HOAI Leistungsphase 9 beauftragen: Bauüberwachung, Gewährleistung & Koordination für Neubau?
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HOAI Leistungsphase 9 beauftragen: Bauüberwachung, Gewährleistung & Koordination für Neubau?

Hallo zusammen,
Hallo Architekten,
wir sind derzeit dabei einen neuen Architektenvertrag
abzuschließen. Hierbei muss erwähnt werden, dass wir
ursprünglich mit einem anderen Architekten die Phasen
1-8 nach HOAIAbk. für den Neubau unseres Einfamilienhaus vereinbart hatten.
Allerdings haben wir nach halbem Baufortschritt erhebliche
Mängel in der Bauüberwachung, Koordination der Gewerke und
Bauplanungsmängel festgestellt und daraufhin nach
gesetzter Frist ohne Antwort des Architekten bzgl. offensichtlicher Mängel eine Kündigung ausgesprochen und ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, dessen Ergebnis
nun vorliegt und uns zu ca. 95 % Recht gibt bzgl. vorhandener Mängel.
Wir sind nun für die Fertigstellung des Gebäudes mit
verschiedenen neuen Architekten im Gespräch, was nicht
einfach ist. Denn kein Architekt will den "Murks" eines
anderen zu Ende führen.
In diesem Zusammenhang haben wir die folgenden Fragen:
1.) Wie können wir dem neuen Architekten die Angst nehmen,
dass er nicht verantwortlich ist für Dinge, die sein
Vorgänger gemacht hat?
Gibt es hier rechtliche Formulierungen oder klare Sachverhalte?
2.) Auf was muss beim Abschluss eines neuen Architektenvertrages
in dieser Konstellation beachtet werden?
3.) Wir haben noch einige Neugewerke durchzuführen wie z.B.
Phasen 5-9 für Garage, Außenputz, Fliesen etc.
Jetzt haben wir einige Angebote von Architekten vorliegen,
die selbst die Phase 9 für die Neugewerke nicht abschließen wollen?
Unseres Wissens ist aber gerade auch die Phase 9 wichtig für
in der Gewährleistungszeit auftretende Probleme und deren
Beseitigungskoordination durch den Architekten.
Viele Architekten streuben sich die Phase 9 mitaufzunehmen,
da unserer Meinung nach rechtlich Ihre Gewährleistung auf die Arbeiten erst nach Abschluss der Gewährleistung der Handwerker beginnt und zweitens möchte man das die Leistungen beenden,
wenn der Bau fertiggestellt ist. Das vor
allem in Anbetracht der geringen Einnahmen mit einer Phase 9 gegenüber der Verpflichtungen.
Wie kann man als Bauherr versuchen, doch diese Leistungsphase zu vereinbaren?
Was ist von einem Architekten zu halten, der dieses definitiv
ausschließt und nur separat über einen Wartungsvertrag machen will?
Danke für Ihr Feedback,
Familie Grünebaum
  • Name:
  • Grünebaum
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie nach einem Architekten für die Leistungsphase 9 nach HOAIAbk. suchen, nachdem ein anderer Architekt die Phasen 1-8 betreut hat. Leistungsphase 9 umfasst die Objektbetreuung und Dokumentation nach Fertigstellung des Baus.

    Meine Empfehlung für Ihre Situation:

    • Bauüberwachung: Der Architekt überwacht die Beseitigung von Mängeln, die während der Gewährleistungszeit auftreten.
    • Koordination der Gewerke: Er koordiniert die Handwerker, die an der Mängelbeseitigung beteiligt sind.
    • Dokumentation: Er dokumentiert den Baufortschritt und die Mängelbeseitigung.
    • Rechnungsprüfung: Er prüft die Rechnungen der Handwerker im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung.

    Wichtige Aspekte im Architektenvertrag:

    • Leistungsumfang: Definieren Sie klar, welche Leistungen in Phase 9 enthalten sind (z.B. Bauüberwachung, Mängelverfolgung, Rechnungsprüfung).
    • Haftung: Klären Sie die Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung.
    • Honorar: Vereinbaren Sie ein transparentes Honorar für die Leistungsphase 9.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote von mehreren Architekten für die Leistungsphase 9 ein und vergleichen Sie die Leistungen und Preise. Achten Sie darauf, dass der Architekt Erfahrung in der Bauüberwachung und Mängelkoordination hat.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI Leistungsphase 9
    Die Leistungsphase 9 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfasst die Objektbetreuung und Dokumentation nach Fertigstellung des Baus. Sie beinhaltet die Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistungszeit. Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Mängelkoordination, Gewährleistung.
    Bauüberwachung
    Die Bauüberwachung ist die Kontrolle und Überwachung der Bauausführung durch einen Architekten oder Bauingenieur. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Bauarbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden. Verwandte Begriffe: Bauleitung, Qualitätskontrolle, Baustellenkoordination.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Handwerkers oder Unternehmers, für Mängel an seinen Leistungen einzustehen. Die Gewährleistungszeit beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nachbesserung.
    Mängelkoordination
    Die Mängelkoordination ist die Organisation und Steuerung der Mängelbeseitigung durch verschiedene Handwerker und Gewerke. Sie umfasst die Feststellung der Mängel, die Beauftragung der Handwerker und die Überwachung der Mängelbeseitigung. Verwandte Begriffe: Schadensmanagement, Sanierung, Instandsetzung.
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt. Er sollte den Leistungsumfang, die Haftungsfragen und die Zahlungsbedingungen klar definieren. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Planungsvertrag.
    Neubau
    Ein Neubau ist ein neu errichtetes Gebäude. Im Gegensatz zu einem Umbau oder einer Sanierung wird ein Neubau von Grund auf neu errichtet. Verwandte Begriffe: Rohbau, Ausbau, Fertighaus.
    Bauplanung
    Die Bauplanung umfasst alle Planungsleistungen, die für die Errichtung eines Gebäudes erforderlich sind. Dazu gehören die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung und die Ausführungsplanung. Verwandte Begriffe: Architektur, Ingenieurwesen, Tragwerksplanung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was beinhaltet die HOAI Leistungsphase 9?
      Die Leistungsphase 9 umfasst die Objektbetreuung und Dokumentation. Dazu gehören die Überwachung der Mängelbeseitigung, die Koordination der Handwerker und die Dokumentation des Baufortschritts während der Gewährleistungszeit.
    2. Wie finde ich den richtigen Architekten für Leistungsphase 9?
      Suchen Sie nach Architekten mit Erfahrung in Bauüberwachung und Mängelkoordination. Holen Sie Angebote ein und vergleichen Sie die Leistungen und Preise. Achten Sie auf Referenzen und Bewertungen anderer Bauherren.
    3. Was ist bei der Vertragsgestaltung für Leistungsphase 9 zu beachten?
      Definieren Sie klar den Leistungsumfang, die Haftungsfragen und das Honorar. Stellen Sie sicher, dass alle Leistungen, die Sie erwarten, im Vertrag aufgeführt sind. Klären Sie, wie mit unvorhergesehenen Problemen oder zusätzlichen Leistungen umgegangen wird.
    4. Welche Rolle spielt die Gewährleistungszeit in Leistungsphase 9?
      Die Gewährleistungszeit ist der Zeitraum, in dem Handwerker für Mängel an ihren Leistungen haften. Der Architekt in Leistungsphase 9 überwacht die Beseitigung dieser Mängel und koordiniert die beteiligten Gewerke.
    5. Was tun, wenn der vorherige Architekt Bauplanungsmängel verursacht hat?
      Lassen Sie die Mängel von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten. Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Mängel und fordern Sie gegebenenfalls Schadensersatz vom vorherigen Architekten. Der neue Architekt kann bei der Beweissicherung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
    6. Wie kann ich sicherstellen, dass die Mängelbeseitigung ordnungsgemäß erfolgt?
      Der Architekt in Leistungsphase 9 überwacht die Mängelbeseitigung und dokumentiert den Baufortschritt. Lassen Sie sich regelmäßig über den Stand der Arbeiten informieren und prüfen Sie die Rechnungen der Handwerker sorgfältig. Bei Unklarheiten oder Problemen sollten Sie den Architekten umgehend informieren.
    7. Was passiert, wenn Handwerker die Mängelbeseitigung verweigern?
      Der Architekt kann den Handwerker zur Mängelbeseitigung auffordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre Rechte durchzusetzen. Eine Dokumentation der Mängel und der Aufforderungen zur Beseitigung ist wichtig.
    8. Welche Kosten entstehen in Leistungsphase 9?
      Die Kosten für Leistungsphase 9 hängen vom Umfang der Leistungen und dem Honorar des Architekten ab. Vereinbaren Sie ein transparentes Honorar und lassen Sie sich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Berücksichtigen Sie auch die Kosten für die Mängelbeseitigung durch die Handwerker.

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  2. HOAI LPh 9: Haftung für Altlasten – Vertragsgestaltung

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Sie zerbrechen sich den Kopf des Architekten
    der mit Ihnen den Vertrag abschließen will. Die Haftung für "Altlasten" kann durch eine möglichst genaue Leistungsbeschreibung mit Positiv- und Negativkatalog eingegrenzt werden. Um die Pflicht, das Bestehende genau aufzunehmen, kommt der neue Architekt nicht herum, das sollte für einen Fachmann aber kein Problem sein.
    Der Architekt, der angesichts der verfahrenen Situation die LPh 9 nicht abschließen will, ist zumindest ein guter Kaufmann. Bei entsprechender Vertragsgestaltung ist es möglich, separaten Verjährungsbeginn für die LPh 5-8 einerseits und die LPh 9 andererseits zu vereinbaren. Als Architekt würde ich darauf bestehen. Sonst tritt nämlich wirklich der Fall ein, für handwerkliche Ausführungsfehler haften zu müssen wenn die eigentlichen Verursacher längst aus der Gewährleistung entlassen sind.
  3. HOAI LPh 9: Wichtigkeit & Honorar – Kompletter Auftrag!

    LPH 9
    So wie Herr Stubenrauch sehe ich das auch. Dennoch will die Mehrzahl der Architekten diese Phase nicht übernehmen, weil diese Zeitintensiv ist und kaum Honorar einbringt. Ich vertrete die Ansicht, dass genau diese Phase mit die Wichtigste ist, da es hier ums Geld vom Bauherrn geht.
    Stellen Sie daher wirklich die Alternative in den Raum, entweder kompletter Auftrag oder gar nichts.
    Bildlich gesprochen, ein Auto kaufen, es gibt jedoch keine Werkstatt dafür.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    HOAI Leistungsphase 9: Bauüberwachung & Gewährleistung beim Neubau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Beauftragung der HOAIAbk. Leistungsphase 9, insbesondere im Kontext von Bauüberwachung, Gewährleistung und Mängelkoordination beim Neubau. Architekten zögern oft, diese Phase zu übernehmen, obwohl sie entscheidend für den Bauherrn ist. Eine klare Vertragsgestaltung ist wichtig, um Haftungsfragen zu klären. Es wird empfohlen, auf einen kompletten Auftrag zu bestehen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut HOAI LPh 9: Haftung für Altlasten – Vertragsgestaltung ist eine genaue Leistungsbeschreibung mit Positiv- und Negativkatalog entscheidend, um die Haftung für bestehende Mängel einzugrenzen. Der neue Architekt muss den Bestand aufnehmen, was aber kein Problem darstellen sollte.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI LPh 9: Wichtigkeit & Honorar – Kompletter Auftrag! betont, dass die HOAI Leistungsphase 9 oft unterschätzt wird, obwohl sie für den Bauherrn von großer Bedeutung ist, da es hier um die finale Abrechnung und die Beseitigung von Mängeln geht. Viele Architekten scheuen diese Phase aufgrund des hohen Zeitaufwands und des geringen Honorars.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten darauf bestehen, dass der Architekt die komplette HOAI Leistungsphase 9 übernimmt, um eine umfassende Bauüberwachung und Mängelkoordination sicherzustellen. Alternativ sollte man von einer Beauftragung absehen. Eine detaillierte Vertragsgestaltung ist unerlässlich, um die Verantwortlichkeiten klar zu definieren und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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