Architektenpfusch bei Altbausanierung: Rechte, Kosten & Vorgehen bei Fehlplanung?
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Architektenpfusch bei Altbausanierung: Rechte, Kosten & Vorgehen bei Fehlplanung?
wir möchten ein altes Haus z.T. Fachwerk in Eigenleistung sanieren. Dazu hatte ich ein Architekten "Duett" (zwei Partner) aus Hildesheim bei Hannover in Niedersachsen als Art Bauleitung/Unterstützung beauftragt, da sie mir zusicherten, sich mit Altbauten auszukennen.
Doch sie ließen sich nur sehr selten blicken und begleiteten von insgesamt 5 Besuchen zweimal einfach nur einen Schädlingsbekämpfer und einen Zimmermann. Angeblich war er auch einmal mit einem Statiker im Haus, doch er hat mir vorher davon nichts gesagt, sodass ich nicht einmal die Gelegenheit hatte dabei zu sein.
Auf meine Frage, wie wir den Fachwerkteil von außen isolieren solle, meinten beide mit Vollwärmedämmung. Das ist ja erstmal nicht verkehrt, doch sie sagten mit wenigsten 12 cm Styropor. Und das ist nicht gut für ein Fachwerk, was ich im nachhinein aus vielen Quellen erfahren habe.
Ich war gar nicht zufrieden mit dem Architekten "Duett" aus Hildesheim bei Hannover und kündigte den Vertrag. Für die paar Besuche wollten Sie anfänglich über 2.000 €, als Endabrechnung haben.
Ich fragte einen Rechtsanwalt, ob das so richtig ist und dieser meinte, nach dem gemachten Vertrag, wäre das zu viel. Nach der angegebenen Tabelle im Vertrag hat dieser was mit 800,- € ausgerechnet.
Diese habe ich auch überwiesen. Doch nun wollen die 14.000 € für nichterbrachte Leistung haben. Soviel Geld habe ich gar nicht.
Wir leben nun auf einer Baustelle mit einem 5 jährigen Kind. Ich habe nur einen Zweiplattenkocher, der auf einem Tapeziertisch steht, keine Badewanne etc. Ich könnte jeden Tag heulen, weil diese Menschen uns nicht in Ruhe lassen und auf Ihr Geld bestehen. Inzwischen wollen sie sogar Zinsen auf das nicht bezahlte Geld. Wenn ich das Geld tatsächlich zahlen muss, kann ich mir einen Strick nehmen. Denn einen Kredit bekomme ich nicht, da ich keiner Arbeit nachgehe.
Die Sanierung sollte von knapp 10.000 €, die meinem Freund gehören und die er als Immobilienfonds auf einem Depot liegen hat, z.T. bezahlt werden. Diese sind aber auf Eis gelegt, wegen der Wirtschaftskrise. => Rücknahmestopp <= und den Rest, wollten wir immer, was monatlich von dem Gehalt von meinem Freund abfällt, nach und nach sanieren/bezahlen.
Wir haben mit dem Architekten unsere finanzielle Situation besprochen, bevor es zum Vertrag kam. Und er antwortete auch nicht mit klaren Zahlen zum Thema was ich an Ihn als Honorar zahlen müsse. So verließ ich mich auf "das Gute" im Menschen, dass sie mich schon nicht über die Leisten ziehen würden.
... - verlässt man sich, ist man verlassen - ...
Das habe ich nun am eigenen Leib erfahren.
Die Architekten wollen sich noch nicht einmal mit mir und meinem Rechtsanwalt mal an einen Tisch setzen, damit man mal reden kann. Der Versuch von meinem Rechtsanwalt wurde abgelehnt.
Das ist in groben Zügen die Vorgeschichte. Nun meine Frage:
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und wie ist die Sache ausgegangen?
Über jede Antwort wäre ich sehr sehr dankbar. Ich brauche echt dringend Hilfe. Sonst droht mir wahrscheinlich eine private Insolvenz oder was weiß ich.
lieben Dank im Voraus.
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Sanierung von Fachwerkhäusern kann zu statischen Problemen und Einsturzgefahr führen.
GoogleAI-Analyse
Die Beauftragung eines Architekten-Duetts zur Sanierung eines Fachwerkhauses in Eigenleistung klingt zunächst sinnvoll, birgt aber Risiken, wenn die zugesicherten Fachkenntnisse nicht vorhanden sind.
🔴 Gefahr: Fehlerhafte Planung oder Ausführung bei Altbauten, insbesondere bei Fachwerkkonstruktionen, können schwerwiegende Schäden verursachen (z.B. Feuchtigkeitsschäden, statische Probleme).
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu prüfen:
- Dokumentation: Sammeln Sie alle Beweise für die Mängel (Fotos, Protokolle, E-Mails).
- Gutachter: Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen zur Feststellung der Mängel und deren Ursachen.
- Rechtsberatung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte (Mangelbeseitigung, Schadensersatz) zu prüfen und durchzusetzen.
- Vertragsprüfung: Lassen Sie den Architektenvertrag von einem Anwalt prüfen, um festzustellen, welche Leistungen vereinbart waren und ob diese erfüllt wurden.
👉 Handlungsempfehlung: Sichern Sie Beweise und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenvertrag
- Ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten (Planung, Bauleitung etc.) und die Vergütung regelt.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) - Bausachverständiger
- Ein Experte, der Mängel an Bauwerken feststellen und deren Ursachen beurteilen kann.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensgutachten - Mangelbeseitigung
- Die Behebung von Mängeln an einem Bauwerk durch den Verursacher oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen.
Verwandte Begriffe: Nachbesserung, Gewährleistung - Schadensersatz
- Eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch einen Fehler oder eine Pflichtverletzung entstanden sind.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Haftung - Fachwerk
- Eine Bauweise, bei der ein tragendes Gerüst aus Holz errichtet und die Zwischenräume mit Lehm, Ziegeln oder anderen Materialien ausgefüllt werden.
Verwandte Begriffe: Holzbau, Altbau - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die die Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen - Baurecht
- Die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Welche Rechte habe ich bei Architektenfehlern?
Antwort: Sie haben das Recht auf Mangelbeseitigung, Schadensersatz und unter Umständen auf Rücktritt vom Vertrag. Die genauen Ansprüche hängen vom Einzelfall und den Vertragsbedingungen ab. - Frage: Wie weise ich Architektenfehler nach?
Antwort: Durch eine detaillierte Dokumentation der Mängel, Gutachten von Bausachverständigen und gegebenenfalls Zeugenaussagen. - Frage: Welche Kosten entstehen durch Architektenfehler?
Antwort: Die Kosten können erheblich sein und umfassen Gutachterkosten, Anwaltskosten, Kosten für die Mangelbeseitigung und eventuelle Folgeschäden. - Frage: Kann ich den Architektenvertrag kündigen?
Antwort: Eine Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Architekten. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten. - Frage: Was ist ein Bausachverständiger?
Antwort: Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Mängel an Bauwerken feststellen und deren Ursachen beurteilen kann. Er erstellt Gutachten, die als Beweismittel dienen können. - Frage: Was bedeutet Mangelbeseitigung?
Antwort: Mangelbeseitigung bedeutet, dass der Architekt oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen die festgestellten Mängel auf seine Kosten beseitigen muss. - Frage: Was ist Schadensersatz?
Antwort: Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch den Architektenfehler entstanden sind, beispielsweise Folgeschäden am Gebäude. - Frage: Wie lange habe ich Zeit, Architektenfehler geltend zu machen?
Antwort: Die Verjährungsfristen für Architektenfehler sind im Baurecht geregelt und können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Informieren Sie sich rechtzeitig.
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Altbausanierung: Finanzierung – Realistische Eigenkapitalplanung
wer geht denn mit 10000 € EKAbk. an eine Altbausanierung?!?
wer geht denn mit 10000 € EK an eine Altbausanierung?!?
Das ist doch ein Fake?!
Gruß -
Schlichtungsstelle Architektenkammer Hannover: Ablauf & Vorteile
Schlichtungsstelle ...
der Architektenkammer in Hannover.
Architekten MÜSSEN dort "antreten". Vorsitz hat ein ehem. Richter, Beisitzer sind zwei Architekten. -
Altbausanierung in Eigenleistung: Budget & Realisierbarkeit
Das ist kein Fake, ...
Das ist kein Fake, auch wenn es sich so anhört. Es ist tatsächlich so. Die 10.000 € sind halt der Teil, den er schon hat. Außerdem wollen wir auch nicht in 6 Monaten fertig werden, denn wir machen alles in Eigenleistung. Wie ich schrieb, arbeiten wir nach und nach, was vom Gehalt übrig bleibt.
Aber für uns ist das OK, denn es tut sich was. Wenn auch langsam.
Hallo Herr Dühlmeyer,
Ihr Name ist mir geläufig. Sie hatten uns in Dolgen bei einer Besichtigung begleitet und kompetent beraten bzw. abgeraten. Das war noch vor unserer Tochter. So klein ist die Welt.
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenpfusch bei Altbausanierung: Rechte, Kosten & Vorgehen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Herausforderungen einer Altbausanierung in Eigenleistung mit begrenztem Budget und die Rolle eines Architekten dabei. Es wird die Bedeutung realistischer Finanzplanung und die Möglichkeit der Schlichtung bei Problemen mit Architektenleistungen hervorgehoben. Der Thread beleuchtet auch die Frage, ob ein solches Projekt mit geringem Eigenkapital überhaupt realisierbar ist.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei der Altbausanierung ist eine realistische Einschätzung der Sanierungskosten unerlässlich. Wie im Beitrag Altbausanierung: Finanzierung – Realistische Eigenkapitalplanung deutlich wird, kann ein zu geringes Eigenkapital die gesamte Sanierung gefährden.
✅ Zusatzinfo: Die Schlichtungsstelle der Architektenkammer Hannover bietet eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung bei Streitigkeiten mit Architekten. Der Beitrag Schlichtungsstelle Architektenkammer Hannover: Ablauf & Vorteile erläutert den Ablauf und die Vorteile dieses Verfahrens im Kontext des Baurechts.
💰 Zusatzinfo: Auch mit begrenztem Budget ist eine Altbausanierung in Eigenleistung möglich, wie im Beitrag Altbausanierung in Eigenleistung: Budget & Realisierbarkeit beschrieben. Wichtig ist eine realistische Planung und die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen, angepasst an die finanziellen Möglichkeiten. Dies kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit Architektenleistungen sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. Führt dies nicht zum Erfolg, kann die Schlichtungsstelle der Architektenkammer eine sinnvolle Alternative zum Rechtsweg sein. Eine frühzeitige und umfassende Beratung durch einen Bausachverständigen kann helfen, Baumängel zu erkennen und die Sanierungskosten realistisch einzuschätzen.
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