Architekt Gewährleistung: Was bedeutet Verzichtserklärung? Ansprüche bei Mängeln?
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Architekt Gewährleistung: Was bedeutet Verzichtserklärung? Ansprüche bei Mängeln?

Hallo, wir leben noch und das Haus wird wohl auch noch fertig. Unsere liebe Architekt hat einem Honorarvorschlag von uns (insgesamt nur 10 % unter ihrer Gesamtforderung) zugestimmt, mit der üblichen Erklärung über Ausschluss aller gegenseitigen Verpflichtungen usw. Weil wir der Dame nicht so ganz trauen, ließen wir unseren Anwalt schriftlich darauf hinweisen, dass sich die Einigung nur auf die finanziellen Forderungen erstreckt, Gewährleistung für etwaige Schäden aus eventuellem Verschulden des Architekt natürlich davon unberührt bleibt. Sie hat 'geantwortet', dass sie natürlich nur einverstanden war, wenn auch diese Gewährleistung ausgeschlossen ist (ebenso natürlich hat sie den erhaltenen Betrag nicht zurücküberwiesen ...). Der Anwalt meint, man solle diesen Brief auf sich beruhen lassen, ist eigentlich auch unsere Meinung, denn so nebenbei Gewährleistung ausschließen geht ja nicht einmal an der Haustür. Ist bisher zum Glück nur eine prinzipielle Frage, aber man weiß ja nie..
Weiß jemand (z.B. Herr Stubenrauch 🙂, ob die Gewährleistung für eine Architektenleistung auf diese Weise ausgeschlossen werden kann?
Gruß + Danke
Volker
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    Wenn Ihr Architekt einem reduzierten Honorarvorschlag unterzeichnet hat und gleichzeitig eine Verzichtserklärung bezüglich weiterer gegenseitiger Verpflichtungen abgegeben wurde, ist die Tragweite dieser Erklärung entscheidend.

    Eine solche Erklärung kann bedeuten, dass Sie auf mögliche Gewährleistungsansprüche verzichten, falls später Mängel an der Architektenleistung festgestellt werden. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Verzichtserklärung sich explizit auf bekannte oder unbekannte Mängel bezieht.

    🔴 Gefahr: Eine unklare Formulierung der Verzichtserklärung kann zu Rechtsunsicherheit führen. Es ist ratsam, die Erklärung von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen, um die genauen Konsequenzen zu verstehen.

    Sollten nach der Einigung Mängel auftreten, die auf ein Verschulden des Architekten zurückzuführen sind, kann es schwierig sein, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wenn eine umfassende Verzichtserklärung vorliegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Verzichtserklärung umgehend von einem Anwalt für Baurecht überprüfen, um Ihre Rechte und Pflichten klarzustellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Architekten, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie umfasst das Recht des Bauherrn auf Nachbesserung oder Schadenersatz.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährung.
    Verzichtserklärung
    Eine Verzichtserklärung ist eine Vereinbarung, in der eine Partei auf bestimmte Ansprüche oder Rechte verzichtet. Im Baurecht kann dies beispielsweise der Verzicht auf Gewährleistungsansprüche sein.
    Verwandte Begriffe: Rechtsverzicht, Abfindung, Vergleich.
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Leistungsphasen.
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit eines Bauwerks. Er kann zu Beeinträchtigungen der Nutzung oder zu Schäden führen.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Bauschaden, Baufehler.
    Schadenersatz
    Schadenersatz ist die finanzielle Entschädigung, die eine Partei für einen Schaden erhält, der ihr durch das Verschulden einer anderen Partei entstanden ist.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatzanspruch, Haftung, Verschulden.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Architektenleistung als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient nur noch als Orientierungshilfe.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet eine Verzichtserklärung im Zusammenhang mit Architektenleistungen?
      Eine Verzichtserklärung bedeutet, dass Sie auf bestimmte Ansprüche gegenüber dem Architekten verzichten, beispielsweise auf Gewährleistungsansprüche bei Mängeln. Der genaue Umfang des Verzichts hängt von der Formulierung der Erklärung ab.
    2. Kann ich trotz Verzichtserklärung noch Ansprüche geltend machen?
      Das hängt von der Formulierung der Verzichtserklärung ab. Wenn die Erklärung sich nur auf bestimmte, bekannte Mängel bezieht oder unklar formuliert ist, könnten Sie möglicherweise noch Ansprüche geltend machen. Eine anwaltliche Prüfung ist ratsam.
    3. Was passiert, wenn nach der Verzichtserklärung neue Mängel auftreten?
      Wenn die Verzichtserklärung umfassend formuliert ist und sich auch auf unbekannte Mängel bezieht, kann es schwierig sein, nachträglich Ansprüche geltend zu machen. Es ist entscheidend, den genauen Wortlaut der Erklärung zu prüfen.
    4. Wie wirkt sich eine Honorarreduzierung auf meine Gewährleistungsansprüche aus?
      Eine Honorarreduzierung an sich hat keinen direkten Einfluss auf Ihre Gewährleistungsansprüche. Allerdings kann eine damit verbundene Verzichtserklärung Ihre Rechte einschränken.
    5. Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, ob ich auf Gewährleistungsansprüche verzichtet habe?
      Lassen Sie die Verzichtserklärung von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Der Anwalt kann Ihnen die rechtlichen Konsequenzen erläutern und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
    6. Welche Rolle spielt das Verschulden des Architekten bei Mängeln trotz Verzichtserklärung?
      Auch bei einer Verzichtserklärung können Schadenersatzansprüche bestehen, wenn der Architekt grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und dadurch Mängel entstanden sind. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadenersatz?
      Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die bereits bei der Abnahme der Architektenleistung vorhanden waren. Schadenersatzansprüche können entstehen, wenn der Architekt durch sein Verschulden Schäden verursacht hat.
    8. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen?
      Die Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.

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  2. Gewährleistungsausschluss: Vergleichbarer Fall im Baurecht

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    vergleichbarer Fall
    Ich kenne einen vergleichbaren Fall nur aus meiner baugewerblichen Zeit. Dort kam es zu einem Vergleich, es floss ein Betrag x, Bauleistungen mussten nicht mehr erbracht werden. Die Gewährleistung für die erbrachte Bauleistung blieb davon unberührt. Der Fall vorzeitiger Vertragsauflösung beim Architekten ist im Link behandelt. Auch hier  -  unter 2,- bleibt die Haftung unberührt.
    Man kann aber in einer Vereinbarung auf Gewährleistung verzichten. Wie eure Vereinbarung zu lesen ist, muss der sagen, der sie ausformuliert hat. Eine weitere, klarere Vereinbarung wird es nicht geben, wenn nicht beide mitmachen. Ich würde  -  wie vom Anwalt geraten  -  nichts tun und den Gewährleistungsfall abwarten. Sollte da geklagt werden müssen, kommt der Inhalt der Vereinbarung eh auf den Prüfstand.
  3. Gewährleistungsverzicht: Ausdrückliche Regelung erforderlich!

    Danke,
    so eine Bestätigung hilft ja doch manchmal 🙂. So etwas müsste dann wohl ausdrücklich geregelt werden, falls jemand tatsächlich auf Gewährleistung verzichtet. Ein Ärger weniger ...
    Gruß
    Volker
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    Architekt Gewährleistung: Verzichtserklärung und Ihre Ansprüche

    💡 Kernaussagen: Eine Verzichtserklärung des Bauherrn gegenüber dem Architekten muss klar formuliert sein, um wirksam zu sein. Die Gewährleistung für erbrachte Bauleistungen bleibt in der Regel unberührt, auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Ein pauschaler Verzicht auf Gewährleistung sollte vermieden werden, da er weitreichende Folgen haben kann. Eine anwaltliche Prüfung ist ratsam, um die Tragweite einer solchen Erklärung zu verstehen. Die Haftung des Architekten bleibt bestehen, solange keine eindeutige Vereinbarung getroffen wurde.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Gewährleistungsausschluss: Vergleichbarer Fall im Baurecht erwähnt, bleiben Gewährleistungsansprüche für erbrachte Bauleistungen oft unberührt, selbst wenn ein Vergleich geschlossen wird. Dies sollte bei der Formulierung einer Verzichtserklärung berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Bestätigung oder Vereinbarung, die explizit auf den Verzicht von Gewährleistungsansprüchen abzielt, muss ausdrücklich geregelt sein, wie im Beitrag Gewährleistungsverzicht: Ausdrückliche Regelung erforderlich! betont wird. Andernfalls kann es zu Missverständnissen und rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie jede Verzichtserklärung von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Bauherr gewahrt bleiben. Achten Sie darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden und eindeutig formuliert sind. Vermeiden Sie pauschale Formulierungen und bestehen Sie auf einer detaillierten Aufschlüsselung der betroffenen Leistungen und Ansprüche.

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