Honorarforderung Architekt ohne Auftrag: Was tun? Kosten, Rechte, Vorgehen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Honorarforderung Architekt ohne Auftrag: Was tun? Kosten, Rechte, Vorgehen?
meine Frage betrifft eine für mich total unbegreifliche Honorarforderung eines Dipl. Ing., Architekten. Vor ca. 3,5 Monaten habe ich mich für ein Objekt in Thüringen interessiert das schon 6 Jahre leer steht. Der Eigentümer hatte schon mehrmals neue Pläne dafür entworfen in Zusammenarbeiter mit seinem Architekten, konnte sie aber nicht umsetzen. Für mein Vorhaben Arbeite ich aber mit 2 ausländischen (spezialisierte) Innenarchitekten. Weil der Eigentümer eine evtl. Zusammenarbeiter/aufsicht mit seinem (alten) Architekten bei Durchführung des Projekts sah, hatte ich mich mit ihm getroffen und meine Vorstellungen dargelegt. Ausdrücklich wurde erklärt das es keinen Auftrag im archtektonischen Bereich geben wird da ich diese im Ausland machen lassen werde von Spezialisten. Sondern das es gegeben falls um eine Bauleiterfunktion gehen würde. Vom Eigentümer hatte ich alte Pläne erhalten die von diesem Mann erstellt wurden, und eine alte Nutzflächenaufstellung. Als wir über seinen Teil an der Arbeit gesprochen haben versprach er mir die nächste Woche mir einen Kostenvoranschlag seiner möglicher Tätigkeit zu machen. Was aber kam, kein Kostenvoranschlag ... jedoch nach fast 2 Wochen erhielt ich die alte Grundrisspläne die ich schon lange hatte. Darauf hin habe ich ihn angerufen und gefragt was ich damit soll weil ich ja für mein Vorhaben genaue Pläne machen lassen würde und ich nur einen Kostenvoranschlag möchte was mir sein Einsatz kosten würde. Daraufhin hat er mir dann Wochen später die alte Pläne des Eigentümers zugeschickt mit auf einige Stellen im den Nutzungsplan Raumnutzungen die ich während unseres Gespräches als möglich erwähnt hatte. Außerdem dazu einen Kostenvoranschlag für das ganze Projekt mit einer Summe gleich an einer der letzten Pläne für den Eigentümer. Keine Bauaufsicht, sondern einen Kostenvoranschlag für einen kompletten Innensanierung/Umbau von einen Architekten. Als ich auch den Eigentümer klar machte das dies NIE sein würde weil der Architekt sich nicht mal in diesen Bereich der Innenarchitektur auskennt und ich meine Pläne NUR in Zusammenarbeiter mit meinen ausländischen Architekten realisieren werde ist dann mein ganzer Plan mit dieser Villa geplatzt und ich musste mich erneut umschauen. Ich fühllte mich regelrecht betrogen von den beiden Herren, erst Monate hingehalten und dann eine Antwort die genau das war was ich nicht wollte.
Weil ich Holländerin bin, frage ich bei allem was ich sagen oder erklären möchte ob ich deutlich genug gewesen bin. Und sage auch IMMER das es keinen Auftrag gibt oder sonstiges bevor ich weiß was etwas kostet. Eben weil man mich schon vor der unglaublichen Situationen in Deutschland gewarnt hat. Daher hat auch ein Freund mich (immer) begleitet bei den Gesprächen. Jetzt kommt aber eine Rechnung für 12 Std. Architektenleistung a'75,- €, 7,5 Std. Techn. Mitarbeiter a' 45,- € und 1,5 Std. Schreibkraft a' 35,- € pro Stunde und für Kopien nochmal 25,- €. Eine Totalrechnung von € 1.525,40 für einen nicht empfangenen Kostenvoranschlag für einen Bauleiter! Und für die Kopien von alten Pläne die nichts mit mein Vorhaben zu tun hatten. Eigentlich sind die Kopien ja die einzig berechtigten Kosten da ich die Kopien ja empfangen habe. Was ich wissen möchtte ist woher kommt diese in meine Augen unglaubliche Frechheit? Ich verstehe das er gerne endlich etwas an Pläne realisieren möchte für diese Villa weil er kurz vor einer Pleite steht aber so? Ich habe durch seine Einstellung und sein hinhalten 2 Monate verloren die mir viel Geld kosten! Jeder Monat den ich länger brauche um meine Pläne zu realisieren kosten im Grunde Geld. Was kann ich in diesen Fall unternehmen weil ich Ihm am liebsten verklagen würde wegen dieses Verhalten das wie es jetzt Aussieht wirklich Absicht gewesen ist. MfG M. vd. Kolk
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Ich verstehe, dass Sie eine Honorarforderung von einem Architekten erhalten haben, obwohl Sie keinen direkten Auftrag erteilt haben. Das ist natürlich sehr ärgerlich und bedarf einer genauen Prüfung.
Zunächst sollten Sie prüfen, ob es eine stillschweigende Vereinbarung gab. Auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Honoraranspruch bestehen, wenn der Architekt in Ihrem Einverständnis Leistungen erbracht hat, die üblicherweise vergütet werden (z.B. Entwurfsplanung, Nutzflächenaufstellung). Entscheidend ist, ob Sie die Leistungen des Architekten in Auftrag gegeben oder zumindest geduldet haben und ob der Architekt davon ausgehen durfte, dass Sie seine Leistungen bezahlen werden.
Prüfen Sie die Rechnungspositionen genau. Sind die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht worden? Entsprechen die Stundensätze und der Gesamtbetrag den üblichen Honorarsätzen für Architektenleistungen (z.B. HOAIAbk.)🔴 Fordern Sie gegebenenfalls einen detaillierten Leistungsnachweis an.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Honorarforderung unberechtigt ist, sollten Sie dem Architekten schriftlich widersprechen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und legen Sie gegebenenfalls Beweise vor (z.B. E-Mails, Gesprächsnotizen). Setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Stellungnahme.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt für Baurecht oder einem Architektenverband beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten in dieser Situation besser einschätzen zu können.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Berechnungsgrundlage für Architektenhonorare. Seit 2021 ist die HOAI nicht mehr bindend, sondern eine Orientierungshilfe.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen eines Architekten und die Vergütung dafür regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung, Projektphasen - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Es kann pauschal oder nach Stunden abgerechnet werden.
Verwandte Begriffe: Vergütung, Architektenhonorar, Stundensatz - Stillschweigende Vereinbarung
- Eine stillschweigende Vereinbarung entsteht, wenn kein ausdrücklicher Vertrag geschlossen wurde, aber aus dem Verhalten der Parteien geschlossen werden kann, dass ein Vertrag gewollt ist.
Verwandte Begriffe: Konkludentes Handeln, Vertragsschluss, Willenserklärung - Bauleiter
- Der Bauleiter ist für die Überwachung der Bauausführung verantwortlich. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke und sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften.
Verwandte Begriffe: Architekt, Bauüberwachung, Projektsteuerung - Nutzflächenaufstellung
- Eine Nutzflächenaufstellung ist eine detaillierte Berechnung der Nutzflächen eines Gebäudes. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Mieten und Betriebskosten.
Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Grundfläche, Flächenberechnung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient nur noch als Orientierungshilfe. - Frage: Kann ein Architekt auch ohne schriftlichen Vertrag ein Honorar verlangen?
Ja, auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Honoraranspruch bestehen, wenn der Architekt Leistungen erbracht hat, die üblicherweise vergütet werden und der Auftraggeber diese Leistungen in Auftrag gegeben oder zumindest geduldet hat. - Frage: Was mache ich, wenn ich die Rechnung des Architekten nicht verstehe?
Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und der abgerechneten Stunden an. Lassen Sie sich die einzelnen Rechnungspositionen erklären. - Frage: Wie lange habe ich Zeit, einer Honorarforderung zu widersprechen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (Architekt) von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. - Frage: Was ist eine stillschweigende Vereinbarung?
Eine stillschweigende Vereinbarung liegt vor, wenn kein ausdrücklicher Vertrag geschlossen wurde, aber aus den Umständen (z.B. Verhalten der Parteien) geschlossen werden kann, dass ein Vertrag gewollt war. - Frage: Welche Leistungen sind typische Architektenleistungen?
Typische Architektenleistungen sind z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung, Objektüberwachung. - Frage: Was ist ein Leistungsnachweis?
Ein Leistungsnachweis ist eine detaillierte Aufstellung der vom Architekten erbrachten Leistungen. Er enthält Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten, dem Zeitaufwand und den erbrachten Ergebnissen. - Frage: Was kann ich tun, wenn der Architekt auf meinen Widerspruch nicht reagiert?
Wenn der Architekt auf Ihren Widerspruch nicht reagiert, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder einen Anwalt einschalten.
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Honoraranspruch Architekt: Prüfung durch Fachanwalt Baurecht
Nach Ihrer Beschreibung ...
sieht das Verhalten der Beteiligten schon etwas seltsam aus.
Fraglich ist zumindest:
1. ob der Architekt einen Honoraranspruch gegen Sie hat
2. ob Sie sich wirklich einen Prozess antun wollen (dieser wird Sie deutlich mehr Geld und noch mehr Nerven kosten, ganz abgesehen von dem Prozesskostenrisiko)
Wenn Sie dies prüfen lassen wollen sollten Sie einen Fachanwalt für privates Baurecht konsultieren.
MfG
R. Kaiser -
Honorar Architekt: Rechnung widersprechen & Zeugen nutzen!
Ich würde es drauf ankommen lassen
SChicken Sie die Rechnung zurück mit der Begründung, dass Sie diese Leistungen weder beauftragt noch erhalten haben. Reden Sie mit Ihrem Freund, ob er das Gespräch, dass Sie keinen Auftrag erteilen wollen als Zeuge belegen kann. Dann dürfte es der Architekt schwer haben seine Forderungen durchzusetzen. Schließlich müsste auch er Gerichtskosten investieren und schreckt davor zurück. Ich finde, dass es sich hier echt um einen Versuch handelt, unberechtigt von Ihnen Geld zu kassieren. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Honorar Architekt ohne Auftrag: Rechte & Vorgehen
💡 Kernaussagen: Bei unberechtigter Honorarforderung eines Architekten ist es wichtig, den Anspruch prüfen zu lassen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann helfen, die Erfolgsaussichten eines Prozesses einzuschätzen. Dokumentation und Zeugen sind entscheidend, um die Forderung abzuwehren. Die Beauftragung muss klar nachweisbar sein, um Honoraransprüche zu begründen. Es ist ratsam, die Rechnung schriftlich zu widersprechen und sich rechtlich beraten zu lassen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Honoraranspruch Architekt: Prüfung durch Fachanwalt Baurecht sollte man die Erfolgsaussichten und Kosten eines Rechtsstreits genau abwägen, bevor man sich darauf einlässt. Ein Fachanwalt für privates Baurecht kann hier eine erste Einschätzung geben.
✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, alle Kommunikationen mit dem Architekten schriftlich festzuhalten, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Auch die Nutzflächenaufstellung und die ursprünglichen Pläne des Architekten können relevant sein.
💰 Zusatzinfo: Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren können die Honorarforderung schnell übersteigen. Daher ist es wichtig, die Kostenrisiken im Blick zu behalten.
👉 Handlungsempfehlung: Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich und begründen Sie dies damit, dass keine Beauftragung vorliegt. Sichern Sie Zeugenaussagen, wie im Beitrag Honorar Architekt: Rechnung widersprechen & Zeugen nutzen! beschrieben, und konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), falls diese vereinbart wurde …
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- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelte bis 2020 die …
- … Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs …
- … sie nicht mehr bindend, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe. Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar …
- … bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten oder Ingenieurs.Verwandte Begriffe: Bauprojekt, Projektphasen, Bauplanung …
- … HonorarabrechnungDie Honorarabrechnung …
- … ist die detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der daraus resultierenden Honorarforderung des Architekten oder Ingenieurs.Verwandte Begriffe: Rechnung, Honorar, Abrechnung …
- … verantwortlich ist. Im Baubereich kann ein Bauherr beispielsweise Regressansprüche gegen einen Architekten oder Ingenieur geltend machen, wenn dieser einen Planungs- oder Baufehler …
- … wird die Abrechnungsprüfung häufig von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt.Verwandte Begriffe: Rechnungsprüfung, Honorarprüfung, Baukostenkontrolle …
- … der Rechnung haben, die abgerechneten Leistungen nicht nachvollziehen können oder die Honorarsätze ungewöhnlich hoch erscheinen. Auch bei größeren Bauprojekten ist eine regelmäßige …
- … werden?Wenn bei der Rechnungsprüfung Fehler festgestellt werden, sollten Sie den Architekten oder Ingenieur schriftlich darauf hinweisen und um Korrektur der Rechnung …
- … Frage: Kann ich die Kosten für die Rechnungsprüfung dem Architekten oder Ingenieur in Rechnung stellen, wenn Fehler gefunden werden?Ob …
- … Sie die Kosten für die Rechnungsprüfung dem Architekten oder Ingenieur in Rechnung stellen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn die Fehlerhaftigkeit der Rechnung auf ein Verschulden des Architekten oder Ingenieurs zurückzuführen ist, besteht möglicherweise ein Schadensersatzanspruch. …
- … für die Rechnungsprüfung?Für die Rechnungsprüfung benötigen Sie die Rechnung des Architekten oder Ingenieurs, den zugrunde liegenden Vertrag, alle relevanten Nachträge und …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die HOAIAbk. ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient lediglich als Orientierungshilfe, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. …
- … Frage: Was mache ich, wenn der Architekt oder Ingenieur sich weigert, die Rechnung zu korrigieren?Wenn der …
- … Architekt oder Ingenieur sich weigert, die Rechnung zu korrigieren, sollten Sie sich …
- … Architektenhonorar berechnenInformationen zur Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI …
- … 1776583512,/forum/architektur/11346.php,/forum/architektur/11247.php,/forum/architektur/11217.php,/forum …
- … /architektur/11205.php,/forum/architektur/11194.php,/forum/architektur/11156.php,/forum …
- … /architektur/11077.php,/forum/architektur/11070.php,/forum/architektur/11069.php,/forum …
- … /architektur/11054.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenrechnung nach 12 Monaten: Was ist üblich? Kosten, Rechte & Vorgehen?
- … Architektenrechnung nach 1 Jahr: Rechte & Pflichten …
- … Architektenrechnung nach 12 Monaten erhalten? Prüfen Sie Ihre Rechte! Was …
- … Architektenrechnung, Architektenhonorar, HOAIAbk., Leistungsphase, Baukosten, Verjährung, Architektenvertrag, Honorar …
- … Architektur, …
- … Baurecht, Honorarordnung …
- … Architektenrechnung nach 12 Monaten: Was ist üblich? Kosten, Rechte & Vorgehen? …
- … Zum Thema: Ich habe einen (damals befreundeten) Architekten über ein von Mir geplantes Projekt erzählt. Dieser hat …
- … Nun hat dieser Architekt meinen Dachboden ausgebaut. (nNicht wie es sich gehört, und es läft …
- … 5. Mit dem Architekten sprechen oder Anwalt? …
- … Die Frage dreht sich um eine Architektenrechnung, die 12 Monate nach Leistungserbringung gestellt wurde. Hier sind einige …
- … 1. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.): Das Architektenhonorar richtet sich in Deutschland nach der HOAI. Diese …
- … regelt die Berechnungsgrundlagen, Leistungsphasen und Honorarzonen. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Rechnung den Vorgaben der HOAIAbk. entspricht. …
- … 2. Architektenvertrag: Ein schriftlicher Architektenvertrag ist empfehlenswert. Dieser sollte den …
- … Leistungsumfang, das Honorar und die Zahlungsbedingungen klar definieren. Fehlt ein Vertrag, gelten die üblichen Regelungen der HOAIAbk.. …
- … 3. Leistungsphasen: Die HOAI unterteilt die Architektenleistung in verschiedene Leistungsphasen (z.B. Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung). Die …
- … 4. Verjährung: Honoraransprüche von Architekten verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist …
- … Baukosten: Die Baukosten sind ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars. Weichen die tatsächlichen Baukosten erheblich von der ursprünglichen …
- … Kostenschätzung ab, kann dies Auswirkungen auf das Honorar haben. …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche …
- … Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren und soll eine angemessene Vergütung für die …
- … erbrachten Leistungen gewährleisten.Verwandte Begriffe: Leistungsphase, Honorarzone, Baukosten. …
- … Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst …
- … bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Entwurfsplanung, Ausführungsplanung. …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn …
- … und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden und den Leistungsumfang, das Honorar und die Zahlungsbedingungen klar definieren.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphase, Honorar. …
- … einer bestimmten Frist nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Architektenhonorare beträgt in der Regel drei Jahre.Verwandte Begriffe: Anspruch, …
- … Honorarzone …
- … Die HOAIAbk. teilt Bauvorhaben in Honorarzonen ein, die den Schwierigkeitsgrad der Architektenleistung berücksichtigen. Je …
- … höher die Honorarzone, desto höher ist das Honorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphase, Baukosten. …
- … Frage: Was tun, wenn die Architektenrechnung zu hoch erscheint? …
- … den im Architektenvertrag vereinbarten Leistungen und Honorarsätzen. Prüfen Sie, ob alle abgerechneten Leistungsphasen tatsächlich erbracht wurden. Bei Unklarheiten fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten an. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Sachverständigen oder Anwalt hinzu. …
- … Frage: Kann ich die Architektenrechnung kürzen, wenn ich mit der Leistung unzufrieden bin? …
- … Eine Kürzung der Rechnung ist grundsätzlich möglich, wenn die Architektenleistung mangelhaft war. Sie müssen dem Architekten jedoch zunächst die Möglichkeit geben, die Mängel zu beseitigen. …
- … Frage: Was passiert, wenn kein schriftlicher Architektenvertrag vorliegt? …
- … Antwort: Auch ohne schriftlichen Vertrag hat der Architekt Anspruch …
- … auf ein Honorar. Die Höhe des Honorars richtet sich dann nach den üblichen Sätzen der HOAIAbk.. Es ist jedoch schwieriger, den Leistungsumfang und die Honorarvereinbarungen nachzuweisen. …
- … Architektenrechnung? …
- … Antwort: Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure) ist eine verbindliche Preisregelung für Architektenleistungen. Sie legt fest, wie das Honorar für die verschiedenen Leistungsphasen und Schwierigkeitsgrade zu berechnen ist. Die …
- … HOAI dient als Grundlage für die Rechnungsstellung und hilft, unangemessene Honorarforderungen zu vermeiden. …
- … Frage: Was bedeutet es, wenn ein Architektenhonorar "vereinbart" wurde? …
- … Antwort: Wenn ein Architektenhonorar "vereinbart …
- … wurde, bedeutet dies, dass Architekt und Bauherr eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen haben, die von den Sätzen der HOAIAbk. abweichen kann. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, müssen aber transparent und nachvollziehbar sein. Es ist ratsam, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. …
- … Frage: Kann der Architekt eine Rechnung stellen, obwohl das Bauprojekt nicht realisiert wurde? …
- … Ja, der Architekt kann auch dann eine Rechnung stellen, wenn das Bauprojekt nicht realisiert wurde. Der Architekt hat Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen, unabhängig davon, …
- … ob das Projekt tatsächlich umgesetzt wird. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den erbrachten Leistungsphasen. …
- … Architektenvertrag kündigenGründe und Vorgehensweise bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … Mängel bei ArchitektenleistungenWas tun bei Fehlplanung oder mangelhafter Bauleitung durch den Architekten? …
- … ArchitektenhaftungWann haftet der Architekt für Schäden am Bauwerk …
- … BauzeitverzögerungUrsachen und Folgen von Bauzeitverzögerungen und die Rolle des Architekten. …
- … Streit mit dem ArchitektenWie lassen sich Konflikte mit dem Architekten vermeiden oder …
- … Architektenhonorar: Wurde die Anzahlung geleistet? …
- … Architektenrechnung prüfen: Kosten, Rechte und Vorgehen …
- … 1776624937,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11226.php,/forum/architektur/11206.php,/forum/architektur/11183.php,/forum/architektur/11143.php,/forum/architektur/11089.php, …
- … forum/architektur/11070.php,/forum/architektur/11054.php,/forum/architektur/11034.php,/forum/architektur/10992.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Nachtrag Bauantrag Kosten: Welche Mehrkosten sind gerechtfertigt & wie lange dauert die Genehmigung?
- … Nachtrag Bauantrag, Kosten Nachtrag Bauantrag, Dauer Bauantrag, Architekt Kosten, Mehrkosten Bauantrag, Genehmigung Bauantrag …
- … Architektur, Bauantrag, Baurecht, Kostenplanung …
- … Die von uns mit Phase 1-4 beauftragte Architektin hat uns wie folgt beraten: …
- … Wir haben unsere Architektin darauf hingewiesen (allerdings freundlich, ohne größere Vorwürfe zu machen). Dann …
- … der Nachtragsunterlagen erhalten wir jetzt eine Rechnung über 570 von der Architektin. (3 Arbeitsstunden Architektin plus 6 Stunden Mitarbeiterin für die …
- … Honorarberechnung: Das Architektenhonorar für den Nachtrag wird in der Regel auf …
- … Basis der zusätzlichen Planungsleistungen und der Baukostenänderung berechnet. Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bietet hierfür eine Grundlage. …
- … Die Architektin muss die erbrachten Leistungen detailliert nachweisen (z.B. durch Stundennachweise der Mitarbeiterin). …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche …
- … Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektenhonorare bei Bauvorhaben.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, …
- … Ingenieurhonorar, Leistungsphasen …
- … Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Bauanträge und andere baurechtliche Unterlagen bei der Baubehörde einzureichen. In den meisten Bundesländern ist die Bauvorlageberechtigung an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden, wie z.B. Architekt oder Ingenieur.Verwandte Begriffe: Architekt, Ingenieur, Bauantrag …
- … Antwort: Die Kosten für einen Nachtrag setzen sich aus den Architektenhonoraren für die geänderten Planungsleistungen, den Gebühren der Baubehörde …
- … des Nachtrags und gegebenenfalls den Kosten für zusätzliche Gutachten zusammen. Die Architektenhonorare richten sich nach der HOAIAbk.. …
- … für die Einreichung eines Nachtrags zum Bauantrag die Mitwirkung eines bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieurs erforderlich. Dieser ist für die Erstellung der Pläne …
- … Architektenhonorar berechnen …
- … Informationen zur Berechnung des Architektenhonorars nach …
- … Nachtrag Bauantrag: Architekt Kosten für Tektur – Klärung erforderlich …
- … vorstellen, dass aus Kostenersparnis ein 1 x 9 Meter-Balkon von einer Architektin vorgeschlagen wurde, ohne, dass diese vielleicht den Wink des AG …
- … Vielleicht stellen Sie Ihre Architektin höflich zur Rede und lassen sich ggf. erläutern, weshalb Sie …
- … Balkon vs. Dachterrasse: Architekt Honorar für Nachtrag gerechtfertigt? …
- … Alle Kostenschätzungen der Architektin gingen jedoch immer vom umbauten Raum aus. Ich habe ihr …
- … dass ein Rechtsstreit sich nicht lohnt, wir werden natürlich mit unserer Architektin sachlich darüber reden. …
- … Tektur – Honorarprüfung empfohlen …
- … klingt danach, dass 9 Stunden mit Berechnungen, Bauantragsunterlagen anpassen, etc. gerechtfertigt sein können. (ohne Kenntnis der tatsächlichen Tätigkeiten). Sie haben mit der Rechnung doch bestimmt auch einen Stundennachweis erhalten und vor allem haben Sie die Tektur = Nachtrag doch bestimmt zuvor schriftlich vereinbart. Ansonsten könnten es sein, dass die Architektin gar keinen Anspruch auf Honorar für die Tektur hat. …
- … Tektur ohne Auftrag: Honoraranspruch der Architektin? …
- … es sein, dass die Architektin gar keinen Anspruch auf Honorar für die Tektur hat. …
- … - Leistung (Tektur) angenommen/unterschrieben aber nicht beauftragt? …
- … Architekt Grundleistung: Nachtrag Bauantrag – Zusätzliche Vergütung? …
- … Die Architektin hat hier keine zusätzlichen besonderen Leistungen erbracht, sondern eher …
- … Nachtrag Bauantrag: Statik & Baukosten – Architekt Erfahrung entscheidend …
- … auch zu viel hinein, aber es ist tatsächlich denkbar, dass die Architektin wenig Erfahrung im Umgang mit Statik und Baukosten hat. …
- … die Änderung würde ich als Nachbesserung sehen, für die kein zusätzliches Honorar berechnet werden sollte. …
- … aber nachträglich nur Aufgrund der Kosten geändert wird, dann ist die Honorarforderung gerechtfertigt. …
- … der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ein Statiker hinzugezogen werden sollen (der auch Honorar kostet) oder der Bauherr auf die Notwendigkeit hingewiesen werden sollen. In …
- … Zumindest würde ich das der Architektin zur Stellungnahme mitteilen. In Anbetracht der geringen Mehrkosten und unter …
- … Würdigung des bisher gezahlten Honorars (viel oder wenig?) sollten Sie bezahlen oder sich gütlich einigen, da es sonst nur teurer wird. …
- … HOAIAbk. § 15 LPAbk. 2: Falschinformationen zu Architekt Leistungen …
- … scheint, wie die vielen Gerichtsverfahren zeigen. Ebenso sollte man als verantworlicher Architekt: …
- … Architektenfehler & Kostenminderung: Nachtrag Bauantrag – Honorar? …
- … die Änderung würde ich als Nachbesserung sehen, für die kein zusätzliches Honorar berechnet werden sollte. …
- … bei den genannten Maßnahmen nur um Kosteneinsparungen. Nun mussten wir diese Architektenfehler per Nachtrag korrigieren lassen und natürlich auch zusätzlich noch die …
- … geänderte Statik tragen. (Man könnte ja sogar in Betracht ziehen, unserer Architektin diese Kosten in Rechnung zu stellten, was wir aber eigentlich …
- … Die Beauftragung des Nachtrags erfolgte nur telefonisch, wir wurden nicht darauf hingewiesen, …
- … Architektenfehler & Kostenminderung: Nachtrag Bauantrag – Honorar? …
- … die Änderung würde ich als Nachbesserung sehen, für die kein zusätzliches Honorar berechnet werden sollte. …
- … bei den genannten Maßnahmen nur um Kosteneinsparungen. Nun mussten wir diese Architektenfehler per Nachtrag korrigieren lassen und natürlich auch zusätzlich noch die …
- … geänderte Statik tragen. (Man könnte ja sogar in Betracht ziehen, unserer Architektin diese Kosten in Rechnung zu stellten, was wir aber eigentlich …
- … Die Beauftragung des Nachtrags erfolgte nur telefonisch, wir wurden nicht darauf hingewiesen, …
- … 1776627231,/forum/architektur/11270.php,/forum/architektur/11221.php,/forum/architektur/11211.php,/forum …
- … /architektur/11183.php,/forum/architektur/11173.php,/forum/architektur/11172.php,/forum …
- … /architektur/11168.php,/forum/architektur/11158.php,/forum/architektur/11133.php,/forum …
- … /architektur/11130.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verweigert Restarbeiten: Was tun bei Leistungsverweigerung & Gewährleistung?
- … Architekt verweigert Arbeit: Rechte & Optionen …
- … Architekt verweigert Restarbeiten? Informieren Sie sich über Ihre Rechte, Gewährleistung und …
- … Architekt, Leistungsverweigerung, Restarbeiten, Gewährleistung, Baurecht, Vertrag, Kündigung, Mängel, Bauüberwachung, Planungsfehler …
- … Baurecht, Architektenrecht, Gewährleistung, Bauwesen, Vertragsrecht …
- … Architekt verweigert Restarbeiten: Was tun bei …
- … Unser Architekt hat uns nun mündlich eröffnet, dass er keine weiteren Arbeiten für …
- … uns ausführen wird und das, bei bestehendem Architektenvertrag. …
- … Es sind für die Restarbeiten noch einige Dinge ungeklärt, teilweise auch wegen fehlerhafter Planung, und in den Wochen seit Einzug ist fast nichts mehr passiert. Wir hatten schon klar die Restarbieten schriftlich aufgelistet und mit Terminvorgaben für Rückmeldungen/Klärungen/Fertigstellung an den Architekten geschickt. Die Termin sind meist ohne Ergebnis verstrichen, stattdessen …
- … Letzteres sehen wir übrigens ähnlich, allerdings Aufgrund mangelnder Architektenleistung in Qualität und Quantität, was wir schon massiv durch Eigenleistung …
- … Kündigung angedroht), schon allein aus Gewährleistungsgründen. Allzu viele Zahlungen an den Architekten sind auch nicht mehr offen. Wir denken, er soll auch …
- … Es ist sehr ärgerlich, wenn ein Architekt während der Bauphase die weitere Zusammenarbeit verweigert, insbesondere wenn noch Restarbeiten …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag: Welche Leistungen sind vereinbart? Gibt es Regelungen zur Kündigung oder …
- … Setzen Sie eine Frist: Fordern Sie den Architekten schriftlich auf, die Arbeiten innerhalb einer angemessenen Frist fertigzustellen. …
- … Mängelanzeige und senden Sie diese nachweislich (z.B. per Einschreiben) an den Architekten. …
- … ArchitektenvertragEin Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung …
- … regelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … GewährleistungDie gesetzliche Verpflichtung des Architekten, für Mängel an seinem Werk einzustehen.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Nacherfüllung, …
- … MängelanzeigeEine schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Architekten, in der Mängel am Bauwerk gerügt werden.Verwandte Begriffe: Rügepflicht, Mängelrüge, Beanstandung …
- … NacherfüllungDas Recht des Bauherrn, vom Architekten die Beseitigung von Mängeln zu verlangen.Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Nachbesserung, …
- … BauüberwachungDie Überwachung der Bauausführung durch den Architekten, um sicherzustellen, dass die Planung korrekt umgesetzt wird.Verwandte Begriffe: Objektüberwachung, Bauleitung, Qualitätskontrolle …
- … LeistungsverweigerungDie Weigerung des Architekten, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.Verwandte Begriffe: Vertragsbruch, Pflichtverletzung, …
- … Frage: Was kann ich tun, wenn mein Architekt die Arbeit verweigert? …
- … Frage: Kann ich den Architektenvertrag kündigen? …
- … Grund vorliegt, z.B. wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt. …
- … Antwort: Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Architekten, in der Sie die vorhandenen Mängel detailliert beschreiben und …
- … Antwort: Die Gewährleistungsfristen für Architektenleistungen betragen in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. …
- … Antwort: Nacherfüllung bedeutet, dass der Architekt verpflichtet ist, die vorhandenen Mängel auf seine Kosten zu beseitigen. …
- … ArchitektenhaftungDie Haftung des Architekten für Schäden, die durch seine …
- … Honorarforderung des ArchitektenDie Berechnung und Durchsetzung des Architektenhonorars. …
- … Streitigkeiten am BauMethoden zur Beilegung von Konflikten zwischen Bauherr und Architekt. …
- … Architektenvertrag: Sachverständigenrat bei Leistungsstörungen …
- … Architektenvertrag und Mitwirkung des Bauherrn …
- … (Durchführung von Restarbeiten, Leistungsmängel) durch einen erfahrenen Sachverständigen für Bau- und Architektenleistungen prüfen (meist sehr hilfreich ist auch ein Mediator). Dieser sollte …
- … Anwalt einschalten: Zuständigkeit bei Architekten-Restarbeiten …
- … Wenn die Sachlage wirklich so ist, dass Informationen von Architektenseite nach mehrmaliger Aufforderung nicht gebracht werden geht's nur mit …
- … HOAI-Leistungen erbracht? Eventuell Bauverzögerungen zu verantworten=>Anzeige an A., formgerechte Fristsetzungen, Ersatzbeauftragung androhen usw. …
- … Bevor Architekten das wieder viel zu einseitig finden: Ja, die Schilderung der …
- … Wenn Sie mit Mängeln wegen Nachlässigkeit/Unfähigkeit des Architekten rechnen (und das Geld dafür noch reicht), sollte natürlich auch …
- … Bauherren-Fehler: Akzeptanz bei Architekten-Leistungsverweigerung …
- … > > Allzu viele Zahlungen an den Architekten sind auch nicht mehr offen << …
- … Architekten-Frust: Wenn Bauherren Termine ignorieren! …
- … Aber oftmals hat der Architekt auch mal irgendwann die Schnauze voll. …
- … liegen, sollen die Handwerker erstmal das Gewerk mängelfrei fertigmachen, bevor der Architekt wieder Kohle bekommt. …
- … Wenn der Architekt schon mehrmals die Brocken hinschmeissen wollte, wird es ja nen Grund dafür geben. …
- … Architekten-Unfähigkeit: Mängelbehebung nach Leistungsverweigerung …
- … Natürlich wird's nen Grund geben, wenn so ein mimosenhafter Architekt hinschmeißt. In diesem Fall ist er offensichtlich an seiner eigenen Unfähigkeit …
- … an Stelle der Bauherren auch nicht über einen Anwalt gegen den Architekten vorgehen, mit dieser Vorgehensweise wird nur gutes Geld schlechtem Geld …
- … und Mängelbehebung direkt mit den betroffenen Firmen abklären und das Kapitel Architekt ad acta legen. …
- … Bauherren-Übernahme: Risiko bei Architekten-Ausfall? …
- … Minderleistung Architekt: Ursachenforschung statt Schuldzuweisung …
- … Bauherren-Unterstellung: Kritik an pauschaler Architekten-Verurteilung …
- … Macht euch doch bitte mal von eurer Vorstellung frei, dass alle Architekten Gutmenschen sind, es gibt immer solche und solche (die Bauforums …
- … architekten mal ausgeschlossen) …
- … Wahrheit liegt in der Mitte: Architekt vs. Bauherr Konflikt …
- … auf die Idee den Fragesteller als Lügner zu bezeichnen noch den Architekten als unfähig darzustellen. …
- … Architekt überfordert: Leistungsverweigerung durch Planungsfehler? …
- … 2. ' ... dann muss er einen Grund dafür haben ... ': Aus eigener Erfahrung, NEIN. Wenn der Planer mit seiner Aufgabe überfordert ist und der BH stellt Detailfragen oder mahnt fehlende Pläne an (die fehlen, weil kein Plan existiert), verliert gerade ein 'minderfähiger' Architekt sehr schnell die Lust. Beleidigt sein ist leichter als mangelndes …
- … darf weder der BH (den das wirtschaftlich ruinieren kann) noch der Architekt (der das wissen MUSS, darum ist allein die Drohung eigentlich ein …
- … Auch wenn's im Forum auf niemand zutrifft, es gibt unfähige Architekten (und Maurer, Bäcker, Verwaltungsbeamte, Lehrer ...) …
- … Architekten mit Infos zu versehen: Will der Mann nicht mehr, weil …
- … Schuldzuweisungen vermeiden: Fokus auf Fakten im Architektenstreit …
- … Architekten-Stellungnahme fehlt: Schade für die Diskussion! …
- … Eine Stellungnahme des Architekten hätte ich auch sehr gerne gelesen, werden wir aber …
- … Bezahlung Architekt: Alle Rechnungen umgehend beglichen …
- … wenigstens einige). Nur kurz zum Thema Bezahlung : Alle Teilrechnungen vom Architekten wurden umgehend bezahlt. Es sind halt noch nicht alle Leistungen …
- … würde ich sagen, dass der Rest des vereinbarten, noch nicht gezahlten Honorars nicht reicht, die Arbeiten durch einen Dritten abwickeln zu lassen. Nur …
- … Laut Rohbauer wurde exakt nach Aufriss des Architekten gebaut. …
- … Bei der Rohbauabnahme hat der Architekt gesagt, er habe …
- … Der Architekt wollte eine Stufe aufbetonieren, was statisch nicht möglich war. …
- … Nicht mehr und nicht weniger aber das schnell. Sollte man die Architektenkammer informieren und um Rat fragen? …
- … in aller Frühe gerade noch die Estrichleger stoppen kann und den Architekten zur Klärung aus dem Bett telefonieren muss und sich zeigt, …
- … So viel für heute. Was haltet Ihr vom Gang zur Architektenkammer? Würde ich eigentlich gerne vermeiden, weiß mir aber im Moment …
- … Architektenkammer-Nutzen: Friedliche Klärung bei Fehlleistungen? …
- … und eigenen Erfahrung nach nicht sinnvoll. Die Kammer ist eine Standesvereinigung der Architekten, bestmögliches Ergebnis ist eine gemeinsames Gespräch zur friedlichen Klärung …
- … ...). Bei uns (auch in Hessen) führte es nur zu einer Architektin, die offenbar juristische Beratung erhalten hatte, was als Mindestleistung zu …
- … Architekt verweigert Restarbeiten: Rechte & Gewährleistung …
- … 1776628641,/forum/architektur/11132.php,/forum/architektur/10877.php,/forum/architektur/10643.php, …
- … forum/architektur/10512.php,/forum/architektur/10457.php,/forum/architektur/10387.php,/forum/ausbauarbeiten/10724.php,/forum/dach/16950.php,/forum/finanz/11783.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - HOAI-Forderung ohne Vertrag: Architektenhonorar, Abrechnung & Chancen bei Sanierung in NRW?
- … HOAIAbk. Honorar ohne Vertrag? Rechte & Chancen …
- … Architektenhonorar ohne schriftlichen Vertrag? Abrechnung prüfen, Chancen bei Sanierung …
- … in NRW. Jetzt informieren & Honorarforderung richtig einschätzen! …
- … HOAIAbk., Architektenhonorar, Honorar, Abrechnung, Sanierung, mündlicher Vertrag, NRW, Baurecht, Leistungsphasen, …
- … Architektenrecht, Honorarrecht, Baurecht, Sanierung, NRW …
- … HOAIAbk.-Forderung ohne Vertrag: Architektenhonorar, Abrechnung & Chancen bei Sanierung in NRW? …
- … unser Architekt, mit dem wir nur einen mündl. Vertrag hatten ( ach ja, der Vertrag, den muss ich quasi nur noch ausdrucken ... ), und den wir mittendrin von seinen Aufgaben entbunden haben, da er teilweise Null Leistung erbrachte, schickte uns nun eine nicht näher erläuterte Vorabrechnung nach Stundensatz (5800 = 93 Std. a 50 , zzgl. Nebenkosten 5 % und Umsatzsteuer). …
- … Leistungserbringung: Dokumentieren Sie genau, welche Leistungen der Architekt tatsächlich erbracht hat. …
- … Baukosten: Die Baukosten sind ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Honorars nach HOAIAbk.. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten …
- … und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren, insbesondere wenn keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, …
- … Honorarzone, Baukosten. …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt Architektenleistungen in neun Leistungsphasen, von …
- … bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung. …
- … Bauwerks anfallen. Sie sind ein wesentlicher Faktor für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk..Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Kostenberechnung, Honorarzone. …
- … Höhe des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Schwierigkeitsgrad, Baukosten, Leistungsphasen. …
- … StundensatzEin Stundensatz ist der Preis, der für eine Arbeitsstunde berechnet wird. Er wird häufig bei Leistungen verwendet, die nicht von der HOAIAbk. erfasst werden oder wenn keine HOAI-Vereinbarung getroffen wurde.Verwandte Begriffe: Honorar, Abrechnung, Leistungsnachweis. …
- … in Rechnung gestellten Kosten. Sie muss transparent und nachvollziehbar sein.Verwandte Begriffe: Honorar, Leistungsphasen, Nebenkosten. …
- … Frage: Was passiert, wenn kein schriftlicher Architektenvertrag vorliegt? …
- … Auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Architektenvertrag wirksam …
- … Frage: Wie wird das Honorar ohne schriftliche Vereinbarung berechnet? …
- … Grundlage für die Honorarberechnung. Allerdings muss der Architekt nachweisen, welche Leistungen erbracht wurden und welche Baukosten angefallen sind. Die Honorarzone und der Prozentsatz für die erbrachten Leistungsphasen sind entscheidend. …
- … Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung). Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Prozentsatz am Gesamthonorar. Wenn der Architekt nur Teilleistungen erbracht hat, kann er auch nur …
- … Frage: Was kann ich tun, wenn die Honorarforderung zu hoch erscheint? …
- … Lassen Sie die Honorarforderung von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann die …
- … Frage: Welche Bedeutung hat die Bausumme für das Architektenhonorar? …
- … des Architektenhonorars nach HOAIAbk.. Je höher die Bausumme, desto höher ist in der Regel auch das Honorar. Die Bausumme muss jedoch realistisch und nachvollziehbar sein. …
- … Kann der Architekt Nebenkosten in Rechnung stellen? …
- … Ja, der Architekt kann Nebenkosten wie Fahrtkosten, Druckkosten und Telefonkosten in Rechnung stellen. Diese müssen jedoch im Vertrag vereinbart oder üblich sein und nachgewiesen werden. …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Umsatzsteuer bei der Architektenrechnung? …
- … Architektenleistungen sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer …
- … wird auf das Honorar und die Nebenkosten aufgeschlagen. Der Architekt muss die Umsatzsteuer in seiner Rechnung ausweisen. …
- … Architektenvertrag kündigenVorgehensweise und rechtliche Aspekte bei der Kündigung eines Architekt …
- … des Architekten. …
- … Mängelhaftung des ArchitektenRechte und Pflichten bei Mängeln an der Architektenleistung. …
- … HOAIAbk.-BerechnungsgrundlagenDetaillierte Informationen zur Berechnung des Architektenhonorars …
- … HOAIAbk. Honorar: Fehlerhafte Abrechnung – Nicht fällig? …
- … , könnte das einer ordentlichen Kündigung gleichkommen und dann hätte der Architekt Anspruch auf das VOLLE Honorar einschl. LPAbk. 8 abzgl. dessen, was …
- … Architektenhonorar: Voller Anspruch trotz Nichtleistung? …
- … Volles Honorar auch bei Nullleistung …
- … Das klingt leider schon plausibel mit seinem Anspruch auf volles Honorar, was Sie schreiben. Sozusagen war er ursprünglich voll beauftragt …
- … Es ist zum Haareraufen, dass ein guter Architekt, der sein ganzes Können und viel Zeit in ein Projekt investiert, …
- … genau das Gleiche nach einer anerkannten Honorarordnung kassiert wie einer, der hauptsächlich zu Hause Däumchen dreht und dessen größte Hilfe darin besteht, mit seiner Arbeit ganz aufzuhören, damit wenigstens wir selber sie erledigen können. Dieses ständige Warten und Hoffen hatte uns drei Monate ohne ein einziges auch nur kleines Zwischenergebnis seinerseits gekostet. Wir halten ihn mittlerweile für einen Hochstapler, nur ist er nun mal offiziell Architekt und kann Ansprüche stellen. Unser eigener größter Fehler bestand darin, …
- … ihn anfangs zu beauftragen, aber als Laie steckt man eben am Anfang noch nicht so drin, das zu beurteilen. …
- … Architektenvertrag: Kündigung – Mängelanzeige erforderlich! …
- … So auch im Falle Ihres Architekten. …
- … HOAIAbk. Honorarforderung ohne Vertrag: Rechte und Pflichten …
- … 1776586776,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11281.php,/forum/architektur/11264.php, …
- … forum/architektur/11226.php,/forum/architektur/11217.php,/forum/architektur/11206.php,/forum/architektur/11197.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenkosten bei Abbruch Bauvorhaben: Welche Honorare fallen an? Kostenüberblick
- … Architektenkosten Abbruch: Was kostet& …
- … Architektenkosten bei Abbruch eines Bauvorhabens: Welche Honorare sind fällig? Jetzt informieren und Kostenfallen vermeiden! …
- … Architektenkosten, …
- … Abbruch Bauvorhaben, Architektenhonorar, Honorarordnung, HOAIAbk., Baukosten, Planungskosten, Baurecht …
- … Architektur, Baurecht, Honorarordnung …
- … Architektenkosten bei Abbruch Bauvorhaben: Welche …
- … Honorare fallen an? Kostenüberblick …
- … Eltern einen Hausteil anzubauen. Nach langen Überlegungen entschieden wir uns einen Architekten zu konsultieren. Beim ersten Termin haben wir gemeinsam umrissen wie …
- … so ein Projekt aussehen könnte. Nach kurzer Zeit hatte der Architekt eine Bauskizze mit allen Ansichten erstellt die uns auch gefiel. Jetzt ging es darum das die Nachbarn dem ganzen zustimmen mussten da eine Bebauungsgrenze überschritten werden würde. Der Architekt brachte uns eine Bauskizze auf der die angrenzenden Nachbarn unterschreiben …
- … sollten wenn sie damit einverstanden wären. Wir vereinbarten mit dem Architekten das wir alles weitere besprechen wenn wir alle Unterschriften zusammen haben. Ich muss noch dazusagen, das wir bei jedem Termin mit unserem Architekten gefragt hatten was da wohl ca. finanziell auf uns …
- … Entscheidung getroffen hatten. Wir bekamen dann letzte Woche einen Anruf vom Architekten der uns total umgehauen hat. Er sagte uns er hätte …
- … Wir haben mit dem Architekten keinen schriftl. Vertrag über irgendetwas abgeschlossen und das, was er …
- … Wenn Sie ein Bauvorhaben abbrechen, nachdem Sie bereits einen Architekten beauftragt haben, können Kosten für die erbrachten Leistungen …
- … entstehen. Die Höhe der Architektenkosten hängt vom Umfang der bereits erbrachten Leistungen und der vertraglichen Vereinbarung ab. …
- … Grundlagen der Honorarberechnung: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … regelt die Berechnungsgrundlagen. Architektenleistungen sind in Leistungsphasen unterteilt (z.B. Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung). Je weiter das Projekt fortgeschritten ist, desto höher sind die angefallenen Kosten. …
- … Mögliche Kostenforderungen: Der Architekt kann Honorar für die bis zum Abbruch erbrachten Leistungsphasen fordern. …
- … Vertragliche Vereinbarungen: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag. Oftmals sind Regelungen zum Abbruch des Vorhabens und den damit …
- … bei Abbruch eine pauschale Entschädigung oder ein prozentualer Anteil des Gesamthonorars fällig wird. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten …
- … und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die …
- … Berechnung der Architektenkosten. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der …
- … bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung …
- … EntwurfsplanungDie Entwurfsplanung ist eine der zentralen Leistungsphasen des Architekten. Sie umfasst die Erstellung von Bauskizzen, Ansichten und Grundrissen sowie …
- … die Ausarbeitung des architektonischen Konzepts.Verwandte Begriffe: Vorplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung …
- … ArchitektenvertragEin Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und …
- … dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte alle wesentlichen Aspekte des Bauvorhabens umfassen.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarvertrag …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung, die der Architekt …
- … Begriffe: Architektenkosten, Vergütung, Honorarordnung …
- … Frage: Welche Leistungsphasen des Architekten sind relevant für die Kosten bei Abbruch?Antwort: Die relevanten …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk. und welche Bedeutung hat sie für Architektenkosten?Antwort: Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektenkosten und definiert die einzelnen Leistungsphasen. …
- … das Honorar für die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen verlangen. Die genaue Höhe hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und dem Fortschritt des Projekts ab. …
- … Frage: Was passiert, wenn im Architektenvertrag keine Regelung zum Abbruch des Bauvorhabens enthalten ist?Antwort: …
- … Auch ohne explizite Regelung im Vertrag hat der Architekt Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen. Die Höhe richtet sich nach der HOAIAbk. und dem tatsächlichen Aufwand. …
- … Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, die Architektenkosten bei Abbruch zu reduzieren?Antwort: Verhandeln Sie mit dem …
- … Architekten über die Höhe des Honorars. Lassen Sie sich eine …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Baugenehmigung bei den Architektenkosten im Falle eines Abbruchs?Antwort: Wenn die Baugenehmigung bereits beantragt …
- … oder erteilt wurde, sind in der Regel höhere Architektenkosten angefallen, da die entsprechenden Leistungsphasen (z.B. Genehmigungsplanung) bereits erbracht wurden. …
- … Frage: Kann ich die Architektenkosten steuerlich absetzen, auch wenn das Bauvorhaben abgebrochen wurde?Antwort: …
- … Architektenvertrag kündigenInformationen zu den Rechten und Pflichten bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … Honorarvereinbarung ArchitektWie Sie eine faire Honorarvereinbarung …
- … mit Ihrem Architekten treffen. …
- … Bauplanung ändernWelche Auswirkungen Änderungen in der Bauplanung auf die Architektenkosten haben. …
- … Architektenkosten: Baurechtliche Beratung durch Anwalt sinnvoll …
- … zu dem ganzen Sachverhalt (z.B. wieviel Schriftliches gibt es, wie sieht der Vertrag aus, es gibt auch mündliche, ...). 'Total hilflos' kann aber eigentlich nur eine Reaktion haben: Anwalt (Baurecht) aufsuchen (Stunde Beratung kostet vergleichsweise 'schlappe' ca. 200,-). Der Anwalt wird die erforderlichen Fragen stellen und die rechtliche Situation besser klären können als hier mit etlichen Hin- und Rückfragen. Das muss ja nicht heißen, gleich den Architekten zu verklagen, aber es gibt Sicherheit, wie die Lage …
- … Architektenhonorar: Rechnung prüfen, Honorarordnung beachten! …
- … und klagen muss ggf der Architekt. …
- … Architektenkosten: Mündliche Absprachen – Was ist zu beachten? …
- … hat sie uns geraten, dass wir ein ruhiges Gespräch mit dem Architekten suchen, jedoch auf keinen Fall eine Rechnung in dieser Höhe …
- … Architektenkosten: Tel. Aussage – Honorarhöhe von 2000 angemessen? …
- … vor. Wir haben diese Information lediglich über eine tel. Aussage vom Architekten bekommen. Meinst du das 2000 eher OK sind? Wir haben …
- … keine Ahnung wie sich die Berechnung der Architektenkosten zusammensetzt. …
- … Architektenrechnung: Anwalt rät zur Prüfung der Honorarhöhe …
- … hat sie uns geraten, dass wir ein ruhiges Gespräch mit dem Architekten suchen, jedoch auf keinen Fall eine Rechnung in dieser Höhe …
- … Honorarhöhe: …
- … Wenn ich jetzt mal aus den 278000 die MwSt und die Nebenkosten rausrechne (für die es kein Honorar gibt) komme ich bei Honorarzone IVAbk. Mindestsatz und 20 …
- … Das ist das allerallerhöchste der gefühle dessen, was dem Architekten zustehen könnte. …
- … Architektenhonorar: Unangemessene Forderung schädigt Berufsstand! …
- … Bestellen Sie dem Kollegen einen schönen Gruß. Wer mit solchen Phantasie-Horrorzahlen Bauherren erschreckt, schädigt massiv den Ruf seines Berufsstandes. Das ist nicht unr unseriös, es könnte auch vor der Architektenkammer enden. …
- … Architektenkosten: Baurecht-Experte …
- … Architektenkosten: Nebenkosten bei Honorar beachten! …
- … insb. bei Architekten. Sie haben eine Leistung beauftragt (mündlich und dabei einen Vertrag geschlossen), also ist die Leistung zu bezahlen. …
- … Ob die HÖHE gerechtfertigt ist, dass ist eine andere Sache. Aber eine Nullrunde wird das nicht (für Sie). Denn egal ob der Architekt viel oder wenig gemacht, er hat was gemacht und das …
- … Ob all das was er gemacht hat, auch von Ihnen beauftragt wurde (mündlich) ist auch eine andere Sache, die zu Prüfen wäre …
- … leider sind Sie nicht der erste dem so was passiert (Stichwort: Architektenfalle). …
- … Achja, die Leistung die der Architekt erbracht hat, (Pläne etc.) sollte dann nach Zahlung Ihnen gehören. Vielleicht …
- … Architektenvertrag: Bauherren missachten oft mündliche Verträge …
- … ich würde es so formulieren: leider halten sich viele Bauherren nicht an ihre mündlich geschlossenen Verträge. nur zu oft laufen Architekten deshalb in die von kho begrifflich geprägte falle (so …
- … Architektenkosten bei Abbruch: Honorar, Baurecht & Kostenüberblick …
- … forum/architektur/10847.php,/forum/architektur/10838.php,/forum/architektur/11385.php,/forum/architektur/11376.php,/forum/architektur/11323.php,/forum/architektur/11314.php, …
- … forum/architektur/11291.php,/forum/architektur/11281.php,/forum/architektur/11266.php,/forum/architektur/11264.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - HOAI für Garten- und Landschaftsbau: Abrechnung, Anwendbarkeit & Honorar für Bauausführung?
- … HOAI, Gartenbau, Landschaftsbau, Abrechnung, Honorar, Bauausführung, Ingenieurleistungen, Vermessung, Absteckplanung …
- … Gartenbau, Landschaftsbau, HOAI, Honorar, Baurecht …
- … für Garten- und Landschaftsbau: Abrechnung, Anwendbarkeit & Honorar für Bauausführung? …
- … mein Garten- und Landschaftsbauer (Gartenbauer, Landschaftsbauer) (kein Ingenieur oder Architekt) hat sich offensichtlich …
- … Arbeiten erbracht hat (Absteckplanung, Höhen Vermessen etc.) nach HOAIAbk. ein kräftiges Honorar haben. …
- … sich darum, ob ein Garten- und Landschaftsbauer, der kein Ingenieur oder Architekt ist, nachträglich Leistungen nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekt …
- … wenn diese Leistungen nicht im Festpreis enthalten waren und gesondert beauftragt wurden. …
- … Die Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure (HOAIAbk.) ist ein deutsches Preisrecht, das die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient dazu, eine angemessene Vergütung für …
- … diese Leistungen sicherzustellen und den Wettbewerb zu fördern.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen …
- … dem ein fester Preis für eine bestimmte Leistung vereinbart wird. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass seine Kosten höher sind als der …
- … Die HOAIAbk. teilt die Leistungen von Architekten und Ingenieuren in verschiedene Leistungsphasen ein, von der Grundlagenermittlung bis …
- … Landschaftsarchitektur …
- … Landschaftsarchitektur ist die Planung, Gestaltung und der Schutz …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen, die im Zusammenhang mit Bauvorhaben erbracht werden. Die HOAIAbk. ist ein Preisrecht und soll eine angemessene Vergütung für diese Leistungen sicherstellen. …
- … Frage: Welche Qualifikation muss ein Garten- und Landschaftsbauer haben, um HOAI-Leistungen abrechnen zu dürfen?Um HOAI-Leistungen abrechnen zu dürfen, muss der Garten- und Landschaftsbauer in der Regel über eine entsprechende Qualifikation verfügen, beispielsweise ein abgeschlossenes Studium im Bereich Landschaftsarchitektur oder eine vergleichbare Qualifikation. …
- … Frage: Was passiert, wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde?Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, gelten die …
- … HOAIAbk.-BerechnungsgrundlagenInformationen zu den Grundlagen der Honorarberechnung nach HOAI. …
- … Nachträgliche HonorarforderungenWas tun, wenn nachträglich Honorar …
- … HOAI auf solche Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten oder Ingenieurleistungen zu erbringen haben, nicht anzuwenden (heißt m.E. aber …
- … Festpreis vs. HOAI: Nachträgliche Honorarerhöhung unzulässig …
- … gilt, nicht aber für gewerblich tätige Anbieter oder eben gewerblich tätige Architekten und Ingenieure. …
- … auf natürliche und juristische Personen unter der Voraussetzung anwendbar, dass sie Architekten- und Ingenieuraufgaben erbringen, die in der HOAIAbk. beschrieben sind. Sie …
- … nicht anwendbar auf Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) erbringen. …
- … die HOAIAbk. für die Berechnung der Entgelte für die Leistung der Architekten und Ingenieure. Nach absolut herrschender Auffassung ist die Anwendung der …
- … HOAI nicht auf die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure beschränkt, sondern ist von allen Personen, also auch von berufsfremden, zu beachten, sofern diese Leistungen, die in den Leistungsbildern dieser Verordnung erfasst sind, erbringen. Die HOAIAbk. ist als leistungsbezogen anzuwenden, nicht Berufsstandbezogen. [BGH, BauR97,677] …
- … Zweck der Vorschrift ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers unter anderem, einen ruinösen Preiswettbewerb bei Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) zu verhindern. Dieser …
- … werden, wenn alle Anbieter denselben Preisregeln unterliegen. Da die Tätigkeit der Architekten und Ingenieure im Gegensatz zu ihrer Berufsbezeichnung gesetzlich weitgehend nicht …
- … den eingetragenen Architekten und Ingenieuren vorbehalten ist, kann dies nur erreicht werden, wenn alle Anbieter von Leistungsbildern der HOAIAbk. gleichmäßig diesen Regeln unterstellt werden. Damit sind natürliche ebenso wie juristische Personen, die Leistungen erbringen, an die Honorarsätze gebunden. …
- … oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) zu erbringen haben. Dies gilt insbesondere für Bauträger und andere Anbieter kompletter Bauleistungen, die die dazu erforderlichen Ingenieur- und Architektenleistungen (Ingenieurleistungen, Architektenleistungen) einschließen . Begründung: Die geschuldete Werkleistung …
- … Die HOAIAbk. ist auch auf Vertragsverhältnisse nicht anwendbar, die den Auftragnehmer verpflichten, sämtliche tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass …
- … vom 4.12.1997, BauR 98,193] darauf an, ob man von einem den Architektenvertrag prägenden Werkerfolg ausgeht. Bei einer Projektentwicklung ist dies nicht der …
- … mit ihren Mindest- und Höchstsätzen (Mindestsätzen, Höchstsätzen) gilt auch, wenn ein Architekt einen anderen Architekten oder Ingenieur als Subplaner mit Architekten- …
- … oder Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) beauftragt. Etwas anderes gilt nur bei einem arbeitnehmerähnlichen Dienstvertrag, etwa einem freien Mitarbeitervertrag ohne eigene Verantwortung für den Erfolg zu einer Tätigkeit und wenn dieser nach Weisung des Auftraggebers tätig ist. [Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, § 1, Rdnr. …
- … der HOAIAbk. wird immer erst dann interessant, wenn im Vorfeld keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. …
- … Frage / Feststellung zielte nur auf die Behauptung ab, nur Ing. und Architekt. Könnten nach HOAIAbk. abrechnen. …
- … HOAIAbk. im Gartenbau: Abrechnung ohne Auftrag unzulässig! …
- … auch wenn dieser Ingenieurleistungen erbracht haben sollte, und hierfür nicht beauftragt war, seine Leistungen oder auch nur Teilleistungen m.E. eben nicht nach …
- … Die HOAIAbk. ist geltendes Preisrecht für die verbindliche Berechnung der Honorare (Entgelte) für Leistungen der Architekten und Ingenieure als Auftragnehmer …
- … 1776583512,/forum/garten/11770.php,/forum/honorar/10001.php,/forum/alternat/10278.php,/forum/alternat/10222.php,/forum/architektur/11415.php, …
- … forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11369.php,/forum/architektur/11365.php …
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