Verjährung - Verfallsfrist, Fristablauf, Verfallzeit, Verjährungsfrist, Verjährungszeit
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Kurz erklärt, Synonyme und Bedeutungsunterschiede: Verjährung
Die Verjährung bezieht sich auf den Zeitraum, nach dem Ansprüche, Forderungen oder Rechte nicht mehr rechtlich durchsetzbar sind. Sie stellt eine Begrenzung dar, innerhalb derer eine Person ihre Ansprüche geltend machen muss, um rechtlichen Schutz zu erhalten. Die Verjährung variiert je nach Art des Anspruchs oder der Rechte und kann in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich sein. Die Verjährung dient der Rechtssicherheit und verhindert, dass Ansprüche unbegrenzt in der Zeit geltend gemacht werden können.
Synonyme für "Verjährung": Verfallsfrist, Fristablauf, Verfallzeit, Verjährungsfrist, Verjährungszeit
Bedeutungsunterschiede: Verjährung bezeichnet den rechtlichen Ablauf einer bestimmten Frist, nach der Ansprüche oder Straftaten nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Verfallsfrist ist eine spezifische Zeitspanne, nach deren Ablauf ein Recht oder Anspruch erlischt. Der Fristablauf beschreibt das Ende einer gesetzten Frist, nach der keine rechtlichen Schritte mehr unternommen werden können. Die Verfallzeit ist der Zeitpunkt, zu dem eine Frist endet und ein Anspruch verfällt. Die Verjährungsfrist ist die gesetzlich festgelegte Dauer, innerhalb derer ein Anspruch geltend gemacht werden muss, bevor er verjährt. Die Verjährungszeit ist der gesamte Zeitraum, innerhalb dessen eine Verjährung eintreten kann.
Weitere Erklärungen, Synonyme und Bedeutungsunterschiede von "Verjährung" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex
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