Architekt haftet für fehlerhafte Ausschreibung? Massentoleranz, VOB & Unternehmerpflichten
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt haftet für fehlerhafte Ausschreibung? Massentoleranz, VOB & Unternehmerpflichten

Hallo, unser Bau ist jetzt fertig. Folgender Hintergrund:
Treppenbau erstellt Geländer nach Planung und Ausschreibung (VOBAbk.-Vertrag, Pauschalpreis). Nun wurde in einer Position eine Abweichung um 100 % abgerechnet und von mir auch bezahlt.
Ich bin der Meinung der Unternehmer stand die Bezahlung zu, weil die Massentoleranz von mehr als 10 % nicht vom Unternehmer zu leisten ist. Nun stellt sich jedoch für mich die Frage: Ist der Architekt Schuld? . Welche Erfahrungen diesbezüglich könnt ihr mir geben?
  • Name:
  • Torsten
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie eine Abweichung von 100% in einer Position des Treppenbau-Geländers festgestellt haben, die auf einer fehlerhaften Ausschreibung basiert. Ob der Architekt für diesen Fehler haftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Prüfpflicht des Unternehmers: Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ausschreibung vor Ausführung auf Fehler zu prüfen und den Auftraggeber (Sie) darauf hinzuweisen. Hat der Unternehmer dies versäumt, kann dies seine Haftung mindern.
    • Architektenhaftung: Der Architekt haftet für Fehler in der Planung und Ausschreibung. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass der Fehler tatsächlich auf seine Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
    • VOB-Vertrag: Im VOBAbk.-Vertrag sind die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt. Die Massentoleranz ist ein wichtiger Aspekt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Fall von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann die Verantwortlichkeiten und Haftungsansprüche beurteilen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB-Vertrag
    Ein VOB-Vertrag ist ein Bauvertrag, der auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen basiert. Er regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, BGBAbk.-Vertrag.
    Massentoleranz
    Die Massentoleranz regelt, in welchem Umfang Mengenabweichungen von den Ausschreibungsmengen zulässig sind, ohne dass dies zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen führt. Verwandte Begriffe: Mengenabweichung, Toleranzgrenze, Abrechnung.
    Ausschreibung
    Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an Unternehmen, Angebote für eine bestimmte Leistung abzugeben. Sie dient dazu, den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln. Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Angebot, Vergabe.
    Architektenhaftung
    Die Architektenhaftung bezeichnet die Verantwortlichkeit des Architekten für Fehler in seiner Planung oder Bauleitung, die zu Schäden führen. Verwandte Begriffe: Planungsfehler, Bauaufsicht, Schadensersatz.
    Unternehmerpflichten
    Die Unternehmerpflichten umfassen alle Verpflichtungen, die ein Bauunternehmer im Rahmen eines Bauvertrags hat, z.B. die Ausführung der Leistung gemäß Vertrag und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Verwandte Begriffe: Bauausführung, Vertragserfüllung, Gewährleistung.
    Pauschalpreis
    Ein Pauschalpreis ist ein fester Preis, der für die gesamte Leistung vereinbart wird, unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten. Verwandte Begriffe: Festpreis, Einheitspreis, Abrechnung.
    Bauleitung
    Die Bauleitung ist die Überwachung der Bauausführung durch einen Architekten oder Ingenieur. Sie stellt sicher, dass die Planung und Ausschreibung eingehalten werden. Verwandte Begriffe: Bauaufsicht, Objektüberwachung, Projektsteuerung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Massentoleranz im VOB-Vertrag?
      Die Massentoleranz regelt, in welchem Umfang Mengenabweichungen von den Ausschreibungsmengen zulässig sind, ohne dass dies zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen führt. Überschreitungen können jedoch zu Mehrkosten führen.
    2. Welche Pflichten hat der Unternehmer bei einer Ausschreibung?
      Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen auf Fehler zu prüfen und den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn er Unstimmigkeiten feststellt. Andernfalls kann er sich später nicht auf diese Fehler berufen.
    3. Wann haftet ein Architekt für Fehler in der Ausschreibung?
      Ein Architekt haftet, wenn er seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, z.B. durch fehlerhafte Planung oder Ausschreibung, und dadurch ein Schaden entstanden ist. Der Schaden muss jedoch nachgewiesen werden.
    4. Was ist ein VOB-Vertrag?
      Ein VOB-Vertrag ist ein Bauvertrag, der auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) basiert. Er regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauprojekten.
    5. Was bedeutet Pauschalpreis im VOB-Vertrag?
      Ein Pauschalpreis bedeutet, dass für die gesamte Leistung ein fester Preis vereinbart wurde. Mengenänderungen können sich dennoch auf den Preis auswirken, insbesondere wenn die Massentoleranz überschritten wird.
    6. Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
      Dokumentieren Sie alle Mängel und Abweichungen schriftlich. Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    7. Was ist bei einer Abweichung von 100% zu beachten?
      Eine Abweichung von 100% ist erheblich und sollte unbedingt geprüft werden. Es ist wichtig zu klären, ob die Abweichung auf einem Fehler in der Ausschreibung oder auf einer Änderung der Leistung beruht.
    8. Welche Rolle spielt die Bauleitung?
      Die Bauleitung hat die Aufgabe, die Ausführung der Bauarbeiten zu überwachen und sicherzustellen, dass die Planung und Ausschreibung eingehalten werden. Fehler der Bauleitung können ebenfalls zu Haftungsansprüchen führen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag prüfen
      Inhalte, Pflichten und Haftung des Architekten im Vertrag.
    • Baupfusch erkennen und beheben
      Typische Mängel, Ursachen und rechtliche Schritte.
    • Nachträge im Bauvertrag
      Umgang mit zusätzlichen Leistungen und Kosten.
    • Gewährleistung im Baurecht
      Rechte des Bauherrn bei Mängeln nach Abnahme.
    • Bauabnahme richtig durchführen
      Checkliste und Vorgehensweise für eine erfolgreiche Abnahme.
  2. Architekt Haftung: Massenermittlung & Mehrkosten für Bauherrn

    Überschreitungen
    von bis zu 60 % (nach Gerichtsurteilen) sind noch kein Grund den vereinbarten Werklohn (Pauschalen) zu erhöhen. Was lag dem Unternehmer zur Kalkulation vor, was wurde ihm erläutert bis zum Abschluss des Vertrages? Hat er die Massenermittlung des Architekten prüfen können? Ist die Massenermittlung falsch, ist der Architekt natürlich Schuld. Heißt aber nicht, das der dann die Mehrkosten zu übernehmen hat, bei richtiger Ermittlung wären diese Kosten beim Bauherrn ja "Sowieso" angefallen.
    • Name:
    • Schorse
  3. Ausschreibung Fehler: Bauvertrag & LV zur Klärung notwendig

    Foto von Hans-Joachim Rüpke

    Ohne Fakten kann man solche Frage nicht klären
    Lieber Torsten,
    ohne Fakten kann man solche Frage nicht klären.
    Ich bräuchte den Bauvertrag, das LVAbk., die Planung und die Abrechnung mit allen Unterlagen zum Ablauf von etwaigen Bauvertragsänderungen.
    Das, was Sie uns oben brachten, reicht nur für einen "Gemeinplatz".
    Viele Grüße
  4. Geländer-Abrechnung: VOB-Vertrag, Pauschalpreis & Massenabweichung

    Fakten, Fakten, Fakten..
    ich starte mal den Versuch der näheren Erläuterung:
    • Ausschreibung/Planung:

    Geländer für Betonfertigtreppe halb gewendelt, KG-EGAbk. mit Brüstung ges. 2,1 m

    • Angebot über diese 2,1 m, Pläne waren bekannt, Treppe wurde vor Ausführung besichtigt
    • VOBAbk.-Vertrag mit Pauschalpreis: Grundlage: Ausschreibung und Angebot
    • Abrechnung: Geländer ist tatsächlich 4,2 m, Änderungswunsche gab es keine, bezahlt wurden 4,2 m (nach Überprüfung vor Ort).

    So, mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Mir ist bewusst, dass ich die Summe eh bezahlen muss und Fehler machen alle einmal, jedoch kam hier ein Mehrpreis von 1000 DM zustande, die jetzt an einer anderen Ecke fehlen.

    • Name:
    • Torsten
  5. Pauschal- vs. Einheitspreisvertrag: Abrechnung bei Massenänderung

    Foto von

    Angebot
    zuerst mal verstehe ich nicht richtig, Pauschalfestpreis oder Einheitspreisvertrag (mit Festpreisen)?
    Dann das Angebot, das umfasste ablesbar eine Leistungsposition mit 2,10 m, darauf, auf diese LVAbk.-Positionen, wurde anscheinend der Auftrag erteilt? Wurde das Angebot vor Vergabe pauschalisiert? Oder lehnten Sie den Einheitspreisverttrag ab und boten Sie dem AN ein Pauschalisierung an?
    Die Abrechnung ergabt dann tatsächlich 4,2 m, m.E. müssen Sie vermutlich zahlen. Aber ein paar Fragen sind noch offen.
    Viele Grüße
  6. Pauschalpreis: Massenabweichung & Unternehmeranspruch auf Mehrkosten

    Pauschalpreis
    Das Angebot beruht auf die LVAbk. und Planung. Aus der Summe der Positionen wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Nun kommt natürlich Unternehmer und sagt das Angebot (und damit der Pauschalpreis) beruht ja auf anderen Massen also ist Pauschalpreis nicht mehr haltbar. Ich bin in solchen Sachen eher unbedarft und bin hierbei der gleichen Meinung wie die Firma und habe bezahlt. Denn die Leistung wurde ja im vollen Umfang erbracht. Auch wenn es letztendlich mehr geworden ist. Ich frage mich aber dennoch, hätte der Architekt die Massenabweichung (100 %) erkennen müssen?
    • Name:
    • Torsten
  7. Mengenüberschreitung: Architekt außen vor bei Pauschalvertrag?

    Foto von

    Pauchalvertrag Mengenüberschreitung Mehrkostenanmeldung
    der Architekt ist hier außen vor. Das ist ihm m.E. nicht anzulasten. Beim Einheitspreisvertrag regelt sich das, (wobei Sie natürlich das Mengenrisiko tragen) allein, denn zusätzlicher Vergütung stünde auch eine vermehrte Leistung gegenüber, die für Sie natürlich zu einem neuen Einheitspreisvereinbarung führen könnte, wenn Sie dies vom Unternehmer verlangten. Er müsste Ihnen u.a. z.B. zumindest dann die ersparten Kosten aus der Gemeinkostenumlage erstatten (beim Einheitpreisvertrag).
    Da Sie aber mit dem Unternehmer eine Pauschalisierung vereinbart hatten, steht nun die Frage, ob der Unternehmer nicht dieses Mengenrisiko allein zu tragen hat. Obwohl der Auftragsumfang von der Planung ablesbar war, gab es bestimmt keine Mehrkostenanmeldung (weil es auch keine Änderung des Bauentwurfs gab!). Insoweit dürften Sie von der Forderung sogar überrascht gewesen sein. Formal wäre die Forderung des Unternehmers m.E. erstmal ohne Berechtigung. Aber aus menschlicher Sicht haben Sie natürlich eine sehr gerechte Meinung, der ich Hochachtung zollen möchte.
    Viele Grüße
  8. Architektenhaftung: Kein Schaden trotz Mehrmengen bei Ausschreibung?

    Für was soll er haften? Sie sagten doch selber, das Mehrmengen notwendig waren.
    Bei fehlerfreier Ausschreibung hätten sie den Auftrag für die Mangen doch auch erteilt. Wo ist also der Schaden für den der Architekt haften soll?
    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe
  9. Pauschalvertrag: Mengenänderung & Handwerkerpflichten nach VOB

    Pauschalpreise / Einheitspreise
    Hallo Torsten,
    Pauschalverträge bezeihen sich ganz sicher auf den psch. veranschlagten Arbeitsumfang. Wie ich hier lesen kann, also um ein Treppengeländer 2,10 m. Und dies hat der Handwerker auch so kalkuliert. 10 % Mengenänderung trägt der Handwerker selber. ABER ... und das ist ihnen hoch anzurechnen, dass sie die berechnete Leistung auch voll bezahlt haben, der Handwerker muss natürlich den BH auch unverzüglich davon in Kenntnis setzten, falls er bemerkt, hier kommt er nicht mit der geplanten und kalkulierten Leistungen zurecht ... es stimmt etwas nicht, wenn sich die Leistung fast verdoppelt. Der Planer ist hier sicher außen vor, denn Mengenmehrungen, Preisänderungen etc. müssen vom BH bestätigt werden und nicht vom eingesetzten Planer, er bezahlt die ganze Sache ja nicht. Steht auch mehrfach in der VOBAbk. ... "der BH ist zu informieren". Ich finde es sowieso immer recht nett, wenn private BH einen VOB-Vertrag abschließen und nicht recht über diesen Bescheid wissen. Sie enthält ja nicht nur Recht für den BH, als vielmehr auch Pflichten für den BH! Also ... man sollte erst Fußball spielen, wenn man auch die Regeln kennt. Bei der nächsten Treppe ... sollte der Fachmann auf sie zukommen ... bevor etwas "Mehr" gemacht wird und mit ihnen diese Mehrleistung auch abstimmen. Das ist recht einfach und unproblematisch, wenn noch keine Leistungen auf beiden Seiten erbracht wurden. Also der Handwerker noch kein Mat+Lohn verbraucht hat und sie noch keine Mehrleistung bezahlt haben. Hier entstehen gewöhnlich die meisten Ärgernisse und enden auch meist bei der Justiz. Bei Einigung wird der Handwerker mit dem abgegebenen Einheitspreis, seine Mehrleistungen weiterkalkulieren. Das die Treppe fertig werden sollte ist schon klar, aber ich denke das es auch richtig ist, das sie als BH auch von Mehrkosten informiert werden sollten, bevor diese auftreten. Ein VOB-Vertrag sichert beiden Seiten die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten zu. Hier hat der Handwerker einen "menschlichen" BH getroffen und sollte sich vielmals bei ihnen für die vollständige Bezahlung seiner Handwerkerleistung bedanken.
    Danke
    • Name:
    • Herr Schmeisser
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architekt haftet für Ausschreibungsfehler? VOBAbk. & Massentoleranz

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Architekt für Fehler in der Ausschreibung haftet, insbesondere im Zusammenhang mit Massentoleranzen und VOB-Verträgen. Es wird erörtert, inwieweit ein Pauschalpreisvertrag bei erheblichen Mengenabweichungen noch Gültigkeit hat und welche Pflichten Unternehmer und Bauherren in solchen Fällen haben. Die Notwendigkeit einer detaillierten Prüfung von Bauvertrag, Leistungsverzeichnis (LVAbk.) und Abrechnung wird betont, um die Verantwortlichkeiten klar zu definieren. Die Frage der Architektenhaftung bei fehlerhafter Massenermittlung steht im Raum, ebenso wie die Auswirkungen auf die Kostenverteilung zwischen Bauherr und Unternehmer.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architekt Haftung: Massenermittlung & Mehrkosten für Bauherrn können Massenüberschreitungen von bis zu 60% noch kein Grund sein, den vereinbarten Werklohn bei Pauschalen zu erhöhen. Es kommt darauf an, welche Kalkulationsgrundlagen dem Unternehmer vorlagen und ob er die Massenermittlung des Architekten prüfen konnte.

    ✅ Zusatzinfo: Bei einem Einheitspreisvertrag trägt der Bauherr das Mengenrisiko, wie in Mengenüberschreitung: Architekt außen vor bei Pauschalvertrag? erläutert wird. Eine zusätzliche Vergütung steht einer vermehrten Leistung gegenüber, die zu einer neuen Einheitspreisvereinbarung führen kann.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage, ob ein Architekt für fehlerhafte Ausschreibungen haftet, hängt davon ab, ob durch die fehlerfreie Ausschreibung der Auftrag für die Mehrmengen auch erteilt worden wäre, wie im Beitrag Architektenhaftung: Kein Schaden trotz Mehrmengen bei Ausschreibung? diskutiert wird. Der Schaden muss konkret nachweisbar sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die Frage der Architektenhaftung und der Kostentragung bei Massenabweichungen zu klären, ist eine detaillierte Analyse des Bauvertrags, des Leistungsverzeichnisses und der Abrechnung unerlässlich. Es sollte geprüft werden, ob der Unternehmer seine Prüfpflichten erfüllt hat und ob die Massenermittlung des Architekten fehlerhaft war. Siehe dazu auch Ausschreibung Fehler: Bauvertrag & LV zur Klärung notwendig.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Haftung, Ausschreibung, Fehler". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Estrich aufheizen mit Erdwärme: Vereisungsgefahr der Sonden? Kosten, Dauer, Alternativen
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - WDR-Beitrag zur Warmwasserbereitung: Rechtslage, Fehler & Verantwortlichkeiten für Bürger?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Bauherren-Beratung: Objektive Expertenmeinung vs. Verkäuferinteressen – So schützen Sie sich!
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Indach Solaranlage: Montage, Kosten, Risiken & Alternativen für Neubau?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Sand wasserfest auf PVC-Platten kleben - welcher Kleber eignet sich?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Alu-Blech auf Beton kleben mit Silikon: Fachgerecht? Haltbarkeit, Risiken & Alternativen
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären – Was tun mit alten Bauplänen?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Haftung, Ausschreibung, Fehler" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Haftung, Ausschreibung, Fehler" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Haftung, Ausschreibung, Fehler" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architekt, Haftung, Ausschreibung, Fehler" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Architekt haftet für fehlerhafte Ausschreibung? Massentoleranz, VOB & Unternehmerpflichten
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architekt haftet? Fehlerhafte Ausschreibung prüfen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architekt Haftung, Ausschreibung Fehler, VOB Vertrag, Massentoleranz, Unternehmerpflichten, Bauvertrag, Architektenhaftung, Baupfusch
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼