Besteller-Prinzip - Auftraggeber-Prinzip, Käufer-Prinzip, Kunden-Prinzip, Bestellungsprinzip, Order-Prinzip
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Kurz erklärt, Synonyme und Bedeutungsunterschiede: Besteller-Prinzip
Das Besteller-Prinzip ist ein rechtliches Konzept im Immobilienbereich, bei dem die Kosten für die Maklerdienstleistungen vom Auftraggeber, also dem Immobilienkäufer oder -vermieter, getragen werden. Es bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch für dessen Dienstleistungen aufkommt, und soll Transparenz im Maklergeschäft fördern.
Synonyme für "Besteller-Prinzip": Auftraggeber-Prinzip, Käufer-Prinzip, Kunden-Prinzip, Bestellungsprinzip, Order-Prinzip
Bedeutungsunterschiede:
- Das Besteller-Prinzip bezeichnet ein Prinzip, bei dem die Kosten für eine Dienstleistung oder Vermittlung vom Besteller getragen werden.
- Das Auftraggeber-Prinzip ist ein Synonym für das Besteller-Prinzip und beschreibt die gleiche Vorgehensweise.
- Das Käufer-Prinzip bezieht sich auf eine ähnliche Regelung, bei der die Kosten vom Käufer übernommen werden.
- Das Kunden-Prinzip legt fest, dass die Kosten von den Kunden getragen werden.
- Das Bestellungsprinzip bezieht sich auf die Regelung, dass derjenige, der eine Bestellung aufgibt, auch für die Kosten verantwortlich ist.
- Das Order-Prinzip ist ein weiterer Begriff für das Besteller-Prinzip und betont die Bestellung als Ausgangspunkt für die Kostenübernahme.
Weitere Erklärungen, Synonyme und Bedeutungsunterschiede von "Besteller-Prinzip" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex
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