen abspeisen. Bestehen Sie auf fachgerechte Ausführung und die Beseitigung aller Mängel. Die im Beitrag Wertminderung bei WDVS-Pfusch: Gutachter & Vorgehen erwähnte Wertminderung kann eine Option sein, wenn eine vollständige Sanierung nicht möglich ist.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen unabhängigen Gutachter für eine professionelle Bewertung der Außendämmung. Nutzen Sie die Expertise eines Anwalts für Baurecht, um Ihre Rechte durchzusetzen und Folgeschäden zu vermeiden. Dokumentieren Sie jeden Schritt und jede Kommunikation mit der Malerfirma.
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