Honorarforderung Architekt ohne Auftrag: Was tun? Kosten, Rechte, Vorgehen?
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Honorarforderung Architekt ohne Auftrag: Was tun? Kosten, Rechte, Vorgehen?

Hallo zusammen,
meine Frage betrifft eine für mich total unbegreifliche Honorarforderung eines Dipl. Ing., Architekten. Vor ca. 3,5 Monaten habe ich mich für ein Objekt in Thüringen interessiert das schon 6 Jahre leer steht. Der Eigentümer hatte schon mehrmals neue Pläne dafür entworfen in Zusammenarbeiter mit seinem Architekten, konnte sie aber nicht umsetzen. Für mein Vorhaben Arbeite ich aber mit 2 ausländischen (spezialisierte) Innenarchitekten. Weil der Eigentümer eine evtl. Zusammenarbeiter/aufsicht mit seinem (alten) Architekten bei Durchführung des Projekts sah, hatte ich mich mit ihm getroffen und meine Vorstellungen dargelegt. Ausdrücklich wurde erklärt das es keinen Auftrag im archtektonischen Bereich geben wird da ich diese im Ausland machen lassen werde von Spezialisten. Sondern das es gegeben falls um eine Bauleiterfunktion gehen würde. Vom Eigentümer hatte ich alte Pläne erhalten die von diesem Mann erstellt wurden, und eine alte Nutzflächenaufstellung. Als wir über seinen Teil an der Arbeit gesprochen haben versprach er mir die nächste Woche mir einen Kostenvoranschlag seiner möglicher Tätigkeit zu machen. Was aber kam, kein Kostenvoranschlag ... jedoch nach fast 2 Wochen erhielt ich die alte Grundrisspläne die ich schon lange hatte. Darauf hin habe ich ihn angerufen und gefragt was ich damit soll weil ich ja für mein Vorhaben genaue Pläne machen lassen würde und ich nur einen Kostenvoranschlag möchte was mir sein Einsatz kosten würde. Daraufhin hat er mir dann Wochen später die alte Pläne des Eigentümers zugeschickt mit auf einige Stellen im den Nutzungsplan Raumnutzungen die ich während unseres Gespräches als möglich erwähnt hatte. Außerdem dazu einen Kostenvoranschlag für das ganze Projekt mit einer Summe gleich an einer der letzten Pläne für den Eigentümer. Keine Bauaufsicht, sondern einen Kostenvoranschlag für einen kompletten Innensanierung/Umbau von einen Architekten. Als ich auch den Eigentümer klar machte das dies NIE sein würde weil der Architekt sich nicht mal in diesen Bereich der Innenarchitektur auskennt und ich meine Pläne NUR in Zusammenarbeiter mit meinen ausländischen Architekten realisieren werde ist dann mein ganzer Plan mit dieser Villa geplatzt und ich musste mich erneut umschauen. Ich fühllte mich regelrecht betrogen von den beiden Herren, erst Monate hingehalten und dann eine Antwort die genau das war was ich nicht wollte.
Weil ich Holländerin bin, frage ich bei allem was ich sagen oder erklären möchte ob ich deutlich genug gewesen bin. Und sage auch IMMER das es keinen Auftrag gibt oder sonstiges bevor ich weiß was etwas kostet. Eben weil man mich schon vor der unglaublichen Situationen in Deutschland gewarnt hat. Daher hat auch ein Freund mich (immer) begleitet bei den Gesprächen. Jetzt kommt aber eine Rechnung für 12 Std. Architektenleistung a'75,- €, 7,5 Std. Techn. Mitarbeiter a' 45,- € und 1,5 Std. Schreibkraft a' 35,- € pro Stunde und für Kopien nochmal 25,- €. Eine Totalrechnung von € 1.525,40 für einen nicht empfangenen Kostenvoranschlag für einen Bauleiter! Und für die Kopien von alten Pläne die nichts mit mein Vorhaben zu tun hatten. Eigentlich sind die Kopien ja die einzig berechtigten Kosten da ich die Kopien ja empfangen habe. Was ich wissen möchtte ist woher kommt diese in meine Augen unglaubliche Frechheit? Ich verstehe das er gerne endlich etwas an Pläne realisieren möchte für diese Villa weil er kurz vor einer Pleite steht aber so? Ich habe durch seine Einstellung und sein hinhalten 2 Monate verloren die mir viel Geld kosten! Jeder Monat den ich länger brauche um meine Pläne zu realisieren kosten im Grunde Geld. Was kann ich in diesen Fall unternehmen weil ich Ihm am liebsten verklagen würde wegen dieses Verhalten das wie es jetzt Aussieht wirklich Absicht gewesen ist. MfG M. vd. Kolk
  • Name:
  • Marijan van de Kolk
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie eine Honorarforderung von einem Architekten erhalten haben, obwohl Sie keinen direkten Auftrag erteilt haben. Das ist natürlich sehr ärgerlich und bedarf einer genauen Prüfung.

    Zunächst sollten Sie prüfen, ob es eine stillschweigende Vereinbarung gab. Auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Honoraranspruch bestehen, wenn der Architekt in Ihrem Einverständnis Leistungen erbracht hat, die üblicherweise vergütet werden (z.B. Entwurfsplanung, Nutzflächenaufstellung). Entscheidend ist, ob Sie die Leistungen des Architekten in Auftrag gegeben oder zumindest geduldet haben und ob der Architekt davon ausgehen durfte, dass Sie seine Leistungen bezahlen werden.

    Prüfen Sie die Rechnungspositionen genau. Sind die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht worden? Entsprechen die Stundensätze und der Gesamtbetrag den üblichen Honorarsätzen für Architektenleistungen (z.B. HOAIAbk.)🔴 Fordern Sie gegebenenfalls einen detaillierten Leistungsnachweis an.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Honorarforderung unberechtigt ist, sollten Sie dem Architekten schriftlich widersprechen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und legen Sie gegebenenfalls Beweise vor (z.B. E-Mails, Gesprächsnotizen). Setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Stellungnahme.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt für Baurecht oder einem Architektenverband beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten in dieser Situation besser einschätzen zu können.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Berechnungsgrundlage für Architektenhonorare. Seit 2021 ist die HOAI nicht mehr bindend, sondern eine Orientierungshilfe.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen eines Architekten und die Vergütung dafür regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung, Projektphasen
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Es kann pauschal oder nach Stunden abgerechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Architektenhonorar, Stundensatz
    Stillschweigende Vereinbarung
    Eine stillschweigende Vereinbarung entsteht, wenn kein ausdrücklicher Vertrag geschlossen wurde, aber aus dem Verhalten der Parteien geschlossen werden kann, dass ein Vertrag gewollt ist.
    Verwandte Begriffe: Konkludentes Handeln, Vertragsschluss, Willenserklärung
    Bauleiter
    Der Bauleiter ist für die Überwachung der Bauausführung verantwortlich. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke und sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauüberwachung, Projektsteuerung
    Nutzflächenaufstellung
    Eine Nutzflächenaufstellung ist eine detaillierte Berechnung der Nutzflächen eines Gebäudes. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Mieten und Betriebskosten.
    Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Grundfläche, Flächenberechnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient nur noch als Orientierungshilfe.
    2. Frage: Kann ein Architekt auch ohne schriftlichen Vertrag ein Honorar verlangen?
      Ja, auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Honoraranspruch bestehen, wenn der Architekt Leistungen erbracht hat, die üblicherweise vergütet werden und der Auftraggeber diese Leistungen in Auftrag gegeben oder zumindest geduldet hat.
    3. Frage: Was mache ich, wenn ich die Rechnung des Architekten nicht verstehe?
      Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und der abgerechneten Stunden an. Lassen Sie sich die einzelnen Rechnungspositionen erklären.
    4. Frage: Wie lange habe ich Zeit, einer Honorarforderung zu widersprechen?
      Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (Architekt) von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
    5. Frage: Was ist eine stillschweigende Vereinbarung?
      Eine stillschweigende Vereinbarung liegt vor, wenn kein ausdrücklicher Vertrag geschlossen wurde, aber aus den Umständen (z.B. Verhalten der Parteien) geschlossen werden kann, dass ein Vertrag gewollt war.
    6. Frage: Welche Leistungen sind typische Architektenleistungen?
      Typische Architektenleistungen sind z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung, Objektüberwachung.
    7. Frage: Was ist ein Leistungsnachweis?
      Ein Leistungsnachweis ist eine detaillierte Aufstellung der vom Architekten erbrachten Leistungen. Er enthält Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten, dem Zeitaufwand und den erbrachten Ergebnissen.
    8. Frage: Was kann ich tun, wenn der Architekt auf meinen Widerspruch nicht reagiert?
      Wenn der Architekt auf Ihren Widerspruch nicht reagiert, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder einen Anwalt einschalten.

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      Wie Sie den Bauprozess effizienter gestalten können.
  2. Honoraranspruch Architekt: Prüfung durch Fachanwalt Baurecht

    Nach Ihrer Beschreibung ...
    sieht das Verhalten der Beteiligten schon etwas seltsam aus.
    Fraglich ist zumindest:
    1. ob der Architekt einen Honoraranspruch gegen Sie hat
    2. ob Sie sich wirklich einen Prozess antun wollen (dieser wird Sie deutlich mehr Geld und noch mehr Nerven kosten, ganz abgesehen von dem Prozesskostenrisiko)
    Wenn Sie dies prüfen lassen wollen sollten Sie einen Fachanwalt für privates Baurecht konsultieren.
    MfG
    R. Kaiser
  3. Honorar Architekt: Rechnung widersprechen & Zeugen nutzen!

    Ich würde es drauf ankommen lassen
    SChicken Sie die Rechnung zurück mit der Begründung, dass Sie diese Leistungen weder beauftragt noch erhalten haben. Reden Sie mit Ihrem Freund, ob er das Gespräch, dass Sie keinen Auftrag erteilen wollen als Zeuge belegen kann. Dann dürfte es der Architekt schwer haben seine Forderungen durchzusetzen. Schließlich müsste auch er Gerichtskosten investieren und schreckt davor zurück. Ich finde, dass es sich hier echt um einen Versuch handelt, unberechtigt von Ihnen Geld zu kassieren.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Honorar Architekt ohne Auftrag: Rechte & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei unberechtigter Honorarforderung eines Architekten ist es wichtig, den Anspruch prüfen zu lassen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann helfen, die Erfolgsaussichten eines Prozesses einzuschätzen. Dokumentation und Zeugen sind entscheidend, um die Forderung abzuwehren. Die Beauftragung muss klar nachweisbar sein, um Honoraransprüche zu begründen. Es ist ratsam, die Rechnung schriftlich zu widersprechen und sich rechtlich beraten zu lassen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Honoraranspruch Architekt: Prüfung durch Fachanwalt Baurecht sollte man die Erfolgsaussichten und Kosten eines Rechtsstreits genau abwägen, bevor man sich darauf einlässt. Ein Fachanwalt für privates Baurecht kann hier eine erste Einschätzung geben.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, alle Kommunikationen mit dem Architekten schriftlich festzuhalten, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Auch die Nutzflächenaufstellung und die ursprünglichen Pläne des Architekten können relevant sein.

    💰 Zusatzinfo: Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren können die Honorarforderung schnell übersteigen. Daher ist es wichtig, die Kostenrisiken im Blick zu behalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich und begründen Sie dies damit, dass keine Beauftragung vorliegt. Sichern Sie Zeugenaussagen, wie im Beitrag Honorar Architekt: Rechnung widersprechen & Zeugen nutzen! beschrieben, und konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

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