Besteller - Kunde, Auftraggeber, Besteller, Käufer, Auftraggeber
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Kurz erklärt, Synonyme und Bedeutungsunterschiede: Besteller
Der Besteller ist die Person oder das Unternehmen, das eine Bestellung aufgibt oder einen Vertrag zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen abschließt. Der Besteller ist der Auftraggeber und trägt die Verantwortung für die Bezahlung und die Einhaltung der Vertragsbedingungen.
Synonyme für "Besteller": Kunde, Auftraggeber, Besteller, Käufer, Auftraggeber
Bedeutungsunterschiede: Ein Besteller ist eine Person oder Organisation, die Waren oder Dienstleistungen bestellt oder erwirbt. Ein Kunde ist ein Synonym für Besteller und bezeichnet eine Person oder Organisation, die Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmen erwirbt. Ein Auftraggeber ist eine Person oder Organisation, die einen Auftrag vergibt oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Ein Käufer ist eine Person oder Organisation, die Waren oder Produkte kauft oder erwirbt. Ein Auftraggeber ist eine Person oder Organisation, die eine Dienstleistung oder ein Produkt in Auftrag gibt oder erwirbt.
Weitere Erklärungen, Synonyme und Bedeutungsunterschiede von "Besteller" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex
Rechte und Pflichten von Vermietern 2015
— Rechte und Pflichten von Vermietern 2015. Anfang nächsten Jahres treten einige neue Gesetze im Mietrecht in Kraft, die grundlegende Neuerungen für Vermieter mit sich bringen. Jeweils ab Januar 2015 sollen die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sowie das Besteller-Prinzip Geltung erhalten, ab 08.07.2015 gilt die Aushangpflicht des Energieausweises für gewerblich genutzte Immobilien schon ab 250 Quadratmetern Nutzfläche. ... weiterlesen ...
Schlagworte: Anfang Aushangpflicht Besteller Besteller-Prinzip Energieausweis Gebäude Gesetz Immobilie Jahr Januar Kosten Kraft Maklerprovision Mieter Mietpreisbremse Neuvermietung Pflicht Prinzip Quadratmeter Vermieter
Schwerpunktthemen: Energieausweis Mieter Mietpreisbremse Pflicht Recht Vermieter
Kurz erklärt, Synonyme und Bedeutungsunterschiede: Besteller-Prinzip
Das Besteller-Prinzip ist ein rechtliches Konzept im Immobilienbereich, bei dem die Kosten für die Maklerdienstleistungen vom Auftraggeber, also dem Immobilienkäufer oder -vermieter, getragen werden. Es bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch für dessen Dienstleistungen aufkommt, und soll Transparenz im Maklergeschäft fördern.
Synonyme für "Besteller-Prinzip": Auftraggeber-Prinzip, Käufer-Prinzip, Kunden-Prinzip, Bestellungsprinzip, Order-Prinzip
Bedeutungsunterschiede: Das Besteller-Prinzip bezeichnet ein Prinzip, bei dem die Kosten für eine Dienstleistung oder Vermittlung vom Besteller getragen werden. Das Auftraggeber-Prinzip ist ein Synonym für das Besteller-Prinzip und beschreibt die gleiche Vorgehensweise. Das Käufer-Prinzip bezieht sich auf eine ähnliche Regelung, bei der die Kosten vom Käufer übernommen werden. Das Kunden-Prinzip legt fest, dass die Kosten von den Kunden getragen werden. Das Bestellungsprinzip bezieht sich auf die Regelung, dass derjenige, der eine Bestellung aufgibt, auch für die Kosten verantwortlich ist. Das Order-Prinzip ist ein weiterer Begriff für das Besteller-Prinzip und betont die Bestellung als Ausgangspunkt für die Kostenübernahme.
Weitere Erklärungen, Synonyme und Bedeutungsunterschiede von "Besteller-Prinzip" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex
Rechte und Pflichten von Vermietern 2015
— Rechte und Pflichten von Vermietern 2015. Anfang nächsten Jahres treten einige neue Gesetze im Mietrecht in Kraft, die grundlegende Neuerungen für Vermieter mit sich bringen. Jeweils ab Januar 2015 sollen die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sowie das Besteller-Prinzip Geltung erhalten, ab 08.07.2015 gilt die Aushangpflicht des Energieausweises für gewerblich genutzte Immobilien schon ab 250 Quadratmetern Nutzfläche. ... weiterlesen ...
Schlagworte: Anfang Aushangpflicht Besteller Besteller-Prinzip Energieausweis Gebäude Gesetz Immobilie Jahr Januar Kosten Kraft Maklerprovision Mieter Mietpreisbremse Neuvermietung Pflicht Prinzip Quadratmeter Vermieter
Schwerpunktthemen: Energieausweis Mieter Mietpreisbremse Pflicht Recht Vermieter